Ngoga M. ist nicht der erste Schwarzafrikaner, dem an einem österreichischen Flughafen die Einreise verweigert worden ist. Doch in diesem Fall blieb es nicht beim einfachen Rückschub nach Südafrika.
Quelle: Flughafensozialdienst
Wie erst jetzt (9.5. 1997) bekannt wurde, ist M. am 18.März, mit Swissair über Zürich aus Südafrika kommend, am Grazer Flughafen die Einreise verweigert worden. Er war im Besitz eines vom österreichischen Konsulat in Johannesburg ausgestellten Touristenvisums, welches ihm sogar die mehrmalige Einreise gestattet hätte. Zusätzlich hatte er auch eine Fotokopie, der von einem österreichischen Notar beglaubigten Verpflichtungserklärung eines österreichischen Freundes. Er hat einige Freunde in Österreich, die ihn eingeladen haben und die er besuchen wollte.
Die Kontrolle am Grazer Flughafen war gründlich, sagt M.: Der Kontrollbeamte verlangte das Original der Verpflichtungserklärung. Der Reisende bedeutete ihm, daß dies sich beim Konsulat befinde. Ohne eine derartige Erklärung hätte er ja gar kein Visum bekommen. Nun, dann könne er eben nicht einreisen, beschied ihm der Beamte. Zudem war ihm verdächtig, daß das Adreßbuch des Afrikaners "so viele österreichische Adressen" hatte. Zusätzlich äußerte der Beamte den Verdacht, daß der Reisepaß gefälscht sei.
M. durfte den Flughafen nicht verlassen. Es wurde ihm mitgeteilt, daß er noch am selben Tag "zurückgeschoben" werde. Den Reisepaß würde die Behörde zwischenzeitlich behalten. Freunde in Graz, welche er telefonisch erreichen konnte, durften nicht zu ihm. M. ist angolischer Staatsangehöriger und in seinem Reisepaß befindet sich auch seine Aufenthaltsberechtigung, aufgrund der er schon seit Jahren in Südafrika lebt und als Mechaniker arbeitet.
Die Beamten der GreKo (Grenzkontrolle) eskortierten ihn dann zum Flugzeug und M. fragte nach seinem Reisepaß. Die Beamten bedeuteten ihm, daß er den noch nicht ausgehändigt bekomme. Ein Beamter deutete nickend in das Schweizer Flugzeug. M. war daher der Meinung, daß ihm der Paß im Flugzeug gegeben werde. Seinen Paß erhielt er nicht.
Bei der Einreisekontrolle am Flughafen Johannesburg erklärte M. das österreichische Abenteuer und zeigte den südafrikanischen Kontrollbeamten eine Fotokopie seines Passes mit der südafrikanischen Aufenthaltsberechtigung. Dies genügte den Beamten jedoch nicht, die Einreise wurde verweigert. Noch am selben Tag wurde M. nach Luanda (Angola) abgeschoben. Jetzt beschäftigen ihn viele kleine und große Fragen: Wird er dieses Mal einen neuen Reisepaß in weniger als sechs Monaten bekommen? Wird ihm sein Dienstgeber die Stelle solange freihalten bis er neue Papiere hat? Was wird mit seiner Wohnung in Johannesburg passieren?
aus: TATblatt Nr. plus 77 (10/97) vom 22. Mai 1997
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