Botschaft besorgter BürgerInnen
Droht gewaltsame Räumung?
Die rechtlichen Möglichkeiten für eine polizeiliche Räumung der Botschaft besorgter BürgerInnen vis-a-vis des Bundeskanzleramts werden nun auf Antrag der dem Wirtschaftsministerium unterstehenden Burghauptmannschaft bei der Polizei geprüft. Zwar kommt eine bloße Besitzstörungsklage nach mehr als eineinhalbjährigem Bestehen der Botschaft nicht mehr infrage, doch soll auch bereits ein "Räumungsansuchen" an den Generaldirektor für öffentliche Sicherheit gestellt worden sein. Laut "Kurier"-Bericht vom 29. August sieht die Polizei aber keine Möglichkeit des Einschreitens, da die Burghauptmannschaft die nach einer VfGH-Erkenntnis relevante Frist von sechs Monaten hat verstreichen lassen.
Die BotschaftsaktivistInnen hoffen, dass zahlreiche Solidaritätsbekundungen von allen nur erdenklichen Seiten die drohende Räumung noch rechtzeitig abwenden können.
aus TATblatt Nr. +172/3 vom 1. September 2001
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