Nach sechseinhalb Jahren Prozesse gegen Antifas
Immer wieder Polacek
Sechseinhalb Jahre nach einer gewaltsamen Auseinandersetzung zwischen
Antifas und Neonazis im niedersächsischen Mackenrode soll voraussichtlich
am 15. April vor dem Göttinger Landgericht fünf AntifaschistInnen
der Prozeß gemacht werden. Den angeklagten vier Männern und einer
Frau wird unter anderem Landfriedensbruch, schwere Körperverletzung,
sowie jeweils in einem Fall versuchte Brandstiftung und versuchter
Totschlag vorgeworfen.
Was war passiert?
Schon seit 1983 diente das Haus von Karl Polacek in Mackenrode,
in der Nähe von Göttingen, als Treffpunkt der bundesweiten Neonaziszene.
Polacek, der seine Nazikarriere bei der NPD begann und zu diesem
Zeitpunkt Kader der Freiheitlichen Deutschen Arbeiterpartei (FAP) war, stellte das Haus immer wieder für Schulungen, insbesondere
für die FAP zur Verfügung. So wurden einige der heute führenden
Neonazikader wie z.B. Thorsten Heise von ihm ausgebildet. Doch
nicht nur der theoretische, auch der praktische Hintergrund wurde
von ihm groß geschrieben, das Haus in Mackenrode diente immer
wieder als Ausgangspunkt für Angriffe auf AntifaschistInnen und
andere ?GegnerInnen. Einige Beispiele: In der Neujahrsnacht 1990/1991
wurde Alexander Selchow von dem Polacek-Zögling Oliver Simon auf
offener Straße erstochen. Ein weiterer von Polacek rekrutierter
Neonazi jagte sich 1987 mit einer selbstgebauten Bombe in die
Luft.
Am 26. Oktober 91 versammelten sich ca. 30 Neonazis im Haus von
Karl Polacek. Dieses Treffen veranlaßte die Göttinger Antifaszene
zu einer Spontandemo zum Haus. Dort angekommen, wurden die rund
50 DemonstrantInnen von den im Haus verbarrikadierten Neonazis
angegriffen. Das Resultat der etwa zwanzigminütigen Auseinandersetzung
waren vier schwer und einige leichter verletzte Nazis.
Die Polizei indes reagierte mit Straßensperren rund um Mackenrode
und willkürlichen Personalienfeststellungen von 15 Personen.
Nachdem Polacek im Frühjahr 1992 auf Druck des niedersächsischen
Innenministeriums nach Österreich ausgewiesen wurde, intensivierte
die Staatsanwaltschaft Göttingen ihre Ermittlungen gegen die Antifaszene.
Dabei interessierten sie nicht nur die Geschehnisse in Mackenrode,
sondern vor allem auch die Autonome Antifa (M). Vorläufigen Höhepunkt ihrer Nachforschungen war der Prozeß
gegen die Antifa (M). Trotz aller Versuche der Staatsanwaltschaft,
die (M) als terroristische Vereinigung zu kriminalisieren, endete
das Verfahren mit Einstellung, bzw. Freispruch für die insgesamt
17 Angeklagten.
Nach dieser vorläufigen Niederlage seitens der Staatsanwaltschaft
setzen sie nun ihrerseits alle Hoffnungen in das Mackenrode-Verfahren,
das bis dahin immer wieder unter fadenscheinigen Vorwänden hinausgezögert
worden war. Angesichts der Tatsache, daß der Prozeß jetzt unmittelbar
bevorsteht, wird um Solidarität gebeten. Nähere Infos dazu gibt
es bei der Prozeßsoligruppe, zu erreichen über:
Mackenrode Soligruppe, c/o Buchladen, Nikolaikirchhof 7, 337073
Göttingen
Prozeßkostenspenden: A. Goldau, Kto.-Nr. 415672-303, BlZ 25010030.
PGA Hannover
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