Achtung Staatsgrenze!
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Omofuma-Anklage genehmigt
Das Justizministerium hat, nachdem die Oberstaatsanwaltschaft Wien den
Vorhabensbericht der Staatsanwaltschaft Korneuburg unterstützt, eine
Anklage gegen die beschuldigten Polizisten wegen "Quälens eines Gefangenen
mit Todesfolge" genehmigt. Ein Prozesstermin kann erst nach Rechtskraft
der Anklage festgelegt werden. Er wird frühestens im Herbst stattfinden,
das wäre rund zweieinhalb Jahre nach Marcus Omofumas Tod. Der Strafrahmen
im Falle eines Schuldspruchs beträgt bis zu zehn Jahren Haft.
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Arzt mitschuld am Tod von Abschiebehäftling
In der Schweiz wurde vor wenigen Tagen ein Arzt wegen "fahrlässiger
Tötung" zu fünf Monaten Haft verurteilt. Eine Fehldiagnose des
Arztes hat den Tod des palästinensischen Abschiebehäftlings Khaled
Abuzarifa am 3. März 1999 mitverschuldet, wie das Gericht feststellte.
Khaled Abuzarifa war während seines Transports vom Abschiebegefängnis
zum Züricher Flughafen Knoten, den er nicht überleben sollte,
mit verklebtem Mund auf einen Rollstuhl gefesselt. Das Urteil gegen den
für die Abschiebung verantwortlichen Polizisten steht noch aus. Zwei
Polizisten, die bei der Abschiebung als Begleiter im Einsatz waren, wurden
freigesprochen.
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Rassistische Gästekontrolle
Der Türsteher einer Linzer Diskothek verweigerte einem Delegierten
des Bundeskongresses der Grünen, der zu diesem Zeitpunkt in Linz stattfand,
mit dem Hinweis, Schwarze seien unerwünscht, den Eintritt. Die Grünen
erstatteten daraufhin Anzeige. Dem Besitzer der Diskothek droht auf Grund
eines nach wie vor nicht vorhandenen Antidiskriminierungsgesetzes höchstens
eine lächerliche Verwaltungsstrafe in der Höhe von ATS 15.000.-
nach dem "Einführungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen"
(EGVG). Dieses besagt, dass eine Verwaltungsübertretung begeht "wer
Personen allein auf Grund ihrer Rasse, ihrer Hautfarbe, ihrer nationalen
oder ethnischen Herkunft, ihres religiösen Bekenntnisses oder einer
Behinderung ungerechtfertigt benachteiligt oder sie hindert, Orte zu betreten
oder Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen, die für den allgemeinen
öffentlichen Gebrauch bestimmt sind".
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Flüchtlingsjagd läuft auf Hochtouren
An den Grenzen zur Slowakei und zu Ungarn wurden im ersten Halbjahr 2001
4486 Flüchtlinge und MigrantInnen aufgegriffen. Ein Jahr zuvor waren
es im selben Zeitraum 2211. Hauptverantwortlich für den Anstieg ist
die sehr hohe Zahl von afghanischen Flüchtlingen. Von Beginn der Flüchtlingsabwehr
am 6. September 1990 bis Ende Dezember 2000 wurden 3200 Flüchtlinge
aus Afghanistan gezählt, im ersten Halbjahr 2001 waren es 2355.
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Belgien will EU-Grenzüberwachung
ausbauen
Der belgische Innenminister Antoine Duquesne will während der belgischen
Präsidentschaft die Effektivität der Abschottungsmaßnahmen
an den EU-Außengrenzen testen und sie weiter verstärken. Ziel
ist eine EU-Grenzpolizei mit Beteiligung der EU-Beitrittskandidaten. Die
Polizei soll künftig verstärkt die Möglichkeit erhalten,
über EU-Binnenstaatsgrenzen hinweg Verfolgungen durchzuführen.
Ende der Woche wird Duquesne mit den Innen- und JustizministerInnen der
anderen EU-Länder zusammentreffen, um Maßnahmen gegen "GlobalisierungsgegnerInnen"
zu beraten.
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VfGH hebt Ausweisungs-Bescheid auf
Die Ausweisung war am 16.9.1999 von der Bezirkshauptmannschaft Bludenz
angeordnet worden und sollte eine seit 1993 in Österreich lebende
Türkin und ihre drei in Österreich geborenen Kinder betreffen.
Die Frau war mit einem Touristinnenvisum eingereist und zu ihrem seit 1988
(offiziell genehmigt) in Österreich lebenden Mann gezogen. Der 1994
gestellte Antrag auf Aufenthaltsbewilligung wurde abgelehnt.
Der Verfassungsgerichtshof entschied nun, dass der "rechtswidrige Aufenthalt"
allein noch kein Grund für eine Ausweisung sein kann. Der Leitsatz
des Erkenntnisses im Wortlaut: "Verletzung im Recht auf Achtung des Privat-
und Familienlebens durch Ausweisung türkischer Staatsangehöriger
mangels ausreichender Interessenabwägung insbesondere im Hinblick
auf den langjährigen rechtmäßigen Aufenthalt der Erstbeschwerdeführerin
im Inland."
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Nach Abschiebung verhaftet
Die deutschen Behörden haben 88 türkische StaatsbürgerInnen
(vorwiegend KurdInnen) mit einem Flugzeug nach Istanbul abgeschoben. Eine
derartige Massenabschiebung fand zum ersten Mal statt. Nach türkischen
Zeitungsberichten wurden 25 Personen sofort von der türkischen Polizei
verhaftet, alle anderen wurden nach Überprüfung der Personalien
freigelassen. Laut der Organisation Pro Asyl wurden in den letzten zwei
Jahren mindestens 35 aus Deutschland in die Türkei abgeschobene Personen
in türkischen Gefängnissen misshandelt. Die Dunkelziffer dürfte
bei weitem höher liegen, weil Opfer von Misshandlungen im Fall einer
Beschwerde Angst vor weiteren Repressionen haben.
aus TATblatt Nr. +170 vom 19. Juli 2001 (22.Jahrestag
der Revolution in Nicaragua)
©TATblatt,
2001
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