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Abschiebung mit Todesfolge in Deutschland

In Deutschland hat die Frankfurter Staatsanwaltschaft Mitte Februar 2002 Anklage wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung gegen drei Beamte des Bundesgrenzschutzes erhoben. Die Beamten hatten im Mai 1999 den sich heftig wehrenden Sudanesen Aamir Ageeb auf dem Flug von Frankfurt nach Khartoum begleitet. Dabei drückten sie den Ermittlungen zufolge den Gefesselten so heftig in seinem Sitz nach unten, dass er erstickte. Die Anklage stützt sich auf ein Gutachten der Münchner Rechtsmedizin. Den Beamten, die sich zu den Vorwürfen bisher nicht äußerten, drohen Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren.

>>>www.aamir-ageeb.de.vu

 

aus TATblatt Nr. +183 vom 14. März 2002

 
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