Pressemitteilung vom 7. Mai 2008

Bericht - Gerichtsverhandlung um Entschädigung für griechische NS-Opfer in Rom

Kassationshof in Rom verhandelte im Fall Distomo über Entschädigung für Opfer eines SS-Massakers

Am 6.5.2008 wurde vor dem obersten Gerichtshof Italiens über Entschädigungsansprüche griechischer NS-Opfer verhandelt. Gegenstand war die Frage der Vollstreckbarkeit eines griechischen Urteils in Italien.

Bereits im Jahr 2000 war den Opfern eines Massakers, das SS-Truppen an der Zivilbevölkerung des griechischen Ortes Distomo ver¨bten, von griechischen Gerichten eine Entschädigungssumme von € 28 Mio. zugesprochen worden. Der Areopag (oberster Gerichtshof Griechenlands) hatte den deutschen Einwand der Staatenimmunität zurück gewiesen und die Bundesrepublik Deutschland zur Zahlung verpflichtet. Diese erkannte das Urteil nicht an und verweigerte die Zahlung. Die griechische Regierung gab dem Druck der deutschen Seite nach und stoppte die Vollstreckung deutscher Liegenschaften in Athen (u.a. des Goethe-Instituts).

Daraufhin wandten sich die Kläger nach Italien, wo die Gerichte die Vollstreckbarkeit des griechischen Urteils zunächst anerkannten, nicht aber die Bundesregierung. Diese brachte den Fall vor den Kassationshof. Rechtsanwalt Joachim Lau, der die Distomo-Kläger in Italien vertritt, machte nochmals deutlich, dass der Grundsatz der Staatenimmunität für Kriegsverbrechen nicht gilt. Dies hatte der Kassationshof bereits 2004 im Fall eines italienischen NS-Zwangsarbeiters entschieden.

Der Generalanwalt beim Kassationshof hingegen schlug sich auf die Seite Deutschlands und kritisierte die damalige Entscheidung des Kassationshofs. Er vertrat die Auffassung, dass eine Vollstreckung zu diplomatischen Verwicklungen und zu vielen weiteren gleichartigen Verfahren in Italien führen könnte. Rechtliche Argumente trug der Generalanwalt nicht vor.

Mit einer Entscheidung des Kassationshofs wird in spätestens 3 Monaten gerechnet. Sollte das Gericht den Klägern aus Distomo Recht geben, so wäre der Weg für eine gerechte Entschädigung frei. Dann könnten z. B. zwei deutsche Villen in Como, die bereits gepfändet sind, zwangsversteigert werden.

Rom, 7. Mai 2008
AK-Distomo

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