Reader zur Veranstaltungsreihe der antirassistischen Gruppe Leipzig
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Grundzüge des europäischen Migrationsregimes*

Die IOM empfahl der Türkei „irreguläre Migration zu verhindern und deren Beförderung zu bekämpfen“. (IOM 1995)

„In der Türkei sind bei einem illegalen Grenzübertritt...neun Menschen erschossen worden. Fünf weitere wurden verletzt. 139 Menschen aus Afghanistan, Pakistan und Bangladesh hatten versucht, die iranisch-türkische Grenze zu überqueren“.(Tageszeitung, 11.5.2000)

  Die Entfaltung eines europäischen Migrationsregimes kommt vor allem als Kampf gegen „Illegale“ und gegen „Menschenhandel“ daher.

Noch Ende der 80er Jahre beschäftigte sich - außerhalb der USA -  kaum jemand, keine internationale Organisation und kein universitärer Lehrstuhl mit dem Thema „undocumented migrants“, „illegal immigration“ oder „trafficking in migrants“. Das hat sich Anfang der 90er Jahre sprunghaft geändert. Irregulären Wanderungsbewegungen gilt heute ungeteilte und internationale Aufmerksamkeit. Internationale Organisationen, think tanks, Institute und Lehrstühle, ein Heer von Forschern, ja ganze Zeitschriften widmen ihre Arbeit heutzutage diesem Aspekt. Es läßt sich mittlerweile eine ganze Flut von Veröffentlichungen finden. Auf transnationaler Ebene finden sich die International Organisation of Migration (IOM) und die International Labour Organisation (ILO), der United Nations High Commissioner on Refugees (UNHCR) grenzt sich inhaltlich deutlicher ab als manche Projekte der EU-Commission. Die IOM bringt seit 1994 die Migration News, sowie ihrem Schwerpunkt entsprechend seit 1996 das Bulletin Trafficking in Migrants heraus. Auf internationaler Ebene sind die Inter-governmental Consultations on Asylum, Refugee and Migration Policies in Europe, North America and Australia (IGC) ( Anm. 1) und das daraus hervorgegangene zwischenstaatliche International Centre for Migration Policy Development (ICMPD) in Wien zu nennen. (Anm.2) Das ICMPD dient als Sekretariat für den Budapester Prozeß. Ein Projekt des ICMPD ist das Österreichische Forum für Migrationsstudien (ÖFM). Zunehmend widmeten oder widmen auch universitäre Einrichtungen ihre Aufmerksamkeit irregulärer Migration, so das Institut für Migrationsforschung und interkulturelle Studien (IMIS) an der Universität Osnabrück (Anm.3), Institut für Bildung und Kommunikation in Migrationsprozessen (IBKM) Oldenburg,  European Forum for Migration Studies, Uni Bamberg, die European University Viadrina in Frankfurt/Oder, Zentrum für Sozialpolitik (ZeS) der Universität Bremen (Anm.4),  Göttingen, Konstanz, Bundeswehruniversität Hamburg (Anm.5) ,  das European Research Centre for Migration and Ethnic Relations (ERCOMER) an der Uni Utrecht, das Department for Social Work an der Uni Exeter, die University of California, das Robert Schuman Centre des European University Institutes in Florenz. Daneben betreiben auch eine Reihe von kirchlichen Einrichtungen eigene Forschungen oder geben solche in Auftrag, so die Caritas Deutschland, der Jesuit Refugee Service oder die Scalabrini Missionare. Eine ganze Reihe dieser Forschungseinrichtungen und ihres Personals stehen im Dienste oder stellen ihre Arbeiten in den Dienst von Politik und Migrationskontrolle, so erklärt das ICMPD über das OEFM explizit, „die Hauptaufgabe dieses Forums ist die Unterstützung der Überbrückung der Kluft zwischen der Forschergemeinschaft und den politischen Akteurenî. ICMPD und OEFM selbst sind reine ëthink tanksí der Migrationskontrolle. Sie arbeiten abseits jedweder politischer, parlamentarischer oder berufs-ethischer Kontrolle.  

Aufbau eines internationalen Migrationsregimes

„Strategies for Developing an International Migration Regime“heißt das Zauberwort, welches die internationale Kooperation antreibt.  (Anm.6) Sie ist in Europa in Form des Schengen-Regimes am weitesten fortgeschritten. Mit dem Entstehen nimmt auch die Tendenz zu, zentral und im Rahmen internationaler Absprachen festzulegen, was Krisenherde und Fluchtgründe sind, was Flüchtlinge, was Migranten und was Illegale sind. Damit wird Wanderungswilligen der flexible Umgang mit je unterschiedlichen nationalen Bestimmungen und Restriktionen zunehmend erschwert.

Bereits seit Mitte der 1980er Jahre beschäftigt sich die Europäische Union im Rahmen des Ministerrats, der EU-Kommission und der Trevi-Gruppe mit Einwanderungsfragen, Visa, Asylsuchenden und Grenzkontrollen.  (Anm.7) Auch die der Schengen-Gruppe angeschlossenen Staaten koordinieren seit 1985 ebenfalls selbige Themen, dort ist ein eigener Exekutivausschuß angesiedelt. Die für Migrationsfragen zuständige Dritte Säule der EU ist der Ministerrat für Justiz und Inneres, ihm ordnen sich die folgenden Instanzen zu. Der Koordinationsgruppe des EU-Ministerrat ist das Palma-Dokument von 1993 zuzuschreiben, wozu die Festlegung von Visaauflagen, die Angleichung von Asylrecht oder Grenzkontrollen gehört. Nachfolger der Trevi-Gruppe ist der sogenannte K.4 Ausschuß, ein Gremium hoher Beamter. 1999 wurde zudem ein Strategischer Ausschuß für Einwanderungs-, Grenz- und Asylfragen eingesetzt, der seinerseits in eine Reihe von Arbeitsgruppen unterteilt ist (Migration, Rückführung, Visa, Asyl u.a.) Ein entscheidendes politisches Organ der EU-Kommission ist die 1996 eingesetzte Ad-hoc Gruppe Einwanderung.(Anm.8)    Von dort wurden 1991 das Centre for Information, Discussion and Exchange on Asylum (CIREA) und 1992 das Centre for Information, Discussion and Exchange on the Crossing of Borders and Immigration (CIREFI) gegründet.

CIREFI wurde „zum Zweck der Bekämpfung illegaler Immigration“ eingesetzt, „um Information zu sammeln über rechtmäßige und unrechtmäßige Immigrationsströme, unrechtmäßige Immigrationsmethoden, echte und falsche Reisedokumente, abgelehnte Asylsuchende und illegale Immigranten, die das Asylerfahren mißbrauchen, Abschiebungen, Transportunternehmenî. (Anm.9)  1998 allerdings beklagte Österreich, welches damals die EU Präsidentschaft innehatte, die Ineffizienz des Centres, „es ist in der CIREFI Arbeitsgruppe gebräuchlich geworden, Fragebögen zu jedem Gegenstand zu verschicken, anstatt Themen auf der Stelle zu diskutierenî. (Anm.10)

Die EU-Kommission hat Ende der 1990er Jahre eine Reihe sogenannter Aktionspläne aufgelegt. Der 1998 beschlossene „Action plan on the influx of migrants from Iraq and the neighbouring region“(Anm.11)  hatte insbesondere die Unterbringung von „illegalen Zuwanderen“in der Türkei, also krisennah, deren Rückführung, sowie die Schulung türkischer Behörden zum Inhalt. Der Aktionsplan zielt neben der Fluchtregion Irak/Kurdistan insbesondere ab auf die Transitrouten Türkei, sowie die Route Jordanien bzw. Syrien, Libanon, Cypern. (Anm.12)

Insbesondere die Ad-hoc Gruppe, CIREA und CIREFI arbeiten informell und im geheimen. Damit hat sich die EU eine Reihe von außerhalb der Kontrolle durch das Europaparlament liegenden Institutionen geschaffen, die die Politik in Sachen Einwanderung, Flucht und Grenzsicherheit maßgeblich bestimmen und koordinieren.    (Anm.13) Es wird auf der exekutiven Ebene ergänzt um das automatisierte Fingerabdrucksystem EURODAC, EUROPOL, Arbeitsgemeinschaft Polizeiliche Zusammenarbeit mit den Mittel- und Osteuropäischen Ländern (AG POL MOE), International Conference of Border Police und das Schengen Informationssystem (SIS). Die Situation in den NAFTA und APEX-Räumen wird dagegen mit dem Zustand Europas während der frühen 50er Jahre verglichen.  (Anm.14)  Ein globales Migrationsregime, welchem ITO, WTO oder GATT als Vorbild dienen könnten, sind demnach zwar bereits angedacht, werden aber für derzeit eher unrealistisch gehalten. Gleichwohl breitet sich von den Schengen-Staaten ein solches Migrationsregime schockwellenartig vor allem nach Zentral-, Ost-, Südosteuropa, sowie den Nahen Osten aus. Am weitesten fortgeschritten ist die Entwicklung in den der EU assoziierten Staaten und den Bewerberländern um eine EU-Vollmitgliedschaft (Polen, Ungarn, Tschechische Republik, Slowakei). Polen hat mittlerweile ein Asylsystem eingerichtet. „Ungarn versucht, so viel wie möglich illegale Immigranten zu ergreifen, um der EU zu zeigen, daß sie fähig sind ihre Grenze zu kontrollieren, wenn sie irgendwann im nächsten Jahrhundert der EU beitreten werdenî.    (Anm.15)  Mit den Nicht-EU Mittelmeeranrainern wurde 1995 mit der Erklärung von Barcelona ebenfalls ein Vertrag geschlossen - mit Marokko ein besonderer Anhang vereinbart ? der die Migration eindämmen und die Rückführung von irregulären Migranten vorsieht.  (Anm.16) Die EU läßt sich den Ausbau des Grenzregimes in den Nachbarstaaten einiges Kosten, im Rahmen des PHARE Programms wurde Polen mit 12 Millionen ECU (1997), die Baltischen Staaten 1996 im Rahmen des Baltic Border Management Programme 6 Millionen ECU, Ungarn mit 4 Millionen 1997, Rumänien, Bulgarien und die Slowakei sollten folgen.  (Anm.17)

In jenem die Schengen-Staaten wie einen Gürtel umgebenden Länder hat die IOM ihre Dependancen eingerichtet, mit ihren zahlreichen Außenstellen hat sie in den Transitländern einen regelrechten Apparat installiert.  (Anm.18)

In der ILO Convention concerning Migrations in Abusive Conditions and the Promotion of Equality of Opportunity and Treatment of Migrant Workers kurz Convention 143 heißt es, „Staaten müssen zusammenarbeiten ëum klandestine Bewegungen von Migranten auf der Arbeitssuche zu unterdrückení, sie müssen ihre Energien zusammenfassen, um die Organisatoren solcher Bewegungen und die Arbeitgeber illegaler Migranten zu erfassen. Die Konferenz ruft auf zu regelmäßigem Kontakt und Informationsaustausch, um sicherzustellen, daß die Schmuggler von Arbeitskraft verfolgt werden, egal in welchem Land sie operieren.“ (Anm.19)  1998 beschloß die ILO, ihre „nächste Konferenz sollte sich engagieren im einer allgemeinen Diskussion über die Beschäftigung von Migranten in niedrig- und ungelernten Jobs und der Reduzierung von irregulärer und illegaler Beschäftigungî.  (Anm.20)  Im Kampf gegen irregulärer Migration kooperieren ILO und IMO, wie beispielsweise 1999 im Rahmen des International Symposium on Migration: Towards Regional Cooperation on Irregular/Undocumented Migration in Bangkok.

Die IOM hat mit dem Migration Information Programme außerdem ein Projekt aufgelegt, deren eines Ziel darin besteht, eine „Migrationswarn-“Funktion zu entwickeln, welche sicherstellt, daß Regierungen rechtzeitig über bevorstehenden „größere Migrationsströme“informiert werden können.  (Anm.21)

Anhand des Umgangs der IOM mit der Türkei läßt sich erkennen, in welcher Art und Weise, sowie in welchem Maße internationale Organisation zentral an einem internationalen Migrationsregime stricken und andernorts bewährte Modi auszuweiten bemüht ist. Sie

„empfiehlt : 1. das die türkischen Behörden in Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen Programme für die freiwillige Rückkehr von Transit- und irregulären Migranten in ihre Herkunftsstaaten initiieren; 2. das der Transport von Migranten durch die türkische Gesetzgebung bestraft wird; 4. das ein Informationsaustausch geschaffen wird zwischen den türkischen Behörden und den Regierungen der Herkunftsstaaten und den Zielländern der Transitmigranten, um irreguläre Migration zu verhindern und den Transport zu bekämpfen; 5. das Grenzkontrollen in der Türkei ein fundamentales Werkzeug zur Bekämpfung irregulärer Migration“sind.  (Anm.22)

Solche Empfehlungen, gar gekoppelt an Bedingungen, wie die Aufnahme in die EU laufen auf eine Vorverlagerung der Migrationskontrolle, sowie eine Ausweitung des europäischen Grenzregimes hinaus.  (Anm.23)

Auch in Aserbeidschan, in der kaspischen Ölförderregion betreibt die IOM ein field office. Zu den Prioritäten zählt die „Prävention von illegaler Migration aus, durch und nach Aserbeidjan und zu diesem Zweck die Verbesserung des Grenzmanagements in seiner Funktion zur Förderung und Kontrolle von internationalen Bewegungen.“ „Das Ziel des Projektes ist, die Kapazität der Regierung wesentlich zu stärken, ein einheitliches System für das Management von Migrationsprozessen einzurichten und zu betreiben. Der gesamte Fokus Öist die Formulierung und Entwicklung einer Migrationspolitik, die Bereitstellung einer starken gesetzlichen Basis zur Regulation von Migrationsprozessen und der Aufbau einer moderner Migrations-Managementstrukturen, einschließlich eines Grenz-Managementsystems“. (Anm.24) Unterhalb der Ebene internationaler Steuerung liegen natürlich bilaterale Abkommen, die im Geiste internationalen Abkommen vorausgehen oder aber sie konkretisieren. Die „USA und Kanada werden den Baltischen Staaten und Weißrußland 1.5 Millionen $ geben, um sie in ihren Bemühungen um die Prävention von illegaler Immigration und der Unterstützung von Flüchtlingen zu unterstützenî.  Auch Schweden finanziert und unterstützt beispielsweise den Aufbau eines Migrationsregime in Rußland, Weißrußland und der Ukraine.  (Anm.26) Von der griechischen Republik Zypern aus wird das europäische Migrationsregime in den Nahen Osten hineingetrieben, so hat „die zypriotische Regierung ein Abkommen mit dem Libanon erreicht, um illegale Migration einzudämmenî.  (Anm.27)  

Die aktuellen Prozesse - von Tampere bis Lome III

Auf der Innenminister-Konferenz in Tampere 1999 einigten sich die EU-Mitgliedstaaten unter dem Vorsitz der Bundesrepublik auf eine gemeinsame Strategie, die die Unterwerfung aller Verhandlungspartner unter das europäische Migrationsregime zum Ziel hat.

„The European Community was mandated by the Tampere European Council in October 1999, and by the recent Justice and Home Affairs (JHA) Council’s decision to include standard clauses in agreements with third countries on the question of readmission. ÖAgreement was finally reached on a framework agreement - which provides a basis for negotiated bilateral agreements with each ACP state.“(EU-ACP Bulletin, 10.2.2000)  (Anm.28)

Die Bundesrepublik in ihrer Rolle als Präsident der EU-Kommission hat im April 1999 der Arbeitsgruppe Migration (Ausweisungen) einen Bericht vorgelegt der feststellt:

„the incorporation of readmission clauses in association and cooperation agreements concluded by the Community with third countries.. [has] a major role to play in a comprehensive policy with regard to expulsion... [a] coherent policy with regard to expulsion... may include all areas, but especially economic, development and foreign policy aspects.“(Strategy on migration and asylum policy, ref: 6097/99, MIGR 18, 12.4.99)

In diesem Sinne ist die EU und jeder einzelne Mitgliedsstaat bemüht, Rücknahmeabkommen sowohl mit Herkunftsstaaten, als auch mit Transitstaaten abzuschließen. Im Rahmen dieser Bemühungen wird mitunter starker Druck auf die Verhandlungspartner ausgeübt, und beispielsweise Entwicklungshilfe oder Handelsabkommen an eine Zustimmung zu den Vorhaben der EU Migrationspolitik geknüpft. Diese Politik spiegelt sich insbesondere im Rahmen der Verhandlungen um die Lome III Konvention mit den AKP Staaten wieder, Artikel 13 sagt aus: „These agreements shall also cover, if deemed necessary by any of the Parties, arrangements for the readmission of third country nationals and stateless persons“.

Mit dem 1999 auf der Innenminister-Konferenz in Tampere vorgelegten Aktionsplan Irak zielt die EU insbesondere auf die Türkei, er ist explizit ausgewiesen als „Aktionsplan der EU betreffend den Zustrom von Zuwanderern aus dem Irak und den Nachbargebieten“.(Hochrangige Gruppe „Asyl und Migration (1999): Aktionsplan Irak, SN 3769/2/99 REV 2, Brüssel) Dort heißt es allgemein unter E: „Erforderliche Maßnahmen der Gemeinschaft/Union“, „die Türkei ist aufgrund ihrer geographischen Lage ein wichtiges Transitland“ und weiter unter der Rubrik „Dialog mit der Türkei ? Migration, ...Aushandlung eines Transitabkommens mit der Türkei, das es den EU-Mitgliedstaaten gestatten würde, abgelehnte irakische Asylbewerber auf freiwilliger Basis sowie zwangsweise in den Nord-Irak zurückzuführen“. Der Kooperation mit der Türkei zur Umsetzung von Rückführungen wird mit diesem Aktionsplan eine zentrale Rolle beigemessen. Da sich der Aktionsplan Irak auch auf die Nachbargebiete erstreckt, er umfaßt implizit die Rückführung auch jener Migranten aus den Nachbargebieten und weiteren Herkunftsländern, wird die Türkei auch in dieses Vorhaben eingebunden, sogar explizit in Verhandlungen um die Rückführung nach „Bangladesh und Pakistan“.  

Schlußfolgerung

Eine Reihe von Dokumenten demonstrieren den Anspruch EU auf einen regulativen Einfluß auf die sie umgebenden Regionen. Die Aktionspläne Irak, Albanien, Marokko konkretisieren den Zugriff der EU auf diese Regionen. Die angepeilte Anpassung und Unterwerfung der Politik anderer Staaten unter die Interessen der EU sind an Deutlichkeit kaum zu überbieten, sie sind in ihrer Tragweite ungeheuerlich. Mit den Aktionsplänen und den Lome III Beschlüssen manifestiert sich unverhohlen das Gesicht eines neuen Euro-Imperialismus. Die Kontrolle von Migration und der Kampf gegen illegale Wanderungs- und Aufenthaltsformen bilden offenkundig die zentrale Legitimationsgrundlage. Sie eignen sich scheinbar auch als Grundlage für einen Schulterschluß mit den regionalen herrschenden Eliten, insofern gemeinsame Interessen -  Kampf der Armut, Entwicklung, Modernisierung, Effizienzsteigerung der Behörden - und gemeinsame Gegner  - brain drain, illegale Migranten, Menschenhändler - suggeriert werden.

Anmerkungen:

1 „Themen, die zwischen 1985 und 1999 behandelt wurden, beinhalten Asyl; temporärer Schutz; Rückkehr; Menschenhandel; unbegleitete Jugendliche; Familienzusammenführung; Illegale; Lasten teilen; Technologie. Teilnehmer: 16 Regierungen: Australia, Austria, Belgium, Canada, Denmark, Finland, Germany, Ireland, Italy, the Netherlands, Norway, Spain, Sweden, Switzerland, the United Kingdom and the United States of America, sowie den UNHCR (United Nations High Commissioner for Refugees) und die IOM (International Organisation for Migration)“.  

2 Das ICMPD organisierte u.a. 1997 die Ministerial Conference on the Prevention of Illegal Migration in Prag. Dort finden sich auch Hinweise auf die Konferenz „Irregular Migration: Dynamics, Impact, Policy Options“ im August 1999 in Jerusalem.  

3 Dort wurde 1996 eine Konferenz zum Thema Migration und Illegalität durchgeführt.  

4 Am ZeS wurde beispielsweise 1994 in Zusammenarbeit mit der AWO die Konferenz „Illegale ? neue Anforderung für die Migrationssozialarbeit“ veranstaltet.  

5 Mitveranstalter der Konferenz „Managing Migration: Politics and Economis of illegal migrationî, Juni 1998  

6 Hollifield, J. F.(1998): Migration, Trade, and the Nation-State: The Myth of Globalization in: Paper prepared for a conference on „Managing Migration in the 21st Century“, Hamburg, June 21-23, 1998  

7 Die Trevi-Gruppe, bestehend aus den Innenministern von 12 Mitgliedsstaaten wurde ursprünglich zur Kooperation in Sachen Terrorismusbekämpfung, Polizeiausbildung, Luftfahrtsicherheit und der Bekämpfung des Drogenhandels gegründet.  

8 Die Ad-Hoc Gruppe ist u.a. verantwortlich für die Festlegung von Visaauflagen für bestimmte Staaten, die Beschleunigung von Asylverfahren, Sanktionen für Fluggesellschaften, den Ausschluß von Mehrfach-Asylantragstellung in verschiedenen Staaten, Verfahren mit ëoffensichtlich unbegründetení Asylanträgen  

9 Setting up of a Centre for Information, Discussion and Exchange on the Crossing of Borders and IMMIGRATION (CIREFI): Adopted at the meeting of IMMIGRATION Ministers, London, 30 November - 1 December 1992. Ad Hoc Group IMMIGRATION, 16 November 1992, SN 4816/92 WGI 1277, CONFIDENTIAL, No. previous doc.: WGI 1249  

10 „WORK PROGRAMME FOR THE K.4 COMMITTEE FOR THE PERIOD 1 JULY TO 31 DECEMBER 1998“ Austrian Presidency  

11 Reference 5573/98 ASIM 13 EUROPOL 12 PESC27 COMEM 4 COSEE 4  

12 COMMISSION STAFF WORKING PAPER, (16.03.1998): SEC(1998) 466 EU ACTION PLAN ON INFLUX OF MIGRANTS FROM IRAQ AND THE NEIGHBOURING REGION - REPORT ON POINTS 29 AND 36, Brussels  

13 Vergleiche bis hierher Bunyan, T. (1993): Statewatching the new Europa ? a handbook on the European State, London: Statewatch  

14 Hollifield 1998  

15 Migration News, Vol. 6, No. 1, 1/1999  

16 EU Development Conference, Barcelona, 27./28.11.1995  

17 COMMISSION STAFF WORKING PAPER, (16.03.1998): SEC(1998) 466 EU ACTION PLAN ON INFLUX OF MIGRANTS FROM IRAQ AND THE NEIGHBOURING REGION - REPORT ON POINTS 29 AND 36, Brussels  

18 Field offices gibt es in Bern, Genf, Wien, Prag, Baku, Sarajewo, sowie in Puerto Rico und Guatemala. Büros bestehen u.a. in Weißrußland, Rußland, Ukraine, Georgien, Kasachstan, Kirgisien, Tadschikistan, Turkmenistan, Lettland, Litauen, Ungarn, Bulgarien, Rumänien, Slowakei, Armenien, Türkei, Zypern, Jugoslawien, Kroatien, Bosnien, Albanien, Makedonien, Afghanistan, Iran, Pakistan, Indonesien, Vietnam, Thailand, aber auch in Mali und Argentinien.  

19 Horiuchi M. (1999): speech given at: ILO Asia Pacific Regional Director, to the IOM International Symposium on Migration: Towards Regional Cooperation on Irregular/Undocumented Migration, Bangkok, 22 April 1999  

20 ILO (1998): International Migration ? protecting the most vulnerable of todayís workers, chapter 6  

21 IOM (1995): Migration Information Program - irregular migration in Central Europe: the case of Afghan asylum seekers in Hungaria  

22 IOM (1995): Migration Information Programme ? Transit migration in Turkey, S. 47 ff  

23 Für Migranten kann die Umsetzung solcher Empfehlungen tödliche Folgen haben, 2000 berichtete eine Tageszeitung, „in der Türkei sind bei einem illegalen Grenzübertritt Öneun Menschen erschossen worden. Fünf weitere wurden verletzt. 139 Menschen aus Afghanistan, Pakistan und Bangladesh hatten versucht, die iranisch-türkische Grenze zu überquerenî.(Tageszeitung, 11.5.2000)  

24 IOM (1998): IOM and the Government of Azerbaijan Capacity Building in Migration Management Program (CBMMP)  

25 Migration News, Vol. 1, No. 7, 7/1994  

26 Migration News Vol. 4, No. 10, 10/1997  

27 Migration News, Vol. 1, No. 7 7/1994  

28 Weitere Quellen: „Consequences of the Treaty of Amsterdam on readmission clauses in Community agreements and in agreements between the European Community, its Member States and third countries (mixed agreements)“, ref: 7292/99, MIGR 20, 11.5.99, ref: 11052/99 MIGR 58, 23.9.99, 12134/99 MIGR 64, 21.10.99 and 13409/99 MIGR 69, 25.11.99; „Model agreement on readmission between the Member States of the European Union, on the one part, and third countries, on the other“: Advice of the Legal Service, ref: 6658/99, JUR 95 ASIM 8 MIGR 13, 10.3.99

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