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 Erklärung zur Kontinuität von Täterschutz in der AA/BO 

Im Februar 1999 wurde in Berlin eine Vergewaltigung durch Florian J., ein aktives Mitglied der Antifaschistischen Aktion Berlin, öffentlich gemacht. Die daraufhin durch die AAB einberufene Vollversammlung, die den „Wahrheitsgehalt“ des Vorwurfs, durch eine Anhörung beider Seiten, d.h. auch eine Stellungnahme des Vergewaltigers, kam nach 3 !/2 Stunden zu keinerlei Ergebnis. Eine Gruppe von FrauenLesben, die auf der VV ihren Protest gegen diese Vorgehensweise bekunden wollte wurde darauf hingewiesen, daß es das erste Mal sei, daß die AAB sich mit Sexismus und Vergewaltigung auseinandersetzen müsse und daß sie erst einmal generell diskutieren müßten und die Entscheidung über einen eventuellen Rausschrniß nicht so wichtig sei, da er ja gerade eh nirgendwo auftaucht.
Dieses Verhalten ist kein Einzelfall, es hat innerhalb von Gruppen der Antifaschistischen Aktion Bundesweite Organisation, wie der AAB, Kontinuität!
Uns sind 3 Veröffentlichungen aus der Antifa M, eine aus der Nürnberger Antifagruppe und zwei aus Hamburg bekannt. In allen Fällen wurde, wie in einem bürgerlichen Gerichtsverfahren versucht, die „Wahrheit“ herauszufinden. Keine der Gruppen hat die Definitionsmacht als Tatsache anerkannt. Es wurde immer die Möglichkeit, daß die Frau aus Rache oder anderen Gründen lügt oder, daß sie durch „Mißbrauchserfahrungen übersensibel“ ist, herangezogen.
Daraus folgte, daß die „Beweislast“ bei der Frau lag und sich die Gruppe bei „Mangel an Beweisen“ im Zweifel für den „Angeklagten“/Täter entschied, sich mit ihm solidarisierte und ihm den Rücken stärkte.
So hat die Antifa M sich in einem Fall gegen den Rausschmiß, für eine Auseinandersetzung mit dem Vergewaltiger innerhalb der Gruppe entschieden. Die Gruppe in Hamburg ging sogar soweit den Typen nach 3 Jahren wieder im Namen der Gruppe auf einer Veranstaltung, wo klar war, daß die Frau auch da sein wird, auf dem Podium reden zu lassen.
In allen Stellungnahmen der betreffenden BO-Gruppen war ihr einziges Anliegen sich und den Täter zu schützen!
Dieses Scheißverhalten steht in krassem Widerspruch zu ihrem angeblichen „antipatriachalen Anspruch“ und ihren Selbstdarstellungen in ihren Broschüren ( siehe die 4 Seiten der 72-seitigen AAB-Broschüre „Das Konzept Antifa“ über den antipatriachalen Kampf). Dies zeigt, daß die AAB, die Antifa M und die anderen betroffenen Gruppen nicht bereit sind sich in ihrer Praxis mit Sexismus und Vergewaltigungen auseinanderzusetzen. Innerhalb einer patriachalen Gesellschaft ist es eine Illusion zu glauben, daß man Dinge die jahrelang in den privaten Bereich abgeschoben wurden, öffentlich herrschaftsfrei diskutiereren kann.
Ein Tribunal, wie es sich die AAB und andere BO-Gruppen vorstellen, wird immer zu einem Seelenstriptease für die Frau und zu ihrem Nachteil sein, während der Typ ungeschoren davon kommt. Auch in linken Zusammenhängen !!!!
Diese Häufung von öffentlich gemachten Vergewaltigungen und dem danach folgenden beschissenen Verhalten in der AABO ist für uns allerdings nicht verwunderlich, da sich gerade diese Gruppen durch mackerhaftes Auftreten und ihren auffallend heroischen männlichen Gewaltfetisch auszeichnen.
Quotierungen setzen noch keine Auseinandersetzung voraus!
 

Die Frau hat die Definitionsmacht!!!
Sie entscheidet, was mit dem Vergewaltiger passiert!!!!
Vergewaltiger lebenslänglich raus aus linken Zusammenhängen!!!!
Antipat heißt Angriff!!!
Boykottiert die AABO!!!!

Berliner FrauenLesbenbündnis

(aus: Interim Nr. 472)