tatblatt.net    

Göteborg, zwei Monate später...

Die Aktionen während des Göteborgers EU-Gipfel sind jetzt zwei Monate her und während allerorten Solidaritätsaktionen mit den Gefangenen in Genua organisiert werden, zeigt die Schwedische Justiz, dass jede Form von Unterstützung für die Inhaftierten bitter notwendig ist. In einer Art Abrechnung nach Göteborg verurteilen schwedische Gerichte AktivistInnen aufgrund zweifelhafter Indizien, dubioser ZeugInnenaussagen und gesetzlich legitimierter Gedankenleserei zu drakonischen Haftstrafen.

EU for the people

Die Ermittlungen gegen die Polizisten, die in Göteborg auf DemonstrantInnen geschossen haben, kommen dagegen nicht so gut voran. Man sei da noch im Vorstadium der Ermittlungen, erklärte ein Justizsprecher. Auch über die mehr als 100 Strafanzeigen von DemonstrantInnen wegen der von PolizeibeamtInnen verübten Gewalt konnte der Sprecher nichts sagen. Der durch Polizeischüsse lebensgefährlich verletzte Hannes Westberg ist mittlerweile aus dem Krankenhaus entlassen worden, ihm geht es relativ gut, er vermisst jetzt eine Niere und seine Milz. Auch ihm wird voraussichtlich der Prozess gemacht werden.

Der 19-jährige Deutsche, der am Bein angeschossen worden war, ist mittlerweile zu einer Haftstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Der Aktivist aus Bad-Münstereifel hatte im Prozess zugegeben, Steine auf einen Polizisten geworfen zu haben. Schon vor der Urteilsverkündung, nachdem alle Plädoyers bereits gehalten worden waren, hatte sich die Staatsanwaltschaft zu einem ungewöhnlichen Schritt entschlossen: Noch bevor das Urteil verkündet werden konnte, wollte der Staatsanwalt den Prozess aufgrund kurzfristig aufgetauchter neuer Beweise noch einmal eröffnen und die Anklage erweitern. Diesmal wegen Unruhestiftung und Rädelsführerschaft, worauf mehrjährige Haftstrafen stehen. Das Gericht verurteilte den Maturanten zunächst zu der sechsmonatigen Haftstrafe, das weitere Verfahren wurde abgetrennt und ist am Freitag, 3. August, aufgenommen worden. Angeklagt ist der Deutsche nun wegen Unruhestiftung. Die Staatsanwaltschaft fordert eine dreijährige Haftstrafe und ein zehnjähriges Einreiseverbot nach Schweden. Das Urteil wird Ende August erwartet.

Am Donnerstag, 2. August war zuvor schon eine 14-monatige Haftstrafe und eine fünfjähriges Einreiseverbot gegen ein Berliner Mitglied der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi verhängt worden. Begründung: er sei besonders aktiv gewesen und habe MitdemonstrantInnen angestiftet, PolizistInnen anzugreifen.

Ein 20-jähriger Schwede wurde wegen Rädelsführerschaft, Planung und Anstiftung zu gewalttätigen Ausschreitungen zu 2 ½ Jahren Haft verurteilt. Die Schwedische Geheimpolizei hatte ihn mit fünf bis zehn Personen einen Monat lang beschattet, nachdem er während der Proteste in Prag festgenommen worden war. Die Gründe für die Beschattung wurden nicht genannt, die Polizisten beriefen sich auf nicht spezifizierte Befehle. Festgenommen wurde der Schwede, der Mitglied der Schwedischen White Overalls (Globalisering Underifran) ist, etwa einen Kilometer entfernt von jedem Krawall. In der Urteilsbegründung heißt es, er habe während eines Krawalls mit den Armen gewunken, wodurch klar geworden sei, dass er den Aufruhr gesteuert habe. Ein Polizist bezeugte, dass daran keine Zweifel bestünde.

Viele dieser Urteile haben nicht nur nach Meinung einer Reihe von JuristInnen mit Rechtssprechung nicht viel zu tun. Vor allem nicht mit der üblichen schwedischen Rechtspraxis, die für ihre Liberalität bekannt ist oder vielmehr war. Die harten Urteile, bei denen Haftstrafen auch gegen nicht vorbestrafte verhängt wurden, sollen abschrecken, das geben Staatsanwaltschaft und RichterInnen offen zu. Um sich in Schweden des "gewalttätigen Aufruhrs" schuldig zu machen, muss man nicht an konkreten Krawallen beteiligt sein. Es reicht sich in einer Gruppe aufzuhalten, die Gewalt gegen Sachen oder Menschen ausübt. Offensichtlich lässt sich dieses Gesetz auch dahingehend anwenden, dass eine Absicht zur Gewalt genügt, um dieses Verbrechen zu begehen. Ein Gericht muss also Vermutungen darüber anstellen, was in den Köpfen der Leute so vorgeht. Zur Haftstrafe langt es dann schon, wenn ein Aktivist noch nicht einmal einen Stein in die Hand genommen hat: "Mit der Gewalt zu sympathisieren" reicht aus.

Laut der "Gothenburg Prisoner Info" ist bereits gegen 29 DemonstrantInnen ein Verfahren eröffnet worden. 12 Inhaftierte warten immer noch auf ihren Prozess. 14 Demonstranten erwarten ihren Prozess im Zusammenhang mit einem Appartement, von dem die Anklage behauptet, dass es die Kommandozentrale während der Krawalle war. Die Ermittlungen dazu sind geheim und damit der Kontrolle der Öffentlichkeit entzogen.

19 Angeklagte sind bislang zu Haftstrafen verurteilt worden.

Ein 24-jähriger Schwede wurde wegen Sabotage zu 14 Monaten verurteilt. Er soll den Polizeifunk während der Krawalle gestört haben. Er beteuert seine Unschuld und geht in Berufung

Zwei 19-jährige Schweden wurden zu jeweils acht Monaten wegen gewalttätigen Aufruhrs verurteilt.

Wegen des gleichen Deliktes erhielt ein 30-jähriger Schwede 10 Monate.

Sieben Dänen wurden wegen gewalttätigen Aufruhrs in der Gruppe zu Haftstrafen zwischen einem und acht Monaten verurteilt. Sie wurden aufgrund der Zeugenaussage eines Undercover-Polizisten verurteilt, der ihnen in ein Cafe gefolgt war, wo sie ihre Masken abgenommen hatten.

Ein 38-jähriger Schwede wurde wegen gewalttätigen Aufruhrs und Anstiftung zu Krawallen zu 9 Monaten verurteilt.

Ein 24-jähriger Deutscher erhielt wegen gewalttätigen Aufruhrs und versuchter Körperverletzung 15 Monate und ein zehnjähriges Einreiseverbot.

Ein 33-jähriger Londoner Bibliothekar erhielt ein Jahr Haft und Einreiseverbot für gewalttätigen Aufruhr.

Ein 43-jähriger Italiener erhielt 2 ½ Jahre und ein zehnjähriges Einreiseverbot wegen gewalttätigen Aufruhrs in zwei Fällen.

Ein 20-jähriger Deutscher erhielt als Anführer einer fünfköpfigen Gruppe wegen gewalttätigen Aufruhrs eine Haftstrafe von einem Jahr und zwei Monaten sowie ein Einreiseverbot. In der Urteilsbegründung heißt es, er sei gut vorbereitet gewesen und habe vorgehabt an Krawallen teilzunehmen, da er eine Ski-Maske, Handschuhe und eine Schutzbrille trug.

Ein 21-jähriger Finne wurde wegen Körperverletzung, Diebstahl und Gewalt gegen einen öffentlich Bediensteten zu einer achtmonatigen Haftstrafe verurteilt. Dazu kommen 5 Jahre Einreiseverbot.

Laufende Prozesse (soweit bekannt)

Ein 24-jähriger nicht gewalttätiger Schwede wird bezichtigt, die Krawalle bei der Polizei-Belagerung der Hvitfeldska-Schule angezettelt zu haben. Er sei in der Schule gewesen und habe an einem Plenum teilgenommen. Bei diesem Treffen wurde über das Verhalten angesichts der Belagerung beraten. Man entschied sich für einen gewaltlosen Ausbruchsversuch mit den schwedischen "Weißen Overalls" in der vordersten Reihe. Ihm droht nun eine langjährige Gefängnisstrafe. Eine wirklich nette Geste der Regierung, Bemühungen um gewaltlosen, unmaskierten Widerstand zu honorieren. Eine Reihe von Leuten bezeugen, dass er niemanden zur Gewalt aufgerufen habe. Zeugen, die das Gegenteil behaupten, gibt es nicht. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Gefängnisstrafe zwischen drei und fünf Jahren. Der Verteidiger des Schweden, Per Rudbäck, sagte, es sehe so aus, als ob die Staatsanwaltschaft bei jedem neuen Verfahren eine höhere Strafe fordere. Dies sei nicht normal.

Ein 25-jähriger Schwede ist des gewaltsamen Aufruhrs, des Diebstahls - er hat eine Tasche aus einem Polizeiauto genommen - und der arglistigen Täuschung (die nichts mit den Krawallen zu tun hat) angeklagt. Er hat zugegeben, einige Steine auf PolizistInnen geworfen zu haben, nachdem der Staatsanwalt Fotos und Videos gezeigt hatte, auf denen dies zu sehen ist. Da er Mitglied der Anti-Fascist-Action Sweden ist, die in Schweden allgemein als die Urheber der Krawalle angesehen werden, muss er mit einer langen Haftstrafe rechnen. Er war bereits in den 90ern wegen gewalttätigen Aufruhrs verurteilt worden.

Ein 19-jähriger Schwede ist wegen Sachbeschädigung und gewalttätigen Aufruhrs angeklagt.

Freigesprochen wurden ein 26-järiger Schwede, der des gewalttätigen Aufruhrs angeklagt war. Die Staatsanwaltschaft geht in Berufung.

Fünf Dänen, denen schon im Vorfeld des Gipfels die Planung von Anschlägen nachgesagt worden war, sind von der Anklage, die auf geplante Körperverletzung und Sachbeschädigung lautete, ebenfalls freigesprochen worden. Die Verhaftung der dänischen AktivistInnen bei der Razzia in einem Göteborger Appartement war schon vor dem Gipfel zur Stimmungsmache gegen die Demonstrationen benutzt worden.

aus TATblatt Nr. +172/3 vom 1. September 2001

 
>>TATblatt-Inhaltsverzeichnis

©TATblatt, 2001
Alle Rechte vorbehalten
Nachdruck, auch auszugsweise, nur in linken alternativen Medien ohne weiteres gestattet (Quellenangabe und Belegexemplar erbeten)!
In allen anderen Fällen Nachdruck nur mit Genehmigung der Medieninhaberin (siehe Impressum)