tatblatt.net    

"Augen auf, Ohren auf, ...

Das bisher größte Arbeitstreffen für neue Abhörstandards in Europa fand vom 3. bis 5. April 2001 im Grimstad Norwegen statt. Die zentrale Spitzel-Sektion "Lawful Interception" (kurz LI; zu deutsch etwa "Rechtmäßiges Abhören") sowie zwei andere Komitees des European Telecom Standard Insitute [ETSI] trafen dabei mit VertreterInnen von elektronischen Normeninstituten aus Europa, den USA, Japan, China und Korea, zusammen. Grundtenor dabei: von Festnetz bis Internet, von GSM, UMTS (beides Handy-Telefonie) bis Funk wird es kein Netzwerk geben, an das die Polizei nicht über Standleitung rund um die Uhr mithört.

Neben der Weiterentwicklung von Anzapf-Standards für die herkömmliche Telefonie, stand diesmal die Überwachung des Internet-Verkehrs, nämlich von WWW bis Mail, von ICQ (Chatt-Programm) bis "Voice over IP" - also der Lauschangriff auf die Internet-Telefonie, im Mittelpunkt.
Zentrale Aussage des in Grimstad diskutierten Entwurfs "IP-Interception" ("Internet Überwachung") ist, dass die Behörden auf Parallelzugriff bei sämtlichen ProviderInnen bestehen. Damit sind auch insbesondere jene Daten der jeweiligen Zielperson, die nicht "live" bei der Datenübertragung abzuzapfen sind, verfügbar: wo auch immer gespeicherte Logfiles (Dateien die speichern, wer, wann, wo mit wem in Kontakt tritt bzw. welche Internetseiten besucht) aller Internetdienste.

Die abgefangenen Daten sollen dann durch eine verschlüsselte Verbindung praktisch in Echtzeit wiederum per Internet transportiert werden; und das an bis zu fünf Behörden parallel.

... Stapo lauscht mit"

Schon Ende Februar dieses Jahres gab es ein weiteres Treffen in dem südlich von Paris gelegenen Industriepark Courtaboeuf/Les Ulis auf Einladung der französischen Aqsacom. Dieses Unternehmen aus dem militärisch-elektronischen Komplex Frankreichs hat sich auf technische Überwachungslösungen zur sekundenschnellen Ortung von Handys spezialisiert.
Passend dazu präsentierte Siemens beim dortigen Treffen einen Vorschlag, wie das geografische Koordinatensystem von UMTS (dem neuen Handytelefonie-Standard) in die LI zu integrieren sei. Nokia und Deutsche Telekom lieferten einen Vorschlag zur effizienten Übermittlung von Handy-Logfiles (wer, wann, wo mit wem telefoniert) an die Polizei und andere Behörden.

Wie aus internen Unterlagen der Lauschtruppe "Lawful Interception" hervorgeht, wird mit Hochdruck an einem Standard gearbeitet, der die geografische Ortung von Handys in Echtzeit festlegt. Solche überregionalen technischen und gesetzlichen Standards sind deshalb von so großer Bedeutung, weil erst dadurch ein flächendeckendes und staatenübergreifendes Bespitzeln (und vor allem Auswerten der Datenflut) effektiv – sprich "live" - möglich gemacht wird. Auch das ist natürlich mit ein Grund warum nicht nur die Polizei, sondern gerade diverse Nachrichtendienste – allen voran der niederländische - und deren Wünsche in der ETSI-Abhörtruppe den Ton angeben, der Unterschied zwischen Polizei und Geheimdienst total verwischt wird.

Österreichische Überwachungsverordnung ...

Die Ergebnisse dieser Treffen sollen in die, relativ klammheimlich vor der Verabschiedung stehenden, Abhör-Richtlinien integriert werden, auf die sowohl die deutsche wie auch die österreichische Verordnung zur Überwachung des Telekom-Verkehrs basieren.

In den Hauptvermittlungsämtern für Telefonie werden, nach Vorstellungen des dafür zuständigen Verkehrsministeriums, die "ermächtigten Behörden" mit eigenen Rechnern präsent und mit dem jeweiligen Netz verbunden sein. Nach der Übermittlung einer gerichtlich verfügten Abhörerlaubnis oder auch nur der Meldung "Gefahr im Verzug" seitens der Behörde an den/die NetzbetreiberIn, werden die Vermittlungsdaten [wer, wann, wo, mit wem] weitergegeben und das Gespräch selbst übertragen. Ein Vorgang der als europäischer Überwachungsstandard "ES 201 671" bezeichnet wird und sich nahezu in Echtzeit abspielt.

Der aktuelle Entwurf zur Überwachungsverordnung der FPÖ-Infrastrukturministerin Forstinger sieht weiters vor, dass die BetreiberInnen – und damit in weiterer Folge die dadurch bespitzelten KonsumentInnen - von Telefonnetzen die Kosten für die Überwachungssysteme zu übernehmen haben.

Dass im Entwurf zur Verordnung dabei "kleinliche Details" wie Mindest-Sicherheitsanforderungen (ob und wie Zugriffe protokolliert werden, wie die Daten von Betreibern zu den Sicherheitsbehörden übermittelt werden, wie sichergestellt wird, dass Daten von "unbeteiligten Dritten" nicht mitausgewertet werden und wer für Missbräuche haftet) fehlen, dürfte nur diejenigen unter uns überraschen, die bisher fälschlicherweise davon ausgegangen sind, dass der Schutz der Privatsphäre irgendwelchen abstrusen Bedrohungsszenarien der Exekutive standhalten kann.

... und Überwachungsunion Europa

Die österreichische Verordnung geht dabei im Kern direkt auf die unter dem Decknamen ENFOPOL 1998 bekannt gewordenen Überwachungspläne der EU zurück. Die darin enthaltene Wunschliste von diversen Staatssicherheits- und Geheimdiensten, sowie der Polizei (unter Federführung des österreichischen Sika-Stabes) scheint nun europaweit ohne Abstriche und weitgehend unter Ausschluss einer breiteren Öffentlichkeit – Schritt für Schritt, Staat für Staat - umgesetzt zu werden.

Auf gesetzlicher Ebene steht dabei zur Zeit das so genannte "Rechtshilfe-Übereinkommen", das den "ermächtigten Behörden" Freiheiten zum grenzüberschreitenden Abhören einräumt, die in der Geschichte der modernen Kommunikation einmalig sind, unter heftiger Kritik. Die Lauschanordnungen sollen zwar nur möglich sein, wenn sie im Einklang mit nationalen Gesetzgebungen wie der in Österreich geplanten Telekommunikations-Überwachungsverordnungen stehen und, laut der vom Europa-Parlament leicht entschärft abgesegnete Variante des Übereinkommens, erfordern, dass alle Maßnahmen "unabhängigen und effektiven Kontrollen", die in jedem Einzelfall die "Verhältnismäßigkeit des Eingriffs" sicher stellen sollen, unterzogen werden. Bedenkt mensch, dass die Verordnung ursprünglich eigentlich ohne diese Regelungen geplant war, zumindest ein kleiner Erfolg der nicht allzu großen Gruppe von BürgerrechtlerInnen und DatenschützerInnen, die sich im Vorfeld – weitgehend abseits jeglicher Öffentlichkeit - gegen die Verordnung stark gemacht hatten.

Für Sommer dieses Jahres ist darüber hinaus auf EU-Ebene eine gesetzliche Verpflichtung für die Provider und Telekommunikationsfirmen geplant, alle Formen der Telekommunikation der EU-BürgerInnen (Telefongespräche, Faxe, E-Mails, Websites) aufzuzeichnen und für mindestens sieben Jahre zu speichern. Geht es nach der Infrastrukturministerin, werden die österreichischen Sicherheitsbehörden dann auch wohl schon einen zwar wenig beschränkten, aber dafür praktisch unkontrollierten Zugang zu diesen Daten haben.

http://www.quintessenz.at
http://www.heise.de/tp
 

aus TATblatt Nr. +166 vom 24. Mai 2001
 
 
>>TATblatt-Inhaltsverzeichnis