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Hamburg: Zwangsexmatrikulation von Langzeitstudierenden geplant! 15.5. Uni-Vollversammlung

Wissenschaftsbehörde plant Zwangsexmatrikulation von
Langzeitstudierenden!

Ende April stellte Wissenschaftssenator Dräger seinen
Gesetzentwurf zur "Modernisierung" des Hamburgischen
Hochschulgesetzes der Öffentlichkeit vor. Neben starken
Einschränkungen der demokratischen Universitäts-
Selbstverwaltung sowie der Einführung von Studiengebühren für
Langzeitstudierende in Höhe von EUR 500,- ab Wintersemester
2003, wurde dabei - von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt -
ebenfalls eine Vorschrift vorgesehen, die es den Hochschulen
ermöglichen soll, Langzeitstudierende zwangsweise zu
exmatrikulieren (§ 42 Absatz 4 des Gesetzentwurfes). Dabei zählt
als "Langzeitstudierende/r", wer das Doppelte der Regelstudienzeit
seines Studienfaches überschreitet, was angesichts der Tatsache,
dass die meisten Studiengänge eine "offizielle" Regelstudienzeit
von 8 bzw. 9 Semestern haben, keine sehr lange Zeit ist. Damit
soll, quasi "durch die Hintertür", die Zwangsexmatrikulation von
Langzeitstudierenden eingeführt werden.
Gemäß dem vor einigen Monaten vorgestellten Bericht des
Studentenwerkes Hamburg "Zur sozialen Lage der Studierenden an
den Hamburger Hochschulen im Jahr 2000" steigt die Zahl der
Langzeitstudierenden kontinuierlich an. Waren im Jahr 1994 19,2%
aller Hamburger Studierenden "Langzeitstudierende", d.h.
Studierende, die seit 13 und mehr Hochschulsemestern studieren,
so waren es im Jahr 1997 bereits 23,8%. Der in der o.g.
Studentenwerks-Untersuchung ermittelte aktuelle Wert liegt
mittlerweile bei rund 25% aller Hamburger Studierenden. Grund
hierfür ist insbesondere die Tatsache, dass die meisten
Studierenden zur existenziellen Sicherung ihres Lebensunterhaltes
zwingend darauf angewiesen sind, neben ihrem Studium
erwerbstätig zu sein: gemäß der o.g. Sozialerhebung des
Studentenwerkes waren im Sommer 2000 79,5% der Hamburger
Studierenden erwerbstätig, was weit über dem Bundesdurchschnitt
von 66,6% liegt.
Selbst in dem zwischen CDU, Schill-Partei und FDP
geschlossenen Koalitionsvertrag ist nicht die Rede von derart
einschneidenden Maßnahmen gegen Studierende wie der
Zwangsexmatrikulation von Langzeitstudierenden. Im Gegenteil ist
dort auf Seite 9 zu lesen: "Das Hamburgische Hochschulgesetz
wird novelliert und Studiengebühren nur für die Studierenden, die 4
Semester über die Regelstudienzeit studieren, eingeführt. Zur
Durchführung dieser Maßnahme müssen die Voraussetzungen an
den Hochschulen geschaffen werden, dass ein Abschluss in der
Regelstudienzeit auch möglich ist." Von einer Schaffung dieser
"Voraussetzungen" kann jedoch keine Rede sein: erst kürzlich
stellte sich bei den Haushaltsberatungen der Bürgerschaft heraus,
dass die neue Regierung den "Hochschul-Sparkurs" der alten
Regierung nahtlos fortsetzen wird.
Sollte die beabsichtigte Änderung des Hamburgischen
Hochschulgesetzes so verabschiedet werden, wie jetzt von der
Wissenschaftsbehörde vorgestellt, werden 25% der Hamburger
Studierenden früher oder später mit dem Thema
"Zwangsexmatrikulation" konfrontiert sein. Lassen wir es nicht
soweit kommen. Wehrt euch, solange noch Zeit ist! Kommt,
insbesondere zur Beratung von Maßnahmen gegen die Pläne der
Wissenschaftsbehörde, zur

Vollversammlung der Studierenden der Universität Hamburg
Mittwoch, 15. Mai, 14 Uhr, Audimax I

Der Gesetzentwurf zur Änderung des Hochschulgesetzes und
seine Begründung sind im Internet zu finden unter:
www.hamburg.de/fhh/behoerden/behoerde_fuer_wissenschaft_und_f
orschung/download/hochmoderngesetz.pdf
www.hamburg.de/fhh/behoerden/behoerde_fuer_wissenschaft_und_f
orschung/download/hochmodernbegr.pdf

Vereinigte Linke
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14.05.2002
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