Bei der Haftverhandlung am 16. März entschied die U-Richterin,
die nach der Demo vom 2.
März festgenommenen Werner und Hermann weiterhin in Untersuchungshaft
zu behalten.
Bei Hermann lautet der Vorwurf Widerstand gegen die Staatsgewalt, bei
Werner lautet der Vorwurf Landfriedensbruch und Widerstand gegen die Staatsgewalt.
Die Richterin hat sich das Video von der Verhaftung zwar auf den Tisch
legen lassen, sie war aber nicht bereit, auch nur einen Blick in die Aufnahmen
zu machen.
Die ermittelnde Staatsanwältin ist Risa Schuhmeister-Schmatral.
Sie hat bei den letzten Nationalratswahlen an sechster Stelle der Wiener
VP-Landesliste - erfolglos - kandidiert. Gegen die Bearbeitung des Falles
durch Frau Schuhmeister-Schmatral sollen sich sogar einige StaatsanwältInnen
ausgesprochen haben und beim Behördenleiter vorgesprochen haben. Der
Behördenleiter hält jedoch an der getroffenen Entscheidung fest,
denn "im Rahmen der Zuständigkeit ist eine Erledigung von ihr vorgesehen".
täglich aktualisiert:
aus: TATblatt nr. +136 (7/2000) vom 24. märz
2000
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