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prozesse

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FNBH Prozess beendet
Indymedia vom 22.05.2008

Schon am Mittwoch, den 14. Mai 2008 ging das Gro des Prozesses gegen 11 KameradInnen der Bochumer und Hattinger Nazi-Szene zu Ende. Angeklagt waren 10 junge Männer und eine Frau wegen mehrerer Delikte, die die Justiz ihnen in der Zeit von 5.5. bis 22.6.2006 zuordnete und in eine Verhandlung zusammen gefasst hatte. Ein einzelnes Verfahren wurde abgetrennt und stand am Freitag, den 16. Mai zur Debatte. Den Vorsitz an der 3. Strafkammer führte Richter Kirfel. Beisitzender Richter des Bochumer Landgerichts war Richter Schwadrat. Die Aktennummer des Prozesses war (3 Kls 33Js 417/06)

Angeklagt waren die Bochumer Bernd Büdenbender, Simon Lottmann, Stefan Büscher, Roman Esser (Schüler der Bochumer TBS 1), Schröder, Herwig, Schiedung, Klüner und Frau Zeller. Sowie die Hattinger Finke und Szymlet.
Gemeinsam waren sie wegen Volksverhetzung und Verwendung verfassungswidriger Symbole angeklagt. Dabei sollen sie am 5. Mai 2006 im Weitmarer Holz eine Party gefeiert haben, bei der sie rechtsradikale Musik abspielten, ausländerfeindliche Parolen grölten, eine Reichskriegsfahne aufhängten, den Hitlergruß zeigten und sich vor einer Nazifahne fotografierten. Von Anwohnern informiert, machte die Polizei der Party kurzer Hand ein Ende.
Bei zwei weiteren Vorwürfen ging es um eine Falschaussage einer Kameradin, sowie der öffentlichen Zurschaustellung von Aktphotos einer angeblichen „Verräterin“.
Der letzte, juristisch abgetrennte, Vorwurf befasste sich mit dem kameradschaftlichen Umgang untereinander. Einer der Angeklagten, Bernd Büdenbender, soll einem Kameraden das Nasenbein gebrochen haben.
Die Angeklagten wurden verteidigt von Anwälten aus der Region, z.B. RA Tintrup aus Bochum, RA Bart aus Essen. Aber auch durch den bekannten rechten Rechtsanwalt Andrè Picker aus Dortmund. Dieser verteidigte den Angeklagten Schröder. Der angehende Azubi bei der BoGeStra hatte zusammen mit dem Hattinger Angeklagten Szymlet seine Ex-Freundin Jessica K. bestrafen wollen und durch die Darbietung von privaten Nacktfotos in der Öffentlichkeit zu demütigen versucht.
Schon am 14.5. wurden die Verfahren gegen 10 der Angeklagten gegen geringfügige Geldstrafen und Ableistung von Sozialstunden eingestellt. So z.B. haben Büscher, Esser und
Herwig jeweils 150 €, und Klüner 450 € an das Bochumer St. Vinzenz-Kinderheim zu zahlen. Schiedung, Zeller, Finke und Lottmann müssen 40 Sozialstunden ableisten, usw..

Die Staatsanwaltschaft und die Richterschaft hatten ziemlich schnell durchblicken lassen, dass sie an einer Verurteilung einer NS-Party wenig Interesse hatten. Sie stellten den Angeklagten sogar zur Wahl nach welchen Paragrafen sie eine Einstellung wünschten. Der eine Paragraf sähe einen Aktenvermerk vor, der andere nicht. Natürlich nahmen die Angeklagten die Einstellung ohne Aktenvermerk für sich in Kauf. Dies Verfahren verwunderte selbst die Verteidiger der Angeklagten und veranlasste einen von ihnen zu den Kommentar: „Heute gibt es ja Geschenke.“
Die Richter begründeten ihre großzügigen „Geschenke“ damit, dass die Polizeibeamten über Erinnerungslücken verfügen würde, weil alles schon zu lange her sei. Und das man im Dunkeln zwar viele „Nationale SozialistInnen“ habe singen hören, aber die Stimmen nicht habe zuordnen können.

Justiz (nicht nur) in Bochum
„Nationale Sozialisten“ bringen in Bochum rechtsradikale Musik in Anschlag, grölen rassistisches und volksverhetzendes Zeug durch die Gegend, singen nationalsozialistisches „Liedgut“, hängen verfassungswidrige Fahnen auf und machen den „deutschen Gruß“.
Konsequenz: Sie zahlen mal eben 150 Piepen oder verbringen ein paar Wochenenden beim Sozialdienst.
Wie ergeht es Antifaschisten in Bochum?
Als in Bochum-Wattenscheid am 9. November 2004 fünf ältere Herren (ein Studienrat, der Kantor der jüdischen Gemeinde, usw) der Reichsprogromnacht 1938 gedenken wollen, ziehen sie mit einem Transparent „9. November, damit die Nacht nicht wiederkehre - Antifa Wattenscheid" über die Oststraße.
Die Staatanwaltschaft in Person des Anklägers Herr Petlalski sieht in dieser nicht angemeldeten Veranstaltung ein strafbares Vergehen nach dem Versammlungsgesetz und der 76 jährige „Anführer“ wird 2006 zu einer Strafe von 150 Euro verurteilt. (http://www.bo-alternativ.de/hannes-bienert-special.htm)
Merke: Für die Justiz im NS-Nachfolgsestaat BRD ist Volksverhetzung und Verherrlichung des nationalsozialistischen Terrorregimes gleichwertig zu ahnden, wie ein (unangemeldetes) Gedenken an die Opfer dieses Regimes.

Am 16. Mai wurde dann im Fall der Körperverletzung durch Bernd Büdenbender entschieden. Dieser hat 900 Euro an den von ihm Geschädigten zu entrichten. Und wieder einmal war er aus der rechtsextremen Szene „ausgestiegen“. So wie er es schon vor Jahren war, als er mit Kameraden das Falkenheim in der Akademiestraße überfiel. Damals stand er auch vor Gericht und war „ausgestiegen“. Das scheint er häufiger zu Machen : Rinn inne Kartoffel, raus ausse Kartoffel.
Na, bei dieser Justiz scheint das ja bestens anzukommen.

Davon konnte sich auch eine ganze Zahl von SympathisantInnen der KameradInnen überzeugen. Unter anderem saß mal wieder Markus Schumacher von der NPD auf der Besucherritze. Sowie der Nachwuchs-Nationalist Jannick Reckwald.

Für Fotos siehe Indymedia!

 

letzte Aktualisierung: 25.05.2008