Flüchtlinge sollen einen Erstantrag auf Asyl in Österreich künftig nicht mehr aus dem Ausland stellen können. kündigte Innenminister Ernst Strasser an. Anträge sollten demnach nur noch "bei der entsprechenden Behörde in Österreich" gestellt werden können. Zur Frage, wie der Flüchtling dann außer mittels einer/s SchlepperIn ins Land kommen könne, meinte Strasser: "Das ist eine internationale, kriminelle Organisationsform geworden, die wir bekämpfen müssen". Im Frühjahr kamen rund 5.000 Anträge von afghanischen Flüchtlingen aus Teheran, aus Islamabad sind 2.100 Schreiben eingelangt.
Das so genannte Projekt "Asylstraße" soll dem Innenminister zufolge die AsylwerberInnen nach ihrem Grenzübertritt in eines von zwei neu einzurichtenden Zentren bringen. Dort sollen erkennungsdienstliche Behandlung und gesundheitliche Untersuchungen in wesentlich kürzerer Zeit als bisher durchgeführt werden. Weiters will Strasser die Flüchtlinge von Anfang an - je nach den Chancen beim Asylverfahren - in drei Kategorien einteilen. In der ersten Kategorie sollen demnach jene erfasst werden, denen gute Chancen beim Asylverfahren eingeräumt werden, in der zweiten jene, die kaum Chancen haben, während in der dritten jene unterkommen, bei denen weitere Erhebungen notwendig sind. Die Vorabklärung soll insgesamt 48 Stunden - in Ausnahmefällen 72 Stunden - in Anspruch nehmen, sagte der Minister. Dazu wäre zu bemerken, dass der VfGH vor einem Jahr die Zwei-Tages-Berufungsfrist im Asylgesetz als verfassungswidrig aufgehoben hat. Eines der Zentren soll im Westen des Landes entstehen, das andere im Osten - wahrscheinlich in Traiskirchen.
Ing. Westenthaler forderte eine "regelmäßige Meldepflicht" für schon im Land befindliche AsylwerberInnen, deren Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, sowie die Verhinderung von Kettenantragsstellungen. Die FPÖ will außerdem eine Verschärfung der Abschiebebestimmungen durchsetzen: Derzeit werde erst bei einem Strafausmaß von drei Jahren abgeschoben. Dies sollte in Zukunft bereits bei einem Strafausmaß ab einem Jahr geschehen. Darüber hinaus soll es zu einer sofortigen Ausweisung kommen, wenn jemand mit gefälschten Dokumenten einreist oder nachweislich Mitglied einer extremistischen oder terroristischen Organisation ist. Wer sich bereits in Österreich als ZuwandererIn oder Flüchtling aufhält und Gewalt ausübt oder dazu aufruft, soll gleichfalls ohne Verzug ausgewiesen werden.
Nach einem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes muss das Fremdengesetz korrigiert werden. Der VfGH hatte die Bestimmung des Fremdengesetzes aufgehoben, wonach Beförderungsunternehmen die Identität der von ihnen beförderten Menschen feststellen müssen und für den Fall der Nichtbefolgung dieser Verpflichtung ein pauschalierter Kostenersatz vorgesehen ist. Grund für die Aufhebung war der Mangel ausreichender Bestimmtheit dieser Verpflichtung. Die Regierung will das Gesetz nun so umformulieren, dass dem VfGH-Erkenntnis Rechnung getragen wird, die Verpflichtung eines pauschalierten Kostenersatzes jedoch trotzdem aufrecht erhalten bleibt. Dies sei wichtig, um die Einreise illegalisierter GrenzgängerInnen verhindern zu können.
Schwere Vorwürfe erhebt der Leiter des evangelische Flüchtlingsdienst der Diakonie, Michael Bubik, gegen das Innenministerium. Dort gebe es eine Weisung an alle BeamtInnen des Bundesasylamtes, wonach Asylanträge von afghanischen Staatsangehörigen bis auf weiteres nicht mehr zu entscheiden seien. Der zuständige Sektionschef im Innenministerium, Wolf Szymanski, dementierte umgehend. Es gebe keine Weisung - nach den US-Angriffen in Afghanistan sei aber eine Neubewertung der Situation von afghanischen Asylanträgen im Gange. Es sei ihm von MitarbeiterInnenn des Bundesasylamtes und des Innenministeriums bestätigt worden, dass es die Weisung zum Asyl-Entscheidungsstopp gebe, meinte Bubik. Es sei aber klar, dass deren Existenz geleugnet werde - sie sei nämlich "rechtswidrig". Er fordere die sofortige Rücknahme der Weisung oder die Einführung eines vorübergehenden Schutzes, wie er im Fremdenrecht vorgesehen sei. Szymanski meinte, wenn jemand vor den Taliban geflüchtet sei, diese aber nicht mehr an der Macht seien, müsse man diesen Aspekt auch berücksichtigen.
Richter Tschuguell erläuterte, dass die lange Frist bis zum Prozesstermin am 4. März deshalb gewählt wurde, um zu gewährleisten, dass den im Ausland lebenden ZeugInnen die Ladungen sicher zugestellt werden können. Auf Grund des großen Interesses, das der Fall in der Öffentlichkeit ausgelöst hat, wird die Verhandlung im größten Saal des Landesgerichtes, dem Schwurgerichtssaal, stattfinden. Am 4. März sollen die Beschuldigten einvernommen werden. Es folgen der 6. und 7. März für ZeugInnenbefragungen. Weitere Termine sind der 11., 13. und 14. März, ehe am 10. und 11. April die Gutachter zu Wort kommen werden (Ersatztage sind der 8. und 18. März sowie 15. April.). "Sollte der Vorsatz des Quälens nicht nachweisbar sein, aber doch ein Zusammenhang zwischen den Handlungen der Angeklagten und dem Tod des Herrn Omofuma bestehen, würde das Delikt der fahrlässigen Tötung übrig bleiben. Der Strafrahmen dafür beträgt ein Jahr", erläuterte Tschuguell.
Ist ein Quälen des Gefangenen - ohne Kausalzusammenhang mit dessen Tod - nachweisbar, würde sich ein Strafrahmen bis zwei Jahre ergeben. Daneben sei auch ein Freispruch für die Beschuldigten, für welche die Unschuldsvermutung zu gelten habe, möglich.
Das "Rechtsmedizinisches Gutachten zur Frage nach der Todesursache des Marcus Omofuma" von Obergutachter B. Brinkmann aus Münster ist in vollem Wortlaut im Internet zu finden unter: www.8ung.at/gutachten
Weitere Informationen zu Marcus Omofuma unter:
http://www.no-racism.net/racismkills
aus TATblatt Nr. +176 vom 2. November 2001
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