AntifaschistInnen im
Fadenkreuz der Polizei -
Polizei im Kreuzfeuer antifaschistischer
Kritik
JedeR von uns, der/die der faschistischen Formierung etwas entgegensetzen und für eine Welt ohne Nationalismus,
Rassismus und Sexismus kämpfen will, muß damit rechnen, staatlicher Repression ausgesetzt zu werden. Die Beispiele,
die wir zu Anfang dieser Broschüre dokumentiert haben, sprechen dahingehend eine deutliche Sprache:
Aus der Sicht "unseres" Rechtsstaates ist es oft verwerflicher, antifaschistischen Widerstand zu leisten, als dem
faschistischen Etablierungsprozeß tatenlos zuzusehen; ist es verruchter, gegen faschistische Schlägerbanden
vorzugehen, als deren Brutalitäten zu ignorieren. Wer das partout nicht einsehen will, darf sich ob der Konsequenzen
seines/ihres per se "inkriminierten" antifaschistischen Handelns nicht wundern - ob als AngeklagteR vor Gericht,
EingekerkerteR im Knast oder "nur" als BetroffeneR von der Isolierung der antifaschistischen Bewegung. Die
Erfahrungen, die wir als antifaschistische Opposition gemacht haben, lassen uns zu dem Schluß kommen, daß unsere
Kritik nicht bei den Faschisten und ihrer Menschenverachtung haltmachen darf. Sie muß auch den Staatsapparat und seine
einzelnen Organe in Frage stellen.
Wenn wir also im folgenden die Vorgehensweise der Polizei gegen AntifaschistInnen thematisieren, so entspringt dies
keineswegs dem Hirngespinst des hochstilisierten Feindbildes "Bulle", das uns so manche nur allzu gern unterstellen,
sondern unseren praktischen Erfahrungen hier in Konstanz und anderswo und - weil so etwas sehr schnell in Vergessenheit
gerät - dem Gedenken an Olaf Ritzmann, Klaus Rattay, Günter Sare und Conny Wissmann.
Die Illusion von der "neutralen, schützenden Ordnungskraft Polizei" läßt sich einfach nicht
mehr aufrechterhalten, wenn, wie am 3. Juni 1988 im Konstanzer Konzil geschehen, Menschen aus dem Saal geknüppelt
werden, mit dem Ziel, dem NPD-Faschisten Bohland die Möglichkeit zu geben, in aller Ruhe seine Hetze zu verbreiten. Viele,
die sich selbst auch als AntifaschistInnen bezeichnen, halten an dieser Illusion weiterhin fest, lassen sich von spektakulären,
sog. "unverhältnismäßigen" Polizeieinsätzen höchstens kurz aufschrecken, um sie dann
schnellstens zu verdrängen. Ihrer Angst, der Wahrheit in die Augen zu blicken, versuchen sie dadurch entgegenzuwirken,
indem sie denen, die den Schrecken zum Anlaß nehmen weiterzudenken, vorhalten, es würde ihnen ja gar nicht um die
REPs oder die NPD gehen, sondern um die große Abrechnung mit der Polizei. Ihrem "Hauptfeind", wie es DGB-
Kreisvorsitzende Reitzammer-Meyer einmal ausdrückte.
Nochmal zur Klarstellung: Es ist ein großer Unterschied zwischen der Einschätzung, die Polizei sei unser
Hauptfeind und den im Rahmen von antifaschistischen Aktionen immerzu gemachten Erfahrungen, daß die Polizei im
"Dienste der Faschisten" unterwegs ist. Und solange diese Aussage der Realität entspricht, werden wir nicht
aufhören sie zu wiederholen -trotz der Verdrehungen des DGB und trotz der Kriminalisierungsversuche seitens des
Staatsapparates.
Die Prozeßerklärung von Jürgen, der sich gerade wegen dieser Aussage vor Gericht verantworten
mußte, faßt zusammen, warum wir es als unbedingt notwendig erachten, die Polizei zu kritisieren - ohne jedoch in ihr
unseren "Hauptfeind" zu sehen:
"Ich werde in einer Zeit zur Anklage gebracht, in der sich in der Bundesrepublik eine
noch nie dagewesene Formierung der Faschisten vollzieht. Ich werde zur Anklage gebracht,
während Faschisten mit erdrutschartigen Wahlerfolgen in die Parlamente einziehen. Ich
werde zur Anklage gebracht, während sich der faschistische Straßenterror -
überall in der Bundesrepublik - seine Opfer sucht und findet.
Nach den brutalen Überfällen auf das Ravensburger Jugendhaus und die Wohnung
eines Antifaschisten in Tübingen von NazI-Schlägerbanden oder der Tatsache,
daß Faschisten auch In Konstanz auf offener Straße Ausländer und
Ausländerinnen zusammenschlagen können, wächst in mir die Angst, aber auch
der Wille, meinen Widerstand und meine Kritik dagegen zu artikulieren.
Eine Kritik, die vielschichtig ist, die sich aber eben auch gegen die Polizei richtet. Ich habe
erlebt, wie am 30. Januar 1988 Nazi-Schläger in Konstanz einen Jugendlichen
zusammenschlugen und die gerufene Polizei nicht einmal vorbeikam. Die Polizisten waren damit
beschäftigt, einen Antifaschisten wegen angeblicher Sachbeschädigung festzunehmen.
Ich habe erlebt, wie Bereitschaftspolizei am 3. Juni 1988 Im Konstanzer Konzil gegen
Antifaschisten und Antifaschistinnen mit Knüppeln und Reizgas vorging, um den Protest
gegen den NPD-Kandidaten zur OB-Wahl zum Schweigen zu bringen. Ich habe gehört, wie
ein Polizist bei einem Wahlkampfstand der NPD in Konstanz zu Antifaschistinnen und
Antifaschisten sagte, daß er nicht zu Ihrem Schulz da sei. Und ich habe erlebt - wir werden in
dieser Verhandlung sicher darauf zu sprechen kommen - wie am Abend des 4. März 1989 in
der Singener Weinstube Polizisten auf Fingerzeig der Nazis Menschen aus einer öffentlichen
Veranstaltung schleppten. Es sind nur einige Beispiele, um zu verdeutlichen, vor welchem
Hintergrund ich meine Kritik an der Polizei sehe. Es liegt nicht in meinem Interesse, mich
moralisch über die Polizei zu erheben, ebensowenig will ich einzelne Polizisten - im
konkreten Fall eingesetzte Beamte - gar beleidigen. Es muß mir aber doch möglich
sein, in der politischen Auseinandersetzung - und niemand wird bestreiten, daß die Polizei
ein politisch handelndes Subjekt ist - ihre objektive Rolle anzuzweifeln, kritisch zu hinterfragen
und anzugreifen.
Ich werde den Eindruck nicht los, daß bei der Staatsanwaltschaft, die mich hier zur
Anklage bringt, die Auffassung herrscht, daß jeder Angriff auf die Autorität der Polizei
verwerflich sein soll. Dabei hat uns doch die jüngste deutsche Geschichte gelehrt, daß
offene Kritik auch und gerade an Polizei und Justiz wichtiger Bestandteil der Meinungsfreiheit sein
muß.
Herr Staatsanwalt, Herr Vorsitzender, was soll ich tun, wenn ich persönlich aufgrund
meiner Erfahrung zu der Meinung komme, daß Polizisten oft zum Schutz und, bildlich
gesprochen, eben auch im Dienste der Faschisten unterwegs sind. Wenn sie mich heute per Urteil
dazu zwingen, meine Meinung nicht mehr aussprechen zu dürfen, trifft dies die gesamte
antifaschistische Opposition. Gerade In diesem Land müßten wir doch gelernt haben,
daß es wichtig ist, daß diese Opposition ihre Meinung sagt und auch sagen darf.
(gehalten am 25.10.1989 vor dem Singener Amtsgericht)
Jürgen wurde wegen Beamtenbeleidigung verurteilt. Seine Argumente blieben für
die Urteilsbegründung ohne Bedeutung.
Macht mensch schon bestimmte Erfahrungen mit der Polizei, so hat er noch lange nicht das
Recht, sich darauf zu berufen und seine Kritik offen auszusprechen; am besten, er/sie bleibt ganz zu
Hause, dann würde ihm/ihr dieser "Blödsinn" gar nicht erst einfallen. Tut
er/sie dies nicht, so bietet das HERRschende Rechtssystem genügend Mittel, KritikerInnen
mundtot zu machen: Die Feststellung, daß Polizisten im Dienste der Faschisten unterwegs
sind, ist dann nicht mehr die einfache Beschreibung eines tatsächlichen Vorgangs, sondern
vorsätzliche oder fahrlässige Beamtenbeleidigung.
Die Polizei zwischen den Fronten?! Ein Lehrstück in Sachen
"Neutralität"
"Für den Leiter der Schutzpolizei (Paul Scholz, d. S.) war die Konstanzer
Demonstration (anläßlich des Todes von Conny in Göttingen, d.S.) eine
schlimme Erfahrung: Auf der einen Seite Demonstranten, die Beamte als Faschisten beschimpfen,
auf der anderen Seite am Straßenrand Sätze, wie "das bringt uns Republikanern
Stimmen" oder, zu den begleitenden Polizeibeamten gewandt: "Das laßt Ihr Euch
gefallen! Warum schlagt Ihr nicht rein?"" (Südkurier, 30.11.89)
1. Akt - ein Rückblick in die 70er
Seit 1974 findet in Frankfurt a.M. alljährlich zum 17. Juni das
"Deutschlandtreffen" der NPD statt. Auch 1978 sind es wieder 4000 Faschisten aus der
gesamten BRD, die sich zur Kundgebung auf dem Römer versammeln wollen. Diesmal regt
sich jedoch Widerstand: Über 10000 AntifaschistInnen demonstrieren an diesem Tag in
Frankfurt; die NPD ist gezwungen, unverrichteter Dinge wieder abzuziehen. Doch auch die Polizei
zeichnet sich im Gegensatz zu den Vorjahren durch eine geradezu martialische Präsenz aus:
Ihrem gesetzlichen Auftrag verleiht sie zusätzlich Nachdruck indem sie die Demonstration
der AntifaschistInnen als Störung einer genehmigten Kundgebung beurteilt und massiv
angreift. Die bittere Bilanz: über 70 z.T. schwerverletzte AntifaschistInnen.
Ein Jahr später ein ähnliches Bild: 50000 DemonstrantInnen gegen das
Deutschlandtreffen 1979 werden von 5000 Bereitschaftspolizisten und 3000 Grenzschutzbeamten
in Straßenschlachten verwickelt. Die Nazis versammeln sich währenddessen
weitgehend ungestört im bayerischen Alzenau.
Diese Musterbeispiele staatlicher "Unparteilichkeit" ereigneten sich in einer Zeit, in
der kaum jemand vom "Phänomen des Neofaschismus" sprach. Die Sammlung
faschistischer Kräfte hatte damals bei weitem nicht das Ausmaß von heute - das
WählerInnenpotential war entsprechend bedeutungslos. Die "Republikaner"
standen noch vor ihrer Gründung und auch SSchönhuber machte noch keine
Schlagzeilen...
Und trotzdem scheint uns dieser Exkurs in die 70er Jahre lohnenswert zu sein: Obwohl die
"geistige Wende", Bitburg und der Historikerstreit noch bevorstanden, gewährt
er einerseits einen guten Einblick in die Gründlichkeit deutscher
Vergangenheitsbewältigung - nicht das öffentliche Auftreten der NPD, so sehr sie
auch programmatisch mit der NSDAP übereinstimmt, soll anstößig sein,
sondern die "Störung einer genehmigten Kundgebung". Und damit
zusammenhängend zeigt dieser Rückblick andererseits die bis heute ungebrochene
Kontinuität staatlichen Vorgehens gegen AntifaschistInnen auf.
Schon damals dachten staatliche Behörden überhaupt nicht daran, Auftritte
faschistischer Organisationen zu unterbinden. Schon damals bestand die (objektive) Rolle der
Polizei im Rahmen solcher Auseinandersetzungen darin, die Faschisten und ihre Veranstaltungen
zu schützen. Schon damals wendete sich polizeiliche Gewalt gegen AntifaschistInnen.
Schließlich berief sich die Polizei schon vor 12 Jahren auf das politische
Neutralitätsprinzip und die freiheitlich-demokratische Grundordnung.
2. Akt - Zurück in die Gegenwart
Trotz bitterster Erfahrungen während der Zeit des deutschen Faschismus, trotz
Völkermord, Rasseneugenik und Weltkrieg sind nationalistische und rassistische
Vorstellungen wieder salon- und teilweise sogar mehrheitsfähig geworden. Parteien, die sich
allen Abgrenzungsversuchen zum Trotz, mehr oder weniger stark an die Ziele der NSDAP
anlehnen, verzeichneten in den letzten Jahren besorgniserregende Wahlerfolge.
"Republikaner", DVU und NPD ist es bereits gelungen, in zahlreiche Parlamente
einzuziehen.
Die Verbreitung faschistischen Gedankenguts äußert sich aber auch in der
Zunahme faschistisch motivierter Gewalttaten: Angriffe auf AusländerInnen,
Flüchtlingsunterkünfte, linke Projekte und zuletzt wieder vermehrt auf jüdische
Friedhöfe und Grabsteine gehören fast schon zur Tagesordnung.
Diese bedrohliche Entwicklung hat in kurzer Zeit viele antifaschistische Bündnisse und
Gruppen entstehen lassen. Da der Staatsapparat weder dem parlamentarischen
Etablierungsprozeß faschistischer Gruppen noch ihren aggressiven-Attacken auf der
Straße etwas entgegensetzte, war selbst für reformerisch orientierte .Gruppen
Selbsthilfe angesagt.
Das - und nicht etwa das immer unverblümtere Auftreten der Faschisten - hat Polizei und
Justiz erst in Bewegung gebracht.
Das Repressionsnetz, mit dem Antifa-Gruppen überzogen werden, ist fein
geknüpft; es greift in den großen Städten und in der Provinz:
Zwischen März und Oktober '89 122 Festnahmen bei antifaschistischen Aktionen allein
in West-Berlin. In Gelsenkirchen, einer Stadt mit einer vergleichbar kleinen Szene, wurden in der
zweiten Hälfte des letzten Jahres sage und schreibe 15 Ermittlungsverfahren gegen
AntifaschistInnen eingeleitet. Die Kriminalisierungswelle hat fast jede mittelgroße Stadt der
BRD erfaßt - die Liste ließe sich entsprechend lang fortsetzen.
Dabei klingen die strafrechtlichen Vorwürfe in der Regel nicht allzu spektakulär:
Landfriedensbruch, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Beamtenbeleidigung.
Bemerkenswert ist, wie sich in vielen Verfahren das Vermummungsverbot des verschärften
Versammlungsgesetzes auswirkt. Vermummte werden oft direkt abgegriffen und wegen ihrer
Vermummung verklagt, andererseits werden viele Leute noch Wochen nach Demonstrationen als
Beschuldigte vorgeladen, weil sie bei der Auswertung der polizeilichen Videos aufgefallen waren
und (da unvermummt) identifiziert werden konnten.
Die Strafen in den derzeit geführten Antifa-Verfahren fallen denn auch meist nicht allzu
hoch aus. Es gibt aber auch sehr bittere Ausnahmen, (siehe auch O. Tolmein in KONKRET 3/90, S.
34)
Mit dem Paragraphen 129a (Bildung, Mitgliedschaft und Unterstützung einer
terroristischen Vereinigung) als Abschreckungswaffe wird die Zuspitzung der Kriminalisierung
bereits vorbereitet. Auf Dortmunder und Hamburger Antifa-Zusammenhänge wurde er
bereits angewandt, und er droht allen, für die Antifaschismus mehr ist, als ein bloßes
Glaubensbekenntnis. Der 129a ist ein Instrument des politischen Strafrechts. Sollte die Anwendung
dieses Gesinnungsparagraphen die Regel in Antifa-Verfahren werden, so hätte dies
verheerende Folgen für die gesamte Antifa-Bewegung.
Bisher am weitesten sind die Ermittlungen in einem 129a-Verfahren gegen AntifaschistInnen
und Antifaschisten im norddeutschen Raum gediehen. Dazu dokumentieren wir auf der
nächsten Seite ein Flugblatt aus Hamburg.
Gerade selbstbestimmte antifaschistische Initiative kommt diesem Staat alles andere als
gelegen. Sie braucht gar nicht einmal von einer besonderen Militanz gekennzeichnet zu sein, damit
ihr der Stempel "kriminalisierungswürdig" aufgedrückt wird. Die
Erfahrungen hier in der Konstanzer Region, unsere Be- und Verhinderungsaktionen oder unsere
schlichte Gegenpräsenz während faschistischen Veranstaltungen sind der beste Beweis
dafür, daß Kriminalisierung als Hebel für die Diffamierung zunächst
eines bestimmten, langfristig aber des gesamten antifaschistischen Widerstands intendiert ist. Die
Vorgehensweise von Polizei und Justiz wird dabei regelmäßig von einer
Berichterstattung in der Lokalpresse (Südkurier) flankiert, die bemüht ist, staatliche
Repression als legitim, recht(S)mäßig und dadurch demokratisch erscheinen zu
lassen.
Zur Anatomie" der Represslonswelle
Wie äußert sich nun Repression? Wie manifestiert sie sich gegenüber denen,
die mit ihr konfrontiert werden?
Mit den Zielen des Staatsapparates und den tatsächlich eingetretenen Auswirkungen auf
den Antifa-Widerstand (Komitee) beschäftigen wir uns bereits an anderen Stellen der
Dokumentation. Das Kalkül der Repressionsstrategen wollen wir deshalb hier außen
vor lassen - soweit eine solche Trennung überhaupt möglich ist.
Es soll also nicht um die Funktionen staatlicher Repression gehen, sondern um ihre
"Anatomie", ihre Wesensmerkmale bzw. Handlungsebenen. Wir halten diese
Auseinandersetzung für notwendig, auch wenn wir sie der Klarheit willen z.T. theoretisch
bzw. allgemein führen müssen. Zum einen, um Handhabungen zu entwickeln,
Repression genauer zu erfassen, zum anderen, weil sie ein grelles Licht auf die unmittelbaren
Akteure wirft, die diversen Justiz- und Polizeiorgane.
STAATLICHE REPRESSION AGIERT IM VERHÄLTNIS
PRÄVENTION/KONFRONTATION/VERGELTUNG
PRÄVENTION (Abschreckung, Vorbeugung): Gerade die Repressionswelle,
die gegenwärtig über die Antifa-Gruppen hinweggeht, hat offensichtlich stark
präventiven Charakter. Die angesichts unübersehbarer Faschisierungstendenzen
dringend notwendige gesellschaftliche Polarisierung soll bereits im Ansatz blockiert werden.
Maßnahmen zur Durchsetzung einer solchen "Deeskalations- und
Konfliktvermeidungspolitik" können z.B. Demonstrationsverbote oder eine
unverhältnismäßig starke Polizeipräsenz sein.
Auch die Hetze und die Angstmache in den Medien, das Negieren antifaschistischer Inhalte,
z.B. durch die Reduzierung auf die Gewattfrage und die Dämonisierung des politischen
Gegners ("vermummte Chaoten") sind unter Prävention zu verstehen.
Ebenso gehören die Erstellung von Bewegungsprofilen, Videoauswertung, die
Ausweitung polizeilicher Datenverarbeitungssysteme, sowie die Vereinheitlichung und Ausweitung
der Melde- und Ausweispflicht zum Repertoir präventiver Einsatzmittel.
Schließlich sei noch das verdeckte und offene Observieren und Terrorisieren politisch
aktiver Menschen durch Zivilpolizisten erwähnt; in Göttingen beispielsweise
gehört die Anmache und die Einschüchterungen durch Angehörige des sog.
Zivilen Streifenkommandos (ZSK) fast schon zum Alltag engagierter AntifaschistInnen. (siehe
auch Kasten auf Seite 23: "'ne gute Repression ist die beste Prävention")
In Konstanz werden wir bei Antifa-Aktionen bzw. -Verfahren regelmäßig von
Staatsschutz-Beamten observiert.
KONFRONTATION bezieht sich auf die unmittelbaren Versuche, Aktionen, Demos
zu verhindern, zu beeinträchtigen und zu zerschlagen, einzelne Leute herauszugreifen und
unsere politischen Zusammenhänge anzugreifen. Zivile Greiftrupps, Spitzel, die bei uns
mitlaufen, der Polizeiknüppel und die Wasserwerfer, oder ein einschüchterndes
übermächtiges Polizeiaufgebot gehören unter anderem dazu.
Daß dabei die Polizei keine "neutrale" Kraft ist, die die .fehlgeleitete
Politik" der HERRschenden .auszubaden" hat, muß jeder/m klar sein, die schon
mal gezielte und geplante Überfälle auf Demos miterlebt oder von ihnen gehört
haben - an die Frankfurter " Nie wieder Deutschland"-Demo am 12.5.90 werden sich
wahrscheinlich noch viele erinnern können.
Unter VERGELTUNG fallen insbesondere die Maßnahmen der Strafverfolgung:
Festnahme, Verhör, Verhörmethoden, Strafbefehl, Bußgeld, Verfahren und
Knast.
Wir wissen, daß die Repressionswelle, die sich über das Konstanzer Antifa-
Komitee ergießt, noch nicht das Ausmaß und die Stärke erreicht hat wie in
einigen anderen Städten (Hamburg, Dortmund, Göttingen, ...). Manch eineR neigt
deshalb dazu, sie nicht ernst-, als "zufällig" und unbedrohlich hinzunehmen.
Gerade einer solchen Haltung wollen wir mit dieser Dokumentation entgegenwirken.
Prävention, Konfrontation und Vergeltung sind auch in Konstanz keine Fremdwörter
mehr. Es vergeht kaum ein Monat, ohne daß ein Antifa-Prozeß stattfindet. Die
größte Festnahmeaktion in Konstanz seit dem Ende des 2. Weltkriegs
1 hat deutlich gezeigt, daß die Polizei auch in der
herausgeputzten Provinz nicht davor scheut, hart durchzugreifen.
Die staatliche Dreieinigkeit von Polizeieinsatz, Ermittlungs- und Strafverfahren hat auch bei
uns Folgen gezeitigt - wer das nicht einsehen will, lebt an den Realitäten vorbei.
"Sowohl die Legitimation des eigenen Vorgehens als auch die Distanzierung davon und
damit die Diskussion über die Orientierung künftiger praktischer antifaschistischer
Arbeit werden so von der Justiz forciert und dadurch geprägt." (O. Tolmein in
KONKRET 3/90)
Unterstützung der Polizei durch die Presse
Wir haben weiter oben bereits angedeutet, daß die Berichterstattung in der Presse
staatliche Repressionsmaßnahmen nachträglich rechtfertigt oder ihnen durch eine
tendenziöse Ausrichtung den Boden bereitet.
So versucht sie entweder den politischen Konflikt zwischen Faschisten und AntifaschistInnen
zum sozialen Konflikt rivalisierender Jugendbanden herunterzuspielen, oder sie operiert mit der
schlichten und darum so eingängigen Gleichsetzung von rechter Gewalt und linker
Gegengewalt. Die Polizei erscheint in diesem Szenario regelmäßig als schlichtende
Instanz der Mitte, ihre rücksichtslos-gewalttätigen Prügelorgien gegen Linke
wirken so als aufopferungs-nobler Kampf zum Schutz der freiheitlich demokratischen
Grundordnung.
Wen wunderts, gehen doch Berichte über antifaschistische Aktivitäten meist auf
Mitteilungen der Polizei zurück. Das gilt vor allem dann, wenn die Polizei, wie nach dem
Tod von Conny Wissmann in Göttingen von ihrer Verantwortlichkeit ablenken will. Sie
verhängt eine Nachrichtensperre und kann sich dann darauf verlassen, daß die von ihr
gefilterten Informationen in den Massenmedien Verbreitung finden.
Der Konstanzer Südkurier setzt diesen Grundsatz mit besonderer Gründlichkeit
um. Wie offensichtlich die Unterstützung der Polizei durch die sog. freie Presse ist, und wie
weit sie geht, veranschaulicht ein Südkurier-Artikel vom 30.11.1989, in dem es um die
Konstanzer Demonstration anläßlich des Todes von Conny in Göttingen geht.
GdP-Kreisvorsitzender Felgenhauer, Schupo-Leiter Scholz und Kriminaloberrat Schöpflin
wird so ein öffentliches Forum gewährt, um das "polizeiliche Dilemma
zwischen den Fronten" zu beklagen. In aller Länge und Breite kommen die
Polizistenmänner zu Wort, waschen sich rein und hetzen gegen das Antifa-Komitee, welches
zu der Demo aufgerufen hatte. Von der vielbeschworenen Ausgewogenheit keine Spur; was
VeranstalterInnen und TeilnehmerInnen der Demo zu sagen haben, darüber gehen sie
wohlwissend hinweg: die Polizei lügt nicht! Also kann Felgenhauer auch mit der
"Lüge" aufräumen, daß besonders viele Polizeibeamte auf die
"Republikaner" abfahren würden. Die "Lügen" zu entlarven,
daß sein Kollege Köhler nur wenige Tage zuvor zum Landesvorsitzenden der REPs
gekürt wurde, oder daß im Augsburger Stadtrat von sechs Vertretern der Republikaner
vier Polizeibeamte sind, ist dann hinfällig. Auch der Hinweis auf die GdP-Demonstration
gegen die Autonomen und den rotgrünen Senat im Mai '89 in Westberlin, an der sich ein
weit über 1000 Polizisten starker REP-Block beteiligte, ist nicht mehr von Nöten, (der Südkurierartikel ist weiter unten vollständig
abgedruckt)
Unterdessen nimmt die Diffamierung des Antifa-Komitees im Südkurier immer
groteskere Formen an - die Phantasie, neue Begriffsschöpfungen zu kreiieren, muß in
der Konstanzer Lokalredaktion grenzenlos sein: "Eine sich als antifaschistisches Komitee
bezeichnende Gruppe..", heißt es z.B. am 30.11.89. Davor war schon zu lesen:
"Eine Gruppe von Leuten, die sich antifaschistisches Komitee nennt" oder schlicht das
"sogenannte antifaschistische Komitee", und wenn's zu schwierig wird, sind wir
"Chaoten", "Linksextreme" oder "sog. Autonome".
Wir haben den begründeten Verdacht, daß diese Wortspielereien nicht auf dem
Mist der LokalredakteurInnen gewachsen sind, sondern der Weisung der Chefredaktion
entspringen.
Der Polizei, Herrn Felgenhauer, Scholz, Schöpflin oder Tillmann ist diese
Berichterstattung ganz recht, können sie doch davon ausgehen, daß der
überwiegende Teil der Konstanzer Öffentlichkeit ihre Kriminalisierungskampagne
gegen AntifaschistInnen mangels einer auflagenstarken Gegenöffentlichkeit gutheißen
wird.
Einheitsfront gegen AntifaschistInnen
- Zwischen Staatschutt und Faschisten gibt es keine Berührungsängste
Einen weiteren Zugang in die Erforschung des Wesens polizeilicher
"Neutralität" bietet die Vergegenwärtigung der bekanntgewordenen
Fälle der Zusammenarbeit zwischen Polizei und Faschisten. Dabei scheut sich die Polizei
nicht einmal davor, mit einschlägig bekannten und vorbestraften Nazi-Schlägern zu
kooperieren, besteht nur die Aussicht, AntifaschistInnen vor dem Kadi zu bringen:
Kurz nach dem Tod von Conny Wissmann führte das WDR 3-Jugendmaganzin
"Zack" ein Interview mit dem 2. Kreisvorsitzenden der Freiheitlichen Deutschen
Arbeiterpartei (FAP) Torsten Heise durch. Unter einer Hakenkreuzfahne gab der des Totschlags
beschuldigte Neonazi Auskunft zu seinem Verhältnis zur Polizei. Heise wörtlich:
"Wir versuchen, so weit es geht, mit der Polizei zusammenzuarbeiten, ihr, wenn es geht,
Straftäter zuzuführen. Das klappt teilweise ganz gut. Wir stehen durchaus positiv zur
Polizei, speziell zu zivilen Streifenkommandos. Aber es gibt auch Reibungen." (s. Doku zum
ZSK, S. 13)
Trotz einiger "Reibungen" ist das Verhältnis zwischen dem ZSK und FAP
"durchaus positiv". Ein gemeinsames Feindbild verbindet, und es geht ja
schließlich um die Überführung von "Straftätern". So greift
mann sich schon mal unter die Arme. Da dürfen z.B. am 9.12.1989 knapp 100 FAPIer im
SA-Stil durch die Göttinger Innenstadt marschieren und als Höhepunkt unter den
Augen der Polizei das "verhaßte" JUZI mit Steinen und Leuchtraketen angreifen.
Erst als sich 300 AntifaschistInnen zur Wehr setzen, greift die Polizei ein und sichert den Nazis den
Rückzug.
Zufall?
Die Kooperation setzt sich im Gerichtssaal fort:
"Die Verfahren gegen Linke, die sich gegen den Straßenterror von Neonazis
wehren", bestätigt der Göttinger Anwalt Jürgen Ahrens, "macht
mittlerweile einen erheblichen Teil der politischen Verfahren hier aus." (KONKRET, 3/90,
S.36)
Die Beamten des ZSKfungieren dabei des öfteren als 'Gedächtnisstützen'
von Zeugen aus dem rechtsextremistischen Umfeld. Sie identifizieren Täter", an die
sich die FAPIer nicht erinnern können; sie helfen dem Erinnerungsvermögen von
FAP-lern durch Vorzeigen von Polaroid-Bildern auf die Sprünge, ohne daß dies
anschließend in den Akten vermerkt wird; in Extremfällen beharren sie sogar gegen
die Aussagen von Zeugen vor Ort darauf, einen bestimmten Linken identifizieren zu
können.
Mit dem Zusammenspiel zwischen dem Staatsapparat und faschistischen Gruppierungen hat
sich auch das AutorInnenkollektiv aus Antirepressionsgruppen befaßt:
"In der BRD ist die Toleranz des Staatsapparates gegenüber Faschisten bekannt.
Ihre Einbeziehung in den Kampf gegen die Linke ist u.a. sichtbar geworden
- in den aufgedeckten Fällen von Verbindungen und Absprachen von Ge-
heimdienstlern/Staatsschutz mit Faschisten,
- in der Duldung (bis hin zur Anstiftung) und Nutzung von faschistischen
Brandanschlägen auf Ausländerwohnungen,
- - in der Vorbereitung und Duldung faschistischer Angriffe auf besetzte Häuser und
Linke (zuletzt prügelten Neonazis in Westberlin während der IWF-Tagung im
Windschatten der Bullen auf DemonstrantInnen ein).
Die zunehmende Akzeptanz nationalsozialistischer "Leistungen", Konzepte,
Praktiken und Geschichtsschreibungen, sowie die stattfindende Durchdringung des hiesigen
Wissenschafts- und Kulturbetriebes mit neurechten Positionen, werden nicht nur die ideologische
Formierung der Rechten im Interesse des Staates vorantreiben, sondern uns auch mit einem
weiteren Repressionsfaktor konfrontieren." ("Durch die Wüste", S.
3/4)
Manch einer/m mag dieses Bild als zu düster gezeichnet vorkommen. Wer will auch
schon der Bedrohung, die von diesem Staate ausgeht, ins Gesicht schauen?
Denjenigen, die weiterhin für Gleichheit und Emanzipation eintreten und die nicht
aufhören, gegen die Ausbeutung von Menschen, gegen Rassismus und Sexismus
anzukämpfen, wird gar nichts anderes übrig bleiben.
Der ehemalige Innenminister von Nordrhein-Westfalen Weyer sagte es schon Ende der 70er
Jahre:
"Der Bürger muß sich an den Anblick von Maschinengewehren so wie ans
Steuerzahlen gewöhnen."
3. Akt - Einblicke in den Konstanzer (Polizei-)Alltag
Oft wird uns vorgehalten, daß wir mit unserer Kritik an den Polizeiapparat einen
wichtigen Fakt verdrängen würden: Die Polizeibeamten seien eben nicht nur
Polizeibeamte, sondern auch einfache, "stinknormale" Menschen. Viele würden
nur mit Magenschmerzen dem Einsatzbefehl nachkommen, faschistische Veranstaltungen zu
schützen, oder gar gegen AntifaschistInnen gewaltsam vorzugehen, aber - so die
Argumentation - was sollen sie denn machen, wenn sie nicht ihren Job und damit ihre
Existenzgrundlage aufs Spiel setzen wollen.
Wir wollen die Möglichkeit nutzen, um dieser Kritik an unserem angeblich rein
funktionalistisches Bild vom Polizisten etwa entgegenzusetzen:
- Wir wollen und können nicht ausschließen, daß es Polizeibeamte gibt, die
sich subjektiv wirklich "zwischen den Fronten" fühlen.
- Wir beurteilen diese Beamten aber nicht an ihren inneren Widersprüchen, sondern an
ihren ausgeübten Taten. Warum sie so handeln, können wir sehr wohl nachvollziehen;
werden ihnen doch während ihrer Ausbildung und im Dienst permanent
eigenständiges Denken und Gefühlsempfindungen ausgetrieben. Blinder Gehorsam
und das Ausführen von Befehlen ist erste Beamtenpflicht. Dies alles kann ihr oft genug
ausgeübte Brutalität gegen AntifaschistInnen nicht entschuldigen. Der Beruf eines
Polizeibeamten verträgt sie schlicht und ergreifend nicht mit einer antifaschistischen
Gesinnung und Handlungsweise.
- Die Erfahrungen, aus denen wir herau Kritik an die Polizei formulieren, beziehe sich allerdings
nicht nur auf unmittelba politische Auseinandersetzungen. Wir haben die Männer in den
grünen Uniformel auch während ihrer alltäglichen Routinearbeit erlebt, als sie
durchaus die Möglich keit hatten, selbst zu entscheiden, wie sie sich verhalten.
Auch diese Erfahrungen fließen in unsen Kritik ein. Und, an unsere KritikerInnen
gewandt, gerade hier könnt ihr uns nicht mehr vorwerfen, wir würden da irgendetwas
verdrängen.
Wir haben erlebt, wie Polizeibeamte mit Obdachlosen umzugehen pflegen:
Eines Nachmittags auf dem Konstanzer Obermarkt: Ein Vorfall, wie er sich tagtäglich
wiederholt. Zwei Polizeibeamte gehen, nachdem sie ihren Streifenwagen abgestellt haben, auf eine
Gruppe von Obdachlosen zu. Ihre Personalien werden festgestellt. Ein Obdachloser macht seinen
Unmut über die Schikane kund, indem er seinen Reisepaß, der von den "vielen
Kontrollen nur noch an Fetzen hängt", demonstrativ hochhebt. Die Polizisten nehmen
nun kein Blatt mehr vor den Mund. Obwohl der Vorgang von mehreren Passantinnen und
Passanten beobachtet wird, sehen sie keinen Anlaß zu verschweigen, was sie von diesem
"Gesindel" halten: "Ihr seid der letzte Dreck!" Und als einer aus der
Gruppe seine Obdachlosigkeit beklagt, bezeichnen ihn die Beamten als "Parasit" und
"arbeitsscheues Element".
Die Attacken auf die Obdachlosen sind jedoch nicht nur verbaler Natur. Immer wieder werden
sie von Polizeistreifen einfach mitgenommen, entweder in der Mainauwache eingesperrt und mit
Schlägen traktiert oder im Mainauwald abgesetzt, wo die teilweise ortsunkundigen
Menschen bei Wind und Wetter stundenlang herumirren.
Auch das Verhalten gegen AusländerInnen und Frauen schlägt in die gleiche
Kerbe:
Anfang Dezember '89 haben Polizeibeamte in der Innenstadt eine ausländische Frau
bedroht, beschimpft und ihr die Luft aus dem Fahrrad gelassen, weil sie damit durch die
Fußgängerzone gefahren ist. In einer "Entschuldigung" begründen
sie ihr Verhalten damit, daß sie durch einen Einsatz gegen Obdachlose nervös
geworden seien.
Daß Polizisten nicht neutral sein können, erklärt sich nicht nur aus ihrer
Funktion als Träger staatlicher Macht und Gewalt. Auch in ihrem alltäglichen
Verhalten zeigt sich der in Gesetze und Verordnungen gegoßene Sexismus und Rassismus
dieser Gesellschaft deutlich. In den zahlreichen Äußerungen und Taten, die die
Konstanzer Polizei im Umgang mit Obdachlosen, AusländerInnen, aber auch Punks und
Linken an den Tag gelegt hat, lassen sich Parallelen zu programmatischen Aussagen der
"Republikaner" nicht leugnen.
Erst auf Grund dieser alltäglichen Erfahrungen erscheint uns die Rolle der Polizei in
politischen Auseinandersetzungen plausibel; Können wir nachvollziehen, woher die
Begeisterung kommt, mit der Polizisten auf am Boden liegenden DemonstrantInnen
niederknüppeln; können wir uns ein Bild davon machen, warum ein so hoher Anteil
von ihnen die REPs wählt -und warum sie uns als antifaschistischen Widerstand
"plattmachen wollen".
1Am 21.3.1990 wurden vor dem Inselhotel und
später vor dem Kaufhaus Hertie insgesamt 32 Leute festgenommen und
erkennungsdienstlich behandelt, weil sie anläßlich des Treffens zwischen
Bundeskanzler Kohl und dem spanischen Ministerpräsidenten Gonzalez, friedlich für
die Zusammenlegung der spanischen politischen Gefangenen aus GRAPO und PCE(r)
demonstrierten, die sich seit dem 30.11.1989 im Hungerstreik befinden.
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