Seit heute, 14.30 Uhr, ist Kurt K. wieder in Freiheit. Vor dem Knast am Adalbertsteinweg wurde er von über 20 FreundInnen erwartet. Sektkorken knallten, eine gegenüberliegende Hauswand zierte der Spruch "Ya Basta!"
Nach dem heutigen Haftprüfungstermin setzte Amtsrichter Gehlen, der für die völlig überzogene Inhaftierung vor zwei Wochen verantwortlich zeichnet, den Haftbefehl gegen Meldeauflagen und die Zahlung von 8000,- DM Kaution außer Kraft. Staatsanwalt Hammerschlag (sic! der heißt wirklich so und ist üblicherweise für Raubdelikte zuständig...) hatte hingegen die Fortsetzung der U-Haft bis zur Hauptverhandlung gefordert.
Zur Erinnerung: Tatvorwurf gegen Kurt ist ein angeblicher "Landfriedensbruch" - gemeint sind damit antifaschistische Proteste gegen eine öffentliche Saalveranstaltung von Burschenschaftern und anderen Neonazis! Zur Begründung für die diesbezüglich absolut unangemessene Haft war seitens der Justiz eine angebliche "Fluchtgefahr" konstruiert worden: Kurt habe keine Meldeadresse und sei polizeilich nicht auffindbar gewesen. Wegen dieser Albernheiten war Kurt vor zwei Wochen auf offener Straße verhaftet und wie ein Schwerverbrecher in Handschellen abgeführt worden.
Das skandalöse an dem Konstrukt der Haftbegründung brachte heute - wohl eher unfreiwillig - der Staatsanwalt persönlich ans Licht: Schon zur Ausstellung des Haftbefehls Ende 1999 war den Behörden der tatsächliche Aufenthalt von Kurt (er lebt bei einer Freundin) bekannt. Staatsanwalt Hammerschlag entblödete sich nicht, genau diese Tatsache als Begründung für eine längere U-Haft anzuführen - Kurt sei schließlich nicht auffindbar gewesen, OBWOHL sein Aufenthaltsort bekannt gewesen sei!!! Überflüssig zu erwähnen, daß das bestenfalls völliger Blödsinn ist. Kurt hat sich jederzeit völlig normal in Aachen bewegt, zudem ist er ob seines antifaschistischen Engagements nahezu jedem Polizeibeamten in Aachen bekannt. Es bleibt also die Frage offen, aus welcher Motivationslage der Verantwortlichen die Inhaftierung zum jetzigen Zeitpunkt erfolgt war - Sommerloch, persönliche oder politische Motive, ein Justizskandal in jedem Fall!
AntifaschistInnen aus mehreren Gruppen in Aachen und Düren kündigten unterdessen entschiedenen Widerstand gegen die zunehmenden Repressalien an, denen AntifaschistInnen sich in der letzten Zeit ausgesetzt sehen. "Zur Zeit sind in Aachen und Düren über 15 verschiedene Ermittlungsverfahren gegen Menschen, die sich an antifaschistischen Aktionen beteiligt haben, anhängig", rechnete Anne Tiefes vom Autonomen Antifaprojekt an den Aachener Hochschulen vor. "Gleichzeitig leugnet der polizeiliche Staatsschutz die Existenz einer Neonazi-Szene, z.B. in Stolberg!"
Antifa-Gruppen aus beiden Städten wollen in der nächsten Zeit eine Dokumentationsbroschüre über den "Staatsschutz-Terror gegen Nazi-GegnerInnen" erstellen und in hoher Auflage verteilen. Erklärtes Ziel ist die Einstellung aller Ermittlungsverfahren gegen AntifaschistInnen sowie die "sofortige Auflösung der offenbar mit Neonazis sympathisierenden Staatsschutzabteilung der Aachener Polizei". Zur Zeit sind AntifaschistInnen mit zunehmendem Erfolg darum bemüht, eine breite Öffentlichkeit für die Thematik zu sensibilisieren.
Ein Aachener Antifaschist: "Mit der Einknastung von Kurt ist ein vorläufiger Höhepunkt des staatlichen Terrors erreicht. Bevor noch Schlimmeres passiert, müssen wir jetzt aktiv werden und der Repression offensiv entgegentreten. Anderenfalls trauen sich in absehbarer Zeit keine Menschen mehr, gegen Neonazis auf die Straße zu gehen. Dieses augenscheinliche Vorhaben der Polizei- und Justizbehörden in Aachen darf keinesfalls durchkommen."
Weitere Informationen: Die Vorgeschichte (eigener Beitrag)
Artikel aus der Aachener Internetzeitung RegioBlick:
Der RegioFLOP
Untersuchungshaft aufgehoben Top oder Flop, das ist hier die Frage...
Aachen (mk) - Wieder in Freiheit befindet sich der wegen "Fluchtgefahr" und der ihm nach einer Antifa-Aktion vorgeworfenen Straftaten in Untersuchungshaft gesperrte Kurt K. Seine Lebensgefährtin musste eine Kaution von 8000,- DM auf den Justiztisch legen und der Beschuldigte laut Beschluss des Öcher Amtsgericht einmal wöchentlich beim Gericht vorstellig werden, umgehend einen Wohnungswechsel anzeigen und allen Vorladungen vom Gericht folge leisten. Die Gerichtsverhandlung wegen der Strafsache, so war aus dem Umfeld des nunmehr Ex-Inhaftierten zu erfahren, will die Justiz alsbald ansetzen. Etwas erstaunt raunte man uns Floptimatoren sodann zu, sowohl das Gericht als auch die Staatsanwaltschaft haben beim nicht öffentlichen Haftprüfungstermin erklärt, von Kurt K.s ständigen, aber nicht gemeldeten Wohnsitz bei seiner Freundin gewusst zu haben. Nur, so fragen wir uns: Wieso gingen die Behörden dann von einer drohenden "Fluchtgefahr" aus?
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