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Veröffentlichung der
Satzung in einem periodischen Medium gemäß ParteienG.
Partei des angemessenen Fortschritts in maßvollen Grenzen.
1. Ziele.
In Anlehnung an das herausragende historische Vorbild der „Partei des
maßvollen Fortschritts in den Grenzen der Gesetze“ von Jaroslav
Hasek aus dem Jahre 1911 verfolgt die „Partei des angemessenen
Fortschritts in maßvollen Grenzen“ als Partei gemäß
Parteiengesetz (ParteienG) ebenfalls das schon damals proklamierte
Ziel, den Fortschritt nicht zu übertreiben.
Wir erkennen an, daß Fortschritt nicht auf gewaltsamen Weg kommen
kann, sondern nur maßvoll und ohne Übertreibung erreicht
wird. Als sozusagen idealer Weg ist der beinahe Stillstand zu
betrachten, langsamer Fortschritt, der mit freiem Auge nicht mehr von
Stillstand zu unterscheiden ist. Dabei spielen ausufernde Gesetze,
vorzugsweise im Verfassungsrang, eine wichtige Rolle, die nicht nur
erfüllt, sondern übererfüllt werden sollen.
Die Sozialpartnerorganisationen haben das Fundament gelegt, etablierte
Parteien daran weitergearbeitet und die Partei des maßvollen
Fortschritts wird nun die Ernte einbringen. Wir schätzen von allen
Parteien uns selber am höchsten ein.
Ansonsten gelten die Bestimmungen der „Partei des maßvollen
Fortschritts in den Grenzen der Gesetze“, veröffentlicht von
Jaroslav Hasek in Prag 1912, Nachdruck Frankfurt/Main 1990.
2. Mitglieder.
Die „Partei des angemessenen Fortschritts in maßvollen Grenzen“
ist an der Teilnahme fortschrittsgläubiger, aber maßvoller
Menschen zur Verwirklichung des Parteiprogramms interessiert. Jeder und
jede ist in diesem Sinne willkommen. Zu diesem Zwecke finden mehr oder
weniger regelmäßig Parteiversammlungen statt, auf denen die
Leidenschaften gezügelt ausgetragen werden sollen.
Grundsätzliche, jedoch stets gesetzeskonforme und maßvolle
Entscheidungen fallen dort. Mitglieder, die sich maßlos
gebärden, sind unerwünscht.
Die Mitglieder müssen sich inhaltlich maßvoll einbringen und
die Ziele der Partei im Sinne der o.g. Grundsätze fördern.
Lediglich Spitzel sind vom Recht auf Mitgliedschaft grundsätzlich
ausgeschlossen.
3. Vertretung.
Die „Partei des angemessenen Fortschritts in maßvollen Grenzen“
wird durch eine/n oder mehrere Zustellbevollmächtigte vertreten.
Der oder die Bevollmächtigte/n müssen sich zu folgendem
Bekenntnis durchringen: „Und deshalb erkläre ich ganz schlicht: In
der ganzen Geschichte der Menschheit gibt es nur ein allseitig
vollkommenes Wesen, und das bin ich“. Sofern der/die Bekennende dieser
Meinung ist du sich dazu in der Parteiversammlung bekennt, wird er/sie
von der Parteiversammlung zur Bevollmächtigten ernannt und kann
die Partie nach außen vertreten.
4. Wahlen.
Die „Partei des angemessenen Fortschritts in maßvollen Grenzen“
strebt die schrittweise Beteiligung an Wahlen an, vorzugsweise in
solchen Körperschaften, die nur mäßig den Fortschritt
vorantreiben. Daran sollte in Österreich kein Mangel herrschen.
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