Brave New Chipcard
Nachdem jahrelange Bemühungen, die in Zukunft Krankenscheine ersetzende Med-Card mit zusätzlichen medizinischen Daten der InhaberInnen zu versehen von DatenschützerInnen verhindert werden konnten, schafften die Regierungsfraktionen am 28. März 2001 mit dem Beschluss einer Novelle zum Passgesetz eine neue Variante der Einstiegsdroge in den Orwell-Staat: Die Bürgercard.
Paragraph 3 Abs. 3 des neuen Passgesetzes ermöglicht nun, "Personalausweise
(...) mit einem Datenträger (zu) versehen, auf dem der Inhaber automationsunterstützt
ihn betreffende personenbezogene Daten für seinen persönlichen
Gebrauch im Rechtsverkehr verarbeiten darf."
Die Erläuternden Bemerkungen zur Regierungsvorlage führen
dazu aus: "Wird der Personalausweis durch Verordnung nach Abs. 2 im
Scheckkartenformat gestaltet, ergeben sich für den Ausweisbesitzer
zusätzliche Möglichkeiten zu seiner Nutzung, wenn die Karte mit
einem Mikrochip versehen wird, auf dem weitere Informationen gespeichert
werden können. (...) Denkbar wäre etwa die Einbringung einer
sicheren elektronischen Signatur (bei Verwendung als Bürgerkarte)
und/oder die Speicherung der relevanten Sozialversicherungsdaten (bei Verwendung
als SV-Karte) zur Erzielung maximaler Synergieeffekte (Bürgercard-Projekt
der Bundesregierung)."
Die dabei vorgesehene Freiwilligkeit ist dabei nur Staffage: Allein
die Möglichkeit schafft Begierlichkeiten. So etwa könnten private
Versicherungen besonders günstige Konditionen von der Nutzung der
Bürgercard ebenso abhängig machen wie auch bestimmte Staaten
z.B. die Dokumentation der Gesundheitsdaten als Voraussetzung für
die Einreise. Es ist ja auch kein Mensch gezwungen, das auch zu machen...
aus TATblatt Nr. +163 vom 13. April 2001
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