Pressemitteilung vom 26. Mai 2007

Bundesverfassungsgericht bestätigt Demonstrationsverbot am Hohen Brendten
Gebirgsjäger in Mittenwald werden unter Artenschutz gestellt

Das Bundesverfassungsgericht hat heute einen Eilantrag zurückgewiesen, mit dem eine Kundgebung des Arbeitskreises Distomo aus Hamburg am morgigen Pfingstsonntag durchgesetzt werden sollte. Diese sollte sich gegen das militaristische Spektakel der sogenannten “Gedenkfeier“ des Kameradenkreis der Gebirgstruppe auf dem Hohen Brendten, einem Berg in der Nähe von Mittenwald in Bayern, richten. Dort befindet sich inmitten eines Truppenübungsplatzes der Bundeswehr das sogenannte Ehrenmal der Gebirgsjäger. Der Arbeitskreis Distomo wollte in räumlicher Nähe zu dieser Veranstaltung auf die zahlreichen Verbrechen der Gebirgstruppe während des 2. Weltkriegs, Massaker an der Zivilbevölkerung und ihre Beteiligung am Holocaust, hinweisen und den Opfern der Gebirgsjäger gedenken. Dazu wird es nicht mehr kommen. Demonstriert werden darf nur im ca. 5 km weit entfernten Mittenwald.

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung das Demonstrationsverbot des Landratsamtes Garmisch-Partenkirchen für den Hohen Brendten bestätigt. Zur Begründung führte es an, der begehrte Versammlungsort befinde sich auf Bundeswehrgelände und sei dem Kameradenkreis als Parkplatz zur Verfügung gestellt worden. Daher bestehe kein Rechtsanspruch, dort eine Versammlung abhalten zu dürfen. Der Arbeitskreis Distomo beruft sich hingegen auf das Grundrecht der Versammlungsfreiheit sowie auf den Allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes. Denn während die Kritiker der Brendten-Feier jedes Jahr mit schikanösen Auflagen und Verboten drangsaliert werden, fördert die Bundeswehr den Kameradenkreis nach Kräften. Seit 50 Jahren steht ihm Bundeswehrgelände zur Verfügung. Für die Pfingstfeier stellt die Bundeswehr Teile ihres Truppenübungsplatzes, ein Gebirgsmusikkorps, Verkehrsposten, Kraftfahrer, Fahrzeuge und einen Bus-Shuttle-Service.

Das Bundesverfassungsgericht ist seiner Aufgabe als Kontrollorgan der Exekutive nicht gerecht geworden. Das Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit wird gewährt, nur nicht auf dem Hohen Brendten. Die Gebirgsjäger werden quasi unter Artenschutz gestellt. Der Kameradenkreis der Gebirgstruppe, vereint mit zahlreichen Bundeswehrsoldaten, unterstützt von Politikern wie dem parlamentarischen Staatssekretär im Bundesverteidigungsministerium Christian Schmidt, der selber Mitglied im Kameradenkreis ist und morgen eine Ansprache halten wird, bleibt von Kritik vor Ort unbehelligt. Der Kameradenkreis darf unwidersprochen vor allem den Soldaten der nationalsozialistischen Wehrmacht gedenken und seine reaktionäre Traditionspflege fortführen.

Der Protest gegen das Pfingsttreffen wird dennoch weitergehen, heute und morgen und die nächsten Jahre in Mittenwald und anderswo. Der Schulterschluss zwischen Kameradenkreis, Bundeswehr und Bundesregierung muss ein Ende finden. Die Kriegsverbrecher in den Reihen der Gebirgsjäger müssen bestraft, die Opfer müssen entschädigt werden.

Hamburg, den 26.5.07
Arbeitskreis Distomo (Hamburg)

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