Prozeßflut in Sachsen wegen illegaler Beihilfe zur Einreise
Kriminelle Taxis
Das neue Jahr bringt nichts Neues. Auch nicht in Sachsen. Startete
bereits im letzten Jahr der Bundesgrenzschutz (BGS) im sächsischen
Grenzgebiet eine rassistische Selektionskampagne gegen alle Menschen,
die nicht "typisch Deutsch aussehen, keine blonden Haare, keine
blauen Augen, haben, so setzt er sie auch in diesem Jahr fort.
Zur Vorgeschichte: im letzten Herbst verurteilte das Amtsgericht
Zittau zwei sächsische Taxifahrer zu einem Jahr und zehn bzw.
einem Jahr und vier Monaten Haft ohne Bewährung. Das "Vergehen:
Indem sie in einem bzw. mehreren Fällen Jugoslawen beförderten,
hatten sie sich des "Einschleusens von Ausländern und der "Beihilfe zur unerlaubten Einreise schuldig gemacht. Denn laut Gericht hätte ihnen auffallen müssen,
daß es sich bei den Jugoslawen um sog. "Illegale handelt (siehe
gd 17). Die Kriterien, an denen "Illegale erkannt werden, wurden
zuvor in einem Flugblatt festgelegt, das der BGS in den Grenzregionen
zu Polen und Tschechien an alle TaxifahrerInnen verteilte: "ausländisches Aussehen, mit schlechten Deutschkenntnissen, viel
Gepäck und nasser Kleidung. Weiterhin forderte er die FahrerInnen auf, "offensichtlich illegal eingereiste Personen nicht zu befördern oder mittels eines geheimen Codes über Taxifunk
die Einsatzzentrale des BGS zu informieren.
Im Januar 98 hat nun das Landgericht Görlitz die Berufung eines
der beiden verurteilten Taxifahrer abgelehnt, mit der Begründung,
daß es sich bei seinem "Vergehen um organisierte Kriminalität
handele. Sein Knastaufenthalt scheint damit unausweichlich zu
sein. Ein Schicksal, das nicht nur ihm droht. Im Landkreis Löbau-Zittau
kommt es derzeit zu einer wahren Prozeßflut; gegen 22 von 73 im
Landkreis registrierten TaxifahrerInnen wird ermittelt. Willkürliche
Kontrollen und Festnahmen durch den BGS sind an der Tagesordnung.
So wurde zum Beispiel ein Taxifahrer aus Chemnitz im Sommer 96
bei einer Fahrt kurz vor Berlin gestoppt. Unter dem Vorwurf, er
hätte seine Fahrgäste illegal über die Grenze geschleust, wurde
er 24 Stunden festgehalten und verhört.
Und die Reaktion der TaxifahrerInnen?
Nachdem zunächst die beiden TaxifahrerInnenverbände die BGS-Forderungen
übernommen hatten und Tips gaben, wie illegale Flüchtlinge erkennbar
sein könnten, demonstrierten im Dezember etwa 50 KutscherInnen
aus Hamburg, Berlin und den Grenzregionen in Görlitz. In einer
von fast 200 FahrerInnen unterschriebenen "Görlitzer Erklärung protestierten sie gegen den Versuch, ihr Gewerbe "für die rassistische Politik deutscher Behörden zu instrumentalisieren. Weiter heißt es in ihrer Erklärung: "Die Beförderungspflicht des ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr)
gilt für alle Menschen. Gegen geltende Gesetzte verstößt nicht,
wer alle Menschen befördert, sondern wer dazu aufruft, eine bestimmte
Gruppe von Menschen von der Beförderung auszuschließen. (
) Wir
werden auch in Zukunft Menschen ?ausländischen Aussehens, mit
schlechten Deutschkenntnissen, viel Gepäck und nasser Kleidung
zu den geltenden Beförderungsbedingungen zum Fahrziel bringen.
gd |