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Vermummungsverbot ?

Nach staatlich geschütztem Nazi-Aufmarsch, Omofuma-Urteil und WEF-Hysterie: Vermummungsverbot und Sperrzonen für Demos werden im Nationalrat beschlossen.

Im Zuge der Debatte um Nazi-Demonstration bzw. Gegendemonstration anlässlich der Wehrmachtsausstellung in Wien am 13.4.2002, sowie der Proteste gegen das WEF 2001, setzte die rechtsextreme Regierungskoalition am 17. April zwei bemerkenswerte Beschlüsse im Nationalrat durch: nachdem sie einen Antrag der SPÖ auf Verbot von NaziDemonstrationen abgelehnt hatte, wurde mit FPÖVP-Mehrheit ein Entschließungsantrag abgesegnet, der ein allgemeines Verbot von Demonstrationen am Heldenplatz sowie ein Vermummungsverbot fordert.

Entschließungsanträge sind Aufforderungen an die Regierung bzw. bestimmte MinisterInnen, etwas umzusetzen.

Einen ähnlichen Antrag hatte schon vor einigen Wochen der Salzburger Landtag - mit Stimmen von FP, SP und VP - verabschiedet. Auch hier wurde eine Empfehlung an die Bundesregierung verabschiedet, im Hinblick auf die Proteste gegen das WEF 2002 ein Vermummungsverbot zu erlassen.

Das nun darüberhinaus angestrebte allgemeine Demonstrationsverbot richtet sich selbstverständlich nicht gegen Nazis, sondern vor allem gegen Veranstaltungen wie Lichtermeer, Regenbogenparade, Demonstrationen gegen Sozialabbau und explizit - so etwa ÖVP-Justizsprecherin Fekter - gegen die Botschaft Besorgter BürgerInnen. Es liegt nun also an der Regierung, entsprechende Schritte zur Umsetzung des Entschließungsantrags zu setzen. Und die wird sich wohl kein drittes Mal bitten lassen.

aus TATblatt Nr. +186 vom 2. Mai 2002

 
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