Grenzcamp 2000

3. antirassistisches Grenzcamp
der Kampagne 'Kein Mensch ist illegal'
vom 29. Juli bis 6. August 2000
in Forst / Brandenburg
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Lausitzer Rundschau
[01.08.2000]

Kaufen auf den Pfennig genau

Wegen Gutscheinregelung: Grenzcamp-Teilnehmer werben für Patenschaften von Einheimischen mit Flüchtlingsfamilien

FORST. Mit einer vorher nicht angekündigten Aktion haben gestern Mittag Teilnehmer des Grenzcamps für so genannte Patenschaften für Flüchtlingsfamilien geworden. Im Mittelpunkt stand dabei das Gutschein-Verfahren, mit dem Asylbewerber einkaufen.

Hauptkritikpunkte waren dabei, dass Asylbewerbern in Deutschland nur etwa 80 Prozent der Summe zum Lebensunterhalt zugebilligt würden, die Sozialhilfeempfängern zustünden, so Silke Doepner. Die Teilnehmerin des Grenzcamps arbeitet ansonsten im Arbeitskreis Asyl Göttingen mit.

Junge Teilnehmer des Camps gingen mit Vollmachten von Asylbewerbern, deren Gutscheinen und den außerdem notwendigen Kundenkarten in einem Forster Supermarkt einkaufen. Das entspricht in etwa dem Patenschaftsgedanken, den die Grenzcampteilnehmer vermitteln mussten.

Denn ein Problem für Asylbewerber ist, dass sie fast genau auf den Pfennig ihre Gutscheine verbrauchen müssen, um nicht Gegenwerte verfallen zu lassen. Durch Patenschaften, so das Argument der Aktionsteilnehmer, könne wirklich nach persönlichem Bedarf und nicht nach dem Wert des jeweiligen Gutscheins eingekauft werden.

Kritisiert wurde von den Teilnehmern der Aktion außerdem, dass die Hersteller der Gutscheine an diesem System zusätzlich verdienen. Das Gutscheinsystem gehöre genauso wie die Residenzpflicht und andere Vorschriften zu den Vorgaben, die die Rechte von Flüchtlingen einschränken, so Silke Doepner. Mit Flugzetteln, die in der Forster Innenstadt verteilt wurden, machten die Teilnehmer dieser Aktion auf die Einschränkungen aufmerksam. Heute soll an einen anderen Einkaufsmarkt eine ähnliche Aktion laufen.

Da die Flüchtlinge auch kein gesetzlich verbrieftes Recht auf einen Anwalt haben, den sie aber für ihr Asylverfahren benötigen, wurde auch die Höhe des ihnen zur Verfügung stehenden Bargelds bemängelt (80 Mark pro Haushaltsvorstand sowie 40 Mark für jede weitere Person im Monat). Davon müssten neben den Anwaltskosten für das Asylverfahren auch die Kosten für den öffentlichen Personennahverkehr, Gas-, Strom- sowie Telefonkosten übernommen werden. Wollen sich die Asylbewerber über fremdsprachige Zeitungen auf dem Laufenden halten, würde ein Eis für die Kinder oder ein Kinobesuch zum absoluten Luxus, so Silke Doepner.

Nach Informationen der Aktionsteilnehmer haben in Forst nur zwei Supermarktketten sowie einige Fleischereien und Bäckereien einen Vertrag mit dem Gutscheinhersteller.


Jürgen Scholz


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