tatblatt.net    

Manöverkritik

während einer militärübung in kroatien wurden acht soldaten schwer verletzt. die übung "unruheverhinderung" sollte eine demonstration simulieren. militärpolizisten spielten die polizisten und soldaten spielten die demonstranten. Der einsatzbefehl für die soldaten war 'die polizisten lautstark zu provozieren'. mehrere militärpolizisten zuckten aus und griffen die soldaten mit knüppeln und stiefeln an. einige soldaten erlitten gebrochene hände und knie, sowie kopfverletzungen. die übung war eine generalprobe und sollte am nächsten tag vor einer NATO-inspektion wiederholt werden. gewertet wurde die fähigkeit des kroatischen militärs für friedenseinsätze. nach angaben des militärs werden die offiziere disziplinär bestraft, weil sie die kontrolle über ihre männer verloren hatten - angriff und verprügelungen erfolgten nämlich ohne vorherigen befehl.

da die kroatischen medien diese geschichte als großen skandal veröffentlicht hatten, fand sich der verteidigungsminister radosh folgendem statement gezwungen: "ich habe die NATO-übungen in norwegen und polen beobachtet, wo die niederhaltung von demonstrationen vorgeführt wurde. die 'demonstranten' bewarfen die militärpolizisten mit holzscheiten, wogegen sich diese mit ihren schildern verteidigten. die geschickteren 'demonstranten' schafften es über die schilder auf die köpfe der militärpolizei zu werfen. einige wurden dabei auch verletzt. bei solchen übungen sind verletzungen einfach nicht auszuschließen". nach angaben der tageszeitung "novi list", werden in frankreich bei solchen übungen ausschließlich militärpolizisten eingesetzt. an einen tag spielen die einen die demonstranten und am nächsten tag die anderen. so kann die übermässige gewaltausübung beim nächsten mal im gleichen ausmaß zurückgegeben werden.

aus TATblatt Nr. +185 vom 12. April 2002

 
>>TATblatt-Homepage >>Printausgabenindex 2002

©TATblatt, 2002
Alle Rechte vorbehalten
Nachdruck, auch auszugsweise, nur in linken alternativen Medien ohne weiteres gestattet (Quellenangabe und Belegexemplar erbeten)!
In allen anderen Fällen Nachdruck nur mit Genehmigung der Medieninhaberin (siehe Impressum)