Die gegen MayDay Graz auferlegte Sperre der Schreibberechtigung auf ihrer Website wurde am 12. Mai vonseiten des Providers wieder aufgehoben. Den Provider betrachten die MayDay-AktivistInnen, wie sie in einer Aussendung erklärten, übrigens nicht für die Sperre verantwortlich. Die liege bei den staatlichen Behörden. Zivilcourage konnten sie beim Provider allerdings auch nicht feststellen.
siehe auch: >>>Stellungnahme von MayDay
Zur Vorgeschichte: Artikel auf der Basis von MayDay-Aussendungen vom 11. Mai:
Homepage von MayDay 2000 gesperrt!
Begründung: "Aufforderung zum Widerstand gegen
die Staatsgewalt"
Seit einigen Tagen wird der Gruppe >>>MayDay
2000 Graz der Schreibzugriff auf deren Website verweigert. Die AktivistInnen
können somit nichts mehr auf deren Site setzen, nichts aktualisieren, nichts
ändern..... Nach mehreren Nachfragen beim Serverbetreiber haben sie nun
erfahren, dass gegen sie ein Verfahren bei der Staatsanwaltschaft läuft,
wegen "Aufforderung zum Widerstand gegen die Staatsgewalt". Das bezieht
sich auf die >>>MayDay-Demotipps,
wie "Ruhe bewahren" u. Ä.. (das übliche völlig harmlose
Rechtshilfe-Flugblatt)!
Irgendeine Verfügung oder einen Bescheid bekamen sie freilich nicht zu
Gesicht, ebenso wenig wissen sie, auf welcher Rechtsgrundlage der Betreiber
handelte.
Vonseiten des Providers >>>home.pages.at
wurde ihnen nur mitgeteilt, dass zur Sperre der Schreibrechte die Staatspolizei
Wien aufgefordert habe. Sie berief sich dabei auf einen Ermittlungsauftrag der
Staatsanwaltschaft, die gegen MayDay ein Verfahren wegen "Aufforderung"
zum "Widerstand gegen die Staatsgewalt" führt. Grund für
dieses Verfahren ist das Rechtshilfe-Flugblatt auf der MayDay-Site, das als
Beweismaterial unverändert bleiben muss (und daher quasi auf polizeiliche
Anordnung weiter öffentlich lesbar bleiben muss und vermutlich seit der
Sperre so gut besucht war wie nie zuvor; Anm. TATblatt).
Rechtsgrundlage habe die Staatspolizei keine angegeben, so der Vertreter des
Providers. Er habe aber auch nicht danach gefragt, sondern mit der Polizei kooperiert,
um einem angedrohten Gerichtsbeschluss auf Sperre zuvorzukommen, und das müsse
er tun, um die anderen User nicht zu gefährden. Aber er habe bei der Staatspolizei
schon nachgefragt, ob er MayDay die Schreibrechte wieder geben dürfe, und
wenn die Staatspolizei das erlaube, bekämen sie den sofort wieder ...
Für Protestbriefe und -mails eignen sich laut MayDay 2000 sowohl der Provider als auch die staatspolizeiliche Abteilung bzw. die Staatsanwaltschaft. Da sie als Betroffene aber noch immer keine Verfügung/keinen Bescheid/keine Verständigung oder sonst etwas erhalten haben, können sie leider keine genauen AdressatInnen nennen.
Anm. TATblatt:
Aus diesem aktuellen Anlass erlauben wir uns darauf hinzuweisen, dass das TATblatt
für den Fall der Fälle auch unter der irgendwo im nichtösterreichischen
Rest der Welt angesiedelten Adresse http://www.nadir.org/nadir/periodika/tatblatt
abrufbar ist (bisweilen aus technischen Gründen nicht ganz so aktuell wie
tatblatt.net bzw. tatblatt.mediaweb.at). Wir gehen aber auch davon aus, dass
Mediaweb sich nicht freiwillig so verhält wie der steirische Free-Provider
alles in allem stellt der Vorfall um MayDay einmal mehr die Bedeutung
unabhängiger linker Provider wie beispielsweise Mediaweb
dar. Wie für alternative Printmedien und Radios gilt: Ermöglicht sie
Nutzt sie!
siehe auch >>>Kommentar
bei ballhausplatz.at
>>TATblatt-Inhaltsverzeichnis |
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