TATblatt    

§209: Asyl in Schweden!

Presseaussendung der Homosexuellen Initiative (HOSI) Wien vom 8. März 2001

"Wegen § 209 Verfolgte können in Schweden Asyl erhalten"

Dies teilte die zuständige Einwanderungsministerin Maj-Inger Klingvall im schwedischen Reichstag im Rahmen einer schriftlichen Beantwortung einer entsprechenden parlamentarischen Anfrage des Abgeordneten Tasso Stafilides von der drittstärksten Fraktion, der Linkspartei (Vänsterpartiet - Exkommunisten), mit. Der offen schwule Abgeordnete führt die interfraktionelle "Homogrupp" im Reichstag an, die sich besonders den Anliegen von Lesben und Schwulen widmet. "Diese Klarstellung ist deshalb so wichtig", erklärt HOSI-Wien-Obfrau Helga Pankratz, "weil sie den in Österreich durch den immer noch geltenden § 209 schikanierten Männern Aussicht auf Asyl in einem EU-Land gibt. Die EU-Staaten haben nämlich im Asyl-Protokoll zum 1999 in Kraft getretenen Amsterdamer Vertrag vereinbart, Asylanträge von StaatsbürgerInnen anderer Mitgliedsstaaten von vornherein als unbegründet zu betrachten und abzulehnen. Mit den Menschenrechtsverletzungen an Homosexuellen in Österreich konfrontiert, hat Ministerin Klingvall nun ganz klar bestätigt, dass Asylanträge österreichischer Staatsbürger in Schweden auch in Hinkunft auf individueller Basis geprüft und entschieden werden. "HOSI Wien empfiehlt 209er-Betroffenen, in Schweden um Asyl anzusuchen "Nach dem sogenannten 'GulagO-Fall des August Sulzer, der wegen § 209 - potentiell lebenslang - in eine Anstalt für abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden war und vergangenen Jänner aufgrund massiven Drucks der HOSI Wien, nicht zuletzt auf den gerichtlichen Sachverständigen, entlassen wurde, sowie nach dem jüngsten unerträglichen Fall, daß einem 209er-Betroffenen der Führerschein entzogen wurde, können wir allen wegen § 209 Verfolgten nur dringend raten, das Angebot Schwedens anzunehmen und dort um Asyl anzusuchen", erklärt HOSI-Wien-Obmann Christian Högl. "Das ist allemal besser, als in Österreich eine lebenslange Anhaltung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher zu riskieren oder sich von homophoben Behörden die bürgerliche Existenz auf widerlichste Art und Weise ruinieren zu lassen."

ÖVP und FPÖ tragen die alleinige Schuld

Die HOSI Wien fordert die beiden Regierungsparteien, die für diese unerträgliche und menschenrechtswidrige Situation allein die Verantwortung tragen, auf, im Nationalrat für eine sofortige ersatzlose Streichung des § 209 zu sorgen. Die beiden parlamentarischen Anfragen an die schwedischen Ministerinnen gehen im übrigen auf das Gespräch der HOSI Wien mit der schwedischen Botschafterin in Österreich, Gabriella Lindholm, zurück (vgl. HOSI-Aussendung vom 22.01.01) - dabei appellierte die HOSI Wien an die schwedische EU-Präsidentschaft, gegen die Menschenrechtsverletzung durch § 209 StGB aufzutreten.

Die beiden Anfragen und die Antworten der Ministerinnen sind auf dem Website des Reichstags (auf schwedisch) abrufbar:
www.riksdagen.se/debatt/fragor (Anfragen Nr. 618 und 698),
die beiden erwähnten früheren HOSI-Aussendungen auf dem HOSI-Wien-Website: www.hosiwien.at.
 

Weitere Informationen und Kontakt:
E-Mail: office@hosiwien.at
http://www.hosiwien.at
 
 

aus TATblatt Nr. +162 vom 29. März 2001
 
>> TATblatt-Inhaltsverzeichnis

©TATblatt, 2001
Alle Rechte vorbehalten
Nachdruck, auch auszugsweise, nur in linken, alternativen und ähnlichen Medien ohne weiteres gestattet (Quellenangabe undBelegexemplar erbeten)!
In allen anderen Fällen Nachdruck nur mit Genehmigung der Medieninhaberin (siehe Impressum)