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Recht
auf Anwalt.
Anders
als im gerichtlichen Vorverfahren, war es beim ersten Polizeiverhör
bisher üblich, den Verdächtigten ohne Beiziehung eines Anwalt
zu befragen. Die Polizei beharrte auf der Beibehaltung dieser Vorgehensweise,
weil naheliegender Weise befürchtet wird, dass es zu keinem Geständnis
kommt, sobald ein Anwalt anwesend ist. Der Verwaltungsgerichtshof hat
nun entschieden, dass die Exekutive die Pflicht hat, den Verdächtigten
über sein Recht auf einen Anwalt zu informieren. Dies muss selbst
dann geschehen, wenn der Betroffene freiwillig zur Aussage bereit ist.
Allerdings ließ der Verwaltungsgerichtshof der Exekutive eine Hintertür
offen. Im Urteil wurde bloß festgestellt, dass der Verdächtige
über sein Recht auf einen Anwalt zu unterrichten sei, wenn eine Amtshandlung"voraussichtlich
länger als eine Stunde dauert". Wie praktikabel diese dehnbare
Formulierung ist, wird die Praxis wohl noch zeigen ...
Graz,
FPÖ und Bürgerwehr.
In Graz
zeigt der Absturz der FPÖ bei den Gemeinderatswahlen unerwartete
Nebenwirkungen. Nach dem Verlust von zwölf der ehemals 16 Gemeinderatsmandate
muss die FPÖ auch bei der Parteienförderung einschneidende Verluste
hinnehmen. Da die FPÖ auch Hauptfinanzier des Vereins der "Bürger
für Schutz und Sicherheit", umgangssprachlich der "Bürgerwehr",
ist muss auch diese mit finanziellen Engpässen rechnen.
Neben der Ausrüstung, der Ausbildung und den schicken Uniformen ist
seit diversen Störaktionen gegen die "Bürgerwehr"
auch ein privater Sicherheitsdienst zu zahlen, der die AktivbürgerInnen
bei ihren Patrouillen beschützt.Vorläufig ist der Betrieb jedoch
bis März gesichert, wie es dann weitergehen soll ist fraglich.
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