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          Sat Oct  7 02:43:58 1995
         
       
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Presseinformation zur Kundgebung in Neumuenster am 13.7.95
Presseinformation zur Kundgebung in Neumünster
Am Dienstag, den 13. Juni 1995 wurden in mehreren Städten zwischen 50 und  
80 Wohnungen, Läden und Arbeitsstätten durchsucht. Als Vorwand dienten der  
Bundesanwaltschaft (BAW) dabei Durchsuchungs- und Haftbefehle nach  129/ 
129a (Werbung/Unterstützung für und Mitgliedschaft in einer "krimminellen"  
b.z.w. "terroristischen" Vereinigung). Konkret ging es bei der  
Durchsuchungsaktion um mindestens drei verschiedene Vorwürfe:  
Unterstützung b.z.w. Mitgliedschaft in der Antiimperialistischen Zelle  
(AIZ), der diverse Anschläge aus den letzten zwei Jahren zur Last gelegt  
werden, Unterstützung oder Mitgliedschaft der Gruppe K.O.M.I.T.E.E., der  
unter anderem der mißglückte Anschlag auf den Neubau des Abschiebeknastes  
in Berlin zugerechnet wird und als dritter Punkt Vertrieb und Herstellung  
der Zeitschrift "radikal", verbunden mit "Werbung und Unterstützung von  
teroristischen Vereinigungen".
Im Zuge dieser Staatsschutzaktion wurden 4 Personen verhaftet und  
Untersuchungshaft gegen sie verhängt. Sie werden alle beschuldigt,  
mitverantwortlich für die Herstellung und Verbreitung der Zeitschrift  
"radikal" zu sein. Das besonders rabiate Vorgehen der Bundesanwaltschaft  
stützt sich auf den extra für diese Aktion neu interpretierten  
Gesinnungsparagraphen 129/129a. Bis zum 12.6.1995 galt, daß die  
Dokumentation                         und Kommentierung von Schriften  
mililtanter Gruppen eine Unterstützung "terroristischer Vereinigungen"  
sein soll. Seit dem 13.06.1995 spart sich die Bundesanwaltschaft diesen  
Aufwand und macht der Einfachheithalber gleich ganze Zeitungsprojekte zu  
kriminellen Vereinigungen. Damit setzt die BRD in der  
Staatsschutzgesetzgebung gegen Presseerzeugnisse neue europäische  
Maßstäbe.
Einer der von den Verfahren Betroffenen ist gestern, am 12.07.95 in die  
JVA Neumünster verlegt worden und unterliegt Haftbedingungen, die seine  
totale Isolierung zum Ziel haben. Das bedeutet unter anderem auch  
Kontaktverbot zu Mithäftlingen.
Die Veranstalter wollen mit der Kundgebung ihre Solidarität mit dem im  
Zuge der Durchsuchungen verhafteten Menschen bekunden. Zu den Verhafteten  
gehört auch ein Mensch aus Bremen, der zu 5 Monaten Beugehaft verurteilt  
wurde, weil er sich geweigert hat, Aussagen zu einem ebenfalls  
Beschuldigten Mitbewohner zu machen.
Ein weiteres Ziel der Kundgebung ist es, die Isolationshaft des in  
Neumünster Gefangenen zu durchbrechen und die Einstellung aller im Zuge  
der Durchsuchungsaktionen eingeleiteten Verfahren zu fordern.
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projekt
 idsh