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    Kurzmeldungen:

KURZMELDUNGEN +++

+++ ANTIFA +++

"Nazi-Vergleich" in NÖ SeniorInnenzeitung ist "Üble Nachrede".

Den Tatbestand der "Üblen Nachrede" erfüllt laut einem Urteil des Oberlandesgerichts Wien (OLG) der "Nazi-Vergleich" in einer ÖVP-nahen Seniorenzeitung in Niederösterreich. In der September-Ausgabe von "Mach mit" war unter  dem Titel "Grünes Sommertheater" ein Kommentar des
VP-NÖ-Seniorenbund-Geschäftsführers Herbert Michelitsch erschienen:
"Die Gutmenschen richteten im Internet eine Spitzelbox ein. Darin forderten sie die Bevölkerung von Niederösterreich auf, den  Landeshauptmann, die Behörden, Mandatare der ÖVP etc. zu vernadern, wenn nämlich jemandem etwas zu Ohren kommen sollte, was man zum Nachteil der regierenden Partei auslegen könnte. Als erstes drängt sich hier der Vergleich mit den Nazis auf, die Hinweise aus der Bevölkerung erwarteten, um Regimegegner aufzuspüren, die dann im KZ
landeten."

Tollschock.

Nachdem es in der Öffentlichkeit einiges Aufsehen um die Unterstützung der Nazi-Band Tollschock durch die, von der FPÖ dominierte, Gemeinde Lustenau kam, sah sich diese, nach dem Rauswurf der Band aus stadteigenen Proberäumen, nun auch zu einer schriftlichen Distanzierung genötigt. Darin bedauert der Gemeindevorstand die Vergabe der Proberäume an die Band und erklärt sich dafür sorge zu tragen, dass dies in Zukunft nicht mehr passiert. Anders sehen dies scheinbar die städtische SozialarbeiterInnen. Hanno Pinter, der die Band betreut hat, meint beispielsweise gegenüber dem Lokalblatt „Wann & Wo“, dass er „unbescholtene Jungs nicht einfach rausschmeissen“ könne: „Das Thema ist von rein politischem Interesse. Der Vize-Bürgermeister wusste ebenso über die Band Bescheid.“ Auch Doris Bösch, Leiterin des „Full House“ sieht das so:„Es ist besser, wenn die Rechtsrockband in Kontakt zu anderen Jugendlichen ist und sich alle miteinander auseinandersetzen müssen, anstatt dass in irgendeiner Riedhütte völlig unbemerkt und isoliert solch dumpfes Gedankengut wächst. Solange jemand unbescholten ist und bei einer Adaptierung der Räume hilft, hat er nacher auch ein Recht auf die Nutzung dieser Räume“.

Landser-Prozess: Neonaziband verurteilt.

Erstmals hat ein Gericht rechtsextreme Musiker wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung verurteilt. Der Texter der, unter deutschsprachigen Nazis recht beliebten, Band "Landser" wurde vom Berliner Kammergericht als Rädelsführer zu drei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt. Die RichterInnen sahen den Vorwurf der Volksverhetzung und Verbreitung von Nazipropaganda als erwiesen an. Der Bassist und der Schlagzeuger erhielten Bewährungsstrafen von 21 und 22 Monaten und müssen jeweils 90 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.

Friedhofsschändung: Mutmaßlicher Drahtzieher wieder in Österreich.

1992 wurden 80 Grabsteine des neuen jüdischen Friedhofs von Eisenstadt mit Hakenkreuzen und Nazi-Parolen beschmiert. Ein Mittäter wurde bereits verurteilt. Laut Informationsdienst gegen Rechtsextremismus ist der Drahtzieher der Schändung des neuen jüdischen Friedhofes von Eisenstadt, der seit Jahren per internationalem Haftbefehl gesuchte Südburgenländer und ehemalige FPÖ-Aktivist Wilhelm Christian Anderle. Dieser befindet sich seit Anfang Dezember wieder in Österreich. Der Computerspezialist und Unternehmersohn Christian Anderle war Betreiber einer Mailbox, die in dem rechtextremen Mailboxverbund Thule-Netz eingebunden war. Er nannte die in Wien ansässige Mailbox Dissident BBS oder "Mailbox für patriotische Dissidenten". 1993 machte Anderle erstmals die Staatspolizei wegen rechtsextremer Äußerungen auf sich aufmerksam. Politisch aktiv war er daneben in der FPÖ. Als ehemaliger Aktionist des Rings Freiheitlicher Jugend (RFJ) kandidierte er im Oktober 1992 als zweiter FPÖ-Kandidat bei den Gemeinderatswahlen im burgenländischen Stadtschlaining. Im darauffolgenden Monat wurde der jüdische Friedhof von Eisenstadt geschändet und mit Naziparolen beschmiert, die die Täterschaft im Umfeld der FPÖ vermuten lassen. Neben SS-Runen, Hakenkreuzen sowie "Heil Haider!"-Parolen hinterließen die Täter ein Bekennerschreiben der "Rassischsozialistischen Arischen Wiederstandsbewegung" (Fehler wie im Original) auf einem Computer-Ausdruck: "Auf diese Weise möchten wir unserem Vorbild Jörg Haider einen arischen Gruss zukommen lassen." Nach seiner Flucht betrieb er von Südafrika aus eine obskur-esoterische rechtsextreme Website.
http://www.idgr.de

Gesuchter Rechtsextremist in Wien festgenommen.

Beamte des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) und des Landesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT) Wien haben Mitte November einen amtsbekannten, flüchtigen Rechtsextremisten festgenommen. Es handelt es sich dabei um den ehemaligen NDP-Funktionär und heute 68-jährigen Pensionisten Alfred B. Der Betroffene hatte bereits länger im Untergrund gelebt und wurde von der Exekutive in Wien-Währing aufgegriffen. Es bestand ein Haftbefehl des Landesgerichts für Strafsachen Wien wegen Verdachts des Verbrechens nach dem Verbotsgesetz. Alfred B. war vom Jänner 1990 bis März 1995 Chefredakteur des periodischen Druckwerks "Die Republikaner - Parteiblatt der Bewegung". In dieser Publikation propagierte er die Zielsetzung des Nationalsozialismus und wesentliche Inhalte der NS-Ideologie und bestritt den NS-Völkermord an der jüdischen Bevölkerung. Eigentlich hätte Alfred B. längst der Prozess gemacht werden sollen: doch für einen Termin vor einem Wiener Schwurgericht im November 2002 ließ er sich zunächst unmittelbar vor der Verhandlung wegen angeblichen Herz-Kreislaufbeschwerden entschuldigen, um in Folge unterzutauchen.

"Kellernazi“.

Hans-Henning Scharsach durfte in einem "News"-Artikel 1995 über die Politik der FPÖ die FPÖ-Politikerin Barbara Rosenkranz als "Kellernazi" bezeichnen, heißt es in einem vorläufigen Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichts (EMRG) in Straßburg, das schon im November veröffentlicht wurde. Der Autor wurde vom Landesgericht St. Pölten wegen des Artikels zu 60.000 Schilling (4.360 Euro) Strafe auf Bewährung verurteilt, News musste 30.000 Schilling an Rosenkranz zahlen und das Urteil veröffentlichen. Das Urteil wurde vom Oberlandesgericht in Wien aufrecht erhalten. Scharsach hatte sich darauf berufen, dass der frühere FPÖ-Chef Norbert Steger den Begriff, als ein ambivalentes Verhältnis zum Nationalsozialismus, geprägt hätte. Der EMGR argumentierte nun, die österreichischen Gerichte hätten fälschlicherweise die Äußerungen Scharsachs als Tatsachenfeststellung gewertet statt als Werturteil. Es gebe aber genug Fakten, die die Haltung Rosenkranz' zum Nationalsozialismus als ambivalent erscheinen ließen. Deshalb müsse die Bewertung im "News"-Artikel als tatsachengestütztes Werturteil eingestuft werden.

Schweiz rehabilitiert Fluchthelfer.

Mit Jahresbeginn trat in der Schweiz ein Gesetz in Kraft, das jene Personen rehabilitiert, die verfolgte JüdInnen und andere Opfer des Nazi-Regimes ins Land geschmuggelt und sie so vor der Ermordung in nationalsozialistischen Konzentrationslagern gerettet haben. Mehrere tausend jüdische Flüchtlinge aus Deutschland und Österreich wurden von Schweizer FluchthelferInnen ins Land geschmuggelt. Nach Ansicht von Regierung und Parlament der Schweiz war derartige Fluchthilfe ein illegaler Akt. "Das Boot ist voll" lautete die offizielle Begründung für die Rückweisung von Flüchtlingen an der Staatsgrenze. 1942 wurde die Fluchthilfe mit einem Sondergesetz zu einem eigenen Straftatbestand und der Militärgerichtsbarkeit zugeordnet. Die SchweizerInnen wollten Konflikte mit Nazideutschland vermeiden. Viele weitere Fluchthelfer wurden wegen "illegaler Fluchthilfe" zu Gefängnis- und Geldstrafen verurteilt und verloren zudem ihre Pensionsansprüche. Einen Anspruch auf Wiedergutmachung oder Schadensersatz für die Verurteilten oder ihre Angehörigen sieht das Gesetz dennoch nicht vor. Nicht aufgehoben werden auch die Urteile gegen etwa 700 SchweizerInnen, die sich dem Kampf gegen den Diktator Franco in Spanien oder der französischen Widerstandsbewegung angeschlossen hatten. Sie hätten die Landesverteidigung geschwächt, indem sie in ausländischen Militärdienst getreten waren, so die mehrheitliche Auffassung der ParlamentarierInnen.

+++ WEF +++

Anti-WEF-Demo.

Am 10. Jänner fand in der Schweizer Stadt Winterthur eine erste Anti-WEF-Demo statt. Obwohl im Vorfeld der nicht bewilligten Demonstration Polizei den Demo–Treffpunkt am Bahnhof massiv absperrte, nahmen bis zu 700 Menschen an der Demonstration teil. Es kam zu Auseinandersetzungen, die Polizei setzte Tränengas, Wasserwerfer und Gummischrot ein, Scheiben (etwa bei Mc Donalds, einem Geschäft eines SVP-Abgeordneten sowie einiger teurer Autos) gingen zu Bruch oder wurden mit Parolen bemalt. Es kam zu 14 Festnahmen.
Diese Demonstration war die erste einer ganzen Reihe von Demonstrationen, Blockadeaktionen und anderer Veranstaltungen gegen das WEF, das sich zu seiner Jahreshauptversammlung von 21. bis 25. Jänner in Davos trifft. Rund um das Stelldichein von Großkapitalisten, PolitikerInnen und sonstigen EntscheidungsträgerInnen werden seit 7. Jänner -wie bei derartigen Treffen üblich – Sicherheitsparanoia und Überwachungsstaat zelebriert. Das idyllische Bergdorf Davos ist von Sicherheitszonen zerschnitten, die Zufahrt ist eingeschränkt, die Landschaft mit Sperrgittern, militärischer Luftabwehr und Panzereinheiten verschandelt.
Der wichtigste Termin für potentielle kurzentschlossene TouristInnen ist die am 21. Jänner zur Verzögerung des Beginns des WEF geplanten Blockadeaktion, sowie verschiedenen Großdemonstrationen.
Aktuelles und Infos: http://www.no-wef.ch.vu und http://ch.indymedia.org

+++ ÖKOLOGIE +++

Klimatote und Flugverkehr.

Im Dezember 2003 veröffentlichte die Weltgesundheitsorganisation WHO eine Schätzung, daß weltweit jährlich durch den Klimawandel 150.000 Menschen sterben. Darin sind nicht eingeschlossen alle Opfer der Folgen des Klimawandels, wie Kämpfe durch sich verändernde Ressourcenverteilung einschließlich Bürgerkriegen, Pflanzenseuchen, Hungerkatastrophen und Dürre.
Flugverkehr ist mit steigender Tendenz eine der Hauptursachen. Ein/e FlugzeugbenützerIn produziert auf einem Interkontinentalflug zwischen Europa und Nordamerika und zurück genauso viele Emissionen zur Klimaerwärmung wie ein/e AutofahrererIn im ganzen Jahr.
Was solche Warnungen in den Hohlköpfen der Regierungen bewirken, veranschaulichte eindrucksvoll der britische Transportminister George Monbiot (Yuppie Labour). Drei Tage nach der Veröffentlichung der WHO verlautbarte er, daß 20 Flughäfen erweitert werden sollen. Neue Rollpisten sind in Stanstead (die sechste!) und in Heathrow bei London vorgesehen, weitere in Birmingham und Edinburgh.
Flugverkehr ist international durch die Ausnahmeregelung von der Umsatzsteuer und Energiesteuern die am höchsten subventionierte Verkehrsart überhaupt. In Großbritannien beträgt diese indirekte Subvention 9 Mrd. Pfund pro Jahr, das sind fast 15 Mrd. Euro. Wenig erstaunlich ist daher auch, daß die Emissionen aus dem Flugverkehr am stärksten von allen Emissionsquellen zunehmen.

Bayer auf Teilrückzug bei Genfreisetzungen.

Bayer CropScience, ein Unternehmen des deutschen Bayer-Konzerns, hat in Großbritannien sechs von neun Anträgen auf genmanipulierte Pflanzensorten zur Freisetzung zurückgezogen.  Damit hat Bayer für diese Sorten auf Marktzulassung verzichtet.

Heldenhafter Jäger.

In Köstendorf im Flachgau, Salzburg, erschoß ein Jäger Ende August ein entlaufenes zahmes Rentier, das auf einem Bahndamm stand. Laut dem Helden hatte Gefahr im Verzug bestanden. Derzeit hat der todesmutige Schütze ein Strafverfahren wegen vorsätzlicher schwerer Sachbeschädigung am Hals, sowie eines nach dem Waffengesetz. Als zusätzliche Strafe droht ihm der Entzug der Jagdkarte, so der zuständige Bezirkshauptmann fünf Monate später.

Konsumterror im Supermarkt.

In einem Laden der niederländischen Supermarktkette Eddah weigerte sich ein Kunde einen Einkaufskorb zu verwenden. An der Kassa legte er ein (!) Produkt zum Zahlen hin, worauf ihm gesagt wurde, er müsse einen Einkaufskorb nehmen. Der Kunde weigerte sich, legte das Geld abgezählt hin und ging.
Während er etwas später zu Hause seine Essen kochte, erschien ein Polizist und nahm ihn fest. Nach einer Stunde Haft durfte er gehen, nachdem er eine Strafe über 150 Euro akzeptiert hatte und sich bereit erklärte, den Laden 12 Monate nicht mehr zu betreten.

Etwas BSE aus USA.

Kürzlich gab es den ersten offiziellen BSE-Fall in den USA. US-Rindfleisch wird zum größten Teil von Einheimischen hinuntergewürgt, die Exporte gehen hautsächlich nach Mexiko, Japan und Kanada. 20 Länder machten ihre Grenzen sofort dicht, darunter die drei Hauptimporteure.
Die US-Landwirtschaft jammert. Jetzt wurden nämlich auch die Prüfpraktiken in den USA bekannt. In den USA werden im Jahr so viele BSE-Tests durchgeführt wie in Österreich im Monat, nämlich 30.000. Pro Jahr werden in den USA 300 Millionen Rinder geschlachtet, also Kontrolle so gut wie nicht vorhanden. Zudem gibt es Testergebnisse in Österreich innerhalb weniger Stunden, in den USA nach mehreren Wochen.
Wer übrigens schon immer Zweifel an der US-Landwirtschaft und ihren Exporten hatte, darf sich auch historisch bestätigt fühlen. Der Schriftsteller Upton Sinclair schilderte in seinem Roman „Der Dschungel“ die Zustände in den Schlachthöfen von Chicago. Das Buch wurde in den 30er Jahren zum Verkaufsschlager in Europa und brachte den Export zum Erliegen. Erst als Reaktion drauf wurden damals überhaupt Lebensmittelkontrollen eingeführt, und zwar nicht auf Betrieben der Regierung oder Behörden, sondern durch Angestellte der Verarbeitungsfirmen. Ein Einstiegswerk für zukünftige VegetarierInnen.

+++ POLIZEI +++

Nichtiger Festnahmegrund.

Am 21. September 2002 legte ein Polizeiauto in Wien einen Vollgasstart hin, der einen Zusehenden zu der Bemerkung "Das is klass, was ihr da machts" veranlaßte zuzüglich anerkennender Handbewegung. Andere Kiberer sahen dieses und schritten zur Amtshandlung. Der Mann wurde in Handschellen abgeführt und stundenlang in eine verdreckte Zelle gesperrt.
Der Unabhängige Verwaltungssenat  hat entschieden, daß bereits die Aufforderung zur Ausweisleistung als "Vorwand für eine rechtswidrige Machtdemonstration" diente.  Außerdem erinnere das Verhalten der Polizisten "eher an eine Machtdemonstration, wie sie unter Halbstarken oder in Jugendbanden üblich ist". Die Vorgehensweise der Polizisten wurde mangels eines Festnahmengrundes für rechtswidrig erklärt und das Innenministerium zur Zahlung von 1378 Euro verurteilt.
Allerdings half dem Mann das nicht bei den Strafgerichten, die immer mit der Polizei mauern. Dort wurden die Polizisten vom Vorwurf der Körperverletzung trotz sichtbarer Hämatome bei dem Festgenommenen freigesprochen, der Festgenommene aber wegen versuchten Widerstandes gegen die Staatsgewalt verurteilt.

+++ SEXISMUS +++

Homosexuelle: Kein Ehrenschutz in Graz.

Für eine Veranstaltung der Arbeitsgruppe Homosexuelle und Glauben, HuG, wollte der Bürgermeister von Graz, Siegfried Nagl von der ÖVP, keinen Ehrenschutz übernehmen. Laut seiner Pressesprecherin „widerspricht das seiner persönlichen Glaubensüberzeugung“. Zuvor hatte Nagl Graz öffentlich „Stadt der Menschenrechte“ genannt.

Neues Sexualstrafrecht.

Als Reaktion auf die Aufhebung des §209 im Strafgesetzbuch, der Homosexuelle zuletzt einzigartig in Europa diskriminierte, ließ sich die Regierung flugs einen neuen §207b bezüglich sexueller Missbrauch von Minderjährigen einfallen. In der Praxis werden ausschließlich Homosexuelle nach diesem Paragrafen in Haft genommen, die Hälfte aller Verfahren betrifft Homosexuelle.
Nun sollen weitere, zunehmend obskurere Paragrafen unter dem Vorwand des Kampfes gegen Kinderpornographie ins Strafgesetzbuch eingebaut werden, die Sexualität an sich immer stärker kriminalisiert. Strafbar soll der Besitz eines Bildes werden, wenn darauf eine Person unter 18 Jahren „in lasziver Pose“ abgebildet ist, wobei keine Genitalien zu sehen sein müssen. Der Besitz des Bildes ist auch strafbar, wenn die Person über 18 ist, aber wie unter 18 aussieht. Auch virtuelle, also künstliche Bilder sind strafbar, ebenso das Abbilden der eigenen Ehefrau bzw. des Ehemannes.
Die Weitergabe von solchen Bildern wird mit einem Strafrahmen von zwei Jahren bedroht. Es ist also möglich, daß eine 16-Jährige oder ein 16-Jähriger, der oder die das eigene Bild an den/die FreundIn weitergibt, bis zu zwei Jahren ausfasst.
Außerdem ist ein uferloser Tatbestand der sexuellen Belästigung geplant. Damit wird nicht nur Belästigung an sich mit einem halben Jahr Gefängnis bedroht, sondern auch wer sich damit abfindet, daß eine andere Person belästigt wird, und auch wer es nicht beabsichtigt, sondern nur für möglich hält. Als Nachweis der Belästigung soll nicht nur die tatsächliche Belästigung gelten, sondern auch das nachträgliche Erfahren, daß eine sexuelle Handlung stattgefunden hat.
Im Klartext: Die netten NachbarInnen, die im Nachhinein erfahren, daß gevögelt wurde, dürfen sich als Belästigte strafrechtlich austoben.
http://www.rklambda.at

+++ TIERE +++

Undercover und Zensur.

Im Dezember wurde die Undercover-Recherche eines deutschen Journalisten veröffentlicht. Er ließ sich als fünf Monate lang als Tierpfleger bei der Firma Covance in Münster anstellen. Covance ist eine der weltweit größten Tierversuchs – Auftragslabors. Das Labor in Münster ist vermutlich das größte Labor in Europa, das Versuche an nicht - menschlichen Primaten vornimmt.
Während dieser fünf Monate fertigte er umfangreiches Bild- und Filmmaterial über verschiedene Versuche und die Haltungsbedingungen der Affen an, die unvorstellbare Bedingungen in den Labors beweisen. Ein Monat nach Veröffentlichung des Materials versucht Covance mit einer einstweiligen Verfügung die Verbreitung des Materials zu verhindern, der Journalist sowie die BetreiberInnen verschiedener Websites werden mit Klagsdrohungen eingeschüchtert.
http://www.tierversuche-abschaffen.de


SHAC News.

Huntingdon Life Sciences ist weiterhin schwer unter Druck. Während russische SHAC-AkivistInnen die Website und die E-Mail-Adressen von HLS zum wiederholten Male lahmlegten sprangen weiter GeschäftspartnerInnen - auch der Sicherheitsdienst ADT, der die hinter Stacheldraht und Kameras gelegenen Labors bewacht hat – ab.
Bei den wichtigen HLS Kunden, der Firma Yamanouchi, verließen drei führende Mitarbeiter ihren Posten in England, nachdem auch sie das Ziel von Protesten geworden waren.
Auch in Wien fand am 17.12. wieder eine Demonstration bei der Firma Sankyo Pharma statt, um diese zur Aufgabe ihrer Geschäftsbeziehungen zu HLS zu bringen.
http://www.shac.net


+++ SOZIALES +++

Sozialhilfekürzungen für Kranke.

Nach dem deutschen Bundessozialhilfegesetz steht Kranken, die eine besondere Ernährung benötigen, ein Zuschuß zur Sozialhilfe zu. Im Jahr 2000 fand sich aber eine Gruppe von ÄrztInnen, die allesamt bei kommunalen Gesundheitsämtern beschäftigt sind, die öffentlich kundtaten, daß das eigentlich überflüssig sei. Darauf hin gingen zahlreiche Sozialämter dazu über, die Zuschüsse, die an so privilegierte Personen wie Krebskranke oder Zuckerkranke, gezahlt worden waren, zu streichen.
Deutsche Gerichte, zuletzt mehrere Gerichte im Bundesland Niedersachsen, stellten nach Klagen fest, daß die Kürzung durch das Bundessozialhilfegesetz nicht gedeckt ist. Trotzdem gibt es Sozialämter, die noch immer den Zuschuß verweigern.
In Österreich gibt es kein Bundessozialhilfegesetz, folglich auch keinen Rechtsweg wie in Deutschland. Bei uns regiert die Willkür der Bundesländer, denn Sozialhilfegesetze sind Landessache, der Vollzug ist Aufgabe der Gemeinde. In Österreich gibt es de facto keine einklagbaren Rechte.

SMS-Kündigung.

Eine britische Versicherungsfirma sandte im Mai 2003 2.500 Angestellten eine liebliche Nachricht mit SMS: "Kündigung. MfG Chef". Die Regierung untersagte darauf hin eine solche Praxis. Kündigungen müssen ab nun direkt von Person zu Person ausgesprochen werden. Tröstlich.


     

aus TATblatt Nr. +206, Jänner 2004.

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