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Erklärung zur
Kontinuität von Täterschutz in der AA/BO
Im Februar 1999 wurde in
Berlin eine Vergewaltigung durch Florian J., ein aktives Mitglied
der Antifaschistischen Aktion Berlin, öffentlich gemacht. Die daraufhin
durch die AAB einberufene Vollversammlung, die den „Wahrheitsgehalt“ des
Vorwurfs, durch eine Anhörung beider Seiten, d.h. auch eine Stellungnahme
des Vergewaltigers, kam nach 3 !/2 Stunden zu keinerlei Ergebnis. Eine
Gruppe von FrauenLesben, die auf der VV ihren Protest gegen diese Vorgehensweise
bekunden wollte wurde darauf hingewiesen, daß es das erste Mal sei,
daß die AAB sich mit Sexismus und Vergewaltigung auseinandersetzen
müsse und daß sie erst einmal generell diskutieren müßten
und die Entscheidung über einen eventuellen Rausschrniß nicht
so wichtig sei, da er ja gerade eh nirgendwo auftaucht.
Dieses Verhalten ist kein
Einzelfall, es hat innerhalb von Gruppen der Antifaschistischen Aktion
Bundesweite Organisation, wie der AAB, Kontinuität!
Uns sind 3 Veröffentlichungen
aus der Antifa M, eine aus der Nürnberger Antifagruppe und zwei aus
Hamburg bekannt. In allen Fällen wurde, wie in einem bürgerlichen
Gerichtsverfahren versucht, die „Wahrheit“ herauszufinden. Keine der Gruppen
hat die Definitionsmacht als Tatsache anerkannt. Es wurde immer die Möglichkeit,
daß die Frau aus Rache oder anderen Gründen lügt oder,
daß sie durch „Mißbrauchserfahrungen übersensibel“ ist,
herangezogen.
Daraus folgte, daß
die „Beweislast“ bei der Frau lag und sich die Gruppe bei „Mangel an Beweisen“
im Zweifel für den „Angeklagten“/Täter entschied, sich mit ihm
solidarisierte und ihm den Rücken stärkte.
So hat die Antifa M sich
in einem Fall gegen den Rausschmiß, für eine Auseinandersetzung
mit dem Vergewaltiger innerhalb der Gruppe entschieden. Die Gruppe in Hamburg
ging sogar soweit den Typen nach 3 Jahren wieder im Namen der Gruppe auf
einer Veranstaltung, wo klar war, daß die Frau auch da sein wird,
auf dem Podium reden zu lassen.
In allen Stellungnahmen
der betreffenden BO-Gruppen war ihr einziges Anliegen sich und den Täter
zu schützen!
Dieses Scheißverhalten
steht in krassem Widerspruch zu ihrem angeblichen „antipatriachalen Anspruch“
und ihren Selbstdarstellungen in ihren Broschüren ( siehe die 4 Seiten
der 72-seitigen AAB-Broschüre „Das Konzept Antifa“ über den antipatriachalen
Kampf). Dies zeigt, daß die AAB, die Antifa M und die anderen betroffenen
Gruppen nicht bereit sind sich in ihrer Praxis mit Sexismus und Vergewaltigungen
auseinanderzusetzen. Innerhalb einer patriachalen Gesellschaft ist es eine
Illusion zu glauben, daß man Dinge die jahrelang in den privaten
Bereich abgeschoben wurden, öffentlich herrschaftsfrei diskutiereren
kann.
Ein Tribunal, wie es sich
die AAB und andere BO-Gruppen vorstellen, wird immer zu einem Seelenstriptease
für die Frau und zu ihrem Nachteil sein, während der Typ ungeschoren
davon kommt. Auch in linken Zusammenhängen !!!!
Diese Häufung von öffentlich
gemachten Vergewaltigungen und dem danach folgenden beschissenen Verhalten
in der AABO ist für uns allerdings nicht verwunderlich, da sich gerade
diese Gruppen durch mackerhaftes Auftreten und ihren auffallend heroischen
männlichen Gewaltfetisch auszeichnen.
Quotierungen setzen noch
keine Auseinandersetzung voraus!
Die Frau hat die Definitionsmacht!!!
Sie entscheidet, was mit
dem Vergewaltiger passiert!!!!
Vergewaltiger lebenslänglich
raus aus linken Zusammenhängen!!!!
Antipat heißt Angriff!!!
Boykottiert die AABO!!!!
Berliner FrauenLesbenbündnis
(aus: Interim Nr. 472) |