Bitte diese Protestnote weitergeben und an die untenstehenden Adressen faxen:
An:
- Herrn Innenminister Strasser
Fax 351 26 25 80
- Herrn Justizminister Böhmdorfer
Fax 521 52 27 27
- Justizpalast
Fax 521 52 36 90
- Justizanstalt Josefstadt
Fax 402 59 04
In der Nacht vom 3. auf 4. Mai 2000 kam der 26 jährige
Richard Ibekwe in der Justizanstalt für Jugendliche Rüdengasse
zu Tode - einige Tage, nachdem er verhaftet und misshandelt wurde. Er verbrachte
die Nacht auf einem Sessel sitzend (freiwillig????). Bis jetzt gibt es
keine konkreten Informationen über die Umstände seines Todes.
Laut Polizeiangaben ist er an Suchtgiftmissbrauch gestorben, was der rassistischen
Vorverurteilung und Hetze gegen Marcus Omofuma gleicht.
Wir verlangen sofortige Aufklärung des mysteriösen Todes in Staatsgewalt und die Beantwortung folgender Fragen:
+ Wie ist es möglich, dass jemand vier Tage nach seiner Festnahme noch am Suchtgift im Körper stirbt?
+ Wieso befand Richard Ibekwe sich in der Justizanstalt für Jugendliche?
+ Wieso musste er die Nacht sitzend verbringen?
+ Warum wurde er keinem Arzt vorgeführt, obwohl es in den Justizanstalten 24 Stunden am Tag einen Bereitschaftsdienst gibt?
+Wieso wird der Tod eines Menschen in Kauf genommen, um Misshandlungen zu vertuschen?
Offensichtlich wird in Österreich unter dem Vorwand des Drogenhandels Lynchjustiz gegen afrikanische MitbürgerIinnen gutgeheissen und gedeckt.
Wir fordern strafrechtliche Konsequenzen für die verantwortlichen Beamten.
Wir fordern den Rücktritt des Innen- und des Justizministers.
Schluss mit den Überfällen auf Wohnungen von AfrikanerInnen und auf Asyl- und Flüchtlingsheime.
Schluss mit dem rassistischen Polizeiterror und der Apartheid-Justiz.
Häftling
aus Afrika in Wiener Gefängnis unter ungeklärten Umständen
gestorben
TATblatt-Zusammenfassung der bislang bekannten Informationen |
(c)TATblatt
Alle Rechte vorbehalten
Nachdruck, auch auszugsweise, nur in linken, alternativen
und ähnlichen Medien ohne weiteres gestattet (Quellenangabe undBelegexemplar
erbeten)!
In allen anderen Fällen Nachdruck nur mit Genehmigung
der Medieninhaberin (siehe Impressum)