__ |
|
|
Flüchtlingsbetreuung: |
||
no-racism.net, bearbeitet . |
||
Neben der Ausschaltung des Schubhaftsozialdienstes in Wien durch eine dem Innenministerium nahe stehende Organisation wurde auch die Bundesbetreuung österreichweit neu vergeben - an das gewinnorientierte Privatunternehmen European Homecare. Das Innenministerium macht es sich leicht - willige Organistationen werden für die Umsetzung der restriktiven Asylpolitik sorgen. Karitative Organisationen wurden ausgebootet. |
Billig, billiger, am billigsten. - nach
diesem Kriterium wurde die Flüchtlingsbetreuung in Österreich
nun neu geregelt. Die deutsche Privatfirma "European Homecare"
(in Österreich bekannt seit der Betreuung mit der Rückkehrberatung
von Flüchtlingen, siehe TATblatt +192/193) wird zukünftig
die Aufgabe der Betreuung der Flüchtlinge in Bundesbetreuung übernehmen.
Ab 1. Juli 2003 ist European Homecare für den Betrieb der vier Bundesbetreuungseinrichtungen
in Traiskirchen, Thalham, Bad Kreuzen und Reichenau zuständig. Derzeit
"kostet" ein Tag in Bundesbetreuung pro Person rund 17 Euro;
doch es geht auch billiger. Das will European Homecare beweisen, und bietet
Bundesbetreuung zum Dumpingpreis von 12,90 Euro Tagespauschale pro Betreuung
an. |
|
Ein Mysterium werden weiterhin die Kriterien sein, nach denen Flüchtlinge überhaupt in die vom Bund finanzierte Betreuung aufgenommen werden. |
Ein Mysterium werden weiterhin die Kriterien sein, nach denen Flüchtlinge überhaupt in die vom Bund finanzierte Betreuung aufgenommen werden. Nach der Erlassung der Richtlinie hinsichtlich der Ausweitung der Liste jener Länder, deren Staatsangehörige von vornherein von dieser Möglichkeit ausgeschlossen sind (siehe Kein Raum für Flüchtlinge in TATblatt +192/193), ist die Gruppe der Begünstigten ohnehin nur mehr relativ klein, denn der Großteil der AsylwerberInnen steht auf der Straße oder ist auf private Unterbringung durch NGO´s angewiesen. Wie der Gedanke Strassers vom April 2002, die Bundesbetreuung davon abhängig zu machen, ob die Person nach Ansicht der Behörde Chancen auf eine positive Erledigung im Asylverfahren hat, umgesetzt wird, ist noch offen. Gesetzesänderungen im Asylbereich. Im Asylbereich soll es zu einer Reihe von Gesetzesänderungen kommen. Die Erstabklärung soll in zwei Aufnahmezentren erfolgen, als Standorte sind die Bundesbetreuungseinrichtungen in Traiskirchen (NÖ) und Thalham (OÖ) vorgesehen. In diesen "Aufnahmezentren" sollen die Verfahren dann einheitlich abgewickelt werden - in einer "Asylstraße". Die Asylverfahren sollen drastisch verkürzt werden. In der Regel soll die Abklärung des Asylstatus in 48 Stunden erfolgen, in Ausnahmefällen in 72 Stunden. Wer "offensichtlich unbegründet" um Asyl ansucht, soll nach den Plänen des Innenministeriums rasch abgeschoben werden können. Als AsylwerberInnen sollen aber nur noch Personen gelten, die auch tatsächlich die Betreuung in Anspruch nehmen. Neu ist auch, dass AsylwerberInnen für die Dauer ihres Verfahrens "verfügbar" sein müssen. Wer das Aufnahmezentrum verlässt und keinen Kontakt hält, dessen/deren Verfahren soll eingestellt werden. Rückkehrberatung. Die deutsche
Firma European Homecare ist international groß im Geschäft,
in Österreich hat sie mit ihrer "Rückkehrberatung"
für AsylwerberInnen allerdings einen Flop gelandet. In einer Zeitspanne
von vier Monaten konnten lediglich zwanzig Flüchtlinge davon überzeugt
werden, dass eine "freiwillige" Rückkehr in das Herkunftsland
die bessere Variante ist. Ursprünglich geplant war, 110 Flüchtlinge
pro Woche zur freiwilligen Rückkehr zu bewegen. Zum Vergleich:
Die Caritas, die wie andere NGOs immer wieder ihre Erfolge
anführte, gelang dies bei 15 Personen pro Woche.
|
|
Die Asylverfahren sollen drastisch verkürzt werden. In der Regel soll die Abklärung des Asylstatus in 48 Stunden erfolgen, in Ausnahmefällen in 72 Stunden. |
Flüchtlingsunterkunft geschlossen. Ende Februar wurde das vorübergehend von der Stadt Wien zur Verfügung gestellte Notquartier für Flüchtlinge am Steinhof geräumt, wieder stehen von einem Tag auf den anderen 200 Flüchtlinge auf der Straße. Erst Ende Jänner war es in dieser Unterkunft zu einer Razzia gekommen, im Rahmen derer elf AsylwerberInnen festgenommen wurden (siehe TATblatt +196).
|
|
Die Organisation Menschenrechte Österreich, die nach den Wünschen Minister Strassers die Schubhaftbetreuung übernehmen soll, kann wohl kaum als NGO bezeichnet werden, da die Organisation lediglich zum Zweck gegründet wurde, die Schubhaftbetreuung in Wien zu übernehmen. Günter Ecker, Gründer des Vereins Menschenrechte Österreich, suchte bereits im Dezember Personal - zu einem Zeitpunkt, als der Verein noch gar nicht zugelassen war. Der Verein SOS Menschenrechte, der in Linz Schubhaftbetreuung macht, trennte sich letztes Jahr von Günter Ecker, wohl nicht zuletzt wegen seiner guten Beziehungen zum Innenminsterium, die eine kritische Distanz vermissen ließen. |
||
aus TATblatt Nr. +197 März 2003. |
>>TATblatt-Homepage |
©TATblatt,
2003
Alle Rechte vorbehalten
Nachdruck, auch auszugsweise, nur in linken alternativen Medien ohne weiteres
gestattet (Quellenangabe und Belegexemplar erbeten)!
In allen anderen Fällen Nachdruck nur mit Genehmigung der Medieninhaberin
(siehe Impressum).