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Freispruch 2. Klasse

16.02.2003, 00:43, LinksRhein

Repression | München | Nato | Sicherheitskonferenz | Demonstration

Das Verfahren gegen einen LinksRhein - Mitarbeiter im Zusammenhang mit den verbotenen Demos gegen die Nato-Sicherheitskonferenz im letzten Jahr wurde eingestellt


Vor dem Münchner Amtsgericht finden zur Zeit die politischen Prozesse gegen Personen statt, die an den verbotenen Demonstrationen gegen die Münchner Sicherheitskonferenz vor einem Jahr teilgenommen haben sollen. Von den 850 damals in Gewahrsam genommenen hatten ca. 90 Personen einen Bussgeldbescheid über 168 Euro erhalten. Einige von diesen legten dagegen Widerspruch ein und haben nun im Februar und März ihre Verhandlungen. Bei diesen Verfahren summieren sich die Kosten schnell auf 300 - 400 Euro pro Person (Bussgeld, Anwaltskosten, Fahrtkosten, Zeugenauslagen, etc.)

Ein Mitarbeiter von LinksRhein musste am Donnerstag vor Gericht - und erreichte einen "Freispruch 2. Klasse": Einstellung des Verfahrens und volle Übernahme der Gerichts-, Anwalts-, Reise- und Übernachtungskosten durch die Staatskasse. Schon bei vorausgegangenen Prozessen hatte sich im Fall des Schillerstrassen-Kessels gezeigt, dass die Polizei den Fehler gemacht hatte, die Leute nicht erst zum Verlassen der Demo aufzufodern sondern einfach den Kessel geschlossen hatte, zu einem Zeitpunkt als noch alle möglichen Passanten vor Ort waren. Entsprechend schlecht konnte sie dann auch in diesem Prozess dem Betroffenen die Teilnahme an einer verbotenen Demo nachweisen, zumal geltend gemacht wurde, auf dem Weg zu der legalen Internationalen Veranstaltung zu sein, die etwa zur gleichen Zeit im nahe gelegenen DGB-Haus beginnen sollte.

Die vorherigen Prozesse waren unterschiedlich ausgegangen und teilweise sehr politisch-offensiv geführt worden. So gab es noch mindestens eine weitere Einstellung mit Kostenübernahme. In einem anderen Fall wurde keine Aussage zur Sache gemacht und nach dem Verlesen einer politischen Erklärung der Widerspruch vom Betroffenen zurückgezogen; in 2 weiteren Verhandlungen blieb es bei dem Bussgeld (+ Gerichtskosten + Auslagen für Zeugen).

Immer wieder kam in diesen Prozessen rüber, dass nicht im Zweifel für die Angeklageten entschieden wurde, sondern im Zweifel gegen die politisch unbelehrbaren. Mehrmals wurde auf die Betroffenen Druck ausgeübt, z.B. indem gedroht wurde, das Kostenrisiko zu vergrößern durch teure Gutachten oder die Ansetzung von weiteren Gerichtsterminen, mit mehr geladenen Zeugen.

noch anstehende Gerichtstermine

* Mi. 19. Februar 2003, 15:00 Uhr, Raum A212
* Do. 27. Februar 2003, 14:00 Uhr, Raum A012
* Do. 06. März 2003, 09:00 Uhr, Raum A012
* Mo. 17. März 2003, 09:30 Uhr, Raum A232

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