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Müh(l)en der Gerechtigkeit

9. Dezember 1992: Im Vorfeld des FPÖ-Volksbegehrens "Österreich zuerst", das zwischen 25. Jänner und 1. Februar 1993 stattfand, druckte das TATblatt ein Flugblatt ab, in dem die FPÖ und ihre FunktionärInnen in Zusammenhang mit "rassistischer Hetzte" gebracht wurden.

Am 11. Februar 1993 wird die Unterlassungklage gegen das TATblatt (bzw. den Herausgeberverein) durch Jörg Haider eingebracht, die unter anderem verlangt, dass der Begriff "rassistische Hetzte" nicht mehr in Zusammenhang mit der FPÖ gebracht werden dürfe.

Am 14. April 1994 fällt das Wiener Handelsgericht das Ersturteil: es verfügt die Unterlassung des Begriffs in der Zeitschrift TATblatt und anderen Publikationen des Herausgebervereins.

Am 29. August 1994 beriefen wir gegen das Urteil.

Am 26. Jänner 1995 bestätigte das Oberlandesgericht Wien den Spruch des Handelsgerichtes.

Am 13. März 1995 strebten wir außerordentliche Revision vor dem Obersten Gerichtshof an.

Am 6. April 1995 wurde die Revision vom Obersten Gerichtshof abgelehnt.

Am 21. Juli 1995 reichten wir - vertreten durch Thomas Prader - Beschwerde beim europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg ein.

Am 26. Februar 2002 spricht der EMGR sein bemerkenswertes Urteil.

 

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