In TATblatt plus 72 hatten wir darüber berichtet, daß in Peru Vergewaltigerstraffrei ausgehen, wenn sie ihre Opfer heiraten.Aufmerksame LeserInnen (Danke!) schickten uns daraufhin Informationen, daß so etwas auch in Österreich möglich ist.
(TATblatt, TATblatt-LeserInnenbrief)
Im österreichischen Strafgesetzbuch findet sich unter dem Titel "Entführung einer willenlosen oder wehrlosen Frau" der Paragraph 100, der festlegt, wie Menschen zu bestrafen sind, die Frauen mit geistiger Behinderung "entführen" um sie "zur Unzucht zu mißbrauchen" oder "der Unzucht zuzuführen".
Und im selben Paragraphen wird jenen Tätern, die ihre Opfer heiraten, Straffreiheit garantiert: "Hat ein an der Tat Beteiligter die Entführte geheiratet, so wird der Täter nur bestraft, wenn die Ehe für nichtig erklärt oder aufgehoben worden ist." (Paragraph 100 Abs. 2 StGB)
Ein weiterer Beleg dafür, daß die Gesetze in Österreich frauenfeindlich sind - und wenn es um Frauen mit Behinderung geht, gleich noch ein Stück diskriminierender.
(Ein ausführliche Artikel folgt in einer unserer nächsten Ausgaben)
aus: TATblatt Nr. plus 74 (7/97) vom 10. April 1997
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