Schleppnetzfahndung
für das zentrale Melderegister
Im kommenden Mai werden viele tausend VolkszählerInnen
ausschwärmen um den Datenhunger der Behörden zu stillen. Diesesmal
wird nicht einmal der Anschein der Anonymität gewahrt. Für den
Aufbau eines zentralen Melderegisters wird eine "Parallelaktion"
durchgeführt. Die VolkszählerInnen führen eine Schleppnetzfahndung
zur Korrektur des Meldeverzeichnisses durch.
TATblatt
Alle zehn Jahre findet in Österreich eine Volkszählung statt.
Im Auftrag des Bundes führen die Gemeinden die Erhebungen durch.
In größeren Gemeinden verteilen ZählerInnen zwischen 2.
und 14. Mai die Fragebögen. In der zweiten Maihälfte werden
die ausgefüllten Bögen wieder abgesammelt. Die ZählerInnen
haben dabei den Auftrag, zu kontrollieren, ob alle Bögen richtig
ausgefüllt sind. In Wien werden etwa 9.000 ZählerInnen unterwegs
sein. Jede Person betreut etwa 50 Haushalte mit 150 BewohnerInnen. Die
ZählerInnen sind zumeist Freiwillige (Gemeindebedienstete, Studierende
usw.), die sich einen Zuverdienst verdienen wollen (ATS 8.500,- brutto).
Es werden sich jedoch, so wie bei der letzten Volkszählung 1991,
einige zwangsverpflichtete Gemeindebedienstete unter den ZählerInnen
befinden.
Die VolkszählerInnen sind beauftragt, eigene Wahrnehmungen anzustellen,
d.h. sie werden Leute, die zu Hause erreichbar sind, befragen, nach weiteren
MitbewohnerInnen forschen und die Lage der Wohnung erkunden. Bei der Volkszählung
1991 erhielten ZählerInnen in Wien eine Sonderprämie von ATS
70,- für jede aufgespürte Person, die nicht ordentlich gemeldet
war.
In kleineren Gemeinden werden die BewohnerInnen zu den Gemeindeämtern
geladen um dort die Bögen auszufüllen (jede Person hat allerdings
das Recht, die Bögen mitzunehmen und zuhause auszufüllen). Die
Teilnahme an der Volkszählung ist gesetzlich verpflichtend. Nicht-
oder Falschantworten können mit Verwaltungsstrafen von bis zu ATS
30.000,- und /oder sechs Wochen Arrest geahndet werden (wobei Freiheitstrafen
in so einem Fall extrem unwahrscheinlich sind).
Worum geht es bei der Volkszählung?
Angeblich geht es bei der Volkszählung um die Planung von Schulen,
Straßen und öffentlichen Verkehrsmitteln. Es ist aber absurd
zu glauben, dass dafür über eine halbe Milliarde Schilling ausgegeben
werden. Die Detailergebnisse der Zählung werden darüberhinaus
erst mit Ende 2002 ausgearbeitet sein. Zu spät für jede vernünftige
Raumplanung. 1991 regte sich breiter Widerstand gegen die Zählung.
VertreterInnen der kroatischen und der slowenischen Volksgruppe charakterisierten
die Volkszählung als Minderheitenfeststellung und lehnten sie ab.
Der kroatische AkademikerInnenbund rief zum Boykott auf. Antirassistische
Gruppen verurteilten einzelne Fragen, die sich gegen ausländische
Werktätige richteten. Sie sahen die Fragen nach Herkunftsland und
Religion als Bespitzelung zur Erhebung des "AusländerInnenanteils".
Die Fragen nach Wohnungsgröße und Berufstätigkeit ließen
ebenso Ängste vor Repressalien aufkommen: über die Angaben zu
Wohnungsgröße und Zahl der Personen könnte schnell ein
fremdenrechtlich relevanter "Überbelag" der Wohnung festgestellt
werden. Über die Frage nach der Berufstätigkeit kann Arbeitslosigkeit
oder Schwarzarbeit registriert werden. Nicht zuletzt durch die systematische
Überprüfung aller Wohnungen in Österreich (Befragung der
BewohnerInnen, Nachbarn, HausmeisterInnen, HausinhaberInnen) könnten
nicht gemeldete AusländerInnen ausgeforscht werden.
In der Öffentlichkeit wird die Erhebung der Hauptwohnsitze als
Hauptgrund für die Erhebung genannt. Die Ergebnisse der Volkszählung
dienen als Basis für den Finanzausgleich zwischen dem Bund, den Ländern
und den Gemeinden. Jeder Hauptwohnsitz bringt den Gemeinden zwischen 7.000
und 10,500,- an Bundessteuermitteln im Jahr (je nach Größe
der Gemeinde, Wien bekommt als Land etwa 20.000,-). Fragen nach der Aufenthaltsdauer
in einer Wohnung oder Fragen nach dem Arbeitsweg und sozialen Aktivitäten
am Wohnort dienen zur Einordnung des Hauptwohnsitzes. Viele Gemeinden
haben bereits eigene Werbekampagnen gestartet, um BewohnerInnen zur Deklaration
eines Hauptwohnsitzes zu bewegen. Einige Gemeinden bieten sogar Hauptwohnsitzgeschenke
(Gratisparkpickerl u.ä.) an. In strittigen Fragen eines Hauptwohnsitzes
können Gemeinden ein Reklamationsverfahren starten. In solchen Fällen
können betroffene Personen mit weiteren unangehmen und intimen Fragen
der Behörden rechnen. Es stellt sich die Frage, warum die BewohnerInnen
dieses Landes auf solch eine Weise mit den Finanzstreitigkeiten des Staates
belästigt werden.
Die Fragebögen
- Zählungsliste für einen Haushalt: Sie enthält Namen,
Geburtsdaten und Staatsbürgerschaft der Haushaltsmitglieder und
die Wohnsitzfrage. Wer "Hauptwohnsitz" ankreuzt, muss auch
ein Personenblatt ausfüllen. Wer "Nebenwohnsitz" ankreuzt,
kann zur Ausfüllung einer so genannten "Wohnsitzerklärung"
verpflichtet werden. Manche ZählerInnen werden die Zählungsliste
bereits nach den Angaben des Melderegisters vorausgefüllt haben.
Jedenfalls wird die Zählungsliste mit dem Melderegister abgeglichen.
Für nicht oder falsch gemeldete Personen kann das unangenehme Konsequenzen
haben. Sie können sich zwar direkt beim Zählorgan ins Melderegister
eintragen (zumindest in Wien), ihnen droht aber eine Verwaltungsstrafe.
Die Zählungsliste wird von einem Haushaltsmitglied, einer "anderen
auskunftspflichtigen Person" (VermieterIn, WohnungsinhaberIn) oder
ersatzweise von der Gemeinde ausgefüllt (wenn keine Person anzutreffen
war). Die Angaben müssen mit Unterschrift bestätigt werden.
Stichtag für die Angaben in der Zählungsliste ist der 15.
Mai um 1.00 in der früh. Nicht ganz geklärt scheint die Frage,
ob und wie Personen gezählt werden können, die gerade an diesem
Tag keinen Wohnsitz in Österreich aufweisen können (dies gilt
nicht für lediglich vorübergehend abwesende Personen, die
ja noch immer ordentlich gemeldet sein können).
- Personenblatt: Dieser Bogen muss jede Person am Hauptwohnsitz ausfüllen.
Die Behörden behaupten zwar, dass dieser Bogen anonym ausgefüllt
wird, jedoch muss in diesem Bogen das Geburtsdatum eingetragen werden.
Zusammen mit den anderen Angaben (z.B. Adresse der Arbeitsstätte)
kann jede Person eindeutig ausgeforscht werden (sollte überhaupt
das Personenblatt von der Zählungsliste getrennt werden). Auf vier
Seiten müssen demografische Fragen (Familienstand, StaatsbürgerInnenschaft,
Umgangssprache, Anzahl der lebend geborenen Kinder - für Frauen
ab 16 etc.), Fragen zur Bildung (Schulbesuch, Ausbildung), Beruf und
Wirtschaft (Lebensunterhalt, Beruf, wirtschaftliche Zugehörigkeit)
und Fragen zum Arbeitsweg beantwortet werden.
- Wohnungsblatt: Von jedem Wohnungsinhaber ist ein Wohnungsblatt auszufüllen.
Gefragt wird nach Lage und Ausstattung, Wohnungsfläche, Beheizung,
Wohnungsnutzung (Wohnzwecke, Arbeitsstätte), Rechtsgrund der Benützung
(Miete etc.).
- Gebäudeblatt: Für jedes Gebäude ist vom Gebäudeeigentümer
(oder Gebäudeverwaltung) ein Gebäudeblatt mit Fragen zu den
Eigentumsverhältnissen, der Nationalität der BesitzerInnen,
der Gebäudenutzung und zu Sanierungsmaßnahmen auszufüllen.
- Arbeitsstättenblatt: Vom Inhaber oder dem Leiter einer Arbeitsstätte
sind Fragen zur Unternehmensstruktur, zu den Beschäftigten (Männer/Frauen,
AusländerInnen/InländerInnen) und zur Tätigkeit auszufüllen.
- Wohnsitzerklärung: Personen, die mehrere Wohnsitze haben, werden
zur Abgabe der Wohnsitzerklärung verpflichtet. Das Ausfüllen
ist laut Meldegesetz verpflichtend und soll zur Bestimmung von Haupt-
und Nebenwohnsitz dienen. Das Meldegesetz ermöglicht es auch, das
Ausfüllen einer Wohnsitzerklärung grundsätzlich von jedem
Menschen zu verlangen (in der Praxis wird dies nur bei Personen mit
Nebenwohnsitzen verlangt). Da die Bestimmung des Hauptwohnsitzes wesentlich
für den Finanzausgleich zwischen dem Bund und den Gemeinden ist,
war die Formulierung der Fragen in der Wohnsitzerklärung lange
Zeit umkämpft. Manche Gemeinden verlangten umfassende und intime
Fragen zur Bestimmung des Lebensmittelpunktes. Erste Entwürfe des
Innenministeriums enthielten Fragen zum Freundeskreis oder zu Vereinsmitarbeit.
Nach heftigen Protesten von DatenschützerInnen wurden diese Fragen
gestrichen. In der aktuellen Fassung müssen Fragen nach sozialen
Aktivitäten in Gemeinden nur mit ja oder nein beantwortet werden.
Weitere Fragen betreffen die Aufenthaltsdauer in einer Wohnung oder
von wo eine Person den Weg zur Arbeit antritt.
Der Ablauf der Volkszählung
Ende April werden in größeren Gemeinden die BewohnerInnen
mit Hausanschlägen über die Volkszählungstermine informiert.
Aus dem Hausanschlag wird zu entnehmen sein, an welchem Tag das Zählorgan
in ein Wohnhaus kommt (zwischen 17.00 und 21.00 Uhr) und die Zählungsbögen
verteilen will. Für Personen, die nicht anzutreffen sind, werden
die Bögen bei anderen Hausparteien oder dem Hauswart hinterlegt.
Die ZählerInnen müssen sich mit einem Zählausweis der Gemeinde
und mit einem amtlichen Lichtbildausweis legitimieren. Es empfiehlt sich,
die vorgezeigten Ausweise genauestens zu kontrollieren (es soll ja immer
wieder vorkommen, dass sich Personen mit falschen Ausweisen Zutritt zu
Wohnungen verschaffen wollen). Die ZählerInnen haben nicht das Recht
eine Wohnung zu betreten. Es ist weiters nicht notwendig, irgendwelche
Fragen von ZählerInnen zu beantworten. Nichtsdestotrotz erwarten
sich die Behörden, dass die ZählerInnen in die Wohnungen gelassen
werden um dort gemeinsam mit den BewohnerInnen die Bögen auszufüllen.
Mit Stichtag 15. Mai sollen die Bögen dann von allen BewohnerInnen
Österreichs ausgefüllt werden. Jede Person hat das Recht, die
Bögen alleine und unbeeinflusst zu Hause auszufüllen. Ein weiterer
Hausanschlag informiert die BewohnerInnen von Wohnhäusern, an welchem
Tag das Zählorgan kommt (zwischen 16. und 31. Mai) und die ausgefüllten
Bögen einsammelt. Die ZählerInnen werden Ersatzbögen mitnehmen
und die ausgefüllten Bögen an Ort und Stelle überprüfen.
Die ZählerInnen haben die Eintragungen des Melderegisters mit und
vergleichen diese mit den Angaben auf der Zählungsliste. Sollten
sich Falschmeldungen herausstellen, werden diese an Ort und Stelle korrigiert.
Die Gemeinde Wien legt im Vorfeld Wert auf die Feststellung, dass dieser
unbürokratische Vorgang eine Verwaltungsstrafe nach dem Meldegesetz
(bei Falschmeldung) nicht verhindern kann.
Die Gemeinde Wien ersucht HausbewohnerInnen, die zum Abgabetermin nicht
anwesend waren, einen Alternativtermin mit dem Zählorgan telefonisch
zu vereinbaren (auf den Hausanschlägen sind Name und Telefonnummer
der ZählerInnen vermerkt). Die ZählerInnen sollen nach dem Ende
der Zählung die vollständig ausgefüllten Zählpapiere
den Magistratischen Bezirksämtern abgeben. Diese überprüfen
dann endgültig die Angaben der BewohnerInnen mit bestehenden Daten
(insbesondere dem Melderegister). Nicht ganz geklärt ist die Frage,
wie lange die ZählerInnen versuchen werden, nicht angetroffene Personen
anzutreffen. Die Erfahrungen von der Volkszählung 1991 haben gezeigt,
dass die Arbeitsmoral vieler ZählerInnen recht nachlässig war.
Sie wurden kaum in den Wohnhäusern gesehen und gaben die unausgefüllten
Zählpapiere von nicht angetroffenen Personen einfach wieder beim
Bezirksamt ab. Andere ZählerInnen waren da schon dienstbeflissener,
sie erstreckten ihre Zählversuche bis in den Juni. Laut Gesetz ist
es möglich, die Bögen direkt beim Bezirksamt abzugeben. Bei
persönlichen Anfragebeantwortungen meint die Statistik Österreich,
dass es möglich wäre, die Bögen mit der Post zu übermitteln
(die Gemeinde Wien bestreitet diese Möglichkeit in ihren Werbebroschüren),
im Gesetz ist die postalische Übermittlung nicht vorgesehen.
Die Bezirksämter in Wien haben die Möglichkeit bis zur Abgabe
der Bögen an die Statistik Austria (Ende des Sommers) Nacherhebungen
anzustellen. Angesichts von vielen tausenden nichtausgefüllter Zählpapiere
stellt sich die Frage, ob die Bezirksämter die Kapazität haben,
alle betroffenen Personen zum Ausfüllen der Zählpapiere zu laden.
Bei der Volkszählung 1991 hatten die Behörden nicht nur mit
vielen BoykotteurInnen zu tun. Viele tausend Personen waren einfach zum
Zeitpunkt der Zählung am Wohnort nicht anzutreffen. Es ist anzunehmen,
dass in solchen Fällen zumeist eine Ersatzausfüllung anhand
von vorhandenen Daten von den Bezirksämtern (oder den Gemeinden außerhalb
Wiens) durchgeführt wird. In strittigen Fragen bezüglich des
Hauptwohnsitzes (bei Personen, die mehrere Wohnsitze haben), ist jedoch
mit einiger Hartnäckigkeit der Behörden zu rechnen. Einer allfälligen
behördlichen Ladung (mittels eingeschriebenen Brief) wäre Folge
zu leisten. Nach Paragraf 5.3 des Volkszählungsgesetzes sind die
Gemeinden berechtigt, von vorgeladene Personen zu verlangen, die zur "Ausfüllung
der Drucksorten erforderlichen Dokumente und sonstigen Nachweise vorzulegen".
Bei einer Auskunftsverweigerung kann die Behörde eine Strafverfügung
oder ein Straferkenntnis erlassen. Gegen eine Strafverfügung kann
Einspruch erhoben werden, gegen eine Straferkenntnis Berufung. Der weitere
Instanzenzug gegen eine Verwaltungsstrafe kann bis zum Verwaltungs- oder
Verfassungsgerichtshof führen. Dies ist allerdings mit einigen Kosten
verbunden und erfordert eine fundierte rechtliche Betreuung.
Zur weiteren Verwertung der Zählungsbögen bei der Statistik
Österreich findet sich auf den Bögen der wichtige Vermerk, dass,
aus "technischen Gründen", die Bögen nur entlang der
Perforation gefaltet werden dürfen und nur mit blauem oder schwarzem
Stift beschrieben werden dürfen. Zutreffende Kästchen sollen
deutlich angekreuzt werden und außerhalb der Kästchen dürfen
keine Anmerkungen angefügt werden. Die Statistik Österreich
möchte die Bögen maschinell auswerten, jede Verunreinigung von
Bögen würde den geregelten Ablauf der maschinellen Auswertung
stören. Die Bögen müssten dann ersatzweise noch einmal
ausgefüllt werden.
Der geplante Datenverbund
Nach Angaben der Behörden wird diese Volkszählung die letzte
ihrer Art sein. Die Abgleichung der Volkszählung mit dem Melderegister
dient als Vorarbeit für den Aufbau eines elektronischen Zentralen
Melderegisters. Dieses soll dann mit anderen öffentlichen Datenbanken
(Sozialversicherung etc.) verknüpft werden. Die Bundesregierung hat
sich bereits festgelegt, Volkszählungen durch einen Datenverbund
zu ersetzen. Erste Entwürfe zur Verknüpfung der Meldedaten mit
den Sozialversicherungsnummern haben zu Protesten von DatenschützerInnen
geführt. Diese befürchten, dass in Zukunft auch andere Daten
(Gesundheitsdaten, Finanzamt etc.) verknüpft werden sollen.
Der erfolgreiche Volkszählungsboykott 1991
TATblatt
Die Volkszählung von 1991 war von massiven Protesten begleitet.
Linke und linksradikale Gruppen, DatenschützerInnen und viele
Grüne riefen zum offenen Boykott auf. Von Beginn an waren die
OrganisatorInnen der Volkszählung in einer Verteidigungsposition.
Sie konnten den Argumenten der GegnerInnen nur wenig entgegenhalten
(trotz eines großen Werbeaufwandes). Die GegnerInnen argumentierten
mit der fehlenden Anonymität der Zählung, mit der Ungesetzlichkeit
der Zusammenstellung der Fragebögen und mit der GegnerInnenschaft
zu jedweder Bespitzelung der Bevölkerung. Die Breite der Protestbewegung
sowie die Bandbreite der Beteiligungsmöglichkeiten an Boykott
und Sabotage machten es für viele leichter, sich zu beteiligen.
Der Ablauf der Volkszählung bestätigten viele Befürchtungen
der GegnerInnen. Etliche Gemeinden füllten im Voraus die Zählungsbögen
aus, einige Gemeinden ließen sich weiter Fragen an ihre BewohnerInnen
einfallen (in Kuchl/Salzburg wurden z.B. die BewohnerInnen nach
Kreditrückzahlungen befragt), in anderen Gemeinden wurden nur
Ehemänner von Familien zur Ausfüllung der Bögen für
die ganze Familie geladen (die Ehefrauen durften ihre Bögen
selbst nicht ausfüllen) und in manchen Orten wurden die Bögen
von den Gemeinden kopiert und archiviert. All diese Vorgangsweisen
waren rechtlcih nicht gedeckt. Selbst das Statistikamt musste dagegen
bei den Gemeinden protestieren.
Boykott und Sabotage
Die Zeitungen berichteten das sich etliche VolkszählungsgegnerInnen
unter die GemeindezählerInnen gemischt hatten (vor allem in
Wien). Diese gingen dann nach dem Stichtag auf Urlaub und waren
für die Behörden nicht mehr greifbar. Die Gemeinden mussten
für ausgefallenen ZählerInnen Ersatz besorgen.
In Wien wurde ein VolksVERzählungsbüro und -telefon
eingerichtet. In vielen Städten bildeten sich Boykottgruppen.
Die GegnerInnen der Volkszählung propagierten eine ganze Bandbreite
an individuellen Boykottmöglichkeiten, unterschieden wurde
zwischen weichem und hartem Boykott.
"weiche" Bokyottaktionen:
Um die Lesegeräte des Statistikamtes zum Stehen zu bringen
wurde angeregt, die Bögen zu falten, zu knicken, mit allen
möglichen Stiften zu beschriften (verlangt wurde die Ausfüllung
mit einem weichen Bleistift) und generell die Ausfüllung der
Bögen bei Kaffee und Marmeladebrot zu machen. Leute, die sich
zu keinem harten Bokyott entschließen konnten, wurde empfohlen,
die Zählung auf jede mögliche Weise zu erschweren. Generell
sollte ZählerInnen Misstrauen entgegenschlagen. Viele Leute
machten im Mai einfach nicht die Türe auf und meinten, sie
wären nur zum Blumengießen da, wenn sie im Stiegenhaus
von ZählerInnen angetroffen worden sind. Es wurde dazu aufgerufen,
bis zu einer behördlichen Ladung keine Bögen auszufüllen.
Erst bei einer konkreten Strafdrohung nach einer Ladung stellte
sich die Frage nach einem harten Boykott. Einige Leute schickten
ihre Bögen anonymisiert an verschiedene staatliche Stellen
und andere verschickten überhaupt nur leere gepolsterte Kuverts
an die Gemeindeämter (sie argumentierten bei Nachfragen damit,
dass der Zählbogen am Postweg verlorengangen sei). Einige Boykottgruppen
regten an, dass viele Leute manche Fragen gleich ausfüllen
sollten, empfohlen wurde eine Fremdsprache als Umgangssprache und
arbeitslos als Berufsbezeichnung.
"harter" Boykott
Für Personen, die die Zählung offen boykottieren wollten,
wurde ein Rechtshilfefonds eingerichtet. Einige Leute wollten den
Instanzenzug bis zu den Höchstgerichten bestreiten, um die
Rechtswidrigkeit der Zählung nachzuweisen.
Nach dem offiziellen Ende der Zählung im Mai 1991 berichteten
die Zeitungen von breitem Misstrauen, dass den ZählerInnen
entgegenschlugen sei. Ende Juni fehlten der Gemeinde Wien noch 20
Prozent aller Zählblätter (darunter nicht nur viele von
BoykotteurInnen, sondern auch von vielen Anderen, die im Mai einfach
nicht anzutreffen waren). Die Gemeinden kündigten zwar Nachforschungen
an, in der Praxis dürfte das kaum vorgekommen sein. Lediglich
in einzelnen kleinen Gemeinden wurden einige Leute länger belästigt.
Es ist kein Fall bekannt, dass eine Person eine Verwaltungsstrafe
für das Nichtausfüllen der Zählpapiere erhalten hätte.
Zu Beginn des Sommers 1991 hatten die Behörden offenbar entschieden,
die Sache bleiben zu lassen. Die fehlenden Bögen wurden, soweit
möglich, ersatzweise ausgefüllt. Die vielen weichen BoykotteurInnen
wurden so zu harten. Die Behörden legten um die Volkszählung
1991 einen Mantel des Schweigens. Es wurden keine Zahlen veröffentlicht,
wie viele Zählbögen nicht ausgefüllt worden waren.
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Wenig Neues ...
aus TATblatt Nr. +167/168 vom 15. Juni 2001
Wenig neues gibt es zur Volkszählung. Nach Ablauf der Zählperiode
am 31. Mai sind bisher anscheinend keine Personen weiter belästigt
worden. Die Gemeinden bzw. die Magistratischen Bezirksämter
in Wien kämpfen mit ihrem bürokratischen Chaos und mit
dem wachsenden Unmut der Zählorgane. Speziell in den großen
Städten dürften viele ZählerInnen erst jetzt dahinterkommen,
daß ihr Job mehr Arbeit beinhaltet als nur das Austeilen und
Einsammeln der Zählbögen. Die Zählorgane werden von
den Behörden genötigt, die Zählpapiere mit den Meldedaten
der Polizei abzugleichen. Das dürfte sehr zeitaufwendig sein,
speziell wenn ZählerInnen etliche Personen nicht angetroffen
hatten (laut "Die Presse" wurden alleine in Wien 60.000
Personen von den Zählorganen nicht angetroffen). Die Gemeinden
und Bezirksämter verlangen nun, daß die ZählerInnen
die Recherchearbeit übernehmen sollen. Der Unmut darüber
wird durch die Tatsache verstärkt, daß die Zählorgane
für diese Arbeit nicht bezahlt werden. Etliche ZählerInnen
weigern sich bzw. scheißen darauf (in Wien sind schon an die
100 abgesprungen). Verkompliziert wird die Lage dadurch, daß
die Werkverträge der MA 66 in Wien keine Verpflichtung zur
Abgleichung der polizeilichen Meldedaten enthalten. Durchhalten
werden jene ZählerInnen, die entweder viel Zeit haben oder
jene, die auf das Geld angewiesen sind.
Die Gemeindeämter sehen sich zur Zeit außerstande, eigene
Recherchen durchzuführen und werden Mühe haben, die gesammelten
Bögen bis Ende Juli bzw. Ende August an die Statistik Austria
abzuliefern.
Die Arge Daten meldete Ende Mai, daß die Volkszählung
2001 gegen das Datenschutzgesetz verstoße. Die Gemeinden hätten
Daten aus der Meldeevidenz zum Zweck der Volkszählung in automationsunterstützter
Form an die Statistik Austria übermittelt. Nach Meinung der
Arge Daten müsse eine solche Datenanwendung neu registriert
werden und auf den Zählpapieren müßte ein diesbezüglicher
Hinweis (DVR-Nummer) angebracht werden. Die Gemeinden Österreichs
hätten daher die Registrierungs- und Informationspflicht verletzt
und müßten nach dem Datenschutzgesetz verfolgt werden.
In einer Aussendung bestritt die Statistik Austria die Vorwürfe
und behielt sich rechtliche Schritte gegen die Arge Daten vor.
"Wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts
zu befürchten."
(Paul Kiss, ÖVP-Sicherheitssprecher)
aus TATblatt Nr. +166 vom 25. Mai 2001
TATblatt
Mit 2. Mai begann Österreich die Volkszählung. In kleinen
Gemeinden werden die BewohnerInnen in die Gemeindeämter geladen
und dort angehalten, die Zählpapiere gleich auszufüllen.
Erst bei Nachfragen wird es BewohnerInnen freigestellt, die Bögen
nachhause zu nehmen und dort unbeeinflusst auszufüllen. In
den größeren Gemeinden sind Zählorgane unterwegs,
bis 14. Mai sollen sie die Zählpapiere austeilen und ab 16.
Mai wieder einsammeln. Vorgesehen war, dass die Zählorgane
einige Tage vor dem Verteilen der Listen Hausanschläge in den
Wohnhäusern anbringen sollten. In der ersten Maihälfte
häuften sich jedoch die Beschwerden besorgter BürgerInnen,
dass die Zählorgane zum angegebenen Termin nicht kamen oder
überhaupt kein Termin zur Verteilung der Zählpapiere angekündigt
worden war. In manchen Fällen dürften jedoch VolkszählungsgegnerInnen
für das Verschwinden von Hausanschlägen verantwortlich
sein. Die Gemeindeämter und die Hotline von Statistik Austria
wurden mit Anfragen von obrigkeitshörigen BürgerInnen
überschwemmt, die sich Sorgen machten, bei der Zählung
vergessen zu werden. In der Pressekonferenz der Statistik Austria
am 11. Mai war diese Frage das Hauptthema. Volkszählungsprojektleiter
Karl Isamberth beruhigte alle besorgten Menschen damit, dass die
Zählorgane eben etwas später kommen würden. Der 15.
Mai als Stichtag der Volkszählung habe keine wirkliche Bedeutung,
deswegen wäre es auch kein Problem, wenn Zählpapiere nach
dem 15. Mai verteilt werden. Isamberth bestätigte auf Journalistenfragen,
dass einige Zählorgane bereits vor dem Stichtag mit dem Einsammeln
begonnen hätten. Alles kein Problem, so Isamberth. Es sollen
jedoch bereits in Wien ein Dutzend Zählorgane wieder abgezogen
worden sein.
In der Pressekonferenz berichtete Isamberth, dass zwei Fragen in
den Zählpapieren auf besonderen Widerstand stoßen: die
Frage nach der Religionszugehörigkeit und die Frage nach der
Telefonnummer des Arbeitgebers. Den Zählorganen dürfte
es sehr schwer fallen zu argumentieren, warum Telefonnummern eine
statistische Relevanz haben. Isamberth überraschte mit der
Aussage, dass die Gemeinden keine Befugnis hätten, die Richtigkeit
der Angaben in den Zählpapieren zu erkunden. Das würde
heißen, dass Falschausfüllen de facto straffrei gestellt
werden würde, weil eben nur die Gemeinden eine solche Falschausfüllung
eventuell aufdecken könnten. Die Statistik Austria kann das
nicht mehr zurückverfolgen, da sie die Zählpapiere ja
angeblich gleich nach Einlangen anonymisiert. Laut Volkszählungsgesetz
sind die Gemeinden verpflichtet, die Vollzähligkeit und Vollständigkeit
der Zählpapiere zu überprüfen. Dafür dürfen
sie "die den Gemeinden zur Verfügung stehenden Verwaltungsdaten"
heranziehen (Volkszählungsgesetz, Paragraf 6.2). Die Frage
ist also, ob zur Vollständigkeit eines Zählpapiers auch
die Richtigkeit der Angaben dazugehört. VolkszählungsgegnerInnen
weisen darauf hin, dass einige Fragen de facto nicht auf eine Richtigkeit
überprüft werden können. Die Frage nach der Religionszugehörigkeit
bedeutet nicht, dass damit die Mitgliedschaft in einer eingetragenen
Religionsgemeinschaft gemeint ist. Daher ist es zulässig und
richtig, sich zu einer wie immer gearteten Religion zu bekennen,
wenn eine Person sich eben dieser zugehörig fühlt. Auf
der Website von www.volxzaehlung.at/ bekennen sich einige Personen
als Jedi oder zur Zensiten-Religion (Zensit = volksgezählter
Bewohner Österreichs). Die Frage nach einer möglichst
genauen Berufsbezeichnung spornt die Fantasie vieler Menschen an.
Ein Standard-Journalist bezeichnete sich als "Computertastentipper",
andere Personen entschieden sich für Berufsbezeichnungen wie
"VolkszählungsorganquälerIn", "ÖsterreichvernadererIn",
"SauerstoffinkohlendioxidumwandlerIn"; (für AtmerInnen)
oder "LeuteschinderIn"; (für Chefs, etc.).
Die Bezirksämter in Wien sind mit der Menge an Arbeit zur
Volkszählung deutlich überfordert. Die Auskünfte,
die an Zählorgane oder betroffene BewohnerInnen gegeben werden,
sind teilweise unrichtig oder widersprechen den Angaben der zentralen
Hotline der Statistik Austria. Zahlreiche Arbeitsschritte sind bürokratische
Leerläufe. Wenn beispielsweise eine Person ihre Zählpapiere
dem Bezirksamt sendet, übergibt diese die Papiere dem Zählorgan,
das sie auf Vollständigkeit zu prüfen hat und dann wieder
dem Amt zurückgibt - wo dann nochmals die Vollständigkeit
kontrolliert wird. Die Bediensteten der Bezirksämter müssen
neben der Volkszählung auch die normalen Amtsgeschäfte
weiterführen. Die ständigen Anfragen von besorgten BürgerInnen
können mit der Zeit ganz schön nerven. Einige VolkszählungsgegnerInnen
nerven die Gemeinden darüber hinaus mit Honorarnoten, die sie
für den Aufwand des Ausfüllens ausstellen.
Ein Volkszählungsgegner beschreibt die Stimmung in den Bezirksämtern
in Wien mit "aggressiv bis verzweifelt". Die Bediensteten
hätten einfach keine Zeit für die Verfolgung einzelner
VolkszählungsverweigerInnen. Den Behörden dürfte
es reichen, die korrekten Wohnadressen zu ermitteln. Skeptische
BürgerInnen sollten einfach eine Ladung abwarten und sich nicht
weiter um die Volkszählung kümmern. Keine Person sei verpflichtet,
sich aktiv um die Zählpapiere zu kümmern (nur die Verweigerung
der Auskunft ist strafbar). Wenn die Volkszählungsinstitutionen
am Zählpapier interessiert seien, würden sie sich schon
melden. Erst nach Erhalt ein einer eingeschriebenen Ladung sind
die Betroffenen verpflichtet, zur Gemeinde zu kommen und die Zählpapiere
auszufüllen.
Die Zählorgane sind ebenfalls frustriert. Die Gemeinden hatten
ihnen einen einfachen und angenehmen Nebenverdienst versprochen.
In der Realität wurden sie mit völlig unaktuellen Meldelisten
ausgestattet. Die Bezahlung der Zählorgane richtet sich nach
den Personen laut Meldeliste (pro Zähler etwa 150 Personen
= ca. 8250,-). Wenn nun eine große Anzahl von Personen auf
der Meldeliste wegen Übersiedlung entfallen, so entfällt
auch die Bezahlung für diese Personen. Den Zählorganen
bleibt nur die unbezahlte Arbeit für die Korrektur des Melderegisters.
Einige VolkszählungskritikerInnen rufen nun die Zählorgane
zu Kampfmaßnahmen für eine Pauschalvergütung auf.
Die Gemeinde Wien fordert von ihren Zählorganen eine genaue
Dokumentation über die besuchten BewohnerInnen auszufüllen.
Neben den persönlichen Daten der ZensitInnen (Name, Adresse)
sollen in diese Dokumentation auch Tag und Uhrzeit des Kontaktes
mit ZensitInnen sowie ein "Bericht" ausgefüllt werden.
Im "Bericht" sollen die Zählorgane nicht weiter definierte
Angaben machen, wie zum Beispiel: Schwierigkeiten mit dem zu Zählenden,
niemanden angetroffen etc. Den Zählorganen ist es eigentlich
freigestellt, welche Beobachtungen sie vermerken und ans Magistrat
weiterleiten. Es stellt sich die Frage nach der rechtlichen Grundlage
dieser Bespitzelung und die Frage, wie diese Informationen weiter
verwertet werden.
GegnerInnen der Volkszählung vertreten die Meinung, dass die
Zählpapiere nicht mit Bleistift oder schwarzem/blauem Kugelschreiber
ausgefüllt werden müssen. Die entsprechende Aufforderung
auf den Zählpapieren sei eine unhöflich formulierten Bitte,
der nicht unbedingt entsprochen werden muss. Das Ausfüllen
mittels eines dicken Filzstiftes oder roten Kugelschreibers habe
zur Folge, dass ein Zählorgan oder ein Bediensteter der Gemeinde
die Bögen neu ausfüllen müsse (damit die Lesegeräte
der Statistik Austria die Zählpapiere einlesen können).
Mittlerweile fand sich doch ein Einzelfall, wo eine Person wegen
des Boykotts der Volkszählung 1991 eine Verwaltungsstrafe erhielt.
Im März 1992 erließ die Bezirkshauptmannschaft Rohrbach
in Oberösterreich ein Straferkenntnis gegen einen Boykotteur:
ATS 440, - für den Totalboykott der Volkszählung 1991.
Das Straferkenntnis wurde später vom Unabhängigen Verwaltungssenat
Oberösterreich bestätigt. Eine Person hatte die Abgabe
der Zählpapiere trotz Aufforderung der zuständigen Gemeinde
verweigert, da er die Volkszählung für Verfassungswidrig
hielt. Die anderen tausenden Boykotteure blieben von Verwaltungsstrafen
unbehelligt.
Am 21. Mai meldete das Innenministerium, dass bereits 5600 Reklamationen
gegen Zuordnungen des Hauptwohnsitzes eingelangt sind. Die Gemeinden
kämpfen verzweifelt um Hauptwohnsitze, da dies die Grundlage
für den Finanzausgleich ist (je nach EinwohnerInnenzahl bekommen
die Gemeinden zwischen 7000 und 25000 Schilling jährlich für
jeden Hauptwohnsitz). Bei der Volkszählung 1991 gab es rund
120.000 Streitfälle zwischen den Gemeinden. Diese wurden vom
Statistischen Zentralamt erledigt. Diesmal erhalten die involvierten
Gemeinden allerdings Parteienstellung, was die Erledigung der Streitfälle
(und damit die Auswertung der Volkszählungspapiere) erheblich
verkompliziert und in die Länge zieht.
Weiterführende Informationen zur Volkszählung und dem
in Aufbau befindlichen Zentralen Melderegister (ZMR) finden sich
auf der Website >>>www.volxzaehlung.at.
Das Innenministerium hat ein eigenes Infotelefon zum ZMR eingerichtet:
(01) 53126-2336 (täglich von 8 bis 15 Uhr).
Der Projektleiter der Volkszählung bei der Statistik Austria
steht für Anfragen zur Verfügung: Karl Isamberth, Tel.
(01) 71128-7240, E-Mail: karl.isamberth@statistik.gv.at
Die Gemeinden und die Magistratischen Bezirksämter in Wien
haben eigene Volkszählungstelefone eingerichtet, die Nummern
finden sich in den regionalen Werbeblättern.
Aktivitäten rund um die Volkszählung
volxzaehlung.at
Seit 21. April ist die Website >>>volxzaehlung.at
online. Die BetreiberInnen sehen ihre Seite als "Diskussionsbeitrag
zur Debatte um Grundrechte und Datenschutz". Sie sehen die
Volkszählung als eine Einschränkung der Grundrechte und
wollen mit ihrer Website zu einer Diskussion über "alternativer
Standpunkte" anregen. Die Website bietet umfassende Informationen
zur geplanten Zählung, zum Ablauf, zu geplanten Gegenaktivitäten
und ein offenes Diskussionsforum. Die BetreiberInnen von volxzaehlung.at
legen Wert auf die Feststellung, dass sie keinesfalls zum Gesetzesbruch
auffordern wollen.
Volkszählungssendung auf >>>Orange
94,0
Radio Widerhall bringt am Freitag, den 27. April (um 19.30 Uhr)
einen Beitrag zur Volkszählung 2001. In der Sendung werden
der Vorsitzende der Datenschutzkommission, Prof. Herbert Haller,
und der Obmann der >>>ARGE
DATEN, Dr. Hans Zeger, zu Wort kommen. Die beiden werden zu
prinzipiellen rechtlichen Aspekten und der Sinnhaftigkeit der Zählung
sprechen. Weiters soll auch ein anonymes Zählorgan zu Wort
kommen, das über die eigenen Erfahrungen von den Zuständen
hinter den Kulissen berichten wird.
Straßenfest in Wien
Am 9. Mai wird es ab 14.00 Uhr beim Victor Adler-Markt in Wien
ein Volkszählungs-Straßentheater geben. Neben Straßentheater
sind Musik, Infotische und viel Spektakel geplant. Dazu sind noch
viele fleißige AktivistInnen nötig, die möglichst
zum Vorbereitungstreffen am 27. April kommen sollen. Das Treffen
findet im Infoladen 10 im EKH um 19.00 Uhr statt - 1100 Wien, Wielandgasse
2-4.
Grüne
"Unnötig, unwürdig und unsinnig" bezeichnete
die Grüne Gemeinderätin Jutta Sander (Wien) die Volkszählung
in einer Pressekonferenz am 18. April. Sie forderte zwar nicht zum
Boykott der Zählung auf, "aber die kritischen BürgerInnen
sollen ihre Fantasie spielen lassen". Gemeinderätin Sander
regte das "mündige, fantasievolle Ausfüllen"
der Bögen an und zerrieß in einer symbolischen Aktion
während der Pressekonferenz ein Personenblatt. Sander verwies
auf die Strafdrohung für VerweigerInnen und meinte dazu, dass
bei der letzten Zählung 1991 kein einziges Verwaltungsstrafverfahren
gegen Boykotteure eingeleitet worden war. Generell solle den Zählorganen
ein "gesundes Misstrauen" entgegengebracht werden. Für
Totalboykotteure regte Sander an, sich vor dem 15. Mai (dem Stichtag
der Zählung) abzumelden und sich drei Tage später wieder
anzumelden - das erspare die sinnlose Zählung.
fill-out-party
Die Linke Liste Alsergrund veranstaltet am 20. Mai im Cafe Dogma
(1090 Wien, Lichtentalergasse 20) eine "fillout-party".
"Begleitet von ausfüllender Musik" erhält jede
Person, die einen Volkszählungsbogen mithat und ihn gemeinschaftlich
ausfüllt, ein Gratisgetränk.
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Mündige BürgerInnen fragen nach
Die Gemeinden und das Statistikamt bieten zur Volkszählung
eine Vielzahl von Informationstelefonen und anderen Kontaktmöglichkeiten.
Mündige BürgerInnen können sich dort direkt an die
Verantwortlichen wenden, um ihre Fragen und Beschwerden loszuwerden.
Bei der Statistik Österreich ist Projektleiter Karl Isamberth
für Fragen zuständig: Tel. 71128-7240
E-Mail: karl.isamberth@statistik.gv.at
Für Wien organisiert das Statistische Amt (MA 66) die Volkszählung,
die Info-Hotline hat die Nummer: 4000-88680 (Mo bis Fr 9.00 bis
18.00),
E-Mail: volkszaehlung@wien.gv.at
Der Leiter der Volkszählung, Dr. Franz Satzinger, hat die Nummer
4000-88611.
In den einzelnen Bezirksämtern sind Volkszählungsgruppen
als Koordinationsstellen für die ZählerInnen und die Kontrolle
eingerichtet worden (die Telefonnummern sind im Telefonbuch zu finden).
In anderen Gemeinden sind die zuständigen Gemeindeämter
für die Durchführung der Volkszählung verantwortlich.
Auf der Website von Statistik Österreich finden sich die offiziellen
Informationen zur Zählung (inklusive der Zählpapiere und
der Gesetzestexte): >>>www.statistik.at
oder >>>www.grosszaehlung.at
Die Gemeinde Wien bietet ihre Informationen auf der Seite >>>www.wien.at
an.
Der Infoladen 10 in Wien hat eine Info-Sammlung zu den Aktivitäten
bei der Volkszählung 1991 - Infobroschüre, Flugblätter,
Texte, Zeitungsartikel. Infoladen 10, Wien, Wielandgasse 2-4, Portiersloge
im EKH, Öffnungszeiten: Mi, Do, Fr und Sa von 16.00 bis 20.00.
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