TATblatt


Verurteilt mangels an Beweisen

Der angebliche Drogendealer Michel Kabongo (20) alias Aba Fofana aus Kongo — Brazzaville sitzt seit 22. Oktober 1999 im Wiener Landesgericht, angeklagt des Verkaufs von mindestens 1.5 kg Kokain und Heroin, verurteilt ohne Beweise einzig auf die Aussage eines anonymen und maskierten Zeugen aus der Drogenszene.

Quelle: http://start.at/kabongo, bearbeitet
 

Gleich nach dem erstinstanzlichen Urteil am 15. 12. 1999, das schuldig und vier Jahre Haft lautete, legte Kabongo Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung gegen das Urteil ein, zugleich legte der Staatsanwalt Berufung ein, weil ihm das Urteil zu milde erschien. Jetzt wurde die Haftstrafe von vier auf fünf Jahre erhöht.
 

Voraussetzungen
 

Die Nichtigkeitsbeschwerde, die die Beweisführung des Gerichts in Frage stellte und damit die Unschuld des Angeklagten hätte aufzeigen können, wurde bereits am 30. März ohne öffentliche Verhandlung abgelehnt. Damit wurde also Michels Schuld für die Österreichische Justiz festgeschrieben.

Am Montag, den 5.Juni 2000, fand im Wiener Oberlandesgericht die Berufungsverhandlung statt. Darin ging es nur mehr um die Strafhöhe, nicht mehr um die Schuldfrage. Wieder konnte sich der   Staatsanwalt gegen die Verteidigung durchsetzen: die Strafe wurde von vier auf fünf Jahre Freiheitsentzug hinaufgesetzt. Die angeblich begangenen Verbrechen waren für das Gericht so schwerwiegend, daß ihm die Erhöhung der ursprünglich verhängten Strafe angebracht erschien.

Es ging dem Gericht offenbar gar nicht darum, die Wahrheit über Schuld oder Unschuld herauszufinden. Dafür ist die in diesem und vielen anderen ähnlichen Fällen zu Hilfe genommene _kleine Kronzeugen Regelung_ in Verbindung mit Anonymisierung des Zeugen in der verwendeten Form ungeeignet.
 

Anklage
 

Wohl haben andere Länder auch Kronzeugenregelungen und anonymisierte Zeugen, aber es gibt zu diesem Thema sehr genaue und ausführliche Richtlinien des europäischen Ministerkomitees, die die gemeinsame Überzeugung der Mitgliedstaaten des Europarates zum Ausdruck bringen. Nach diesen Richtlinien haben die Strafverfolgungs- und Anklagebehörden zu verhindern, _eine Anklage ausschließlich oder hauptsächlich auf eine einzige belastende Aussage eines solchen Zeugen abzustützen_.

Genau das ist aber in diesem Fall geschehen: es steht die Aussage des Angeklagten gegen die Aussage des anonymen Zeugen aus der Drogenszene, der gerade deswegen für die Justiz besonders glaubwürdig ist: _Die Angaben dieses Zeugen gewinnen insoweit besondere Bedeutung und Glaubwürdigkeit, als dieser selbst im schwarzafrikanischen Drogenhändlermilieu tätig war und selbst Verkäufe durchführte._ Über Unstimmigkeiten in seinen Aussagen wird elegant hinweggegangen, z.B. wenn er in mehreren Prozessen die jeweiligen Angeklagten zu derselben Zeit an verschiedenen Orten beobachtet haben will.

Gegen den Angeklagten liegen hingegen keinerlei Beweise vor: keine Funde der betroffenen Drogen oder großer Geldmengen an ihm, sowohl Käufer als auch Verkäufer bei den angeblichen Transaktionen sind dem Gericht unbekannt, die angegebene Menge von je 750 g Heroin und Kokain setzt sich aus Hochrechnungen von Angaben des Zeugen und der _forensischen Erfahrung im Straßenhandel von Schwarzafrikanern_ zusammen. Als Motiv wird sein _relativ geringfügiges Einkommen_ gesehen, während die Beweisanträge der Verteidigung, Zeugen zu laden, die sein ausreichendes Einkommen bestätigen könnten, als _aus rechtlichen Erwägungen entbehrlich_ abgewiesen werden (Zitate aus der Urteilsbegründung).
 

Konsequenz
 

Wenn man dann aus dem Mund des Staatsanwaltes als Begründung für die Erhöhung der Haftstrafe hört, daß _die schwarzafrikanischen Dealer überhand nehmen und den Suchtgiftmarkt in Österreich kontrollieren_, erkennt man das bekannte Klischee Afrikaner = Drogendealer als Feindbild unabhängig von dafür vorhandenen Beweisen, dem bedenkenlos auch eine menschliche Existenz für einen Scheinerfolg im Drogenkampf geopfert wird.  So bleibt nur noch zu hoffen, daß der Fall neu aufgerollt wird. In Österreich ist der Instanzenweg ausgeschöpft, nur neue Beweise oder der Europäische Menschenrechtsgerichtshof könnten eine Neuaufnahme erzwingen. Wenn das aber gelingt und der Fall Michel Kabongo und andere ähnliche ohne Einbeziehung von Zeugen der Art des _AZ 1_ nur unter Verwendung der wirklichen Beweise neu aufgerollt werden, dann würden, müßten die Ergebnisse anders ausschauen.
 

Anonymisierter Zeuge AZ1
 

Ob und wie anonymisierte Zeugen zu einem Verfahren zugelassen werden, liegt in der Macht der/des jeweiligen Richterin/s. Zur Zeit werden in Österreich Menschen allein aufgrund der Aussage eines voll maskierten Zeugen verurteilt.

Die zugrunde liegenden Gesetze verbieten das keineswegs. Sie öffnen einen Weg, den die Strafverfolgunsbehörden ausreizen.

Helmut Fuchs, Professor für Strafrecht an der Universität Wien, bestätigte dem Falter (Ausgabe 26/00) die Unduldbarkeit solcher Verfahren: "Der Beschuldigte kennt seinen Namen nicht, er kann nicht darauf hinweisen, dass etwa der Zeuge mit ihm persönlich verfeindet ist oder dass der Zeuge schon mehrfach gelogen hat." Helmut Fuchs meinte weiters: "Ich glaube nicht, dass der Gesetzgeber die anonymen Zeugen so geplant hat, wie sie in der Praxis gehandhabt werden."
 
ARGE Michel Kabongo

Wir sind eine offene Gruppe und kämpfen für die sofortige Freilassung von Michel Kabongo, der unter Verletzung der Rechtstaatlichkeit und ohne Beweise zu fünf Jahren Haft verurteilt wurde. Wir treffen einander alle 14 Tage, jeweils am Montag um 12 Uhr, besprechen die nächsten Aktionen in der Öffentlichkeit und die weiteren Schritten beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Du bist herzlich eingeladen

Kontakt: Büro der ARGE Freiheit für Michel Kabongo,
jeden Mo 9-12 Uhr c/o Club Plus Büro, 1090 Wien, Sporkenbühelgasse 3 
Tel. +43 1 96 111 96, Fax und Anrufbeantworter 315 55 55 
E-Mail:  kabongo@start.at

GEMMI - Gesellschaft für Menschenrechte von Marginalisierten und ImmigrantInnen 

Die , ist eine Gruppe von Personen aus verschiedensten politischen Zusammenhängen. Wir informieren über rassistische Praktiken der Polizei und der Klassenjustiz. Menschen dunkler Hautfarbe stehen ständig unter dem Verdacht DrogenhändlerIn und Kriminelle zu sein. Sie sind permanent sowohl im öffentlichen Raum, in ihren Wohnungen und sogar in Asylheimen einer schikanösen Kontrolle ausgesetzt. Verhaftungen und Abschiebungen sind an der Tagesordnung. 

Die GEMMI betreut Gefangene. Wir organisieren Besuche, versorgen die Leute mit Kleidung, Zeitschriften und etwas Geld (Spendensammlungen). 

Kontakt: Jeden 1. Freitag im Monat von 18  20 Uhr, 
1070, Stiftgasse 8, Amerlinghaus, Raum 3, offenes GEMMI Plenum! 

Häf'n human - Club Plus

Hier geht es um die Betreuung von Strafgefangenen, insbesondere HIV-Infizierten. Diese brauchen Vertrauenspersonen, rechliche Hilfe und nicht zuletzt Bücher und Kleidung.

Kontakt: Club Plus Büro, 1090 Wien, Sporkenbühelgasse 3
Mo-Fr 14-17 Uhr 
Tel. +43 1 96 111 96, Fax und Anrufbeantworter 315 55 55


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