TATblatt
93,3 MHz, das ist die frequenz, die der veranstalterInnengemeinschaft
vom freien radio und dem unabhängigen frauenforum zugestanden wurde.
Die sendeleistung wurde mit 100 W begrenzt - nur unwesentlich mehr, als
dereinst mit guten piratInnensender erreicht werden konnte. Zum vergleich:
die kommerziellen regionalradios dürfen mit mehreren tausend watt
in den äther blasen.
Als senderstandort wurde bescheidmäßig neuwaldegg festgelegt.
Da von dort aus große teile wiens nicht erreicht werden können,
wird derzeit in verhandlungen versucht, eine verlegung auf das dach des
allgemeinen krankenhauses durchzusetzen.
Was es vorerst mal zu tun gibt, ist viel: das neue radiobüro in der schubertgasse 10 ist herzurichten, ab dem sommer soll zudem ein stadtbahnbogen zwischen währinger und nussdorfer straße zum studio umgebaut werden. Die studio- und sendetechnik muss hergestellt, sendungskonzepte müssen erarbeitet, diskutiert und koordiniert werden und vieles mehr. Interessierte und arbeitsfreudige menschen sind da sehr willkommen.
Ganz besonders sind freilich alle politischen, sozialen, kulturellen oder sonstigen initiativen - nur die guten, für die bösen gibt's schon die anderen radiosender! - aufgerufen, programm zu machen. Nicht gefragt sind allerdings fade selbstdarstellungen. Vielmehr gilt es zu lernen, inhalte mediengerecht zu verarbeiten. Dafür entwickelten die oranglerInnen ein umfassendes schulungsprojekt, das netterweise im rahmen des förderungsprogramms "Leonardo" von der europäischen union finanziert wird. Zum glück ist österreich rechtzeitig diesem verein beigetreten.
In aufbau begriffen sind derzeit auch jene redaktionen, die für
die notwendige kontinuität im programmablauf sorgen sollen: kunst/kultur,
feature, nachrichten u.a.
e-mail: freies.radio@blackbox.at
http://www.blackbox.at/freirad
Welche sich an den verschiedenen arbeitsgruppen (renovieren, technik,
den verschiedenen redaktionen etc.) beteiligen möchten, können
sich zu den bürozeiten über die jeweilige termine oder kontaktpersonen
informieren.
aus: TATblatt Nr. +90 (2/98) vom 29. Jänner 1998
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