TATblatt


Abschiebungen/Österreich:
Innenministerium definiert "Problemabschiebungen"

Arbeitsgruppe "Schubhaft und Abschiebungen" der Plattform für eine Welt ohne Rassismus

Nachfolgend eine Zusammenfassung des Bericht(s) des Menschrechtsbeirates im Innenministerium zu den sogenannten "Problemabschiebungen" vom Sommer 1999

Vorab zu erwähnen wäre, daß uns die Zusammenhänge zwischen staatlicher Abschiebepolitik und Unternehmen verschiedenster Tätigkeitsbereiche als besonders hinweisenswert erscheinen. Diese kurze Zusammenfassung soll verstärkt das Augenmerk auf wichtige Teilbereiche der (österreichischen und europäischen) Abschottungspolitik richten. Beispielsweise die Zusammenarbeit von Reisebüros (Touropa Austria), Fluglinien (Austrian Airlines, Lauda Air, Tyrolean Airways, Lufthansa, Internationaler Flugrettungsdienst Austria) mit den Abschiebebehörden ist hier besonders interessant.

Jetzt die Zusammenfassung:

"Problemabschiebung ist eine Abschiebung, bei der aufgrund bestimmter Tatsachen zu gewärtigen ist, daß der Betroffene Widerstand leisten wird". Der Bericht beschäftigt sich nur mit "Problemabschiebungen", die per Flugzeug erfolgen. Die Definition der Behörden, ob es sich um "Problemabschiebungen" handelt, stützt sich auf die "Vorgeschichte" der abzuschiebenden Person, ihr Verhalten in der Schubhaft und angekündigte oder bereits erfolgte Widerstandshandlungen (z.B. beim ersten Abschiebeversuch).

Auch die Erwartungen, die die Person in bezug auf das Schubzielland hat (z.B. Furcht vor Menschenrechtsverletzungen) und ihr gesellschaftliches und kulturelles Umfeld, werden einbezogen.

Von insgesamt 10.422 Abschiebungen im Jahr 1998 erfolgten 2.889 auf dem Luftweg. Einige Fluglinien (z.B. AUA, Lauda-Air, Tyrolean Airways und Lufthansa) befördern abzuschiebende Personen nur unter der Voraussetzung, daß sie von Exekutivbeamten bewacht werden.

Das Innenministerium hat mit dem Reisebüro TOUROPA AUSTRIA seit 1994 eine Vereinbarung über die zentrale Beschaffung von Flugtickets für abzuschiebende Personen laufen. Nach dem Tod von Marcus Omofuma am 1. Mai 1999 setzte das Innenministerium am 3. 5. jene Abschiebungen aus, bei denen Widerstand erwartet wurde. Mit 1. 6. traten neue "Richtlinien für die Organisation und Durchführung von Abschiebungen auf dem Luftweg" in Kraft.

Für "Charterabschiebungen" erging am 1. 9. 99 ein Erlaß, in dem definiert wird, daß diese Art der Abschiebung für folgende Gruppen in Betracht kommt:

"- Personen, bei denen eine Abschiebung auf dem Luftweg mit Linienflug abgebrochen werden mußte und
- Personen, bei denen bereits im Rahmen des fremdenpolizeilichen Verfahrens klar erkennbar ist, daß sie sich der Abschiebung unter Einsatz physischer Gewalt widersetzen werden und eine Linienabschiebung von vornherein nicht durchführbar ist."

Charterflüge werden mit kleinen Maschinen, die Platz für maximal vier Schubhäftlinge bieten, durchgeführt und von Beamten des GEK und einem Arzt begleitet. Auf europäischer Ebene bestehen Bestrebungen, gemeinsame Charterabschiebungen zu organisieren. Bei Charterflügen soll einE in bezug auf alle Beteiligten unabhängigeR MenschenrechtsbeobachterIn teilnehmen.

Beamte des Gendarmerieeinsatzkommandos (GEK), der Sondereinsatzgruppen der Landesgendarmeriekommanden (SEG), der Mobilen Einsatzkommandos (MEK) bei den Bundespolizeidirektionen und der Alarmabteilung in Wien (WEGA) werden für Abschiebung per Flugzeug herangezogen.

Der verantwortliche Pilot hat das Recht, die Mitnahme eines Passagiers, der die "Ordnung und Disziplin" an Bord voraussichtlich stören wird, zu verweigern. In diesem Fall ist, sofern das psychologische Einwirken von Beamten auf den Schubhäftling fehlschlägt, nach Par. 60 FrG die Ausübung von Befehls- und Zwangsgewalt durch die Beamten erlaubt.

Am 24. 6. 99 wurden erstmals vier Schubhäftlinge mit einem Charterflugzeug abgeschoben. Der Flug wurde mit einem Lear-Jet des Internationalen Flugrettungsdienstes Austria (IFRA) in Begleitung von drei Beamten des GEK und eines Arztes durchgeführt. Die Charterabschiebungen werden ausschließlich mit kleinen Maschinen, die Platz für maximal 4 Schubhäftlinge bieten, durchgeführt und von Beamten des GEK und einem Arzt begleitet.


(c)TATblatt
Alle Rechte vorbehalten
Nachdruck, auch auszugsweise, nur in linken, alternativen und ähnlichen Medien ohne weiteres gestattet (Quellenangabe undBelegexemplar erbeten)!
In allen anderen Fällen Nachdruck nur mit Genehmigung der Medieninhaberin (siehe Impressum)


[zum TATblatt-Inhaltsverzeichnis]