Quelle: AZW Nummer 06, erschienen am 20.07.1995 | |
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Der Verkehrsentwicklungsplan proklamiert zunächst als Zielvorgabe, dem öffentlichen Nahverkehr, Fahradfahrer- und FußgängerInnen Vorrang einzuräumen. Die Maßnahmen, die der Entwurf dann vorschlägt, legen den Schwerpunkt allerdings auf die Förderung des motorisierten Individualverkehrs. "Verkehrspolitik beschränkt sich in Konstanz auf die klassischen Felder kommunalpolitischen Handelns: Bauen, Bauen, Bauen und eine Prise Ordnungsmacht."
Diesen gravierenden Widerspruch erklärt Blatter durch die veraltete Herangehensweise, die dem Vorschlag des Stadtplanungsamtes zugrundeliegt.
Die Vorlage sei "in weiten Zügen von der klassischen Vorstellung geprägt, daß das ständig steigende Verkehrsaufkommen als Gottgegeben hinzunehmen ist und daß es die Aufgabe der Stadt sei, die nötige Infrastruktur für dieses (Auto-) Verkehrsaufkommen bereitzustellen."
Der Plan des Stadtplanungsamtes gehe aber nicht nur von irreführenden Problemstellungen ("Überlastung der Straßen") aus, verwende nicht nur "strukturell diskriminierende" Daten und verzichte schließlich auf jede aktive Politik. Die Erstellung eines solchen Plans, der ohne Alternative den GemeinderätInnen präsentiert wird, sei überhaupt falsch. Statt dessen sei vielmehr ein Planungsprozeß anzuregen, der von vornherein "eine äußerst breite Beteiligung aller betroffenen und interessierten Gruppen" vorsieht und schließlich mehrere Szenarien und transparente Bewertungskriterien entwickelt: "Alte Beteiligungsmethoden (Beratung im Gemeinderat, öffentliche Auslegungen und Verbandsanhörungen) sind bei dem kommunalpolitischen Konfliktthema Nr. 1 nicht ausreichend."
Ein wichtiges Thema vermißt Blatter im Konstanzer Entwurf völlig: "Eine Kostenbilanz und die Zuordnung auf die einzelnen Verkehrsträger ist für eine transparente Entscheidung unerläßlich. (...) Nur so wird deutlich, wo die Schwerpunkte der kommunalpolitischen Verkehrspolitik liegen."
Die FGL bringt die Expertise in den technischen Ausschuß ein, mit dem Ziel eine Korrektur der Verkehrsentwicklungsplanung einzuleiten.
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