TATblatt


Rassismus vor Gericht

In Block 3 des Flüchtlingslagers Traiskirchen, wo nur AfrikanerInnen untergebracht werden, fand am 17.1.2000 eine Polizeirazzia statt. Dabei wurden die AsylwerberInnen teilweise gefesselt und geschlagen, es wurde ihnen während der 4 1/2 stündigen Amtshandlung untersagt, auf die Toilette zu gehen oder Wasser zu trinken. Anal- und Vaginaluntersuchungen wurden vor den anderen durchgeführt, viele mit dem gleichen Handschuh! Einer Frau wurde untersagt, sich ihrem Baby zu nähern, das bei offenenem Fenster und Minusgraden auf einem Bett lag, wo es von einem Polizeihund abgeschleckt wurde.

Gesprächsprotokolle, Anzeige, Beschwerden an den Unabhängigen Verwaltungssenat NÖ, Schreiben an das BMI, und den MR-Beirat findet ihr auf der Homepage www.no-racism.net unter Staatsrassismus und Festung Europa.

Der Anwalt der Betroffenen der rassistischen Razzia beantragte ein "Opfer- und Zeugenschutzprogramm", welches aber vom Innenminister Strasser (ÖVP) abgelehnt wurde.

Vor dem Hintergrund des Paragraph 10 Abs.4, letzter Satz des Fremdengesetzes, wonach " ... im Falle strafbarer Handlungen gemäß Paragraph 217 StGB Zeugen zur Gewährleistung der Strafverfolgung sowie Opfern von Menschenhandel zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche gegen die Täter eine Aufenthaltserlaubnis für die erforderliche Dauer erteilt werden darf ..." bedeutet dies nichts anderes, als daß Opfer des Menschenhandels derzeit in Österreich jedenfalls besser dran sind als Opfer der Polizei.

Der Menschenrechtsbeirat des Innenministers zeigte sich besorgt und beschloss in einer Sitzung am 04.04.2000, bei Vorfällen wie am 17. Januar 2000 in Traiskirchen " ... dem Bundesminister für Inneres zu empfehlen, bei polizeilichen Einsätzen dieser Art und Größenordnung künftig Mitglieder des Beirates als Beobachter beizuziehen." (Zitat Schreiben des Vorsitzenden SC Doz. Dr. Gerhart Holzinger vom 19.04.2000).

Einige der BeschwerdeführerInnen und ZeugInnen sind von Abschiebung bedroht, die noch vor Ende des Verfahrens, das vermutlich noch einige Monate dauern wird, durchgeführt werden könnte.

Die UVS-Verhandlung findet zur Zeit in St. Pölten statt. Nächster Prozesstag beim Unabhängigen Verwaltungssenat Niederösterreich ist Donnerstag der 14.7.2000 ab 9.00 Uhr, in 3100 St. Pölten, Wiener Straße 54, 6. Stock, Zimmer 621.

Ein weiteres Beispiel für das rassistische Vorgehen der Polizei ist die Razzia im Heim Sonnwendgasse in 10. Wiener Favoriten am 17.2.200 bei der Haus- und Personsdurchsuchungen durchgeführt wurden. Zwei Babies wurden von Ihrer Mutter getrennt und für längere Dauer bei offenem Fenster belassen, draußen hatte es Minusgrade. Die Frauen mussten sich zwischenzeitlich Anal- bzw. Vaginalvisitationen unterziehen. Zwei Männer wurden gefesselt und Handschellen angelegt. Während der Amtshandlung wurden sie wurden höhnisch ausgelacht und beschimpft. Auch in diesem Fall erstatteten die AsylwerberInnen Anzeige.


(c)TATblatt
Alle Rechte vorbehalten
Nachdruck, auch auszugsweise, nur in linken, alternativen und ähnlichen Medien ohne weiteres gestattet (Quellenangabe undBelegexemplar erbeten)!
In allen anderen Fällen Nachdruck nur mit Genehmigung der Medieninhaberin (siehe Impressum)


[zum TATblatt-Inhaltsverzeichnis]