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    Universität bezahlt Privatprozess eines Tierquälers.

Wolfgang Hubers Kaffeeversuche am Krebsforschungsinstitut in Wien, seit 1.1.2004 Teil der Medizinischen Universität Wien, dürfen als "sinnlose Tierquälerei" bezeichnet werden. Das ist das Ergebnis eines erfolglosen Verleumdungsprozesses von Huber gegen den Verein gegen Tierfabriken.

Presseaussendung Verein gegen Tierfabriken, bearbeitet TATblatt.

Hunderte Ratten wurden in sinnlosen Versuchen gequält. Nachdem der Verein gegen Tierfabriken in einer Aktion im April 2003 die Hintergründe zu den Kaffeeversuchen von Wolfgang Huber am Krebsforschungsinstitut, damals noch Universität Wien, aufgedeckt und darüber berichtet hatte, wurde er vom Tierexperimentator Huber auf Unterlassung und wegen übler Nachrede geklagt. Jetzt hat das Oberlandesgericht Wien in seiner Urteilsverkündung bestätigt: Hubers Tierversuche dürfen als offensichtlich vollkommen sinnlos und reine Tierquälerei bezeichnet werden. Die Kosten für diesen Privatprozess von Dr. Huber hat die medizinische Fakultät der Universität Wien, die in der Öffentlichkeit angibt, kein Geld zu haben, übernommen.

Der geklagte Verein gegen Tierfabriken dazu: "Die TierexperimentatorInnen, aber auch die Behörden, versuchen die Fakten zu den Tierversuchen vor der Öffentlichkeit zu verbergen. Deswegen sind Aktionen wie am 28. April, die Besetzung des Instituts für Krebsforschung durch den VgT, notwendig, um an diese Fakten heranzukommen. Im Gegensatz zu der damals von einigen Medien verbreiteten Ansicht, dass wir dabei eine Gesetzesübertretung begangen hätten, hat die Staatsanwaltschaft diesbezüglich alle Anzeigen z.B. wegen Hausfriedensbruch niedergelegt. Und jetzt haben auch die Gerichte entschieden, dass unsere Angaben den Tatsachen entsprachen und unsere Kritik berechtigt war. Besonders schockiert dabei allerdings, dass die Universität Wien, die immer über Geldmangel jammert, die absurden Klagen des Herrn Huber vollständig finanziert. Bei dieser Art von Budgethaushaltung als Rechtsschutzversicherung klagewütiger TierexperimentatorInnen darf die Finanzkrise der Universität Wien nicht verwundern: sie ist offenbar hausgemacht!"

Wolfgang Huber hatte hunderte Ratten zumindest 10 bis 14 Tage lang ausschließlich mit Kaffee als einzigem Getränk abgefüllt und ihnen dann Krebserreger injiziert und Krebserreger gefüttert. Mindestens 5 Monate später sollte die Auswirkung von massivem Kaffeekonsum auf die Entwicklung von Leber- und Dickdarmkrebs beobachtet werden. Das Handelsgericht Wien hat in 1. Instanz dem Verein Gegen Tierfabriken in allen Punkten seiner Kritik Recht gegeben. So steht wörtlich im Urteil: "aufgrund der Ergebnisse des Bescheinigungsverfahrens [ist] davon auszugehen, dass die in Rede stehenden Behauptungen [des Verein gegen Tierfabriken] allesamt wahr sind, sohin keine unrichtigen Tatsachenäußerungen [...] vorliegen".

Das Oberlandesgericht Wien hat nun in 2. Instanz das erstinstanzliche Urteil voll inhaltlich bestätigt und dazu wörtlich bemerkt: "Wenn schon nicht bezweifelt werden kann, dass eine Massentierhaltung für die betroffenen Tiere äußerst unangenehme Lebensbedingungen schafft [wie ein Urteil des Obersten Gerichtshofs zeigt], muss dies umso mehr für Ratten gelten, deren sonst reichhaltiger Speiseplan im wesentlichen durch Kaffee ersetzt wird, und die aufgrund eines verabreichten Karzinogens Krebs entwickeln". Und weiter: "Die Beurteilung des Versuchs als sinnlos" stellt eine erkennbare Bewertung dar, die nicht pauschal diffamiert, sondern detailliert Kritik an der Versuchsreihe übt".

Damit endet eine Serie sinnloser Klagen auf Kosten der Universität. Huber hatte nämlich nicht nur den Obmann des VgT, sondern auch zwei weitere Personen willkürlich geklagt, obwohl diese weder mit der Kritik noch mit der Aktion etwas zu tun hatten. Auch diese Klagen zahlte die Universität, Kosten etwa 3.600 €. Die Kostenübernahme erfolgte durch den bisherigen Dekan der Medizinischen Fakultät der Universität Wien, Wolfgang Schütz, der nun der Rektor der Medizinischen Universität geworden ist. Schütz: "Das war alles mit Professor Huber abgesprochen. Schließlich sei der Wissenschaftler durch die verleumderischen Aktionen der Tierschützer in seiner beruflichen Tätigkeit beeinträchtigt worden."
     

aus TATblatt Nr. +207, Februar 2004.

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