tatblatt.net    

Ungeordnete erste Reaktionen:

>Standard Blattsalat
>Standard Kurzmeldung
>Pressaussendung der Wiener Grünen
>Artikel in Frankfurter Rundschau
>öh salzburg gratuliert
>Presseaussendung der FPÖ
> FALTER: "Soll so ein Journalismus unter dem Schutz der Pressefreiheit stehen?"


BLATTSALAT im Standard am 5. März 2002

(© DER STANDARD, 5. März 2002 )

Siegen für die Pressefreiheit von Günter Traxler

Auch Hans Dichand muss es als eine medienhistorische Sensation empfunden haben, sonst hätte er am Freitag sein Blatt wohl kaum mit der Meldung aufgemacht: "Krone" bekam beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in zwei Fällen jetzt endlich Recht. Seine forensische Europabegeisterung war derart groß, dass er die beiden Sprüche in Causen von eher marginaler Bedeutung in großen Lettern gleich mit einem Sieg für die Pressefreiheit verwechselte, was in der allzeit getreuen Lesergemeinde den Eindruck erwecken sollte, die "Kronen Zeitung" wäre eine verlässliche Vorkämpferin derselben. Tatsächlich hat sich das Blatt damit nur die Pressefreiheit genommen, den Lesern ein wenig medienpolitischen Sand in die Augen zu streuen, ist doch allein die monopolartige Stellung, die das Blatt dank der Beihilfe der heimischen Medienpolitik erlangt hat, eine wesentlich größere Bedrohung der Pressefreiheit in Österreich, als ein Europäischer Gerichtshof je abwenden könnte, und die Selbststilisierung des Herausgebers als Gralsritter der Pressefreiheit kaum mehr als ein plumper Versuch, von dieser Tatsache abzulenken. In dem einen Fall hat Cato, im Jahre 1993 und gewissermaßen in eigener Sache, dem damaligen ÖVP-Abgeordneten Michael Graff vorgeworfen, als Politiker und Anwalt seines medialen Erzfeindes und "täglich Alles"-Erfinders Kurt Falk eine unvereinbare Doppelrolle zu spielen. Von einem österreichischen Gericht verurteilt, wurde diese Meinungsäußerung Catos nun vom Europäischen Gerichtshof für zulässig erklärt. Der Gewinn für die Pressefreiheit besteht darin, dass der Rechtsanwalt und gegenwärtig amtierende Justizminister der FPÖ, Dieter Böhmdorfer, hiermit gewarnt ist, seine Kanzlei mit Causen zu beschäftigen, in denen der Gegner seines Mandanten Hans C. Dichand heißt - und zwar, ohne dass Pressefreiheit, wie die "Krone" sie versteht, im Speziellen noch einmal bemüht werden müsste. Im zweiten Fall, triumphiert das Blatt, meinte ein Kärntner SP-Abgeordneter gar, die "Krone" dürfe sein Foto im Zusammenhang mit kritischen Berichten nicht abdrucken. Wenn es um das Abdrucken von Fotos geht, kennt die "Krone" - Wahrheit hin, Wahrheit her - keinen Spaß. Für die Erlaubnis, das Foto des Abgeordne- ten abdrucken zu dürfen, kämpfte sie bis 2002 und bis zum Europäischen Gerichtshof, aber was die als kritische Berichte bezeichnete Behauptung zur kritisierten Person betrifft, die die Veröffentlichung des Fotos erst gerechtfertigt hätte, musste die "Kronen Zeitung" bereits am 3. Dezember 1996 in ihrer Kärntner Ausgabe gestehen: Diese Behauptung widerrufen wir als unwahr. Wie hieß es am Freitag so schön in der "Krone"? Wie heißt es so schön: Die Wahrheit ist eine Tochter der Zeit! Und so wird die unabhängige "Kronen Zeitung" niemals aufhören, für ihre Unabhängigkeit und die Pressefreiheit zu kämpfen. Diese gefährliche Drohung ward dem Publikum indes gemildert durch die Mitteilung, dass der Europäische Gerichtshof gleichzeitig mit der "Krone" auch der Beschwerde einer anderen Zeitung Recht gab, nämlich der Wochenzeitung "TATblatt", die damit - im Unterschied zur "Krone" und nicht in Verfolgung privater Geschäftsinteressen - tatsächlich einen Sieg für die Pressefreiheit von gesellschaftspolitischer Bedeutung erstritten hat. Das "TATblatt" hat im Dezember 1992 im Zuge der Auseinandersetzung um das Ausländervolksbegehren der FPÖ "rassistische Hetze" vorgeworfen. Zu dieser Fest- stellung meinte der Europäische Gerichtshof, "sie stellt keine grundlose persönliche Beleidigung dar, da sie in einer speziellen politischen Situation, in einer Diskussion über ein Thema von öffentlichem Interesse - nämlich zur Ausländerpolitik - gemacht wurde. Die Aussage war Teil einer politischen Diskussion, die von Mr. Haider und anderen Mitgliedern der FPÖ selbst provoziert wurde, indem sie das Ausländervolksbegehren initiiert haben." Es handle sich um einen "zulässigen Kommentar". Wenn Cato also vielleicht demnächst das unabweisliche Bedürfnis verspürt, der Freiheitlichen Partei beziehungsweise einigen ihrer Funktionäre im Zusammenhang mit deren Ausländerpolitik rassistische Hetze vorzuwerfen, kann er sich diesen Herzenswunsch angstfrei erfüllen. Und er sollte nicht vergessen, dass es das "TATblatt" war, das ihm diesen Sieg für die Pressefreiheit erkämpft hat.

© DER STANDARD, 5. März 2002

 


Straßburg: Gerichtshof gibt "Tatblatt" Recht
Wien

"Rassistische Hetze" attestierte die linksradikale Wochenzeitung Tatblatt der FPÖ anlässlich des FP-Volksbegehrens "Österreich zuerst" 1992. Die Freiheitlichen klagten, das Blatt wurde vom Obersten Gerichtshof verurteilt.

Nun hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg entschieden, dass es sich bei der Äußerung um "einen zulässigen Kommentar zu einer Angelegenheit öffentlichen Interesses" gehandelt habe. Er sprach dem Tatblatt Entschädigung und Kostenersatz in der Höhe von rund 17.000 Euro zu. (jed)

© DER STANDARD, 1. März 2002


Presseaussendung der Wiener Grünen

Margulies: Wiener Grüne begrüßen EGMR-Urteil betreffend TATBlatt

27.Feb 02

Wien (Grüne) - Sehr zufrieden äußert sich der Grüne Gemeinderat, DI Martin Margulies über das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in der Causa TatBlatt. "Die Entscheidung ist die einzig richtige. Es kann doch nicht sein, dass ein Partei, wie die rechtspopulistische FPÖ ununterbrochen hemmungslose Hetze gegen Minderheiten und politisch anders denkende Menschen betreibt, ohne jemals dafür in ihre rechtlichen Schranken gewiesen zu werden", so Margulies. Des weiteren zeigt dieses Urteil, dass die in Österreich mittlerweile nur noch als Normalität wahrgenommene Realität von unabhängigen europäischen Gerichten anders eingeschätzt wird.

Die Wiener Grünen sehen in diesem Urteil einen Grund mehr für den heute von Alexander van der Bellen eingebrachten Misstrauensantrag gegen die gesamte Bundesregierung. "Die ÖVP wird sich in Hinkunft die Frage gefallen lassen müssen, warum sie sich mit einer Partei ins Bett legt, die rassistische Hetze betreibt", schließt Margulies.

Rückfragehinweis: Pressereferat der Grünen im Wiener Rathaus


 

der erste Artikel zum Thema, war bezeichnenderweise nicht in einem österr. Medium, sondern in der Frankfurter Rundschau zu finden:

Zu Ungunsten der FPÖ

Die Verurteilung der Zeitschrift TATblatt, die der österreichischen FPÖ "rassistische Agitation" vorgeworfen hatte, war ein Verstoß gegen das Grundrecht auf Pressefreiheit. Dies stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte fest. TATblatt hatte 1992 Namen und Adressen führender FPÖ-Mitglieder veröffentlicht und Leser aufgefordert, dort anzurufen und gegen die "rassistische Agitation" zu protestieren. Gegen die Aktion hatte FPÖ-Chef Jörg Haider geklagt und von einem Wiener Gericht Recht bekommen.
afp

[ document info ]

Copyright © Frankfurter Rundschau 2002
Dokument erstellt am 26.02.2002 um 21:11:19 Uhr
Erscheinungsdatum 27.02.2002


ein erster LeserInnenbrief:

die öh salzburg gratuliert euch auf diesem weg zur erstereitung eures rechtes - und damit verbunden des rechtes aller hier lebenden - vor dem egmr!
gute aktion - und zu guter letzt auch gut gegangen! wir freuen uns jedenfalls über euer engagement nicht aufzugeben, und es geschafft zu haben!

lg
für die öh salzburg


Presseaussendung der FPÖ:

SCHWEITZER: EGMR-Entscheidung höchst problematisch
Utl.: Werturteil, keine Tatsachenbehauptung
Wien, 2002-02-26 (fpd)

FPÖ-Generalsekretär Mag. Karl Schweitzer nahm heute zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in der Angelegenheit FPÖ - TATBlatt Stellung.

****

Schweitzer verwies darauf, daß der EGMR ausdrücklich betone, daß der Vorwurf der "rassistischen Hetze" im TATBlatt ein Werturteil darstelle und keine Tatsachenbehauptung. Keinesfalls sei vom EGMR festgestellt worden, daß die FPÖ tatsächlich "rassistische Hetze" betreibe.

Die Entscheidung sei dennoch höchst problematisch, sagte Schweitzer. Sie bedeute nämlich einen Freibrief für die mittlerweile hemmungslos gewordene Hetze der vereinten Linken gegen die FPÖ. (Schluß)

Rückfragehinweis: Freiheitliches Pressereferat


"Soll so ein Journalismus unter dem Schutz der Pressefreiheit stehen?"

"Wenn Extremisten um Grundrechte streiten, wird es spannend: Wie hart darf man Jörg Haider attackieren?"

"Das Fundi-Blatt "Tatblatt" und die "Kronen Zeitung" wurden von Österreichs Richtern in ihrem Recht auf Pressefreiheit verletzt."

Florian Klenk im Falter 10/02

Das was Karl Schweitzer für die FPÖ, ist Florian Klenk für den Falter. Denn auch Klenk will das Urteil nicht so recht nachvollziehen. So stellt er im Falter 10/02 recht scharfsinnig fest: "Wenn Extremisten um Grundrechte streiten, wird es spannend". Immerhin nimmt Klenk dann doch irgendwie zur Kenntnis, dass das "Fundi-Blatt" (Anmerkung damit gemeint ist das TATblatt) in seinem "Recht auf Pressefreiheit verletzt" wurde. Doch solche Details scheinen bei Klenk eher untergeordnete Prioritäten zu haben. "Soll so ein Journalismus unter dem Schutz der Pressefreiheit stehen?", der selbsternannte nicht-Extremist Klenk ist, ob der von ihm selbst gestellten Frage wohl selbst erschlagen, jedenfalls uns eine Antwort schuldig geblieben.

 
>>TATblatt-Homepage >>Printausgabenindex 2002

©TATblatt, 2002
Alle Rechte vorbehalten
Nachdruck, auch auszugsweise, nur in linken alternativen Medien ohne weiteres gestattet (Quellenangabe und Belegexemplar erbeten)!
In allen anderen Fällen Nachdruck nur mit Genehmigung der Medieninhaberin (siehe Impressum)