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Achtung Staatsgrenze!
Kurznachrichten Rassismus
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- Großzügige Visa-Erteilung für
"Showtänzerinnen"
Wovon Angehörige anderer Berufsgruppen nur träumen können, ist
ausländischen "Showtänzerinnen", die nach Österreich kommen wollen,
jetzt möglich. Das Innenministerium hat eine eigene Liste mit "überprüften,
seriösen Auftrittslokalitäten" wie z.B. der "Fido Gogo Bar", dem "Peep
Tempel" oder dem "Tanzstadl Almrausch Disco" angelegt, die das Außenministerium
unter dem Titel "Aufenthaltstitel für Showtänzerinnen, Go-go-Girls und
dergleichen" an österreichische Botschaften in aller Welt geschickt hat.
In dem Runderlass ist zu lesen, dass Frauen, die nachweisen können, dass
sie in einem der aufgelisteten Lokale arbeiten werden, die sonst übliche
"Rückfragepflicht" im Innenministerium entfällt. Dass von der ganzen
Aktion nicht die Frauen sondern die Lokale profitieren ist klar. Die Frauen sind
den BetreiberInnen völlig ausgeliefert, weil sie nur dort und nirgendwo anders
arbeiten dürfen. Iris Kugler von der Plattform "Mehr Rechte für Prostituierte"
wird im Falter mit folgender Aussage zitiert: "Eine Regelung, die das Wohlergehen
von Sexbetrieben eher im Auge hat als das von Sexarbeiterinnen, setzt sich dem
Verdacht aus, dem Frauenhandel Vorschub zu leisten." (Falter)
- Ausweitung der Saisonarbeit
Wirtschaftsminister Bartenstein will die Möglichkeit schaffen, SaisonarbeiterInnen
künftig nicht mehr nur in Tourismus- und Landwirtschaftsbetrieben sondern
auch in anderen Branchen einsetzen zu können. Dafür müsste das
Fremdengesetz geändert werden. Warum ausländische SaisonarbeiterInnen
hierzulande nach den TouristInnen die mit Abstand beliebtesten AusländerInnen
sind, fasst der Industrielle Hubert Bertsch in einem Standardinterview zusammen:
"Wir würden hier Lohnnebenkosten bezahlen, die für die Sozialversicherung
Einnahmen ohne spätere Leistung darstellen, da in der kurzen Frist weder
Ansprüche für Arbeitslosen- und Pensionsversicherung entstehen. Und
zweitens würden die Löhne der Facharbeiter über deren privaten
Konsum in die Vorarlberger Wirtschaft fließen. Außerdem gäbe
es wegen des kurzen Aufenthalts auch keinen Nachzug von Familienmitgliedern."
(Standard)
aus TATblatt Nr. +164 vom 26. April 2001
©TATblatt, 2001
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