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AG Rassismus, die Linke und der Krieg
Rassismus, die Linke und der Krieg
3.1.Das Morden soll aufhören - das Töten nicht!
Ich bin Teil der militanten Antifa der 80er Jahre; dieser Teil antifaschistischer Zusammenhänge hat als antiimperialistischer Widerstand gegen den Faschismus in Staat und Gesellschaft gekämpft; seine direkten Aktionen haben sich nicht auf alte und neue Nazis beschränkt - sie sind nicht das Zentrum des Faschismus; jede Reduzierung des Antifaschismus macht schließlich den Staat zum wichtigsten Antifaschisten; vergleichbar mit dem Scheitern eines pazifistischen Antimilitarismus, der die Bundeswehr zur wichtigsten \\\'Friedensbewegung\\\' und zum effektivsten Element des \\\'Befreiungskampfes\\\' macht. In den 90er Jahren habe ich mit verschiedenen Gruppen beim \\\'Antirassistischen Telefon\\\' in Hamburg gearbeitet; es war Notruftelefon wie auch Ort der politischen Auseinandersetzung und organisatorischer Rahmen für die Gründung bestehender Gruppen und Kollektive wie die Redaktion \\\'off limits\\\', die Arbeitsgruppe zu \\\'Minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen\\\', die Arbeitsgruppe zum Abschiebeknast Glasmoor u.a. Seit dem 18. Januar 1996 habe ich mit anderen zu den rassistischen Ermittlungen des Brandanschlags gearbeitet; unsere Ermittlungen waren auf die vordergründigen faschistischen Täter gerichtet, um die Opfer vom Vorwurf aller Verbrechen, die ihnen angelastet worden sind, zu entlasten; unsere Ermittlungen sind im wesentlichen gerichtet auf die hintergründigen politischen Täter, die ein Verfahren gegen ihre Handlanger nicht zulassen wollten. Die Verteidigung von Safwan Eid will die Anklage gegen die geständigen Täter erzwingen; dem wollen die Herrschenden begegnen mit neuen Ermittlungen: sie sollen ergeben, daß auch eine erneute Prüfung nicht für eine Anklage der Täter ausreicht; oder Entsorgung deutscher Verantwortung ist angesagt: sie wird die Täter als \\\'Abschaum\\\' aus der zivilisierten Gesellschaft aussondern und das Vertrauen der (inter)nationalen Öffentlichkeit in den deutschen Rechtsstaat wieder herstellen. Wir verfolgen den Prozeß, um die Überlebenden und Toten des Brandanschlags von jedem Verdacht zu befreien und die Täterkollektive - die politische Verantwortung, den logistischen Hintergrund, die Akteure, die Claqueure aufzudecken. "... die Niederlage des Nazismus und die Enthüllungen über die Vernichtungslager haben nicht nur eine Bewußtwerdung beschleunigt, die zur sogenannten universellen Kultur der heutigen Welt gehört ... Sie hat zu einem halb juristischen, halb ethischen Verbot geführt, das, wie jedes Verbot, ambivalente Konsequenzen hat: diese reichen von dem Zwang für den heutigen rassistischen Diskurs, die typischen Aussagen des Nazismus zu vermeiden ... bis hin zu der Möglichkeit, sich selbst im Hinblick auf den Nazismus als das Andere auszugeben, das mit Rassismus nichts zu tun hat, und den Haß auf andere \\\'Objekte\\\' als die Juden zu verlagern, und bis hin zum zwanghaften Interesse für die innersten Geheimnisse des Hitlerismus."
In der medialen wie justiziellen Verarbeitung der Brandanschläge von Erbendorf, Hattingen und insbesondere Lübeck wird zunehmend das Bild des "kriminellen Ausländers" gezeichnet, der - in ethnisch bestimmten mafiosen Banden organisiert - schließlich völlig demoralisiert und bereit ist, Gewalt gegen das ethnisierte "Selbst" zu richten, um im Mitleid der Deutschen Wohnung, Arbeit und Aufenthalt zu erzwingen. Die staatlichen Ermittlungen zielen hier und künftig auf die Ablenkung von der massenhaften aktiven wie passiven Beteiligung der deutschen Bevölkerung an Überfällen auf MigrantInnen und Flüchtlinge, die strukturell begünstigt und gesellschaftlich genutzt werden. In Erbendorf wird ein türkische Familienvater zuerst als Held gefeiert, weil durch seine Aufmerksamkeit auch 21 deutsche Familien gerettet werden konnten. Als er schließlich nicht wegen eines unterstellten Versicherungsbetrugs als Täter des Brandanschlags verurteilt werden kann, wird der Verdacht, es seien Deutsche für die Tat verantwortlich, von den Medien empört zurückgewiesen. Auch in Hattingen gelang es nicht, die Opfer als TäterInnen rassistischer Verbrechen zu verurteilen. Einen Monat nach dem Tatverdacht gegen Safwan E. und seiner Verhaftung wegen des Lübecker Brandanschlags begann am 20. Februar 1996 vor dem Landgericht in Essen der Prozeß gegen Frau Ü. Fast 3 Jahre waren seit dem Brandanschlag vergangen, die Stigmatisierung der Opfer als die eigentlichen TäterInnen hatte Fuß gefaßt. Das Plädoyer der Staatsanwaltschaft unterstellt nach völlig ergebnisloser Beweisaufnahme zynisch und ohne jeden Anhaltspunkt, das Motiv von Frau Ü. sollen - in Ausnutzung des Mitleids der deutschen Bevölkerung nach dem Solinger Anschlag - Spenden gewesen sein, die ihre Rückkehr in die Türkei finanzieren sollten. Auf Justiz-Ebene mußte Frau Yasar Ü. am 19. März 1996 freigesprochen werden. Die Hattinger Bevölkerung ist weiter gegangen als die Justiz: wie in Erbendorf hat sie den mörderischen Anschlag und die rassistischen Ermittlungen an Frau Yasar Ü. vollstreckt: entsolidarisiert, verachtet und geächtet mußten die Familien G. und Ü. die Stadt verlassen; die rassistische Rufmordkampagne hat ihnen dort jede Existenzgrundlage genommen. Die Täter des Mordanschlags auf diese türkischen Familien werden nicht verfolgt; die Ermittlungen sind eingestellt worden. Und dann Lübeck, am 18.1.1996 werden 10 Menschen durch einen Brandanschlag getötet, 38 zum Teil schwer verletzt. Vier Männer aus Grevesmühlen, der Tat dringendst verdächtig, werden freigelassen. Safwan E. wird wegen dieser Tat länger als fünf Monate in Untersuchungshaft gesperrt; am 16. September 1996 wurde der Prozeß gegen ihn eröffnet. Die deutsche Öffentlichkeit hat bereits unmittelbar nach seiner Verhaftung das Urteil gefällt: "Spätestens seit Lübeck ist doch bekannt, daß sie sich gegenseitig umbringen" - so eine Kieler Polizeistreife bei der Feststellung der Personalien von AntifaschistInnen, die gleichlautende Plakate der DVU entfernten. Das Erklärungsmuster ist öffentlich durchgesetzt: In der Nacht zum 28. Januar 1996 werden durch einen Schwelbrand in Auerbach 14 BewohnerInnen eines Wohnhauses mit Rauchvergiftungen in die Krankenhäuser gebracht. Die Ermittlungsbehörden schließen sofort einen "fremdenfeindlichen Hintergrund" aus. Sie suchen nach technischen Defekten und vermuten fahrlässige Brandstiftung oder Brandlegung durch die BewohnerInnen des Hauses. Am 14. Februar 1996 brennen die obersten Stockwerke eines Hauses in Wedel bei Hamburg, das von 40 AsylbewerberInnen, Aussiedlern und Obdachlosen bewohnt wurde. Wenige Stunden später weiß die Kriminalpolizei bereits: "Die haben sich wohl untereinander gestritten, und dann hat einer einen Karton angezündet - aber eigentlich ist noch nichts raus". In Lübeck ging es zum einen um die Rufmordkampagne an Safwan E., an seiner Familie, an den Flüchtlingen aus der Hafenstraße - zum anderen um die Diskriminierung und Kriminalisierung der MigrantInnen in Deutschland generell: es geht um die Darstellung der ihnen unterstellten Demoralisierung, die sie zu allen Verbrechen befähigt - sie und sonst niemand. So soll Deutschland in Lübeck ein für alle mal mit Brandstiftern aller Länder fertig werden, um die deutschen Täter durch ihre Opfer zu decken. Nach Lübeck soll jeder Deutsche, der mordend und brennend durch dieses Land zieht, durch die Opfer seiner Verbrechen entschuldet werd Mit dem Hinweis auf Artikel 3 des Grundgesetzes sollen die deutschen Mörder in Schutz genommen werden - schon vor der Anklage ihrer Opfer: (Zitat Focus, 29.01.96) "niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse ... benachteiligt werden. - Ein großartiger Text - er muß aber bitte auch für Deutsche gelten." Auf höchster juristischer Ebene wird dieser Schutz der deutschen Bevölkerung in diesem Land - und nur der deutschen - am 14. Mai 1996 durch das BfG festgeschrieben: "das Asylgrundrecht gehört nicht zum Gewährleistungsinhalt des Art.1, Abs. 1 GG" - die Würde des (deutschen) Menschen ist unantastbar. Diese Entscheidung bedeutet gesellschaftliche Zuweisung und Festschreibung ungleichen Werts der Menschen, die in diesem Land leben. Das Morden soll aufhören - das Töten nicht! Die Morde von Lübeck bewegen sich innerhalb dieses gesellschaftlichen Konsens. Noch in der Verhandlungspause zwischen den 3 Teilen des Plädoyers der Staatsanwaltschaft werden \\\'Särge\\\' im Foyer des Gerichts geöffnet: sie enthalten \\\'Skulpturen\\\' - von mehr als 10 Brandleichen, denen z.T. die Köpfe abgetrennt sind. Will der 1986 ausgebürgerte DDR-Künstler Thomas Gatzenmeier tatsächlich - wie er sagt - die Realität rechtsextremer Gewalt im Jahre 1992 als Mahnung an die Staatsanwaltschaft in den Gerichtssaal tragen? Sein Kommentar zu einer gleichzeitigen Ausstellungen seiner Werke in Lübeck: "Tod und Leben, Gewalt und Sinnlichkeit, das gehört zusammen ... Wer den Tod versucht zu begreifen, kann auf der anderen Seite umso sinnlicher sein." Schrecken als ästhetisches Kriterium - als Beförderung eigener Lebensqualität. Die Überlebenden sind schockiert und tief getroffen. Staatsanwaltschaft und Medien hindert die Ausstellung nicht, in ihrer Verhöhnung der Opfer fortzufahren: sie ignorieren bzw. integrieren diese Präsentation des Schreckens in ihre rassistischen und unmenschlichen Konstrukte - so Staatsanwalt Bieler nach der Kaffeepause: "auch, wenn Sylvio Ammoussou im I. OG Feuer fing, ist die Aussage des Jens Leonhardt zutreffend: auch dann lief ja etwas brennend die Treppe hinunter - sozusagen eine lebende Fackel." So wird diese beabsichtigte Demonstration und Anklage rechtsextremer Gewalt zur menschenverachtenden Provokation - indirekt zur bestialischen Rechtfertigung der Tat - zur ungeheuren Aufforderung, mit Vernichtung und Vertreibung nicht aufzuhören. Diese massive Unterstellung belegen auch Zuschnitt und Abfolge der amtlichen Nachrichten desselben Tages: um 20.00 Uhr stimmen die ARD in das allgemeine Wehklagen über die \\\'Finanzmisere\\\' ein - dann berichten sie über den baldigen Freispruch \\\'mangels Beweises\\\' - hart geschnitten, folgt die befriedigte Feststellung, daß sich im Mai dieses Jahres die Zahl der Asylbewerber auf dem tiefsten Stand seit 8 Jahren befindet - schlüssig geht es weiter mit dem Bericht über den Anschlag auf eine Unterkunft mit 350 Menschen in Friedrichshafen, bei dem 1 Mensch erstickt und 53 Menschen z.T. schwere Verletzungen davontragen. Bei der folgenden Protestdemonstration gegen rechte Gewalt werden 20 junge Nazis, die den Trauermarsch provozieren, von der Polizei begleitet und geschützt, während aus dem Protestzug heraus ein Kurde verhaftet wird. Es ist das gleiche Bild wie vor Jahren in Friedrichshafen, als ein junger afrikanischer Flüchtling von skinheads erstochen wurde: unter Polizeischutz feiern sie den Mord am Rande der Trauerkundgebung. Der Täterschutz weist ausdrücklich darauf hin, daß die Gesellschaft im Begriff ist, mit dem Schutz der Täter auch ihre Taten zu legitimieren. Auch der Täterschutz bekommt dann ein anderes Gesicht: es ist nicht mehr wie 1993, daß mit der Formulierung "ein fremdenfeindlicher Hintergrund ist ausgeschlossen" das Ausland und eine sensibilisierte Öffentlichkeit damit beruhigt werden muß, daß es keine rassistischen Brandanschläge in der Bundesrepublik gibt. Die Taten sind nicht - mehr - rassistisch, weil sie im wohlverstandenen Interesse der hier lebenden Deutschen liegen. 1993 - nach dem Brandanschlag in Solingen - schien die Breite eines solchen Konsenses wenig vorstellbar. Die letzten 3 Jahre (1996) und insbesondere die Auseinandersetzung um den Brandanschlag in Lübeck haben eine Dynamik freigesetzt, die nahe daran ist, den Täterschutz auch öffentlich zu rechtfertigen und die Taten zu legitimieren. "... die Verbindung des (scheinbar \\\'überflüssigen\\\') Antisemitismus mit dem Rassismus gegenüber den Immigranten (ist) im Diskurs der sich heute in Europa entwickelnden fremdenfeindlichen Bewegungen nicht der Ausdruck eines gegnerischen Antihumanismus, einer Struktur der permanenten Ausgrenzung des \\\'Anderen\\\' in all ihren Formen, und auch nicht einfach der passive Effekt einer konservativen politischen Tradition (die man nationalistisch oder faschistisch nennt). Sie organisiert das rassistische Denken in einer viel spezifischeren und \\\'pervertierteren\\\' Weise, indem sie ihm seine bewußten und unbewußten Modelle liefert: der eigentlich unvorstellbare Charakter der nazistischen Ausrottungspolitik nistet sich so im heutigen Komplex ein, um hier den metaphorischen Hintergrund für den Ausrottungswunsch abzugeben ..." (zitiert nach Etienne Balibar: \\\'Rassismus und Nationalismus\\\' , s.o.) Es ist der Weg zur Normalisierung im Sinne der Neuen Rechten. Das Recht der Deutschen zu töten ist Kulmination des Herrschaftsanspruchs in neuer Weltordnung, zu der sich utilitaristische und produktivistische Diskurse, Konzepte sozialer Verelendung und Euthanasie, Strategien wirtschaftlicher und militärischer Vernichtung fügen. Der Angriff auf den Lebenswert ist Grundlage für Töten ohne den Makel der Schuld, ohne moralische Skrupel, ohne Bewußtsein des Unrechts - ist das Ende des Mordens. "Ich behaupte ganz ernsthaft (zumal das Phänomen mir alles andere als marginal erscheint), daß das nazistische Nachahmungsgebahren der jungen \\\'Skinhead\\\'-Banden in der dritten Generation nach der \\\'Apokalypse\\\' in all ihrer Armseligkeit eine der Formen der kollektiven Erinnerung im heutigen Rassismus darstellt; oder, wenn man so will, eine der Arten, auf die die kollektive Erinnerung dazu beiträgt, die Kraftlinien des gegenwärtigen Rassismus zu zeichnen." (zitiert nach Etienne Balibar, ebd.) Das Morden soll aufhören - das Töten nicht! Diese Phase rassistischer Konsensbildung steht nach dem Abschluß des Lübecker Verfahrens an ihrem Anfang. Die Entwicklung der Opfer/Täter/Verkehrung ist nachhaltig beschrieben. Aber auch sie war nur ein Zwischenschritt imperialer Strategie. Lübeck hat deutlich gemacht, daß alle Überlebenden des Brandanschlags als TäterInnen infrage kommen sollen und beschuldigt werden. Schließlich müssen sie nicht einmal selber Opfer eines rassistischen Anschlags sein: das entworfene Bild des völlig \\\'demoralisierten und kriminellen Ausländers\\\' macht sie in ihrer Gesamtheit unterschiedslos zu Untermenschen, denen die furchtbarsten und skrupellosesten Verbrechen zugetraut werden sollen und müssen. Diese Degradierung zu Untermenschen legitimiert schließlich die mörderische Tat an ihnen, wenn sie deutschen Interessen widersprechen, wenn sie deutsches Revier verletzen, wenn sie deutsche Empfindlichkeit stören. Sie ist ideologische Hochrüstung für jede militärische Interventio n. Auf diese weitere Entwicklung - das eingeforderte und legitimierte Recht der Deutschen zu töten - weisen Beispiele rassistischer/patriarchaler Gewalt - schon jetzt weit über Lübeck hinaus: in Stade billigte das Landgericht im wesentlichen die Tat eines deutschen Ingenieurs, der einen jungen Mann aus Gambia tötete, weil dieser sein 1.-Klasse-Abteil betreten hatte; in Dolgenbrodt organisiert sich ein ganzes Dorf als "terroristische Vereinigung", die aus wirtschaftlichen Interessen arbeitsteilig die Unterbringung (morgen das Überleben?) von Asylsuchenden mit einem Brandanschlag verhindert; in Krefeld führt der Brandanschlag (des Vaters ?) auf (s)eine türkische Familie zu empörten Reaktionen der Politik, die rassistische Gewalt in Deutschland verleugnen und in Schärfe und Form einer - diplomatischen - Kriegserklärung gleichkommen, die mit allen Mitteln einen "islamistischen Staat" in Europa verhindern will - auch an diesem Beispiel wird deutlich, wie in Deutschland zwischen Morden und Töten unterschieden werden soll und mit welchen - nämlich allen - Mitteln der Mordvorwurf von Deutschland abgewiesen wird: \\\'Ausländer\\\' morden - Deutsche töten; diese ohne den Makel der Schuld - jene aus niederen Beweggründen. 3.2.Buchholz: Störung deutscher Befindlichkeit
Einen "Gesinnungsprozess" gegen seinen Mandanten hat der Pflichtverteidiger des 57-jährigen Wilfried Schubert befürchtet, der am 7. Dezember 1993 Kolong Jamba erstach; im Zug von Hamburg nach Buchholz fühlte sich der deutsche Ingenieur von einem Afrikaner aus Gambia gestört. Kollegen berichten, daß er immer unter die Sitze schaut, ob dort ein "brauner Schlauch" oder eine "Rolle Teerpappe" liegt. Sein Anwalt wollte Beweisanträge verhindern, die rassistische Motive für einen Mord nachweisen können. Doch das Gericht ist von der Aufklärung des organisierten rassistischen Hintergrunds des Täters weit entfernt: für den Vorsitzenden Richter und die Staatsanwaltschaft steht allenfalls infrage, ob sich der Täter für \\\'gefährliche Körperverletzung\\\' oder \\\'Totschlag\\\' verantworten muß. In einem ersten Verfahren vor einer anderen Straf-Kammer desselben Landgerichts wurde der Täter freigesprochen, weil ihm "Notwehr" zugebilligt wurde. Der Bundesgerichtshof hat dieses Urteil am 21. März 1996 aufgehoben. Gegen was will sich der deutsche Ingenieur in "Not gewehrt" haben? Lächelnd, selbstgefällig, unterwürfig hat der Täter geschildert, daß er sich eingerichtet hat in seinem Erste-Klasse-Abteil wie in einem miefigen Wohnzimmer - die Jacke über das "Ohr des Sessels" gehängt, den Sitz in "Liegeposition", die Schuhe abgestreift, die Füße ruhend auf dem gegenüberliegenden Sitz. Nach getaner Arbeit in seiner Behörde für saubere Umwelt "schlummert" der deutsche Ingenieur - "nicht leichtsinnig", wie er sagt, nein: lauernd. Kolong Jamba habe ihm die Ruhe geraubt - "mit ohrenbetäubendem Lärm, der die Schiebetür fast aus den Schienen reißt". Kolong Jamba habe ihm den Platz geraubt - mit meterlangem Seesack, mit langen Beinen, mit überlebensgroßer Erscheinung. Kolong Jamba habe ihm das Licht geraubt - aufrecht vor ihm, mit offener Jacke über ihm. Kolong Jamba habe ihm den Atem, das Leben nehmen wollen - hätte er sich nicht in letzter Minute an sein Messer wie an einen "rettenden Engel" erinnert. Der deutsche Ingenieur ist Sportschütze; er hat eine Waffenbesitzkarte, und er besitzt viele Waffen; er braucht sie alle wie "jeder Handwerker viele Werkzeuge braucht". Sein "survival-Messer" trägt er immer bei sich wie andere einen "Taschenkamm". Zu Hause in Buchholz liegt ein geladener Revolver unter einem Sessel, eine geladene Pistole steckt in seinem Sofa; seine "Langwaffen" sind ihm angeblich vor einiger Zeit gestohlen worden; er kennt sie alle beim Namen; mit deutscher Gründlichkeit sind ihre Nummern in seinem Kopf registriert. Angst hat er nicht. Nein, warum sollte er um Hilfe rufen, wo er doch weiß, daß er sich selber helfen kann, wenn er sich angegriffen fühlt. Er "kontrolliert seine Atemtechnik". Er "bündelt seine Kräfte". Er ist "ganz ruhig". Er "konzentriert sich ganz auf den Kampf". Er kennt sein Geschäft. Er ist Jäger. Der Zug ist überfüllt. Der 19-jährige Bakary Singateh, der sich Kolong Jamba nennt, setzt sich ins Erste-Klasse-Abteil und entschuldigt sich, daß er den deutschen Ingenieur aufgeweckt hat: "sorry, won\\\'t wake you up." Der öffnet angewidert das Fenster. Kolong Jamba schließt das Fenster, weil er friert - mit 3 T-shirts und einer dünnen Jacke. Der deutsche Ingenieur zeigt ihm sein Messer; er droht ihm. Kolong Jamba schließt erneut das Fenster und wendet sich ab. Der deutsche Ingenieur sticht zu - sticht auf den Hinterkopf des Afrikaners ein: das Messer dringt bis zur Wirbelsäule in den Nacken. Kolong Jamba wehrt den deutschen Ingenieur ab, ruft um Hilfe: "he\\\'s killing me!" Der zerschneidet Kolong Jamba die linke Hand bis auf den Knochen, sticht immer wieder auf ihn ein, verfehlt ihn, zerschneidet die Polster des Abteils und trifft Kolong Jamba schließlich tödlich im Bauch. Kolong Jamba stürzt nach draußen. Kolong Jamba/Bakary Singateh stirbt. Niemand aus dem überfüllten Zug hat eingegriffen. Sie alle sind stille Komplizen des Mordes an einem Afrikaner. Der deutsche Ingenieur wischt sein Messer - nach getaner Arbeit - an der Hose ab und will unerkannt in der Menge verschwinden. Der Schaffner hindert ihn daran: er schließt ihn ein in seinem Erste-Klasse-Abteil. "Völlig apathisch" läßt er sich abführen. Kein Blick auf den Sterbenden, keine Frage - jetzt nicht und später nicht. Der Deutsche reklamiert nur seine Lebensmittel, die im Abteil verderben könnten. Der Deutsche steigt über Kolong Jamba hinweg. In seinem Kopf beginnt die Geschichte, die ihm den Hals aus der Schlinge ziehen soll. Die Polizei wird ihm helfen. Man kennt sich, man duzt sich auf der Wache. "Eine Verwechslung", "ein Irrtum" liege vor. Hat ein anderer Kolong Jamba getötet? Nein: "der Farbige" müsse festgenommen werden: er habe ihn angegriffen. Ihm, dem deutschen Ingenieur, habe die Polizei nichts vorgeworfen; er wisse nicht, warum man ihn festgenommen hat. Der Stolz des Jägers hebelt die eigene Notwehr-Geschichte in der Hauptverhandlung aus. Er braucht nur das Signal zum Kampf - das ist die Hautfarbe von Kolong Jamba. Der untersetzte, lauernde Ingenieur berichtet von keiner "Not-lage", die ihn zwang, sich zu wehr-en. Nicht mit Fäusten, nicht mit Tritten - mit ausgestreckten Händen sei ihm ins Gesicht gegriffen worden, "um ihn zu würgen" - dabei habe ihm der Andere "eine Rippe gebrochen", was ihm kein Arzt bescheinigen will. Noch im Liegen habe er nach dem Anderen gestochen, weil "der" ihn "töten wollte". Er wisse aber nicht, ob er ihn verletzt hat. - Der Andere ist nicht wert, von dem Deutschen wahrgenommen zu werden. Der Andere atmet nicht. Der Andere ruft nicht. Der Andere blutet nicht. Der Andere stöhnt nicht. Der Andere stirbt nicht. Für den Deutschen hat der Andere kein Gesicht. Kolong Jamba hat nur die Farbe seiner Haut. Die Freunde und Helfer der Polizei raten dem deutschen Ingenieur, die Aussage zu verweigern. Ohne Notwehrgeschichte, ohne irgendeine Rechtfertigung des Täters zu protokollieren, wird der deutsche Ingenieur nach einer Stunde freigelassen - keine Fragen, keine Vorführung vor den Haftrichter, keine Durchsuchung seiner Wohnung, keine Durchsuchung des Abteils, in dem der Deutsche Kolong Jamba tötete und seine persönlichen Sachen zurücklassen mußte. Das Abteil wird versiegelt und auf ein Abstellgleis gefahren. Am nächsten Tag ist das Siegel des Abteils erbrochen. Was hat der Täter in der Nacht noch an sich gebracht? Welche Spuren mußte er verwischen? Hat er weitere Waffen verschwinden lassen? Hat er Beweise für den rassistischen Hintergrund vernichtet - Literatur, Organisationszugehörigkeit? Seine Nachbarn wissen, daß der deutsche Ingenieur jetzt etwas zu verbergen hat: seine Gesinnung. Der Mörder von Kolong Jamba/Bakary Singateh ist Jäger: Wilfried Schubert, geboren am 3. September 1939, wohnt in Buchholz und ist eng befreundet mit Ekkehard Hennig, der ein paar Häuser von ihm entfernt wohnt. Hennig ist 1. Vorsitzender des "Freundeskreises Filmkust (FFK) e.V.", der völkische Filmveranstaltungen im Hamburger UfA-Palast am Gänsemarkt organisiert. Und der "Freundeskreis Filmkunst e.V." hat seit Jahren das Grundstück "Hetendorf 13" gepachtet - zusammen mit der "Gesellschaft für biologische Anthropologie, Eugenik und Verhaltensforschung" des faschistischen Rechts-Anwalts Jürgen Rieger. "Hetendorf 13" wurde nach einem Angriff des militanten Antifaschismus, der das Hauptgebäude völlig zerstörte, Ende der 80-er Jahre zu einem Schulungszentrum des Nationalsozialismus ausgebaut; es wird heute von einem "Heide-Heim e.V." betrieben, der seinen Sitz in Hamburg und Buchholz hat. Ideologie und Organisation führen deutsch und geradlinig zum "Arischen weißen Widerstand", der für sich in Anspruch nimmt, aus "Notwehr" gegen "Überfremdung", zum "Schutz" der "Arterhaltung" der Deutschen zu töten. (überholt) Diesem Interesse folgt auch der deutsche Ingenieur Wilfried Schubert. Er hat "den Farbigen ausgewaidet wie ein Stück Vieh" - sagt der maßgebliche Zeuge des Überfall auf Kolong Jamba. Dieser Zeuge beschreibt deutlich die Sozialisation der Deutschen als seine eigene: der Deutsche hindert den Deutschen, der "mit Sicherheit weiter zugestochen hätte, wäre er ihm nicht in den Arm gefallen". Dennoch fragt derselbe Deutsche besorgt den Deutschen, "ob ihm nichts passiert sei". Der belastende Zeuge bekennt sich zu seinem "pauschalen Vorurteil", daß generell der weiße Deutsche angegriffen wird, wenn Menschen streiten. Nur die vernichtende Dimension des neuen wie alten Deutschland geht (heute noch) über die Grenzen des Vorstellbaren, des Begreifbaren, des Tragbaren dieses mit Skrupeln belasteten Mittäters hinaus: Kolong Jamba wurde nicht erstochen - er wurde "aufgeschlitzt wie ein erlegtes Tier". Nach der Obduktion von Kolong Jamba korrigiert der Deutsche noch einmal seine Geschichte, um die tödlichen Verletzungen aus seiner Lage und Sicht zu erklären. Nichts stimmt mit dem tatsächlichen Geschehen überein, nichts kann die mörderischen Absichten verdecken. Das Landgericht Stade hat auch im ersten Verfahren Wilfried Schubert seine Notwehrgeschichte nicht abgenommen. Dennoch sei ihm nicht nachzuweisen, daß er nicht aus subjektiv empfundenem Notstand heraus gehandelt habe; daher sei er freizusprechen gewesen. Mit dieser Begründung bricht eine neue Dimension rassistischer Gewalt und ihrer juristischen Legitimation in Deutschland auf: seit dem 7. April 1995 ist es legitim zu vernichten, was deutsches Empfinden stört. Nur die Sorge um das Ansehen Deutschlands hat bisher die Rechtskraft dieser Entscheidung verhindert. Das "Wir-Gefühl" der Kollegen vom \\\'Strom- und Hafenbau\\\' umschließt schützend den deutschen Täter aus ihrer Mitte: das Leumundszeugnis des Personalrats-Vorsitzenden der ÖTV bringt auch für den Staatsanwalt die Wende. 3 weitere Jahre rassistischer Gewalt haben ihn überzeugt - er plädiert jrtzt nicht mehr auf 6 1/2 Jahre Gefängnis für einen Totschlag - er verlangt Freispruch für einen durchschnittlichen deutschen Mörder. Der deutsche Ingenieur wird verurteilt: zu 2 Jahren Gefängnis auf Bewährung und zu einer Geldstrafe von DM 6.000,--, zu zahlen an "Ärzte ohne Grenzen". Die deutsche Justiz wirft mit Wattebäuschchen nach einem Mörder und klebt Pflaster auf den geschlagenen schwarzen Kontinent, um sich selbst der Achtung der \\\'anständigen Deutschen\\\' zu versichern. Die Begründung des Urteils heißt "minderschwerer Fall". Damit geht die II. Strafkammer noch weit über das Urteil der I. Strafkammer desselben Landgerichts hinaus: die vom BGH aufgehobene Entscheidung mußte noch - grundlos - eine Notwehr-Situation konstruieren. Diese Kammer braucht es nicht: sie erkennt nicht auf Totschlag in einer Notwehrsituation - nicht auf Totschlag bei verminderter Schuldfähigkeit - sie erkennt auf \\\'Totschlag in einem minder schweren Fall\\\'. Mit dieser Begründung wiegt dieses Urteil schwerer als der Freispruch wegen \\\'Totschlags aus Notwehr\\\'. Das Gericht erkennt in dem deutschen Ingenieur eine "zwanghafte, shizoide, rechthaberische" Persönlichkeit mit "paranoiden Elementen"; sie erkennt in diesem Charakter eine "Persönlichkeitsstörung" und leitet "verminderte Steuerrungsfähigkeit" ab, die es jedoch - den medizinischen Gutachtern folgend - nicht schuld- und strafmindernd wertet. Den Getöteten sieht das Gericht "nicht betrunken, nicht aggressiv, vielmehr müde und besonnen." "Jeder andere hätten schon lange zugeschlagen", wenn er durch ständiges Öffnen des Fensters "von dem Angeklagten genötigt" worden wäre, das Abteil zu verlassen. Der deutsche Ingenieur will - nach Darstellung des Gerichts - "den Streit austragen; er mußte mit einem Angriff rechnen; er wartete förmlich darauf - auf einen Schlag, auf einen Tritt?" "Zu keiner Zeit" bestand für ihn "Lebensgefahr"; "zu keiner Zeit" hatte er "Todesangst". Er nahm sein Messer aus der Tasche seiner Jacke und "steckte es an den Hosenbund; er wollte es einsetzen". Der Gefährlichkeit, der "tödlichen Wirkung seiner Waffe" war sich der Jäger Schubert bewußt. Er handelte mit "bedingtem Tötungsvorsatz - nicht im Reflex ... mit gezielter Tötungsabsicht - schuldhaft." Er "durfte seine tödliche Waffe einsetzen; er durfte sich verteidigen gegen einen möglichen Angriff; er war zur Schutz- und Trutzwehr berechtigt - nur nicht grenzenlos ... Er durfte das Messer, das Messer führen - gegen Arme und Beine, um mögliche Schläge abzuwehren und anzugreifen - nur nicht gegen den Rumpf." Kolong Jamba "durfte das Abteil 1. Klasse nicht nutzen" - er besaß nur einen Fahrschein für die 2. Klasse. Daher durfte er auch "keine Gewalt anwenden" gegen die "Beleidigungen und Nötigungen" des Täters. Er durfte keine "Gewalt anwenden" zu seiner Verteidigung, zur Abwehr der tödlichen Stiche. Somit hat er "die Tat erheblich mitverschuldet ... die Tragik des Falles liegt darin, daß der Getötete seinen Tod quasi selber herbeigeführt hat." Strafmindernd kommt hinzu, daß "niedere Beweggründe, Haß auf Ausländer, auf Afrikaner nicht zu erkennen sind". Schließlich ist der Mörder mit einer Frau aus Korea verheiratet. Strafmildernd kommt hinzu, daß der Mörder bisher "in Straffreiheit gelebt hat und arbeitsam ist". Strafmildernd in der Spanne von 6 Monaten bis zu 5 Jahren kommt hinzu: "die lange Verfahrensdauer"; der psychische Druck der Verhandlung"; "der Eindruck öffentlicher Kundgebungen auf das Gericht"; "die Verurteilung in den Medien"; "der Verlust des Arbeitsplatzes"; "die Prangerwirkung für seinen Wohnort". Der deutsche Ingenieur durfte sich gegen das Eindringen in sein Revier zur Wehr setzen - ohne daß er \\\'Mörder\\\' genannt werden darf. Das deutsche Gericht legitimiert das bedingte Recht der Deutschen zu töten und verteidigt das Gewaltmonopol des Staates mit unbedingtem Tötungsvorsatz. Kollegen und Nachbarn haben sich empört: sie wollen nicht mit einem Mörder zusammenleben, "auch wenn er nur" - wie sie sagen - "einen Schwarzen erstochen hat". Sie fürchten selbst um ihr Leben, da sie zu dieser mörderischen Konsequenz faschistischen Denkens (noch) nicht bereit sind. Sie werden begreifen (müssen), daß Wilfried Schubert - als ängstlicher Spießer vorauseilend, provozierend, erprobend - alte wie neue deutsche Ordnung praktiziert, die Deutsche legitimiert zu töten, weil "andere" mit ihnen die Parkbank teilen wollen, weil "andere" nicht bereit sind, die Straßenseite zu wechseln, weil "andere" es wagen, neben ihnen zu leben: "saubere Umwelt" - Apartheid formiert sich. Greift ein in die Selbstverständlichkeit "ungleichen Werts", die Deutsche legitimiert, Menschen auszulöschen, die ihnen fremd sind, die sie aussondern, diskriminieren, verfolgen. Der rechte Rand dieser Gesellschaft entwickelt nur das reaktionäre Massenbewußtsein - weder Jürgen Rieger noch Arnulf Priem werden als Alternative in der Durchsetzung und Vollstreckung des \\\'nationalen Konsens\\\' gebraucht. Was sich heute noch als "Notwehr" legitimieren muß, ist morgen das legitime Interesse und Recht zu vernichten, was deutsche Befindlichkeit stört in einem Mörderland Deutschland. 3.3.Zur Kontinuität von Auschwitz
Wir wollen der Einschätzung ungebrochener Kontinuität einen anderen analytischen Ansatz (!) entgegensetzen, der die Modernisierung faschistischer Herrschaft und faschistischen Bewußtseins beschreibt und die Entwicklung, Koexistenz, Ablösung "völkischer" Definition der TäterInnen-Gemeinschaft andeutet - Ablösung durch produktivistische Definitionen im Utilitarismus-Diskurs: In Entwicklung ist die Durchsetzung der selbstverständlichen Erkenntnis und des selbstverständlichen Bewußtseins von der "Ungleich-Wertigkeit" der Menschen - in Auschwitz in einer Form exekutiert, die dem Ansehen des Imperialismus nicht dienlich war. Wissenschaftliche Definitionen der "Un-Person" sollen Unrechtsbewußtsein auslöschen und der Vernichtung den Makel des Verbrechens nehmen. Um die Besonderheit und Relativität nationalsozialistischer Herrschaft und Menschenverachtung zu verstehen und um einen Begriff zu bekommen für die "Normalität des Imperialismus" mit liberaler und faschistischer Maske, wollen wir die "unanständige" Herrschaft des Nationalsozialismus im Verhältnis zu "Normalem" Imperialismus vergleichen mit der "unanständigen" Männerherrschaft des Vergewaltigers im Verhältnis zu "Normalem" Patriarchat. "Da der Vergewaltiger strukturell nichts außergewöhnliches tut, ist es auch scheinheilig \\\'verkehrt\\\', wenn das, was er mit seiner Tat dokumentiert, interpretiert wird als Ausdruck der psychischen Schädigung eines besonders arg von der Gesellschaft zugerichteten, selbstunsicheren Mannes. Denn der Erweis der Geschlechterordnung, die der Vergewaltiger praktiziert, wird von Männern ununterbrochen erbracht, öffentlich und nicht-öffentlich, verbal und nicht-verbal, sexuell und nicht-sexuell, in abgewetzter oder neu erfundener Form. Der Täter kann sich der Grundübereinkunft mit männlichen Verbündeten und Potential-Tätern sicher sein, sicher des Männerbündnisses in allgemeinster Form. Er kann davon ausgehen, daß Männer im Grundmuster der Tat heimlich oder öffentlich mit ihm übereinstimmen, daß Männer gegenseitig ihre Handlungen an der Frau legitimieren. Die Normabweichung des Vergewaltigers besteht allerdings darin, daß er eine Demütigungsform gegenüber der Frau wählt, die dem Prestige des Mannes nicht besonders dienlich ist. Die Tat, wird sie bekannt, fällt heraus aus der Order, die der Mann sich in der Männergesellschaft geben muß, sich mit anständigen Mitteln seiner Übermacht zu versichern, mit Mitteln nämlich, die die Akzeptanz durch die Frau nicht allzu offensichtlich gefährden." zitiert nach Frauen in Gewaltverhältnissen - Opfer und Mittäterinnen\\\', Christina Thürmer-Rohr: \\\'taz\\\' vom 28. März 1987 Der Vergleich trifft: Der Nationalsozialismus konnte und kann sich der Grundübereinkunft mit nationalen Imperialismen und Nachfolge-Tätern sicher sein; er wählte nur eine Form des Faschismus, die dem Prestige des Imperialismus nicht besonders dienlich war. Aus der Sicht rückhaltloser Vernutzung des Menschen als Subjekt und Objekt der Profitmaximierung war der Nationalsozialismus wichtiger Durchbruch: In seinen Strategien, wenn auch nicht in seinen konkreten Formen der Vernichtung diente er dem imperialistischen System als akzeptierter "Versuch" am Menschen - wenn auch nicht als sein geplantes Projekt. Die NS-Dimension imperialistischer Verbrechen an der Menschlichkeit schaffte die Grundlage für weitere denkbare Tabu-Brüche: gentechnologische Manipulation des Menschen; Plünderung behinderter Kinder als lebende Organbanken; Entwicklung des AIDS-Virus bzw. seiner Fiktion in den Forschungszentren "weicher", bakteriologischer bzw. ideologischer Kriegsführung; radioaktive Verseuchung lebender Testpersonen ... Für diese Anknüpfung des Imperialismus an den Nationalsozialismus, seine Verwertung und Weiterentwicklung wurde von uns der Begriff vom "Faschismus als integralem Bestandteil imperialistischer Demokratie" geprägt. Dieser Begriff war Anfang der 80-er Jahre als Klärungsversuch militanter Aktionszusammenhänge entworfen, der Herrschaft und Bewußtsein, Staat und Gesellschaft, Bruch und Kontinuität des NS zusammenbringen sollte. Die Entwicklung zeigt, daß wir präzisieren müssen: nicht der Faschismus schlechthin - der Nationalsozialismus ist zum integralen Bestandteil imperialistischer Demokratie geworden. Kontinuität nicht ohne Bruch: Vehement wurde von autonomen Zusammenhängen (auch von uns) der Gedanke der Befreiung von NS-Herrschaft abgelehnt - nicht nur begründet als Akt der "Befreiung" durch die Alliierten, sondern auch als begründete Erfahrung der Befreiung. Ignoriert wurde die existentielle Befreiung der (wenigen überlebenden) Menschen in den Konzentrationslagern und die Befreiung aller Verfolgten von nationalsozialistischem Terror in den besetzten Gebieten des \\\'Großdeutschen Reiches\\\'. Ignoriert wurde, daß der deutsche Imperialismus nach dem gescheiterten Rettungsversuch des deutsch-nationalen "20.Juli" tatsächlich mit der Zerschlagung des NS-Staates eine Niederlage erlitt. Ignoriert wurde die Tatsache der Teilung Deutschlands als wesentliches Hindernis bei der selbständigen imperialistischen Entwicklung. Ignoriert wurde in diesem Zusammenhang die Entstehung der DDR, die nie Utopie autonomer Zusammenhänge wurde, aber dennoch ein (gescheiterter) Versuch war, Sozialismus in Deutschland zu organisieren. Überheblich und verletzend wurde die Erinnerungs- und Trauerarbeit der \\\'Alten Linken\\\' (DKP, VVN, Auschwitz-Komitee) ausschließlich als Blick nach rückwärts und Verhaftung im Gestern denunziert. Ungewollt wurde mit dieser Kritik des Befreiungsgedankens in der öffentlichen Diskussion das reaktionäre Bewußtsein von der tief empfundenen Niederlage der Deutschen gestützt - wenn auch die deutschen TäterInnen den nicht erreichten "Endsieg" als katastrophale Niederlage erdulden mußten, wir hingegen in der schnellen Restauration des deutschen Imperialismus die fortgesetzte Niederlage organisierten Widerstands und antifaschistischer emanzipatorischer Kämpfe erkannten. Nur an Befreiung der selektierten, konzentrierten, von Vernichtung Bedrohten zu denken und damit den Sieg über deutsche TäterInnen und ihren verbrecherischen Durchhaltewillen zu feiern, kam uns nicht in den Sinn. Bruch nicht ohne Kontinuität: Der heute noch zu einem wesentlichen Teil "völkisch", jedoch immer deutlicher produktivistisch begründete "ungleiche Wert" und der daraus abgeleitete Weltherrschaftsanspruch ist der zentrale ideologische Unterschied zwischen Liberalismus und Faschismus. Er kann sich politisch in unterschiedlichen Formen bürgerlicher Herrschaft ausdrücken, muß es aber nicht zwingend: Faschismus ist nicht nur, nicht unbedingt und nicht im wesentlichen eine Form bürgerlicher Herrschaft: Faschismus ist ein Menschenbild, eine Ideologie, eine politische Strategie. Faschismus ist die offene ideologische Begründung der UNGLEICHWERTIGKEIT der Menschen in der imperialistischen Phase bürgerlicher Klassengesellschaft und ihre terroristische Durchsetzung und Absicherung. Dieses Menschenbild setzt sich mit der offenen Definition und Begründung der UNGLEICHWERTIGKEIT der Menschen deutlich von der Verlogenheit liberaler bürgerlicher Ideologie ab, die gegen die Realität die Lüge von der "Freiheit, der Gleichheit, der Brüderlichkeit und Schwesterlichkeit" aufrechterhalten muß. Faschismus - integraler Bestandteil imperialistischer Demokratie? Ein sophistisches Spiel mit antagonistischen Begriffen? Ist nicht vielmehr faschistischen Auswüchsen, Übergriffen, Angriffen ... zu begegnen - und immer noch den Anfängen zu wehren? Nein, Schluß mit der Liberalität gegenüber Begriffen, die Frieden machen mit den Demokratien, in denen wir leben, - gegenüber Begriffen, die Einfallstore für nationale Interessen und loyale Integration sind - egal, aus welcher Motivation heraus sie geöffnet werden: aus Resignation an verloren gegangenen Utopien (Zusammenbruch der sozialistischen Staaten, Aufgabe des bewaffneten Widerstands ...) oder aus Kapitulation vor Szenarien drohender Endzeit (Welternährungskrise, Klimakathastroph). Vielleicht doch noch aus Menschlichkeit einschwenken auf die militärische Mission der westlichen Demokratien gegen barbarische Gemetzel, die der (deutsche) Imperialismus angezettelt hat und schürt? Vielleicht doch noch mit allen Demokraten Tränen vergießen für Dresden, um sich nicht von den trauernden Massen zu isolieren, die den Faschismus \\\'nicht wollten\\\'? Vielleicht doch noch die Verfaßtheit der Demokratie verteidigen bis zum qualitativen Sprung der Herrschaftsform? ... Der demagogische Einsatz des Begriffes (freiheitliche) Demokratie ist es, der kritische Menschen immer wieder einfängt/einbindet, der in der Linken Erosion und Verschüttung bewirkt und die Kontrolle der Welt durch die Metropolen einfordert und legitimiert - mit Mitteln zivilisatorischer Barbarei. Wenn wir sagen: der Nationalsozialismus ist zum integralen Bestandteil imperialistischer Demokratie geworden, so heißt das: nicht nur der deutsche Imperialismus knüpft an den Nationalsozialismus an; heißt das: faschistische Inhalte und Denkstrukturen sind dabei, die Hegemonie in Kultur und Wissenschaft zu übernehmen; heißt das: Herrschafts-Praxis und -Methoden modernisieren (nicht reorganisieren) den Nationalsozialismus - auch ohne offen terroristische Absicherung bürgerlicher Herrschaft. Und es heißt der deutsche Imperialismus tut dies und kann dies aus der Erfahrung von Auschwitz mit besonderer Intensität, weil der NS im Interesse und der aktiven wie passiven Mit-Täterschaft der deutschen "Volksgemeinschaft" das Tabu der systematischen Vernichtung gebrochen hat. Ist diese Verallgemeinerung des Nationalsozialismus nicht rüde Geschichtslosigkeit, eine Verhöhnung der Opfer nationalsozialistischer Konzentrations- und Vernichtungslager, ein Schlag ins Gesicht der Menschen, die für die Befreiung und eine antifaschistische Verfassung der BRD gekämpft haben? Nein! Kontinuität faschistischer Herrschaft im Denken der Deutschen, in den Institutionen der BRD sind nicht die ungebrochene Fortsetzung nationalsozialistischer Herrschaft. Auschwitz ist in nichts gleichzusetzen mit anderen Genoziden in der Geschichte, schon der Versuch, historische Vergleiche zu bemühen, folgt der Absicht, die Verbrechen und die Schrecken des Holocaust zu relativieren. Der Imperialismus hat gelernt, Vernichtungsinteresse und -praxis besser zu tarnen, was ihn nicht hindert, faschistisch zu wüten. Werden die Begriffe nicht beliebig: Faschismus - ein voluntaristischer Kampfbegriff politischer Agitation, ein leerer Superlativ, um die Menschenverachtung des Imperialismus aggressiv zu beschreiben und zu geiseln? Nein! Nicht jedes Unrecht, das sich andere zufügen und an dem sie gegenseitig leiden, ist faschistische Gewalt. Nicht jedes Unrecht, das mich und "meine Zusammenhängen" trifft und an dem ich intensiv leide, ist faschistisch. Aber, jedes Unrecht, das ich und "meine Zusammenhänge" austeile im ideologisch begründeten Bewußtsein, eine selektierte Gruppe von Menschen zu treffen, der das Recht auf Leben, auf körperliche und geistige Unversehrtheit, auf persönliche und kulturelle Entwicklung generell und ideologisch begründet abgesprochen wird, ist faschistischer Terror. Die Vernichtung der Stadt Guernica war faschistisch; die Zerstörung Dresdens war es nicht. Liegt in dieser Zuspitzung nicht eine Verharmlosung des (normalen) Imperialismus; ist er nicht zu allen Verbrechen fähig auch ohne faschistische Herrschaft; braucht kleinbürgerliche Existenzangst die extreme begriffliche Zuspitzung der politischen Verhältnisse für den Mut zu kämpfen; liegt in der begrifflichen Übertreibung nicht Loyalität: das stille Arrangement mit "etwas weniger Selektion, maßvoller Repression, begrenzter Prävention, behutsamer Vernichtung"? Nein! Es ist gerade umgekehrt. Das stille Arrangement mit den herrschenden Verhältnissen läuft über die begriffliche Untertreibung bei (mangelnder) konkreter eigener Betroffenheit. Solange die (faschistische) Aggression des Imperialismus nicht mich, "den politischen Gegner des Systems", trifft - solange ich einbezogen bleibe in die Rechte und Herrschaftsprivilegien der Metropole, finde ich meinen (gesicherten) Platz bis zum Sprung der Herrschaftsform. Aber, warum sollte sie springen: es gibt keinen nennenswerten Widerstand?! Kein nennenswerter Widerstand gegen die erneute militärische Mobilmachung des deutschen Imperialismus und die Revision deutscher Geschichte: Endgültige ideologische Abrechnung mit dem Kommunismus rechtfertigt den II. Weltkrieg als "präventiven Vorgriff auf die drohende Bolschewisierung der Welt". Widerstand leistete nach herrschender Logik das deutsche Volk, das beispielhaft in Dresden nur von den Alliierten daran gehindert wurde, "sich selbst zu befreien". Spätestens seit dem öffentlichen Gedenken der SS-Täter und faschistischen Wehrmacht als Opfer nationalsozialistischer Herrschaft arbeitet der deutsche Imperialismus mit internationaler Unterstützung daran, die Verbrechen des Nationalsozialismus zu entkriminalisieren und zu relativieren. Er muß sie neu bewerten, um seine aggressive Kriegspolitik nach außen (und nach innen) realisieren zu können: "ehrbare Tradition gegen un(ter)menschliche Barbarei" ... Die Deutschen stehen zu ihrer Geschichte: sie konzentrieren und beschränken sich in der Verurteilung des Nationalsozialismus auf die Abweichung von der ordentlichen Norm imperialistischer Herrschaft, die dem Prestige des imperialistischen Systems nicht besonders dienlich war. Diese Abweichung von der Norm(alität) bestand in Form und Methode, in der systematischen Verfolgung zur industriellen Vernichtung des politisch und ideologisch definierten Gegners. Auschwitz fällt heraus aus der Order, die der Imperialismus sich in "völkisch" organisierter Gesellschaft geben muß, um sich mit \\\'anständigen Mitteln\\\' seiner Herrschaft zu versichern, mit Mitteln, die die Akzeptanz der unterdrückten Völker nicht allzu offensichtlich gefährden. Und der deutsche Imperialismus knüpft an der reaktionären Modernität des NS an, um ideologische Inhalte, politische Praxis und erprobte wissenschaftliche Methoden und Technologien des NS zu entwickeln: blut- und bodendefinierte deutsche Interessen konstituieren sich in eigener nationaler Identifikation bis hin zur mörderischen Vernichtung des Fremden. Die fiktive Bestimmung von Lebenswert und -qualität, die statistisch hochgerechnete Kumulation menschlichen Glücks (der weißen Gesellschaft), diktiert den wissenschaftlichen Diskurs über Euthanasie, Determination, medizinische Versuche am Menschen. Nicht nur der deutsche Imperialismus hält sich die Option offen, auch an der systematischen Selektion und Vernichtung von Auschwitz anzuknüpfen - ohne Unrechtsbewußtsein - im selbstverständlichen Bewußtsein der UNGLEICHWERTIGKEIT der Menschen, deren Lebenswert definiert, denen das Lebensrecht aberkannt, denen das Menschsein abgesprochen wird. "Ein Politikverständnis und politisches Verhalten, das sich dem abwehrenden, selbstgerechten oder selbstbemitleidenden Bewußtsein der herrschenden Normen oder Subnormen entgegensetzt, müßte sich darin zeigen, daß es die Gewaltgeschichte der eigenen Gesellschaft gegenüber den Anderen zur Grundlage politischer Ziele und Veränderungsvorstellungen macht. Das würde bedeuten, daß die Beteiligten die eigene kulturelle Geschichte als Teil des Gewaltprojekts der westlichen Moderne verstehen und daß sie jene \\\'Apartheid\\\' überwinden, mit der sich das Subjekt hartnäckig nur als Teil der Unrechtsverhältnisse wahrzunehmen bereit ist, dem Schaden zugefügt wird. Diese Position wird gewalttätig, wenn sie sich von einem Unrecht abtrennt, das die eigene Kultur an Anderen begeht und begangen hat." (zitiert nach Thürmer-Rohr: "Verlorene Narrenfreiheit") |
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