Distomo: Der Kampf um Entschädigung
Feature im Hamburger freien sender kombinat (fsk) vom 24.12.2008
Vorträge des AK Distomo auf der Konferenz "Kein Vergeben, kein Vergessen"
- Perspektiven linksradikaler Gedenkpolitik. Konferenz anlässlich
des 70. Jahrestags der Reichsprogromnacht
am 8. November in Berlin und Studiogespräch.
Auf einen kurzen Abriss der Geschichte der Verweigerung von
Entschädigungen im Allgemeinen folgt die Darstellung des Rechtsstreits
im Fall Distomo: Als die Opfer des SS-Massakers in Distomo im Juni 1944
vor griechischen Gerichten erfolgreich Entschädigungszahlungen
erstritten, weigerte sich die Bundesregierung, dem rechtsgültigen Urteil
zu folgen und übte Druck auf die griechische Regierung aus, um die
Pfändung des Goethe-Instituts zu verhindern. Die Kläger wandten sich
deshalb nach Italien und beantragten, die griechischen Urteile dort für
vollstreckbar zu erklären. Im Juni 2008 entschied der oberste
Gerichtshof Italiens, dass die Kläger aus Distomo in Italien
Vollstreckungsmaßnahmen gegen deutsches Eigentum ergreifen dürfen. Die
Bundesregierung erklärte daraufhin, sie wolle vor dem Internationalen
Gerichtshof in Den Haag die Außerkraftsetzung des Urteil erreichen. Da
es nicht möglich ist, in Den Haag gegen die Rechtsprechung eines Staates
zu klagen, vereinbarten Deutschland und Italien - das Klagen gegen
faschistische Verbrechen fürchtet - ein gemeinsames Vorgehen.
Nach den Vorträgen führen wir ein Gespräch mit einem Mitglied des
AK Distomo, um über den aktuellen Stand zu berichten und über
Perspektiven zu diskutieren.
Teil I
Teil II
|
Pressemitteilung vom 13. Dezember 2008
Zum 65. Jahrestag des Wehrmachtsmassakers
im griechischen Kalavryta:
Deutsche Regierung verweigert den Opfern Entschädigung
Im griechischen Kalavryta wird heute wie an jedem Jahrestag mit großer Anteilnahme den Opfern des
Massakers gedacht: Am 13. Dezember 1943 erschossen deutsche Wehrmachtssoldaten 477 Männer aus
Kalavryta im Alter zwischen 15 und 65 Jahren auf einem nahegelegenen Feld. Die Ortschaft wurde
geplündert und die meisten Häuser wurden niedergebrannt. Das ’Unternehmen Kalavryta’
war Teil einer groß angelegten Vergeltungsaktion, die die 117. Jägerdivision unter
General Karl de Suire Anfang Dezember 1943 ausführte und bei der insgesamt fast 700
griechische Zivilisten ermordet und über 20 Ortschaften auf dem nördlichen Peloponnes
zerstört wurden.
Mehr...
Kalavryta und Distomo – Die
ungesühnten Verbrechen (Flugblatt in griechischer und deutscher Sprache als pdf)
|
Pressemitteilung vom 18. November 2008
Merkel und Berlusconi verbünden sich in Triest gegen NS-Opfer
Deutsch-italienisches Treffen in Triest
Merkel und Berlusconi schmieden Komplott gegen NS-Opfer
Die deutsche Bundeskanzlerin und der italienische Ministerpräsident wollen heute
erklären, wie die jüngsten rechtskräftigen Urteile des italienischen Kassationshofs
noch ausgehebelt werden können. Gemeinsam plant man, den Internationalen
Gerichtshof in Den Haag dafür zu missbrauchen, Ansprüche der Opfer von
NS-Verbrechen zu hintertreiben.
Seit Jahrzehnten verweigern bundesdeutsche Regierungen den Opfern von NS-Verbrechen
in ehemals von Nazi-Deutschland besetzten Ländern Entschädigungsleistungen.
Entgegen der Propaganda aus Berlin hat die Bundesrepublik die Opfer von
NS-Kriegsverbrechen in Griechenland und Italien bis heute nicht entschädigt.
Zahlungen gemäß sogenannten Globalabkommen in den 60er Jahren waren explizit nur
für politisch, religiös oder rassisch verfolgte Menschen gedacht, nicht aber für
die Opfer von Massakern.
Mehr...
|
Pressemitteilung vom 27. Oktober 2008
Kassationshof entscheidet:
Deutschland muss NS-Opfer entschädigen
Arbeitskreis Distomo begrüßt das italienische Urteil im Fall Civitella
Am 20. Oktober 2008 gab der Kassationshof in Rom (der oberste Gerichtshof
Italiens) seine Entscheidung bekannt, der zufolge Deutschland italienische
NS-Opfer entschädigen muss.
Das Militärgericht von La Spezia hatte im Oktober 2006 den ehemaligen
SS-Angehörigen Max Milde aus Bremen in einem Strafverfahren wegen der
Beteiligung an dem Massaker von Civitella zu lebenslanger Haft verurteilt.
Dieses Urteil ist seit vergangenem Jahr rechtskräftig. Gleichzeitig
war die Bundesrepublik Deutschland (gemeinsam mit Milde) verurteilt worden,
an die Angehörigen der Ermordeten einen Entschädigungsbetrag von ca.
Euro 800.000,- zu zahlen. Die deutsche Regierung legte Revision gegen die
Verurteilung ein und verlor.
Mehr...
|
September 2008
Entschädigung für griechische NS-Opfer
Kassationshof in Rom macht den Weg frei
Am 7. Juni 2008 gab der oberste italienische Gerichtshof (La Corte Suprema di Cassazione)
seine Entscheidung im Fall Distomo bekannt: Griechische NS-Opfer können in Italien
Entschädigungsansprüche gegen Deutschland durchsetzen. Dieses Urteil des
obersten Gerichtshofs Italiens ist bahnbrechend!
Hintergrund: Am 10. Juni 1944 überfiel eine deutsche SS-Einheit während der
deutschen Besatzungszeit in Griechenland die Ortschaft Distomo bei Delphi und
ermordete 218 Bewohnerinnen und Bewohner, darunter viele Kinder, Frauen und alte
Menschen. Die Überlebenden und die Angehörigen der Opfer erhielten von
der Bundesrepublik niemals eine Entschädigung.
Mehr...
|
Juli 2008
Offener Brief des AK Distomo an die KZ-Gedenkstätte Neuengamme
anlässlich der faktischen Kündigung eines
kritischen Mitarbeiters sowie der verweigerten Auseinandersetzung um die
Zusammenarbeit zwischen Gedenkstätte und deutschem Militär
Wir wählen diese öffentliche Form der Ansprache, weil wir uns auf die
allgemeinpoliti-sche, öffentlich zu verhandelnde Dimension des aktuellen Konflikts
in der Gedenkstätte beziehen, die faktische Kündigung eines freien Mitarbeiters,
der Kritik an der Zusammen-arbeit der Gedenkstätte mit der Bundeswehr übte
und darüber eine Diskussion sowie insbesondere die Beteiligung der
Überlebendenverbände einforderte. Wir gehen davon aus, dass der freie
Mitarbeiter Olaf K. dort bald wieder tätig wird und die Gedenkstätte
von einer Sanktionierung nach Gutsherrenart absieht.
Mehr... (pdf)
|
Gedenkfeier zum Jahrestag vom 8. Juni 2008
Distomo und Kalavryta - Die ungesühnten Verbrechen
Öffentliche Stellungnahme des Arbeitskreis Distomo an die Bundeskanzlerin,
an das Bundesjustizministerium und an das Auswärtige Amt
Bis heute verweigert Deutschland den Opfern der Massaker von Distomo, Kalavryta und
vieler weiterer Mordtaten der Nazi-Besatzer eine finanzielle Entschädigung für ihr
Leid und ihre materiellen Verluste. Es sei zu spät, man solle sich der Zukunft zuwenden,
sagt die deutsche Regierung. Doch ohne Reue, ohne Sühne für die Verbrechen der
Vergangenheit kann es keine Zukunft geben. Deutschland hat die Täter vor
strafrechtlicher Verfolgung geschützt, keiner der Mörder wurde jemals
von deutschen Gerichten verurteilt. Entschädigung für die Opfer der
Verbrechen und ihre Hinterbliebenen wäre das Mindeste, was das heutige Deutschland
leisten müsste. Aber freiwillig wird dies nicht passieren.
Mehr... (pdf)
In griechischer Sprache... (pdf)
|
Pressemitteilung vom 8. Juni 2008
Zum 64. Jahrestag des Massakers von Distomo am 10. Juni 2008
Deutschland muss NS-Opfern Entschädigung zahlen!
Öffentliche Stellungnahme des Arbeitskreis Distomo an die Bundeskanzlerin,
an das Bundesjustizministerium und an das Auswärtige Amt
Das Urteil des italienischen Kassationshofs, das die Kläger, Überlebende
des Massakers von Distomo und Angehörige der Opfer, zur Durchsetzung ihrer
Entschädigungsansprüche erstritten haben, ist rechtskräftig. Die deutsche
Bundesregierung kann gegen dieses Urteil nicht mehr in Rechtsbeschwerde gehen!
Mehr...
|
Pressemitteilung vom 4. Juni 2008
Kassationshof: Deutschland muss Entschädigung für NS-Opfer zahlen
Oberster Gerichtshof in Italien entscheidet:
Deutschland muss NS-Opfern Entschädigung zahlen!
Heute gab der italienische Kassationshof seine Entscheidung im Fall Distomo bekannt: Griechische
NS-Opfer können in Italien Entschädigungsansprüche gegen Deutschland durchsetzen.
Dieses Urteil des obersten Gerichtshofs Italiens ist bahnbrechend!
Hintergrund: Am 10. Juni 1944 überfiel eine deutsche SS-Einheit während der
deutschen Besatzungszeit in Griechenland die Ortschaft Distomo bei Delphi und
ermordete 218 Bewohnerinnen und Bewohner, darunter viele Kinder, Frauen und
alte Menschen. Die Überlebenden und die Angehörigen der Opfer erhielten von
der Bundesrepublik niemals eine Entschädigung.
Mehr...
|
Pressemitteilung vom 7. Mai 2008
Bericht - Gerichtsverhandlung um Entschädigung für griechische NS-Opfer in Rom
Kassationshof in Rom verhandelte im Fall Distomo über Entschädigung für Opfer
eines SS-Massakers
Am 6.5.2008 wurde vor dem obersten Gerichtshof Italiens über Entschädigungsansprüche
griechischer NS-Opfer verhandelt. Gegenstand war die Frage der Vollstreckbarkeit
eines griechischen Urteils in Italien.
Bereits im Jahr 2000 war den Opfern eines Massakers, das SS-Truppen an der
Zivilbevölkerung des griechischen Ortes Distomo verübten, von griechischen
Gerichten eine Entschädigungssumme von € 28 Mio. zugesprochen worden.
Der Areopag (oberster Gerichtshof Griechenlands) hatte den deutschen Einwand der
Staatenimmunität zurück gewiesen und die Bundesrepublik Deutschland
zur Zahlung verpflichtet. Diese erkannte das Urteil nicht an und verweigerte
die Zahlung. Die griechische Regierung gab dem Druck der deutschen Seite nach
und stoppte die Vollstreckung deutscher Liegenschaften in Athen (u.a. des Goethe-Instituts).
Mehr...
|
Redebeitrag des AK-Distomo in Mittenwald am 4. Mai 2008
Seit Jahren kämpfen die Überlebenden von Kriegsverbrechen, die Wehrmachts- und
SS-Einheiten während der deutschen Besatzung Griechenlands im zweiten
Weltkrieg an der Zivilbevölkerung verübten, um Anerkennung und Entschädigung.
Die Bundesregierung verweigert bis heute jeden Dialog mit den Opfern und
Hinterbliebenen. Kategorisch wird jegliche Zahlung abgelehnt, doch
damit nicht genug, werden viele der von deutschen Truppen begangenen
Kriegs- und Besatzungsverbrechen zu normalen Kriegshandlungen uminterpretiert.
Während die Täter niemals für ihre Verbrechen zur Rechenschaft gezogen, ja von
den bundesdeutschen Nachkriegsregierungen sogar aktiv vor Verfolgung geschützt
wurden, sieht man in den Forderungen der Opfer und Hinterbliebenen nur einen
Störfaktor deutscher Normalisierungspolitik. Für die Bundesregierung ist das
Thema Entschädigung erledigt. Ihre Wunschvorstellung ist es, nach Abschluss
des Projekts “NS-Zwangsarbeiterentschädigung“, zum letzten Mal für die
deutschen Verbrechen während des Nationalsozialismus gezahlt zu haben.
Mehr...
|
Bundeswehr wegtreten!
Für Entnazifizierung und Entmilitarisierung!
Auf nach Mittenwald!
Alle Jahre wieder, seit über 50 Jahren, treffen sich zu Pfingsten einige tausend
sowohl aktive als auch ehemalige Gebirgsjäger aus Bundeswehr und Wehrmacht
in Mittenwald. Das Treffen des Kameradenkreises der Gebirgsjäger in
Oberbayern ist das größte Soldatentreffen Deutschlands. Wie zu Pfingsten der Heilige
Geist herabkam, kommt beim Traditionstreffen der Geist der Wehrmacht in ihrer
Nachfolgeorganisation hervor: Bundeswehrangehörige begegnen kameradschaftlich
Mitgliedern revisionistischer und faschistischer Organisationen...
Bundeswehr wegtreten ! (pdf)
|
Blutiges Edelweiß. Die 1. Gebirgs-Division im 2. Weltkrieg
Hermann Frank Meyer
Das Edelweiß – getragen an Mütze und Ärmel – war das Divisionsabzeichen der
1. Gebirgs-Divison der Wehrmacht, einer Elitetruppe, die elf Jahre nach Kriegsende in
der Bundeswehr unter der gleichen Bezeichnung und von ehemaligen Führungskräften
der Wehrmacht wieder aufgestellt wurde. Für sie wie auch für den in der Nachkriegszeit
gegründeten “Kameradenkreis der Gebirgstruppe“ gilt das Edelweiß bis
zum heutigen Tag als Symbol “besten deutschen Soldatentums im Frieden und im Krieg“.
Mehr zu der neuen Publikation von H.F. Meyer unter
Blutiges Edelweiß
Eine Rezension von Jakob Knab befindet sich unter
Dieses gewichtige Buch ist ein Ereignis!
Radio Corax hat H.F. Meyer am 31. Januar 2008 zu seinem neu erschienenen Buch interviewt. Der Mitschnitt befindet sich unter
Audioportal Freier Radios: Blutiges Edelweiß
|