Das Bundesverfassungsgericht hat heute einen Eilantrag zurückgewiesen, mit dem eine
Kundgebung des Arbeitskreises Distomo aus Hamburg am morgigen Pfingstsonntag durchgesetzt
werden sollte. Diese sollte sich gegen das militaristische Spektakel der sogenannten
“Gedenkfeier“ des Kameradenkreis der Gebirgstruppe auf dem Hohen Brendten, einem Berg
in der Nähe von Mittenwald in Bayern, richten. Dort befindet sich inmitten eines
Truppenübungsplatzes der Bundeswehr das sogenannte Ehrenmal der Gebirgsjäger.
Der Arbeitskreis Distomo wollte in räumlicher Nähe zu dieser Veranstaltung auf
die zahlreichen Verbrechen der Gebirgstruppe während des 2. Weltkriegs, Massaker
an der Zivilbevölkerung und ihre Beteiligung am Holocaust, hinweisen und
den Opfern der Gebirgsjäger gedenken. Dazu wird es nicht mehr kommen.
Demonstriert werden darf nur im ca. 5 km weit entfernten Mittenwald.
Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung das Demonstrationsverbot des
Landratsamtes Garmisch-Partenkirchen für den Hohen Brendten bestätigt. Zur Begründung
führte es an, der begehrte Versammlungsort befinde sich auf Bundeswehrgelände und
sei dem Kameradenkreis als Parkplatz zur Verfügung gestellt worden. Daher bestehe
kein Rechtsanspruch, dort eine Versammlung abhalten zu dürfen. Der Arbeitskreis
Distomo beruft sich hingegen auf das Grundrecht der Versammlungsfreiheit sowie auf
den Allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes. Denn während die Kritiker der
Brendten-Feier jedes Jahr mit schikanösen Auflagen und Verboten drangsaliert werden,
fördert die Bundeswehr den Kameradenkreis nach Kräften. Seit 50 Jahren steht
ihm Bundeswehrgelände zur Verfügung. Für die Pfingstfeier stellt die
Bundeswehr Teile ihres Truppenübungsplatzes, ein Gebirgsmusikkorps,
Verkehrsposten, Kraftfahrer, Fahrzeuge und einen Bus-Shuttle-Service.
Das Bundesverfassungsgericht ist seiner Aufgabe als Kontrollorgan der Exekutive nicht gerecht
geworden. Das Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit wird gewährt, nur nicht auf dem
Hohen Brendten. Die Gebirgsjäger werden quasi unter Artenschutz gestellt. Der Kameradenkreis
der Gebirgstruppe, vereint mit zahlreichen Bundeswehrsoldaten, unterstützt von Politikern
wie dem parlamentarischen Staatssekretär im Bundesverteidigungsministerium Christian
Schmidt, der selber Mitglied im Kameradenkreis ist und morgen eine Ansprache halten wird,
bleibt von Kritik vor Ort unbehelligt. Der Kameradenkreis darf unwidersprochen vor allem
den Soldaten der nationalsozialistischen Wehrmacht gedenken und seine reaktionäre Traditionspflege
fortführen.
Der Protest gegen das Pfingsttreffen wird dennoch weitergehen, heute und morgen und die
nächsten Jahre in Mittenwald und anderswo. Der Schulterschluss zwischen Kameradenkreis,
Bundeswehr und Bundesregierung muss ein Ende finden. Die Kriegsverbrecher in den Reihen
der Gebirgsjäger müssen bestraft, die Opfer müssen entschädigt werden.
Hamburg, den 26.5.07
Arbeitskreis Distomo (Hamburg)
zurück
|