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Bedingte Haftstrafe wegen Verleumdung für "Checkpoint Graz"-Aktivisten

von MayDay 2000 Graz (gekürzt)

Mit einem Schuldspruch und einer Verurteilung wegen "Verleumdung im schweren Fall" ging am 3. Mai eine Verhandlung am Grazer Landesgericht für Strafsachen zu Ende. Ein Aktivist von "Checkpoint Austria"-Graz wurde zu drei Monaten bedingter Haft verurteilt.
Er hatte am 5. Dezember während der Kundgebungen gegen den Budgetbeschluss am LKW von "Checkpoint Graz" die Musikanlage bedient. Als Staatspolizisten auf die Ladefläche stürmten, um den Strom abzudrehen, versuchte er, die Anlage zu schützen. Kurz nach einem Wortwechsel mit einem Beamten rief der Aktivist den übrigen DemonstrantInnen zu, dass ihn dieser Polizist soeben mit den Worten "Pass auf, wenn ich dich allein in einer Gasse treffe, dann - Kopfschuss!" bedroht habe (Formulierung laut Gerichtsurteil). Dafür wurde er wegen "Verleumdung" angeklagt.
Obwohl der Staatspolizist sich in zahlreiche Widersprüche verwickelte (aus denen ihm der Richter teilweise freundlicherweise heraushalf) und sogar Aussagen, die er bereits als Zeuge vor dem U-Richter getätigt hatte korrigieren musste, stand für das Gericht fest, dass seine Aussage in jedem Fall glaubwürdig war. Außerdem, so die Argumentation des Richters, würde ein Staatspolizist gerade zu einem polizeibekannten Aktivisten so etwas doch nie sagen, der sich im Übrigen erdreistet hatte, zu einem Thema zu demonstrieren, das ihn - so der Staatsanwalt - gar nichts anginge (weil er als Nicht-Student gegen Studiengebühren aufgetreten war). Aber das gehe in einer Demokratie gerade noch durch. Überhaupt beschäftigte sich der Staatsanwalt wesentlich mehr mit den Umständen der Kundgebungen, also dass z.T. trotz Untersagung versucht wurde, sie durchzuführen, als mit dem eigentlichen Anklagepunkt.
Trotzdem: Schuldspruch.
 

aus TATblatt Nr. +165 vom 10. Mai 2001
 
 
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