Bedingte Haftstrafe wegen Verleumdung für "Checkpoint Graz"-Aktivisten
von MayDay 2000 Graz (gekürzt)
Mit einem Schuldspruch und einer Verurteilung wegen "Verleumdung im
schweren Fall" ging am 3. Mai eine Verhandlung am Grazer Landesgericht
für Strafsachen zu Ende. Ein Aktivist von "Checkpoint Austria"-Graz
wurde zu drei Monaten bedingter Haft verurteilt.
Er hatte am 5. Dezember während der Kundgebungen gegen den Budgetbeschluss
am LKW von "Checkpoint Graz" die Musikanlage bedient. Als Staatspolizisten
auf die Ladefläche stürmten, um den Strom abzudrehen, versuchte
er, die Anlage zu schützen. Kurz nach einem Wortwechsel mit einem
Beamten rief der Aktivist den übrigen DemonstrantInnen zu, dass ihn
dieser Polizist soeben mit den Worten "Pass auf, wenn ich dich allein in
einer Gasse treffe, dann - Kopfschuss!" bedroht habe (Formulierung laut
Gerichtsurteil). Dafür wurde er wegen "Verleumdung" angeklagt.
Obwohl der Staatspolizist sich in zahlreiche Widersprüche verwickelte
(aus denen ihm der Richter teilweise freundlicherweise heraushalf) und
sogar Aussagen, die er bereits als Zeuge vor dem U-Richter getätigt
hatte korrigieren musste, stand für das Gericht fest, dass seine Aussage
in jedem Fall glaubwürdig war. Außerdem, so die Argumentation
des Richters, würde ein Staatspolizist gerade zu einem polizeibekannten
Aktivisten so etwas doch nie sagen, der sich im Übrigen erdreistet
hatte, zu einem Thema zu demonstrieren, das ihn - so der Staatsanwalt -
gar nichts anginge (weil er als Nicht-Student gegen Studiengebühren
aufgetreten war). Aber das gehe in einer Demokratie gerade noch durch.
Überhaupt beschäftigte sich der Staatsanwalt wesentlich mehr
mit den Umständen der Kundgebungen, also dass z.T. trotz Untersagung
versucht wurde, sie durchzuführen, als mit dem eigentlichen Anklagepunkt.
Trotzdem: Schuldspruch.
aus TATblatt Nr. +165 vom 10. Mai 2001
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