Punkt 5 A der Tagesordnung:
Präsident Dr. Herold (Bundeskriminalamt) gibt eine Übersicht über Maßnahmen zur besseren Bekämpfung der Baader-Meinhof-Bande.
Maßnahmen der staatlichen Sicherheitsorgane müssen sich an Strategie und Taktik des Gegners orientieren. Die strategischen und taktischen Grundzüge der Baader-Meinhof-Bande sind in dem sog. Mahler-Brief vom 14. Januar 1972, veröffentlicht im Spiegel Nr. 5, sowie im sog. Baader-Brief beschrieben.
Im Mahler-Brief heißt es z.B.: "Um eine revolutionäre terroristische Arbeit zu betreiben, bedarf es einer sorgfältig aufgebauten Infrastruktur im Untergrund mit hoher Beweglichkeit, ständiger Übung und wachsender Erfahrung auf technischem und taktischem Gebiet, mit einem Stützpunkt- und einem Nachrichtensystem."
Baader ergänzt diese taktischen Überlegungen noch durch folgende Gesichtspunkte: Die Aktion der Roten-Armee-Fraktion zielt jetzt auf die Bildung politisch-militärischer Kader, die Verbesserung der Bewaffnung und die Verankerung der Gruppen in der Sympathisantenebene, die bereit ist, den bewaffneten Widerstand zu unterstützen. Die Propaganda der Stadtguerilla in den noch legalen revolutionären Organisationen ist zu entwikkeln und eine breite logistische Basis in allen Schichten aufzubauen.
Gegen dieses Konzept der Baader-Meinhof-Bande sind für die Aktionen der Polizei folgende Thesen anzuwenden:
1. Die Aktionen müssen überraschend geführt werden, also bis zum Einsatz der Polizei geheim bleiben (daran hat es in der Vergangenheit leider erheblich gemangelt).
2. Sie müssen unter einheitlichen strategischen und taktischen Aspekten erfolgen.
3. Sie müssen immer so abgewickelt werden, daß Sympathisantenpositionen abgedrückt werden können.
(Quelle: Nr. 7, S. 209)
[ Chronologie | Inhaltsverzeichnis | Vorwort | Impressum ]