Weber, SPD:
Wir sind entschlossen, wie der Bundeskanzler in seiner Regierungserklärung vom 15. September dieses Jahres ausgeführt hat, diesen Staat nicht unterminieren zu lassen, weil dieser Staat nicht ohnmächtig ist. Die Sozialdemokraten sind entschlossen, den inneren Frieden und die politische Stabilität in unserem Lande zu erhalten. Es kommt darauf an, unter exakter Wahrung des Verfassungsauftrags die Eindämmung des Terrorismus zu vollziehen. Wir Sozialdemokraten konzentrieren uns mit den uns zu Gebote stehenden Mitteln auf die Verteidigung und den Schutz der Freiheit gegen den Terror.
Wir lassen diese unsere Bereitschaft nicht von anderen in Zweifel ziehen und sind deshalb auch bereit, die freiheitlichen Rechte einiger weniger, die diese Rechte mißbraucht haben, in verfassungsrechtlich zulässiger Weise einzuengen, um die Rechte, um die Freiheit, um die soziale Sicherheit, die den Menschen unseres Landes eröffnet worden sind, im Gesamten zu erhalten ...
Wir brauchen dieses Gesetz, weil wir eine effiziente, schnell wirksame Regelung benötigen, die nicht allein durch die Justizvollzugsorgane oder die Gerichte gewährleistet werden kann, sondern die den politischen Instanzen unseres Landes übertragen werden muß. Wir, die wir verpflichtet sind, diesen Staat mit zu schützen, müssen auch die Verantwortung hierfür übernehmen ...
Wir haben dieses Gesetz auf den notwendigen, aber auch ausreichenden Eingriff beschränkt und eine Güterabwägung vorgenommen. Das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die Freiheit des einzelnen sind uns mehr wert und müssen uns mehr wert sein als die Berufung auf prozessuale Freiheitsrechte derjenigen, die diese Freiheit mißbrauchen ...
Bangemann, FDP:
Das Gesetz beruht nicht auf dem Grundgedanken, daß einem Anwalt oder einem Häftling, einem Strafgefangenen, persönlich nachgewiesen werden muß, daß er eine Gefahr für Leib, Leben oder Gesundheit eines anderen Bürgers sein kann.
Kohl, CDU/CSU:
Meine Damen und Herren, die Bürger der Bundesrepublik Deutschland erwarten von diesem Bundestag, daß er seine Pflicht tut. Und "Pflicht tun" heißt, in einer ungewöhnlichen, schrecklichen Heimsuchung und Herausforderung das Notwendige mit Mut zu tun, auf dem Boden unseres Grundgesetzes ...
Mischnik, FDP:
Sie haben gesagt, mit Mut handeln. Jawohl, wir wollen mit Mut handeln, und es kostet Mut, in dieser Situation rechtsstaatliche Grundsätze, die wir haben, in bestimmten Dingen so einzuschränken, wie wir das tun.
(Quelle: Nr. 6, S. 3366ff)
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