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Tod durch Ersticken
Ein neues Gutachten bestätigt die alte Theorie

Am 1. Mai jährt sich zum zweiten Mal der Todestag von Marcus Omofuma. Er wurde am 1. Mai 1999 zur zwangsweisen Durchführung einer Deportation von drei österreichischen Polizisten gefesselt, geknebelt und an den Sitz im Flugzeug gebunden, sodass er sich nicht bewegen konnte. Auf Mund und Nase wurden später Reste von Klebeband gefunden. Der bulgarische Gerichtsmediziner Professor Stojcho Radanov, der die Leiche als Erster und als Einziger unmittelbar nach dem Tod untersucht hatte, stellte in zwei Gutachten fest, dass Omofuma erstickt ist. Der Wiener Gerichtsmediziner Professor Christian Reiter hingegen hielt eine Herzschwäche als Todesursache für möglich. Das neue Gutachten des als Obergutachter eingesetzten Bernd Brinkmann, Leiter des Instituts für Rechtsmedizin an der Universität Münster in Deutschland, bestätigt den Erstickungstod.
Das Gutachten aus Bulgarien war von Anfang an in Zweifel gezogen worden, die Verfahren gegen die Verantwortlichen wurden verschleppt. Die eher vorsichtig formuliert wegen "Quälen eines Gefangenen mit Todesfolge" angeklagten Polizisten versehen mittlerweile wieder ihren Dienst. Umgekehrt sollte Marcus Omofuma für seine Tod selbst verantwortlich gemacht werden. Jörg Haider ist nun in erster Instanz in einem Zivilgerichtsverfahren verurteilt worden, da er 1999 die Frage stellte, "was hat denn dieser Drogendealer, der da ums Leben gekommen ist, alles an unseren Kindern verbrochen, denen er die Drogen verabreicht hat?" Aber nicht alle, die Marcus Omofuma des Drogenhandels bezichtigten, und mit rassistischen Tönen vor den "nigeranischen Drogendealern" warnten, wurden angeklagt. Manch Zeitung stellte diese Behauptung jedenfalls noch Monate später auf.
Nach Bekanntwerden des neuen Gutachtens hält der Anwalt der Beamten, Rifaat, weiterhin an der Unschuld seiner Mandanten fest, was ja nicht verwunderlich ist. Die Begründung dafür hingegen schon: Das Verkleben und Fesseln "für sich allein" hätten nicht zu einer Lebensbedrohung geführt. "So bedauerlich der Tod von Marcus Omofuma auch ist, er hat ihn letztlich selbst zu verantworten." Rifaat wünscht sich jedenfalls, dass die Gerichtsmediziner sich weiter mit den Gutachten aueinandersetzen. Die Suspendierung der drei Beamten, die am 5.2.2001 aufgehoben wurde, tritt jedenfalls nicht wieder in Kraft. Sie können weiterhin Dienst hinter ihren Schreibtischen versehen.
 

aus TATblatt Nr. +165 vom 10. Mai 2001
 
 
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