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Sat Oct 7 02:43:58 1995
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Presseinformation zur Kundgebung in Neumuenster am 13.7.95
Presseinformation zur Kundgebung in Neumünster
Am Dienstag, den 13. Juni 1995 wurden in mehreren Städten zwischen 50 und
80 Wohnungen, Läden und Arbeitsstätten durchsucht. Als Vorwand dienten der
Bundesanwaltschaft (BAW) dabei Durchsuchungs- und Haftbefehle nach 129/
129a (Werbung/Unterstützung für und Mitgliedschaft in einer "krimminellen"
b.z.w. "terroristischen" Vereinigung). Konkret ging es bei der
Durchsuchungsaktion um mindestens drei verschiedene Vorwürfe:
Unterstützung b.z.w. Mitgliedschaft in der Antiimperialistischen Zelle
(AIZ), der diverse Anschläge aus den letzten zwei Jahren zur Last gelegt
werden, Unterstützung oder Mitgliedschaft der Gruppe K.O.M.I.T.E.E., der
unter anderem der mißglückte Anschlag auf den Neubau des Abschiebeknastes
in Berlin zugerechnet wird und als dritter Punkt Vertrieb und Herstellung
der Zeitschrift "radikal", verbunden mit "Werbung und Unterstützung von
teroristischen Vereinigungen".
Im Zuge dieser Staatsschutzaktion wurden 4 Personen verhaftet und
Untersuchungshaft gegen sie verhängt. Sie werden alle beschuldigt,
mitverantwortlich für die Herstellung und Verbreitung der Zeitschrift
"radikal" zu sein. Das besonders rabiate Vorgehen der Bundesanwaltschaft
stützt sich auf den extra für diese Aktion neu interpretierten
Gesinnungsparagraphen 129/129a. Bis zum 12.6.1995 galt, daß die
Dokumentation und Kommentierung von Schriften
mililtanter Gruppen eine Unterstützung "terroristischer Vereinigungen"
sein soll. Seit dem 13.06.1995 spart sich die Bundesanwaltschaft diesen
Aufwand und macht der Einfachheithalber gleich ganze Zeitungsprojekte zu
kriminellen Vereinigungen. Damit setzt die BRD in der
Staatsschutzgesetzgebung gegen Presseerzeugnisse neue europäische
Maßstäbe.
Einer der von den Verfahren Betroffenen ist gestern, am 12.07.95 in die
JVA Neumünster verlegt worden und unterliegt Haftbedingungen, die seine
totale Isolierung zum Ziel haben. Das bedeutet unter anderem auch
Kontaktverbot zu Mithäftlingen.
Die Veranstalter wollen mit der Kundgebung ihre Solidarität mit dem im
Zuge der Durchsuchungen verhafteten Menschen bekunden. Zu den Verhafteten
gehört auch ein Mensch aus Bremen, der zu 5 Monaten Beugehaft verurteilt
wurde, weil er sich geweigert hat, Aussagen zu einem ebenfalls
Beschuldigten Mitbewohner zu machen.
Ein weiteres Ziel der Kundgebung ist es, die Isolationshaft des in
Neumünster Gefangenen zu durchbrechen und die Einstellung aller im Zuge
der Durchsuchungsaktionen eingeleiteten Verfahren zu fordern.
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projekt
idsh