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Brave New Chipcard

Nachdem jahrelange Bemühungen, die in Zukunft Krankenscheine ersetzende Med-Card mit zusätzlichen medizinischen Daten der InhaberInnen zu versehen von DatenschützerInnen verhindert werden konnten, schafften die Regierungsfraktionen am 28. März 2001 mit dem Beschluss einer Novelle zum Passgesetz eine neue Variante der Einstiegsdroge in den Orwell-Staat: Die Bürgercard.

Paragraph 3 Abs. 3 des neuen Passgesetzes ermöglicht nun, "Personalausweise (...) mit einem Datenträger (zu) versehen, auf dem der Inhaber automationsunterstützt ihn betreffende personenbezogene Daten für seinen persönlichen Gebrauch im Rechtsverkehr verarbeiten darf."
Die Erläuternden Bemerkungen zur Regierungsvorlage führen dazu aus: "Wird der Personalausweis durch Verordnung nach Abs. 2 im Scheckkartenformat gestaltet, ergeben sich für den Ausweisbesitzer zusätzliche Möglichkeiten zu seiner Nutzung, wenn die Karte mit einem Mikrochip versehen wird, auf dem weitere Informationen gespeichert werden können. (...) Denkbar wäre etwa die Einbringung einer sicheren elektronischen Signatur (bei Verwendung als Bürgerkarte) und/oder die Speicherung der relevanten Sozialversicherungsdaten (bei Verwendung als SV-Karte) zur Erzielung maximaler Synergieeffekte (Bürgercard-Projekt der Bundesregierung)."

Die dabei vorgesehene Freiwilligkeit ist dabei nur Staffage: Allein die Möglichkeit schafft Begierlichkeiten. So etwa könnten private Versicherungen besonders günstige Konditionen von der Nutzung der Bürgercard ebenso abhängig machen wie auch bestimmte Staaten z.B. die Dokumentation der Gesundheitsdaten als Voraussetzung für die Einreise. Es ist ja auch kein Mensch gezwungen, das auch zu machen...
 

aus TATblatt Nr. +163 vom 13. April 2001
 
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