Asyl 
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Härtefall(kommission) für Flüchtlinge


Seit Oktober 1996 gibt es in Schleswig - Holstein eine sogenannte Härtefallkommission für von Abschiebung bedrohte Flüchtlinge. Die Einrichtung dieser Kommission war Bestandteil der Koalitionsvereinbarungen zwischen SPD und Bündnis 90/ Die Grünen nach der Landtagswahl im letzten Jahr. Sie soll beratend für das Innenministerium und die Ausländerbehörden tätig sein und Empfehlungen geben, wenn nach ihrer Ansicht in der bevorstehenden Abschiebung eine besondere Härte zu sehen ist.


Härtefall bedeutet in diesem Zusammenhang, daß sich ein Asylverfahren über viele Jahre hingezogen hat oder die Situation in den Herkunftsländern ungeklärt oder wechselhaft ist. Die Kommission soll ein behördenunabhängiges Bera-tungsgremium sein, das sich aus acht Mitgliedern von Kirchen, Wohlfahrtsverbänden, Flüchtlingsorganisationen und dem Innenministerium zusammensetzt. In Schleswig-Holstein sind der Caritasverband, die Arbeiterwohlfahrt, die nordelbische Kirche, das Rote Kreuz und der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein und eine weitere Flüchtlingsorganisation neben dem Innenministerium beteiligt. Hintergrund für die Tätigkeit dieser Kommission war 1996 die sogenannte Härtefallregelung, auf die sich die Innenminister aller Länder geeinigt hatten. Danach konnte Flüchtlingen, die vor mehr als 8 Jahren in die Bunderepublik eingereist sind, sich außerdem in die “wirtschaftliche Ordnung der BRD eingefügt haben”, das heißt nicht auf Sozialhilfe angewiesen sind und Arbeit haben, und die sich strafrechtlich nichts haben zu Schulden kommen lassen, eine Aufenthaltsbefugnis erteilt werden. Auch wenn ihr Asylantrag abgelehnt worden war. Diese Härtefallregelung galt nur bis Ende 1996. Die Kriterien dieser Regelung sind aber nach wie vor für die Entscheidungen der Härtefallkommission geltend. Die meisten Anträge wurden bisher von ausreisepflichtigen AsylbewerberInnen gestellt, die bei Abschiebung nach Zaire, Syrien, Algerien oder Iran um ihr Leben fürchten mußten. Viele Anträge bezogen sich auch auf Härten im familiären Bereich, bspw. von Familien mit in Deutschland geborenen und aufgewachsenen Kindern, die das Herkunftsland ihrer Eltern nie gesehen haben und die Sprache nicht sprechen. Oder es bestand die Gefahr, daß Familien auseinandergerissen wurden durch unterschiedlichen Ausgang des Asylverfahrens bzw. bei Volljährigkeit der Kinder. Beispiele für die psychische Aus-nahmesituation der Betroffenen sind auch Härtegründe wie Suicid-gefährdung, Psychosen, Stressymptome und psychosomatische Krankheitsbilder. Gnadeninstanz?
Die Betroffenen setzen große Hoffnung in die Härtefallkommission und glauben sie sei eine Art Gnadeninstanz. Dies ist jedoch ein großer Irrtum. Der Wortlaut des Ausländergesetzes erlaubt humanitäre Lösungen nicht. So ist es Flüchtlingsfamilien so gut wie nie möglich, ohne ergänzende Sozialhilfe auszukommen. Die Eltern bekommen keine Arbeitserlaubnis, weil sie keine Aufenthaltsbefugnis haben, die Aufenthaltsbefugnis erhalten sie nicht, weil sie auf Sozialhilfe angewiesen sind. Und welcher Flüchtling findet eine Arbeit, die es ihm ermöglicht, eine fünfköpfige Familie zu ernähren? Die meisten arbeiten, wenn überhaupt,als Putzhilfen, Tellerwäscher oder haben einen 610 DM-Job. Und für Flüchtlinge, denen die „Ausreisepflicht” gerichtlich bestätigt wurde, darf die Härtefallkommission keine widersprechende Empfehlung geben. Logische Folge davon ist, daß in fast keinem Fall positive Empfehlungen an das Innenministerium bzw. die Ausländerbehörden möglich waren. Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein als Vertreter von sehr vielen Flüchtlingsorganisationen im Land sieht denn auch seine Teilnahme an der Kommission sehr kritisch. Es werden Hoffnungen bei den Flüchtlingen geweckt, denen in keiner Weise Rechnung getragen werden kann. Das Innenministerium und die Ausländerbehörden beruhigen ihr Gewissen, indem sie auf die Härtefallkommission verweisen, wohlwissend, daß diese an ihren Entscheidungen letztendlich nichts ändern kann. Und schließlich werden durch negative Entscheidungen die rassistischen Sondergesetze dieses Landes legitimiert. Dies ist aus der Sicht der Flüchtlingsinitiativen politisch fatal. Es sollte von ihrer Seite schnell deutlich gemacht werden, daß sie dieses Spiel nicht länger mitspielen und ihre Mitarbeit bei dieser Alibiveranstaltung eingestellt wird.
Lübecker Flüchtlingsforum
(Das Flüchtingsforum trifft sich jeden Donnerstag um 19 Uhr, im Akzente, Fleischhauerstr. 32, Lübeck)

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