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Schleppnetzfahndung
für das zentrale Melderegister

Im kommenden Mai werden viele tausend VolkszählerInnen ausschwärmen um den Datenhunger der Behörden zu stillen. Diesesmal wird nicht einmal der Anschein der Anonymität gewahrt. Für den Aufbau eines zentralen Melderegisters wird eine "Parallelaktion" durchgeführt. Die VolkszählerInnen führen eine Schleppnetzfahndung zur Korrektur des Meldeverzeichnisses durch.

TATblatt

Alle zehn Jahre findet in Österreich eine Volkszählung statt. Im Auftrag des Bundes führen die Gemeinden die Erhebungen durch. In größeren Gemeinden verteilen ZählerInnen zwischen 2. und 14. Mai die Fragebögen. In der zweiten Maihälfte werden die ausgefüllten Bögen wieder abgesammelt. Die ZählerInnen haben dabei den Auftrag, zu kontrollieren, ob alle Bögen richtig ausgefüllt sind. In Wien werden etwa 9.000 ZählerInnen unterwegs sein. Jede Person betreut etwa 50 Haushalte mit 150 BewohnerInnen. Die ZählerInnen sind zumeist Freiwillige (Gemeindebedienstete, Studierende usw.), die sich einen Zuverdienst verdienen wollen (ATS 8.500,- brutto). Es werden sich jedoch, so wie bei der letzten Volkszählung 1991, einige zwangsverpflichtete Gemeindebedienstete unter den ZählerInnen befinden.

Die VolkszählerInnen sind beauftragt, eigene Wahrnehmungen anzustellen, d.h. sie werden Leute, die zu Hause erreichbar sind, befragen, nach weiteren MitbewohnerInnen forschen und die Lage der Wohnung erkunden. Bei der Volkszählung 1991 erhielten ZählerInnen in Wien eine Sonderprämie von ATS 70,- für jede aufgespürte Person, die nicht ordentlich gemeldet war.

In kleineren Gemeinden werden die BewohnerInnen zu den Gemeindeämtern geladen um dort die Bögen auszufüllen (jede Person hat allerdings das Recht, die Bögen mitzunehmen und zuhause auszufüllen). Die Teilnahme an der Volkszählung ist gesetzlich verpflichtend. Nicht- oder Falschantworten können mit Verwaltungsstrafen von bis zu ATS 30.000,- und /oder sechs Wochen Arrest geahndet werden (wobei Freiheitstrafen in so einem Fall extrem unwahrscheinlich sind).

Worum geht es bei der Volkszählung?

Angeblich geht es bei der Volkszählung um die Planung von Schulen, Straßen und öffentlichen Verkehrsmitteln. Es ist aber absurd zu glauben, dass dafür über eine halbe Milliarde Schilling ausgegeben werden. Die Detailergebnisse der Zählung werden darüberhinaus erst mit Ende 2002 ausgearbeitet sein. Zu spät für jede vernünftige Raumplanung. 1991 regte sich breiter Widerstand gegen die Zählung. VertreterInnen der kroatischen und der slowenischen Volksgruppe charakterisierten die Volkszählung als Minderheitenfeststellung und lehnten sie ab. Der kroatische AkademikerInnenbund rief zum Boykott auf. Antirassistische Gruppen verurteilten einzelne Fragen, die sich gegen ausländische Werktätige richteten. Sie sahen die Fragen nach Herkunftsland und Religion als Bespitzelung zur Erhebung des "AusländerInnenanteils". Die Fragen nach Wohnungsgröße und Berufstätigkeit ließen ebenso Ängste vor Repressalien aufkommen: über die Angaben zu Wohnungsgröße und Zahl der Personen könnte schnell ein fremdenrechtlich relevanter "Überbelag" der Wohnung festgestellt werden. Über die Frage nach der Berufstätigkeit kann Arbeitslosigkeit oder Schwarzarbeit registriert werden. Nicht zuletzt durch die systematische Überprüfung aller Wohnungen in Österreich (Befragung der BewohnerInnen, Nachbarn, HausmeisterInnen, HausinhaberInnen) könnten nicht gemeldete AusländerInnen ausgeforscht werden.

In der Öffentlichkeit wird die Erhebung der Hauptwohnsitze als Hauptgrund für die Erhebung genannt. Die Ergebnisse der Volkszählung dienen als Basis für den Finanzausgleich zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden. Jeder Hauptwohnsitz bringt den Gemeinden zwischen 7.000 und 10,500,- an Bundessteuermitteln im Jahr (je nach Größe der Gemeinde, Wien bekommt als Land etwa 20.000,-). Fragen nach der Aufenthaltsdauer in einer Wohnung oder Fragen nach dem Arbeitsweg und sozialen Aktivitäten am Wohnort dienen zur Einordnung des Hauptwohnsitzes. Viele Gemeinden haben bereits eigene Werbekampagnen gestartet, um BewohnerInnen zur Deklaration eines Hauptwohnsitzes zu bewegen. Einige Gemeinden bieten sogar Hauptwohnsitzgeschenke (Gratisparkpickerl u.ä.) an. In strittigen Fragen eines Hauptwohnsitzes können Gemeinden ein Reklamationsverfahren starten. In solchen Fällen können betroffene Personen mit weiteren unangehmen und intimen Fragen der Behörden rechnen. Es stellt sich die Frage, warum die BewohnerInnen dieses Landes auf solch eine Weise mit den Finanzstreitigkeiten des Staates belästigt werden.

Die Fragebögen

  • Zählungsliste für einen Haushalt: Sie enthält Namen, Geburtsdaten und Staatsbürgerschaft der Haushaltsmitglieder und die Wohnsitzfrage. Wer "Hauptwohnsitz" ankreuzt, muss auch ein Personenblatt ausfüllen. Wer "Nebenwohnsitz" ankreuzt, kann zur Ausfüllung einer so genannten "Wohnsitzerklärung" verpflichtet werden. Manche ZählerInnen werden die Zählungsliste bereits nach den Angaben des Melderegisters vorausgefüllt haben. Jedenfalls wird die Zählungsliste mit dem Melderegister abgeglichen. Für nicht oder falsch gemeldete Personen kann das unangenehme Konsequenzen haben. Sie können sich zwar direkt beim Zählorgan ins Melderegister eintragen (zumindest in Wien), ihnen droht aber eine Verwaltungsstrafe. Die Zählungsliste wird von einem Haushaltsmitglied, einer "anderen auskunftspflichtigen Person" (VermieterIn, WohnungsinhaberIn) oder ersatzweise von der Gemeinde ausgefüllt (wenn keine Person anzutreffen war). Die Angaben müssen mit Unterschrift bestätigt werden.
    Stichtag für die Angaben in der Zählungsliste ist der 15. Mai um 1.00 in der früh. Nicht ganz geklärt scheint die Frage, ob und wie Personen gezählt werden können, die gerade an diesem Tag keinen Wohnsitz in Österreich aufweisen können (dies gilt nicht für lediglich vorübergehend abwesende Personen, die ja noch immer ordentlich gemeldet sein können).
  • Personenblatt: Dieser Bogen muss jede Person am Hauptwohnsitz ausfüllen. Die Behörden behaupten zwar, dass dieser Bogen anonym ausgefüllt wird, jedoch muss in diesem Bogen das Geburtsdatum eingetragen werden. Zusammen mit den anderen Angaben (z.B. Adresse der Arbeitsstätte) kann jede Person eindeutig ausgeforscht werden (sollte überhaupt das Personenblatt von der Zählungsliste getrennt werden). Auf vier Seiten müssen demografische Fragen (Familienstand, StaatsbürgerInnenschaft, Umgangssprache, Anzahl der lebend geborenen Kinder - für Frauen ab 16 etc.), Fragen zur Bildung (Schulbesuch, Ausbildung), Beruf und Wirtschaft (Lebensunterhalt, Beruf, wirtschaftliche Zugehörigkeit) und Fragen zum Arbeitsweg beantwortet werden.
  • Wohnungsblatt: Von jedem Wohnungsinhaber ist ein Wohnungsblatt auszufüllen. Gefragt wird nach Lage und Ausstattung, Wohnungsfläche, Beheizung, Wohnungsnutzung (Wohnzwecke, Arbeitsstätte), Rechtsgrund der Benützung (Miete etc.).
  • Gebäudeblatt: Für jedes Gebäude ist vom Gebäudeeigentümer (oder Gebäudeverwaltung) ein Gebäudeblatt mit Fragen zu den Eigentumsverhältnissen, der Nationalität der BesitzerInnen, der Gebäudenutzung und zu Sanierungsmaßnahmen auszufüllen.
  • Arbeitsstättenblatt: Vom Inhaber oder dem Leiter einer Arbeitsstätte sind Fragen zur Unternehmensstruktur, zu den Beschäftigten (Männer/Frauen, AusländerInnen/InländerInnen) und zur Tätigkeit auszufüllen.
  • Wohnsitzerklärung: Personen, die mehrere Wohnsitze haben, werden zur Abgabe der Wohnsitzerklärung verpflichtet. Das Ausfüllen ist laut Meldegesetz verpflichtend und soll zur Bestimmung von Haupt- und Nebenwohnsitz dienen. Das Meldegesetz ermöglicht es auch, das Ausfüllen einer Wohnsitzerklärung grundsätzlich von jedem Menschen zu verlangen (in der Praxis wird dies nur bei Personen mit Nebenwohnsitzen verlangt). Da die Bestimmung des Hauptwohnsitzes wesentlich für den Finanzausgleich zwischen dem Bund und den Gemeinden ist, war die Formulierung der Fragen in der Wohnsitzerklärung lange Zeit umkämpft. Manche Gemeinden verlangten umfassende und intime Fragen zur Bestimmung des Lebensmittelpunktes. Erste Entwürfe des Innenministeriums enthielten Fragen zum Freundeskreis oder zu Vereinsmitarbeit. Nach heftigen Protesten von DatenschützerInnen wurden diese Fragen gestrichen. In der aktuellen Fassung müssen Fragen nach sozialen Aktivitäten in Gemeinden nur mit ja oder nein beantwortet werden. Weitere Fragen betreffen die Aufenthaltsdauer in einer Wohnung oder von wo eine Person den Weg zur Arbeit antritt.

Der Ablauf der Volkszählung

Ende April werden in größeren Gemeinden die BewohnerInnen mit Hausanschlägen über die Volkszählungstermine informiert. Aus dem Hausanschlag wird zu entnehmen sein, an welchem Tag das Zählorgan in ein Wohnhaus kommt (zwischen 17.00 und 21.00 Uhr) und die Zählungsbögen verteilen will. Für Personen, die nicht anzutreffen sind, werden die Bögen bei anderen Hausparteien oder dem Hauswart hinterlegt. Die ZählerInnen müssen sich mit einem Zählausweis der Gemeinde und mit einem amtlichen Lichtbildausweis legitimieren. Es empfiehlt sich, die vorgezeigten Ausweise genauestens zu kontrollieren (es soll ja immer wieder vorkommen, dass sich Personen mit falschen Ausweisen Zutritt zu Wohnungen verschaffen wollen). Die ZählerInnen haben nicht das Recht eine Wohnung zu betreten. Es ist weiters nicht notwendig, irgendwelche Fragen von ZählerInnen zu beantworten. Nichtsdestotrotz erwarten sich die Behörden, dass die ZählerInnen in die Wohnungen gelassen werden um dort gemeinsam mit den BewohnerInnen die Bögen auszufüllen.

Mit Stichtag 15. Mai sollen die Bögen dann von allen BewohnerInnen Österreichs ausgefüllt werden. Jede Person hat das Recht, die Bögen alleine und unbeeinflusst zu Hause auszufüllen. Ein weiterer Hausanschlag informiert die BewohnerInnen von Wohnhäusern, an welchem Tag das Zählorgan kommt (zwischen 16. und 31. Mai) und die ausgefüllten Bögen einsammelt. Die ZählerInnen werden Ersatzbögen mitnehmen und die ausgefüllten Bögen an Ort und Stelle überprüfen. Die ZählerInnen haben die Eintragungen des Melderegisters mit und vergleichen diese mit den Angaben auf der Zählungsliste. Sollten sich Falschmeldungen herausstellen, werden diese an Ort und Stelle korrigiert. Die Gemeinde Wien legt im Vorfeld Wert auf die Feststellung, dass dieser unbürokratische Vorgang eine Verwaltungsstrafe nach dem Meldegesetz (bei Falschmeldung) nicht verhindern kann.

Die Gemeinde Wien ersucht HausbewohnerInnen, die zum Abgabetermin nicht anwesend waren, einen Alternativtermin mit dem Zählorgan telefonisch zu vereinbaren (auf den Hausanschlägen sind Name und Telefonnummer der ZählerInnen vermerkt). Die ZählerInnen sollen nach dem Ende der Zählung die vollständig ausgefüllten Zählpapiere den Magistratischen Bezirksämtern abgeben. Diese überprüfen dann endgültig die Angaben der BewohnerInnen mit bestehenden Daten (insbesondere dem Melderegister). Nicht ganz geklärt ist die Frage, wie lange die ZählerInnen versuchen werden, nicht angetroffene Personen anzutreffen. Die Erfahrungen von der Volkszählung 1991 haben gezeigt, dass die Arbeitsmoral vieler ZählerInnen recht nachlässig war. Sie wurden kaum in den Wohnhäusern gesehen und gaben die unausgefüllten Zählpapiere von nicht angetroffenen Personen einfach wieder beim Bezirksamt ab. Andere ZählerInnen waren da schon dienstbeflissener, sie erstreckten ihre Zählversuche bis in den Juni. Laut Gesetz ist es möglich, die Bögen direkt beim Bezirksamt abzugeben. Bei persönlichen Anfragebeantwortungen meint die Statistik Österreich, dass es möglich wäre, die Bögen mit der Post zu übermitteln (die Gemeinde Wien bestreitet diese Möglichkeit in ihren Werbebroschüren), im Gesetz ist die postalische Übermittlung nicht vorgesehen.

Die Bezirksämter in Wien haben die Möglichkeit bis zur Abgabe der Bögen an die Statistik Austria (Ende des Sommers) Nacherhebungen anzustellen. Angesichts von vielen tausenden nichtausgefüllter Zählpapiere stellt sich die Frage, ob die Bezirksämter die Kapazität haben, alle betroffenen Personen zum Ausfüllen der Zählpapiere zu laden. Bei der Volkszählung 1991 hatten die Behörden nicht nur mit vielen BoykotteurInnen zu tun. Viele tausend Personen waren einfach zum Zeitpunkt der Zählung am Wohnort nicht anzutreffen. Es ist anzunehmen, dass in solchen Fällen zumeist eine Ersatzausfüllung anhand von vorhandenen Daten von den Bezirksämtern (oder den Gemeinden außerhalb Wiens) durchgeführt wird. In strittigen Fragen bezüglich des Hauptwohnsitzes (bei Personen, die mehrere Wohnsitze haben), ist jedoch mit einiger Hartnäckigkeit der Behörden zu rechnen. Einer allfälligen behördlichen Ladung (mittels eingeschriebenen Brief) wäre Folge zu leisten. Nach Paragraf 5.3 des Volkszählungsgesetzes sind die Gemeinden berechtigt, von vorgeladene Personen zu verlangen, die zur "Ausfüllung der Drucksorten erforderlichen Dokumente und sonstigen Nachweise vorzulegen". Bei einer Auskunftsverweigerung kann die Behörde eine Strafverfügung oder ein Straferkenntnis erlassen. Gegen eine Strafverfügung kann Einspruch erhoben werden, gegen eine Straferkenntnis Berufung. Der weitere Instanzenzug gegen eine Verwaltungsstrafe kann bis zum Verwaltungs- oder Verfassungsgerichtshof führen. Dies ist allerdings mit einigen Kosten verbunden und erfordert eine fundierte rechtliche Betreuung.

Zur weiteren Verwertung der Zählungsbögen bei der Statistik Österreich findet sich auf den Bögen der wichtige Vermerk, dass, aus "technischen Gründen", die Bögen nur entlang der Perforation gefaltet werden dürfen und nur mit blauem oder schwarzem Stift beschrieben werden dürfen. Zutreffende Kästchen sollen deutlich angekreuzt werden und außerhalb der Kästchen dürfen keine Anmerkungen angefügt werden. Die Statistik Österreich möchte die Bögen maschinell auswerten, jede Verunreinigung von Bögen würde den geregelten Ablauf der maschinellen Auswertung stören. Die Bögen müssten dann ersatzweise noch einmal ausgefüllt werden.

Der geplante Datenverbund

Nach Angaben der Behörden wird diese Volkszählung die letzte ihrer Art sein. Die Abgleichung der Volkszählung mit dem Melderegister dient als Vorarbeit für den Aufbau eines elektronischen Zentralen Melderegisters. Dieses soll dann mit anderen öffentlichen Datenbanken (Sozialversicherung etc.) verknüpft werden. Die Bundesregierung hat sich bereits festgelegt, Volkszählungen durch einen Datenverbund zu ersetzen. Erste Entwürfe zur Verknüpfung der Meldedaten mit den Sozialversicherungsnummern haben zu Protesten von DatenschützerInnen geführt. Diese befürchten, dass in Zukunft auch andere Daten (Gesundheitsdaten, Finanzamt etc.) verknüpft werden sollen.

 


 

Der erfolgreiche Volkszählungsboykott 1991

TATblatt

Die Volkszählung von 1991 war von massiven Protesten begleitet. Linke und linksradikale Gruppen, DatenschützerInnen und viele Grüne riefen zum offenen Boykott auf. Von Beginn an waren die OrganisatorInnen der Volkszählung in einer Verteidigungsposition. Sie konnten den Argumenten der GegnerInnen nur wenig entgegenhalten (trotz eines großen Werbeaufwandes). Die GegnerInnen argumentierten mit der fehlenden Anonymität der Zählung, mit der Ungesetzlichkeit der Zusammenstellung der Fragebögen und mit der GegnerInnenschaft zu jedweder Bespitzelung der Bevölkerung. Die Breite der Protestbewegung sowie die Bandbreite der Beteiligungsmöglichkeiten an Boykott und Sabotage machten es für viele leichter, sich zu beteiligen. Der Ablauf der Volkszählung bestätigten viele Befürchtungen der GegnerInnen. Etliche Gemeinden füllten im Voraus die Zählungsbögen aus, einige Gemeinden ließen sich weiter Fragen an ihre BewohnerInnen einfallen (in Kuchl/Salzburg wurden z.B. die BewohnerInnen nach Kreditrückzahlungen befragt), in anderen Gemeinden wurden nur Ehemänner von Familien zur Ausfüllung der Bögen für die ganze Familie geladen (die Ehefrauen durften ihre Bögen selbst nicht ausfüllen) und in manchen Orten wurden die Bögen von den Gemeinden kopiert und archiviert. All diese Vorgangsweisen waren rechtlcih nicht gedeckt. Selbst das Statistikamt musste dagegen bei den Gemeinden protestieren.

Boykott und Sabotage

Die Zeitungen berichteten das sich etliche VolkszählungsgegnerInnen unter die GemeindezählerInnen gemischt hatten (vor allem in Wien). Diese gingen dann nach dem Stichtag auf Urlaub und waren für die Behörden nicht mehr greifbar. Die Gemeinden mussten für ausgefallenen ZählerInnen Ersatz besorgen.

In Wien wurde ein VolksVERzählungsbüro und -telefon eingerichtet. In vielen Städten bildeten sich Boykottgruppen. Die GegnerInnen der Volkszählung propagierten eine ganze Bandbreite an individuellen Boykottmöglichkeiten, unterschieden wurde zwischen weichem und hartem Boykott.

"weiche" Bokyottaktionen:

Um die Lesegeräte des Statistikamtes zum Stehen zu bringen wurde angeregt, die Bögen zu falten, zu knicken, mit allen möglichen Stiften zu beschriften (verlangt wurde die Ausfüllung mit einem weichen Bleistift) und generell die Ausfüllung der Bögen bei Kaffee und Marmeladebrot zu machen. Leute, die sich zu keinem harten Bokyott entschließen konnten, wurde empfohlen, die Zählung auf jede mögliche Weise zu erschweren. Generell sollte ZählerInnen Misstrauen entgegenschlagen. Viele Leute machten im Mai einfach nicht die Türe auf und meinten, sie wären nur zum Blumengießen da, wenn sie im Stiegenhaus von ZählerInnen angetroffen worden sind. Es wurde dazu aufgerufen, bis zu einer behördlichen Ladung keine Bögen auszufüllen. Erst bei einer konkreten Strafdrohung nach einer Ladung stellte sich die Frage nach einem harten Boykott. Einige Leute schickten ihre Bögen anonymisiert an verschiedene staatliche Stellen und andere verschickten überhaupt nur leere gepolsterte Kuverts an die Gemeindeämter (sie argumentierten bei Nachfragen damit, dass der Zählbogen am Postweg verlorengangen sei). Einige Boykottgruppen regten an, dass viele Leute manche Fragen gleich ausfüllen sollten, empfohlen wurde eine Fremdsprache als Umgangssprache und arbeitslos als Berufsbezeichnung.

"harter" Boykott

Für Personen, die die Zählung offen boykottieren wollten, wurde ein Rechtshilfefonds eingerichtet. Einige Leute wollten den Instanzenzug bis zu den Höchstgerichten bestreiten, um die Rechtswidrigkeit der Zählung nachzuweisen.

Nach dem offiziellen Ende der Zählung im Mai 1991 berichteten die Zeitungen von breitem Misstrauen, dass den ZählerInnen entgegenschlugen sei. Ende Juni fehlten der Gemeinde Wien noch 20 Prozent aller Zählblätter (darunter nicht nur viele von BoykotteurInnen, sondern auch von vielen Anderen, die im Mai einfach nicht anzutreffen waren). Die Gemeinden kündigten zwar Nachforschungen an, in der Praxis dürfte das kaum vorgekommen sein. Lediglich in einzelnen kleinen Gemeinden wurden einige Leute länger belästigt. Es ist kein Fall bekannt, dass eine Person eine Verwaltungsstrafe für das Nichtausfüllen der Zählpapiere erhalten hätte. Zu Beginn des Sommers 1991 hatten die Behörden offenbar entschieden, die Sache bleiben zu lassen. Die fehlenden Bögen wurden, soweit möglich, ersatzweise ausgefüllt. Die vielen weichen BoykotteurInnen wurden so zu harten. Die Behörden legten um die Volkszählung 1991 einen Mantel des Schweigens. Es wurden keine Zahlen veröffentlicht, wie viele Zählbögen nicht ausgefüllt worden waren.

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Wenig Neues ...

aus TATblatt Nr. +167/168 vom 15. Juni 2001

Wenig neues gibt es zur Volkszählung. Nach Ablauf der Zählperiode am 31. Mai sind bisher anscheinend keine Personen weiter belästigt worden. Die Gemeinden bzw. die Magistratischen Bezirksämter in Wien kämpfen mit ihrem bürokratischen Chaos und mit dem wachsenden Unmut der Zählorgane. Speziell in den großen Städten dürften viele ZählerInnen erst jetzt dahinterkommen, daß ihr Job mehr Arbeit beinhaltet als nur das Austeilen und Einsammeln der Zählbögen. Die Zählorgane werden von den Behörden genötigt, die Zählpapiere mit den Meldedaten der Polizei abzugleichen. Das dürfte sehr zeitaufwendig sein, speziell wenn ZählerInnen etliche Personen nicht angetroffen hatten (laut "Die Presse" wurden alleine in Wien 60.000 Personen von den Zählorganen nicht angetroffen). Die Gemeinden und Bezirksämter verlangen nun, daß die ZählerInnen die Recherchearbeit übernehmen sollen. Der Unmut darüber wird durch die Tatsache verstärkt, daß die Zählorgane für diese Arbeit nicht bezahlt werden. Etliche ZählerInnen weigern sich bzw. scheißen darauf (in Wien sind schon an die 100 abgesprungen). Verkompliziert wird die Lage dadurch, daß die Werkverträge der MA 66 in Wien keine Verpflichtung zur Abgleichung der polizeilichen Meldedaten enthalten. Durchhalten werden jene ZählerInnen, die entweder viel Zeit haben oder jene, die auf das Geld angewiesen sind.
Die Gemeindeämter sehen sich zur Zeit außerstande, eigene Recherchen durchzuführen und werden Mühe haben, die gesammelten Bögen bis Ende Juli bzw. Ende August an die Statistik Austria abzuliefern.
Die Arge Daten meldete Ende Mai, daß die Volkszählung 2001 gegen das Datenschutzgesetz verstoße. Die Gemeinden hätten Daten aus der Meldeevidenz zum Zweck der Volkszählung in automationsunterstützter Form an die Statistik Austria übermittelt. Nach Meinung der Arge Daten müsse eine solche Datenanwendung neu registriert werden und auf den Zählpapieren müßte ein diesbezüglicher Hinweis (DVR-Nummer) angebracht werden. Die Gemeinden Österreichs hätten daher die Registrierungs- und Informationspflicht verletzt und müßten nach dem Datenschutzgesetz verfolgt werden. In einer Aussendung bestritt die Statistik Austria die Vorwürfe und behielt sich rechtliche Schritte gegen die Arge Daten vor.


"Wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten."

(Paul Kiss, ÖVP-Sicherheitssprecher)

aus TATblatt Nr. +166 vom 25. Mai 2001

TATblatt

Mit 2. Mai begann Österreich die Volkszählung. In kleinen Gemeinden werden die BewohnerInnen in die Gemeindeämter geladen und dort angehalten, die Zählpapiere gleich auszufüllen. Erst bei Nachfragen wird es BewohnerInnen freigestellt, die Bögen nachhause zu nehmen und dort unbeeinflusst auszufüllen. In den größeren Gemeinden sind Zählorgane unterwegs, bis 14. Mai sollen sie die Zählpapiere austeilen und ab 16. Mai wieder einsammeln. Vorgesehen war, dass die Zählorgane einige Tage vor dem Verteilen der Listen Hausanschläge in den Wohnhäusern anbringen sollten. In der ersten Maihälfte häuften sich jedoch die Beschwerden besorgter BürgerInnen, dass die Zählorgane zum angegebenen Termin nicht kamen oder überhaupt kein Termin zur Verteilung der Zählpapiere angekündigt worden war. In manchen Fällen dürften jedoch VolkszählungsgegnerInnen für das Verschwinden von Hausanschlägen verantwortlich sein. Die Gemeindeämter und die Hotline von Statistik Austria wurden mit Anfragen von obrigkeitshörigen BürgerInnen überschwemmt, die sich Sorgen machten, bei der Zählung vergessen zu werden. In der Pressekonferenz der Statistik Austria am 11. Mai war diese Frage das Hauptthema. Volkszählungsprojektleiter Karl Isamberth beruhigte alle besorgten Menschen damit, dass die Zählorgane eben etwas später kommen würden. Der 15. Mai als Stichtag der Volkszählung habe keine wirkliche Bedeutung, deswegen wäre es auch kein Problem, wenn Zählpapiere nach dem 15. Mai verteilt werden. Isamberth bestätigte auf Journalistenfragen, dass einige Zählorgane bereits vor dem Stichtag mit dem Einsammeln begonnen hätten. Alles kein Problem, so Isamberth. Es sollen jedoch bereits in Wien ein Dutzend Zählorgane wieder abgezogen worden sein.

In der Pressekonferenz berichtete Isamberth, dass zwei Fragen in den Zählpapieren auf besonderen Widerstand stoßen: die Frage nach der Religionszugehörigkeit und die Frage nach der Telefonnummer des Arbeitgebers. Den Zählorganen dürfte es sehr schwer fallen zu argumentieren, warum Telefonnummern eine statistische Relevanz haben. Isamberth überraschte mit der Aussage, dass die Gemeinden keine Befugnis hätten, die Richtigkeit der Angaben in den Zählpapieren zu erkunden. Das würde heißen, dass Falschausfüllen de facto straffrei gestellt werden würde, weil eben nur die Gemeinden eine solche Falschausfüllung eventuell aufdecken könnten. Die Statistik Austria kann das nicht mehr zurückverfolgen, da sie die Zählpapiere ja angeblich gleich nach Einlangen anonymisiert. Laut Volkszählungsgesetz sind die Gemeinden verpflichtet, die Vollzähligkeit und Vollständigkeit der Zählpapiere zu überprüfen. Dafür dürfen sie "die den Gemeinden zur Verfügung stehenden Verwaltungsdaten" heranziehen (Volkszählungsgesetz, Paragraf 6.2). Die Frage ist also, ob zur Vollständigkeit eines Zählpapiers auch die Richtigkeit der Angaben dazugehört. VolkszählungsgegnerInnen weisen darauf hin, dass einige Fragen de facto nicht auf eine Richtigkeit überprüft werden können. Die Frage nach der Religionszugehörigkeit bedeutet nicht, dass damit die Mitgliedschaft in einer eingetragenen Religionsgemeinschaft gemeint ist. Daher ist es zulässig und richtig, sich zu einer wie immer gearteten Religion zu bekennen, wenn eine Person sich eben dieser zugehörig fühlt. Auf der Website von www.volxzaehlung.at/ bekennen sich einige Personen als Jedi oder zur Zensiten-Religion (Zensit = volksgezählter Bewohner Österreichs). Die Frage nach einer möglichst genauen Berufsbezeichnung spornt die Fantasie vieler Menschen an. Ein Standard-Journalist bezeichnete sich als "Computertastentipper", andere Personen entschieden sich für Berufsbezeichnungen wie "VolkszählungsorganquälerIn", "ÖsterreichvernadererIn", "SauerstoffinkohlendioxidumwandlerIn"; (für AtmerInnen) oder "LeuteschinderIn"; (für Chefs, etc.).

Die Bezirksämter in Wien sind mit der Menge an Arbeit zur Volkszählung deutlich überfordert. Die Auskünfte, die an Zählorgane oder betroffene BewohnerInnen gegeben werden, sind teilweise unrichtig oder widersprechen den Angaben der zentralen Hotline der Statistik Austria. Zahlreiche Arbeitsschritte sind bürokratische Leerläufe. Wenn beispielsweise eine Person ihre Zählpapiere dem Bezirksamt sendet, übergibt diese die Papiere dem Zählorgan, das sie auf Vollständigkeit zu prüfen hat und dann wieder dem Amt zurückgibt - wo dann nochmals die Vollständigkeit kontrolliert wird. Die Bediensteten der Bezirksämter müssen neben der Volkszählung auch die normalen Amtsgeschäfte weiterführen. Die ständigen Anfragen von besorgten BürgerInnen können mit der Zeit ganz schön nerven. Einige VolkszählungsgegnerInnen nerven die Gemeinden darüber hinaus mit Honorarnoten, die sie für den Aufwand des Ausfüllens ausstellen.

Ein Volkszählungsgegner beschreibt die Stimmung in den Bezirksämtern in Wien mit "aggressiv bis verzweifelt". Die Bediensteten hätten einfach keine Zeit für die Verfolgung einzelner VolkszählungsverweigerInnen. Den Behörden dürfte es reichen, die korrekten Wohnadressen zu ermitteln. Skeptische BürgerInnen sollten einfach eine Ladung abwarten und sich nicht weiter um die Volkszählung kümmern. Keine Person sei verpflichtet, sich aktiv um die Zählpapiere zu kümmern (nur die Verweigerung der Auskunft ist strafbar). Wenn die Volkszählungsinstitutionen am Zählpapier interessiert seien, würden sie sich schon melden. Erst nach Erhalt ein einer eingeschriebenen Ladung sind die Betroffenen verpflichtet, zur Gemeinde zu kommen und die Zählpapiere auszufüllen.

Die Zählorgane sind ebenfalls frustriert. Die Gemeinden hatten ihnen einen einfachen und angenehmen Nebenverdienst versprochen. In der Realität wurden sie mit völlig unaktuellen Meldelisten ausgestattet. Die Bezahlung der Zählorgane richtet sich nach den Personen laut Meldeliste (pro Zähler etwa 150 Personen = ca. 8250,-). Wenn nun eine große Anzahl von Personen auf der Meldeliste wegen Übersiedlung entfallen, so entfällt auch die Bezahlung für diese Personen. Den Zählorganen bleibt nur die unbezahlte Arbeit für die Korrektur des Melderegisters. Einige VolkszählungskritikerInnen rufen nun die Zählorgane zu Kampfmaßnahmen für eine Pauschalvergütung auf.

Die Gemeinde Wien fordert von ihren Zählorganen eine genaue Dokumentation über die besuchten BewohnerInnen auszufüllen. Neben den persönlichen Daten der ZensitInnen (Name, Adresse) sollen in diese Dokumentation auch Tag und Uhrzeit des Kontaktes mit ZensitInnen sowie ein "Bericht" ausgefüllt werden. Im "Bericht" sollen die Zählorgane nicht weiter definierte Angaben machen, wie zum Beispiel: Schwierigkeiten mit dem zu Zählenden, niemanden angetroffen etc. Den Zählorganen ist es eigentlich freigestellt, welche Beobachtungen sie vermerken und ans Magistrat weiterleiten. Es stellt sich die Frage nach der rechtlichen Grundlage dieser Bespitzelung und die Frage, wie diese Informationen weiter verwertet werden.

GegnerInnen der Volkszählung vertreten die Meinung, dass die Zählpapiere nicht mit Bleistift oder schwarzem/blauem Kugelschreiber ausgefüllt werden müssen. Die entsprechende Aufforderung auf den Zählpapieren sei eine unhöflich formulierten Bitte, der nicht unbedingt entsprochen werden muss. Das Ausfüllen mittels eines dicken Filzstiftes oder roten Kugelschreibers habe zur Folge, dass ein Zählorgan oder ein Bediensteter der Gemeinde die Bögen neu ausfüllen müsse (damit die Lesegeräte der Statistik Austria die Zählpapiere einlesen können).

Mittlerweile fand sich doch ein Einzelfall, wo eine Person wegen des Boykotts der Volkszählung 1991 eine Verwaltungsstrafe erhielt. Im März 1992 erließ die Bezirkshauptmannschaft Rohrbach in Oberösterreich ein Straferkenntnis gegen einen Boykotteur: ATS 440, - für den Totalboykott der Volkszählung 1991. Das Straferkenntnis wurde später vom Unabhängigen Verwaltungssenat Oberösterreich bestätigt. Eine Person hatte die Abgabe der Zählpapiere trotz Aufforderung der zuständigen Gemeinde verweigert, da er die Volkszählung für Verfassungswidrig hielt. Die anderen tausenden Boykotteure blieben von Verwaltungsstrafen unbehelligt.

Am 21. Mai meldete das Innenministerium, dass bereits 5600 Reklamationen gegen Zuordnungen des Hauptwohnsitzes eingelangt sind. Die Gemeinden kämpfen verzweifelt um Hauptwohnsitze, da dies die Grundlage für den Finanzausgleich ist (je nach EinwohnerInnenzahl bekommen die Gemeinden zwischen 7000 und 25000 Schilling jährlich für jeden Hauptwohnsitz). Bei der Volkszählung 1991 gab es rund 120.000 Streitfälle zwischen den Gemeinden. Diese wurden vom Statistischen Zentralamt erledigt. Diesmal erhalten die involvierten Gemeinden allerdings Parteienstellung, was die Erledigung der Streitfälle (und damit die Auswertung der Volkszählungspapiere) erheblich verkompliziert und in die Länge zieht.

Weiterführende Informationen zur Volkszählung und dem in Aufbau befindlichen Zentralen Melderegister (ZMR) finden sich auf der Website >>>www.volxzaehlung.at.

Das Innenministerium hat ein eigenes Infotelefon zum ZMR eingerichtet: (01) 53126-2336 (täglich von 8 bis 15 Uhr).

Der Projektleiter der Volkszählung bei der Statistik Austria steht für Anfragen zur Verfügung: Karl Isamberth, Tel. (01) 71128-7240, E-Mail: karl.isamberth@statistik.gv.at

Die Gemeinden und die Magistratischen Bezirksämter in Wien haben eigene Volkszählungstelefone eingerichtet, die Nummern finden sich in den regionalen Werbeblättern.


 

siehe auch den von der ARGE DATEN gefladerten Beitrag in TATblatt Nr. +164:
>>Spektakel Volkszählung gestartet

 


 

Aktivitäten rund um die Volkszählung

volxzaehlung.at

Seit 21. April ist die Website >>>volxzaehlung.at online. Die BetreiberInnen sehen ihre Seite als "Diskussionsbeitrag zur Debatte um Grundrechte und Datenschutz". Sie sehen die Volkszählung als eine Einschränkung der Grundrechte und wollen mit ihrer Website zu einer Diskussion über "alternativer Standpunkte" anregen. Die Website bietet umfassende Informationen zur geplanten Zählung, zum Ablauf, zu geplanten Gegenaktivitäten und ein offenes Diskussionsforum. Die BetreiberInnen von volxzaehlung.at legen Wert auf die Feststellung, dass sie keinesfalls zum Gesetzesbruch auffordern wollen.
www.volxzaehlung.at

Volkszählungssendung auf >>>Orange 94,0

Radio Widerhall bringt am Freitag, den 27. April (um 19.30 Uhr) einen Beitrag zur Volkszählung 2001. In der Sendung werden der Vorsitzende der Datenschutzkommission, Prof. Herbert Haller, und der Obmann der >>>ARGE DATEN, Dr. Hans Zeger, zu Wort kommen. Die beiden werden zu prinzipiellen rechtlichen Aspekten und der Sinnhaftigkeit der Zählung sprechen. Weiters soll auch ein anonymes Zählorgan zu Wort kommen, das über die eigenen Erfahrungen von den Zuständen hinter den Kulissen berichten wird.

Straßenfest in Wien

Am 9. Mai wird es ab 14.00 Uhr beim Victor Adler-Markt in Wien ein Volkszählungs-Straßentheater geben. Neben Straßentheater sind Musik, Infotische und viel Spektakel geplant. Dazu sind noch viele fleißige AktivistInnen nötig, die möglichst zum Vorbereitungstreffen am 27. April kommen sollen. Das Treffen findet im Infoladen 10 im EKH um 19.00 Uhr statt - 1100 Wien, Wielandgasse 2-4.

Grüne

"Unnötig, unwürdig und unsinnig" bezeichnete die Grüne Gemeinderätin Jutta Sander (Wien) die Volkszählung in einer Pressekonferenz am 18. April. Sie forderte zwar nicht zum Boykott der Zählung auf, "aber die kritischen BürgerInnen sollen ihre Fantasie spielen lassen". Gemeinderätin Sander regte das "mündige, fantasievolle Ausfüllen" der Bögen an und zerrieß in einer symbolischen Aktion während der Pressekonferenz ein Personenblatt. Sander verwies auf die Strafdrohung für VerweigerInnen und meinte dazu, dass bei der letzten Zählung 1991 kein einziges Verwaltungsstrafverfahren gegen Boykotteure eingeleitet worden war. Generell solle den Zählorganen ein "gesundes Misstrauen" entgegengebracht werden. Für Totalboykotteure regte Sander an, sich vor dem 15. Mai (dem Stichtag der Zählung) abzumelden und sich drei Tage später wieder anzumelden - das erspare die sinnlose Zählung.

fill-out-party

Die Linke Liste Alsergrund veranstaltet am 20. Mai im Cafe Dogma (1090 Wien, Lichtentalergasse 20) eine "fillout-party". "Begleitet von ausfüllender Musik" erhält jede Person, die einen Volkszählungsbogen mithat und ihn gemeinschaftlich ausfüllt, ein Gratisgetränk.

 


 

 

Mündige BürgerInnen fragen nach

Die Gemeinden und das Statistikamt bieten zur Volkszählung eine Vielzahl von Informationstelefonen und anderen Kontaktmöglichkeiten. Mündige BürgerInnen können sich dort direkt an die Verantwortlichen wenden, um ihre Fragen und Beschwerden loszuwerden.

Bei der Statistik Österreich ist Projektleiter Karl Isamberth für Fragen zuständig: Tel. 71128-7240
E-Mail: karl.isamberth@statistik.gv.at

Für Wien organisiert das Statistische Amt (MA 66) die Volkszählung, die Info-Hotline hat die Nummer: 4000-88680 (Mo bis Fr 9.00 bis 18.00),
E-Mail: volkszaehlung@wien.gv.at
Der Leiter der Volkszählung, Dr. Franz Satzinger, hat die Nummer 4000-88611.

In den einzelnen Bezirksämtern sind Volkszählungsgruppen als Koordinationsstellen für die ZählerInnen und die Kontrolle eingerichtet worden (die Telefonnummern sind im Telefonbuch zu finden).

In anderen Gemeinden sind die zuständigen Gemeindeämter für die Durchführung der Volkszählung verantwortlich.

Auf der Website von Statistik Österreich finden sich die offiziellen Informationen zur Zählung (inklusive der Zählpapiere und der Gesetzestexte): >>>www.statistik.at oder >>>www.grosszaehlung.at

Die Gemeinde Wien bietet ihre Informationen auf der Seite >>>www.wien.at an.

Der Infoladen 10 in Wien hat eine Info-Sammlung zu den Aktivitäten bei der Volkszählung 1991 - Infobroschüre, Flugblätter, Texte, Zeitungsartikel. Infoladen 10, Wien, Wielandgasse 2-4, Portiersloge im EKH, Öffnungszeiten: Mi, Do, Fr und Sa von 16.00 bis 20.00.

 

aus TATblatt Nr. +1631 vom 12. April 2001

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