Bereits vier Tote seit Anfang Mai |
Zusammenfassung der bisher vorliegenden Informationen:
(letzte Aktualisierung und Korrektur:
Mittwoch, 10. Mai)
TATblatt
Ein 27-jähriger Mann aus Afrika kam am Mittwoch,
den 3. Mai um 3.00 Uhr früh (anderen Quellen zufolge am 4. Mai um
3.00 früh) im Jugendgefängnis in Wien 3, Rüdengasse ums
Leben. Bei dem Toten handelt es sich um Richard (oder Arise) I., einem
26-jährigen Mann aus Nigeria, der laut Justiz als Peter W. Richards
aus Sierra Leone in Österreich um Asyl angesucht hat.
Wie eine Obduktion der Leiche laut Polizeipräsident Stiedl (zitiert nach Online-Standard) mittlerweile ergeben hat, soll I. an einer Opiatvergiftung gestorben sein. Suchtgifthaltige Kugeln seien im Magen-Darm-Bereich entdeckt worden, zwei davon dürften aufgeplatzt sein, so Stiedl.
Wie das Magazin "Falter" hinweist, sind Strafgefangene nach dem Strafvollzugsgesetz "bei der Aufnahme oder alsbald danach ärztlich zu untersuchen [...] Wenn sich ein Strafgefangener selbst beschädigt hat oder wenn sein Verhalten sonst die Annahme nahe legt, dass er körperlich krank sei, so ist davon dem Anstaltsarzt Mitteilung zu machen". Dies wurde laut "Falter" aber unterlassen. Eine Sprecherin des Gefängnisses habe dies mit den Worten "Am Wochenende war eben kein Arzt zu erreichen" erklärt.
Nach Beratung mit ÄrztInnen meinte der Anwalt zur Theorie des Drogentods durch verschluckte Drogenpackerln, wieder laut Online-Standard: Entweder löse sich die Hülle im Körper auf oder sie wandere vom Magen in den Darm. In jedem Fall bedeute dies "einen langen qualvollen Tod, I. kann nicht klammheimlich in der Haftanstalt gestorben sein".
Der Rechtsanwalt des Bruders von I. spricht laut
Online-Standard auch von einem Skandal, dass die Justizbehörden keine
sofortige Erklärung zum Tod von I. abgegeben haben, sondern es ein
"offensichtliches Bestreben" gegeben habe, den Fall "so lange als möglich
geheim zu halten".
Einer Geheimhaltung, der anfänglich übrigens
auch die bürgerlichen Medien nachkamen: Während bereits Donnerstag
Abend Radio Orange und TATblatt von dem Todesfall berichteten, war in bürgerlichen
Medien erst Freitag Abend davon zu lesen oder zu hören.
Auf die Geheimhaltung folgten widersprüchliche
Aussagen von Seiten der Behörden, bis am 9. Mai das Obduktionsergebnis
vorlag, das für Polizei und Justiz nun offenbar die Möglichkeit
bieten soll, alle Verantwortung für den Tod von sich zu weisen.
Der Anwalt erinnerte im Online-Standard an die aktive Schutzpflicht des Staates für Häftlinge, die in Artikel 2 der Menschenrechtskonvention verankert sei. Es sei jedenfalls offensichtlich, dass hier einiges nicht in Ordnung ist.
Unklarheiten gibt es auch in Bezug auf die Umstände der Festnahme, die nach übereinstimmenden Augenzeugenberichten am 29. April um die Mittagszeit bei einer Razzia in einem Wohnheim in Wien Hernals stattgefunden hat. Das Justizministerium sprach laut APA allerdings vom 1. Mai als Zeitpunkt der Festnahme. Laut Polizeipräsident Stiedl - zitiert nach Online-Standard - stand I. unter dringendem Verdacht, mit Suchtgift gehandelt zu haben. Auch ein Aufenthaltsverbot soll bestanden haben.
Augenzeugen sprachen laut einem Bericht von FM Afrique auf Orange 94,0 von schweren Misshandlungen bei der Festnahme. "Ihr könnt mich verhaften, aber bringt mich nicht um!" soll I. dabei geschrien haben.
Die Grünen forderten eine unabhängige Kommission zur Aufklärung der Umstände, die zum Tod des jungen Afrikaners führten, und die baldigste Information der Öffentlichkeit. Die MigrantInnensprecherin der Wiener Grünen, Maria Vassilakou, dazu: "Unter keinen Umständen darf den Fall die heimische Polizei prüfen".
dazu:NEU:
Zu den zahlreichen offenen Fragen in Zusammenhang mit dem Tod des am 3. Mai im Jugendgefängis Erdberg gestorbenen Häftlings: Bericht von einer Pressekonferenz der African Community
Wie erst am 12. Mai bekannt
wurde, gab es bereits am 4. Mai einen weiteren Todesfall eines in staatlichem
Gewahrsam befindlichen Menschen mit nicht-österreichischer Staatsbürgerschaft.
Wieder sollen Suchtmittel zum Tod geführt haben, wieder dürfte
der Betroffene nicht entsprechend medizinisch versorgt worden sein, weder
erinnern Schnelligkeit und Inhalt der offiziellen Stellungnahmen an Vertuschung.
Bei dem Toten handelt es sich um einen 40-jährigen Mann aus der Slowakei.
Der Todesfall trat in einer Zelle des Polizeikommissariats Wien-Landstraße
ein.
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